Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 5. Haftungsbegrenzung

Rz. 66 Die Haftung nach den CIV ist der Höhe nach begrenzt. Da Art. 30 § 2 S. 1 CIV auf Landesrecht, mithin das HaftpflG, verweist, gelten auch hier die jeweils günstigeren Grenzen. Somit sind Ersatzansprüche wegen Personenschäden durch Kapitalbetrag gemäß § 9 HaftpflG auf 600.000 EUR und durch Jahresrente gemäß Art. 30 § 2 CIV auf 175.000 Rechnungseinheiten (per Juli 2019 r...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Voraussetzungen der Umwelthaftung

Rz. 6 Die Haftung für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz ist als reine Gefährdungshaftung ausgestaltet. Der Inhaber bestimmter umweltgefährdender Anlagen haftet ohne Verschulden für die reine Anlagengefahr. Haftungsgrund auch dieser Gefährdungshaftung ist der Rechtsgedanke, dass derjenige, der im eigenen Interesse eine Gefahrenquelle schafft und beherrscht, auch für...mehr

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§ 14 Sachschaden / b) Verbringungskosten

Rz. 75 Verbringungskosten entstehen, wenn die Kraftfahrzeugwerkstatt das Fahrzeug zu Reparaturzwecken in einen anderen Fachbetrieb überführt, etwa wenn Lackier- oder Karosseriearbeiten außerhalb der Werkstatt zu erledigen sind. Entsprechende Transportaufwendungen können eventuell auch betriebsintern entstehen. Diese Kosten werden je nach Reparaturbetrieb gesondert in Rechnun...mehr

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / c) Interesse des Klägers

Rz. 42 Für die Bemessung des Streitwerts kommt es grundsätzlich nur auf das Interesse des Klägers bzw. des Rechtsmittelklägers an. Nicht streitwertrelevant (von Ausnahmefällen wie etwa der Hilfsaufrechnung und der Widerklage abgesehen) ist das Vorbringen des Gegners. Der Rechtsmittelstreitwert (Beschwerdewert) richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Ab...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gebühren

Rz. 67 In einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten können in jeder Instanz einmal (§ 35 GKG) unter anderem folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Bedeutung

Rz. 37 Der Streitwert hat im Zivilprozessrecht in sechsfacher Hinsicht Bedeutung: Für die sachliche Zuständigkeit als Zuständigkeitsstreitwert; für die Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Rechtsmittelstreitwert; für die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Verurteilungsstreitwert; für das schriftliche Verfahren als Bagatellstreitwert; für den Anwalt...mehr

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§ 14 Sachschaden / 11. Neuwagen

Rz. 99 Fahrzeuge mit einer Fahrleistung von nicht mehr als 1.000 km sind im Regelfall als fabrikneu anzusehen.[191] Wird ein solches Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, kommt, auch wenn eine Reparatur deutlich billiger wäre, eventuell eine Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis in Betracht, sofern das Fahrzeug nicht länger als einen Monat zugelassen war.[192] Rz. 100 Wir...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Korrektur der Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 35 Hat das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung einer der besonderen Kostenvorschriften, zum Beispiel hinsichtlich der Sonderfälle der Kostentrennung (§§ 94, 95, 96, 100 Abs. 3, 281 Abs. 3, 238 Abs. 4, 344 ZPO), übersehen oder verkannt oder sonst eine falsche Kostengrundentscheidung getroffen, so kann diese nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Rechtsgrundlagen

a) Zuständigkeitsstreitwert Rz. 38 Die Vorschriften der ZPO über den Streitwert und den Wert des Beschwerdegegenstands betreffen die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit der Rechtsmittel. Ihr Geltungsbereich ist dadurch erweitert, dass sie grundsätzlich auch für die Gerichtsgebühren und für die Gebühren der Rechtsanwälte gelten, wobei Folgendes zu beachte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Schaden wegen entzogenen Barunterhalts

Rz. 153 Da beide Ehegatten aus ihren Arbeitseinkünften in angemessener Weise zum Familienunterhalt beizutragen hatten,[315] steht, wenn ein Ehepartner unfallbedingt getötet wird, dem überlebenden Ehepartner zwar ein Anspruch auf Ersatz des vom Getöteten eingebrachten Barunterhalts zu, vermindert jedoch um die nunmehr ersparten Unterhaltsleistungen, die der hinterbliebene Ehe...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Keine analoge Anwendung von § 91 ZPO

Rz. 12 Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch kann, wenn andere Anspruchsgrundlagen nicht gegeben sind, nicht ausschließlich auf eine analoge Anwendung des § 91 ZPO oder auf eine solche der §§ 485 ff., 494a ZPO gestützt werden. Einen verschuldensunabhängigen Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 91 ZPO lehnen Rechtsprechung und Schrifttum einhell...mehr

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§ 14 Sachschaden / e) Sonstiges

Rz. 78 Weitere ersatzfähige Kosten können beispielweise sein:mehr

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§ 31 Kostenrecht / II. Streitwert

1. Bedeutung Rz. 37 Der Streitwert hat im Zivilprozessrecht in sechsfacher Hinsicht Bedeutung: Für die sachliche Zuständigkeit als Zuständigkeitsstreitwert; für die Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Rechtsmittelstreitwert; für die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Verurteilungsstreitwert; für das schriftliche Verfahren als Bagatellstreitwert; fü...mehr

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§ 31 Kostenrecht / o) Vorprozessuale Anwaltskosten

Rz. 63 Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend, wenn dieser Hauptanspruch Gegenstand des laufenden Verfahrens ist. Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforder...mehr

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§ 14 Sachschaden / c) Reparaturaufwand zwischen Wiederbeschaffungswert und 130 %

Rz. 52 Der Bundesgerichtshof berücksichtigt, dass die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse regelmäßig in stärkerem Maße befriedigt als eine Ersatzbeschaffung. Er entscheidet bisher in ständiger Rechtsprechung dahin, dass solche Kosten der Instandsetzung zuerkannt werden, die den Aufwand für eine Ersatzbeschaffung in Grenzen übersteige...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 9. Mehrere Sozialversicherungsträger

Rz. 411 Leisten mehrere Sozialversicherungsträger gegenüber einem Verletzten, so sind sie Gesamtgläubiger (§ 117 SGB X). Unterhält einer der Sozialversicherungsträger ein Teilungsabkommen, kann er nicht die abkommensgemäße Quote für seine Leistung verlangen, sondern nur die Abkommensquote aus dem Anteil, der dem Verhältnis der beiderseitigen Sozialleistungen entspricht (Scha...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Aufsichtspflicht kraft Vertrags

Rz. 746 Gemäß § 832 Abs. 2 BGB trifft die gleiche Aufsichtspflicht denjenigen, der die Führung der Aufsicht über eine wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftige Person übernommen hat. So übernehmen Kindergärtner(innen), Erziehungspersonal in privaten Schulen oder Kinderheimen sowie das Pflegepersonal privater Heil- und Pf...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Verletzung eines Tieres

Rz. 234 Gemäß § 251 Abs. 2 S. 2 BGB ist die Heilbehandlung eines verletzten Tieres nicht schon dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigt. Entscheidend sind insoweit letztlich die Umstände des Einzelfalls. Auf das Affektionsinteresse des Eigentümers kommt es im Prinzip nicht an,[490] doch kann dieses bei der Bewertung durchaus in den Blick zu nehmen se...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / V. Übergang "dem Grunde nach"

Rz. 40 Der Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Schädiger geht gemäß § 116 SGB X nur in begrenztem Umfang auf den Versicherungsträger über, soweit der Versicherungsträger dem Verletzten nach den Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Es kommt mithin für den Umfang des Rechtsübergangs nicht darauf an, ob die Leistungen tatsächlich gewährt worden sind ode...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Ersatzberechtigter und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 76 Die Ersatzpflicht nach § 89 WHG wird durch den Schutzzweck dieser Norm, einen umfassenden Schutz der Gewässer vor Verunreinigung zu gewährleisten,[208] bestimmt und in persönlicher wie in sachlicher Hinsicht begrenzt. Rz. 77 Hiernach steht in persönlicher Hinsicht ein Schadensersatzanspruch aus § 89 WHG nur demjenigen zu, der durch die Verschlechterung des Wassers selb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Tierhaltereigenschaft

Rz. 764 Die Haftung nach § 833 BGB trifft den Tierhalter. Das ist derjenige, in dessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und dessen Betrieb oder Haushalt es dient. Dafür ist maßgeblich darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt, wer...mehr

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§ 31 Kostenrecht / I. Kostengrundentscheidung

1. Überblick Rz. 31 Grundlagen der Kostengrundentscheidung, die das Gericht gemäß § 308 Abs. 2 ZPO auch ohne Antrag der Parteien zu treffen hat, sind §§ 91 ff. ZPO sowie weitere in der ZPO verstreute einzelne Vorschriften, insbesondere § 91 Abs. 1 ZPO (Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat), § 92 Abs. 1 ZPO (Kostenteilung nach Maß...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Schmerzensgeld

Rz. 50 Unbezifferte Leistungsklage, insbesondere Schmerzensgeld: Siehe § 17 Rdn 65 und zur Frage der Beschwer vgl. § 17 Rdn 67.mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / k) Freistellungsklage

Rz. 59 Freistellung: Davon abhängig, ob sie als Leistungs- oder als Feststellungsklage zu bewerten ist. Im zweiten Fall ist der übliche Abschlag von 20 % vorzunehmen. Ist die Klage auf Freistellung bzw. Befreiung von einer persönlichen Schuld und zugleich von der dinglichen Haftung gerichtet, so ist der Wert nur einmal anzusetzen; ebenso, wenn von mehreren Gesamtschuldnern B...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Einzelne Streitwertfragen

a) Bezifferte Leistungsklage Rz. 46 Bezifferte Leistungsklage: Antrag hinsichtlich des Hauptanspruchs; Nebenforderungen, die als ­solche geltend gemacht werden, insbesondere Zinsen, werden nicht berücksichtigt, § 4 ZPO für den Zuständigkeitsstreitwert, § 43 GKG für den Kostenstreitwert. Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / II. Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 21 Grundsätzlich ist für die Bemessung des Schadensersatzes der Zeitpunkt der Erfüllung des Schadensersatzanspruches maßgebend. Verfahrensrechtlich ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen. Der Richter muss daher für diesen Zeitpunkt den bis dahin angelaufenen Schaden feststellen und im Übrigen unter Verwendung der ihm zur Verfügung s...mehr

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§ 31 Kostenrecht / h) Widerklage, Aufrechnung, Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 56 Klage, Widerklage, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung und Hilfsanspruch sind für den Gebührenstreitwert gemäß § 45 GKG, für den Zuständigkeitsstreitwert ist § 5 ZPO maßgeblich.mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Schädigungsbedingt weniger qualifizierte Ausbildung/Berufswahl

Rz. 179 Kann die geplante Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder die begonnene Ausbildung nicht fortgesetzt werden, muss der Verletzte wahrscheinlich machen, dass er die Ausbildung ohne den Unfall begonnen und erfolgreich abgeschlossen hätte. Bei schon begonnener Ausbildung muss vor allem deren bisheriger Verlauf herangezogen werden. Auf dieser Basis muss beurte...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Positive Feststellungsklage

Rz. 51 Positive Feststellungsklage: In der Regel Abschlag von 20 % (vgl. ausführlich zur Feststellungklage § 26 Rdn 69 ff.; zum Streitwert § 26 Rdn 215 ff.). Bei Verbindung von bezifferter Leistungsklage und ergänzender Feststellungsklage ist jeder Antrag gesondert zu bewerten und dann zu addieren (§ 5 ZPO).mehr

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§ 31 Kostenrecht / III. Gerichtskosten

1. Rechtsgrundlagen/Überblick Rz. 65 Gerichtskosten sind öffentliche Abgaben für die Tätigkeit der Gerichte. Rechtsgrundlagen für die Gerichtskosten finden sich in erster Linie im GKG, dem FamGKG und dem GNotKG. Rz. 66 § 1 GKG bestimmt den Geltungsbereich des GKG und stellt zugleich klar, dass sämtliche gerichtliche Handlungen kostenfrei sind, soweit das GKG nebst seines Koste...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 3. Pflicht zur Umschulung

Rz. 87 Der Geschädigte ist auch verpflichtet, sich notfalls umschulen zu lassen, allerdings auf Kosten des Schädigers und nur unter der Voraussetzung, dass Aussicht auf Erfolg der Umschulung und auf eine nutzbringende Tätigkeit in dem neuen Beruf besteht;[183] zudem muss der neue Beruf nicht nur einkommensmäßig, sondern auch sozial gleichwertig sein.[184] Dazu auch oben Rdn 56.mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Bewertungszeitpunkt ist Instanzeinleitung

Rz. 43 Nach § 40 GKG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung entscheidend, zum Beispiel Einreichung der Klage, der Klageerweiterung oder der Widerklage.mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VII. Familienpflege

Rz. 18 Wird für die Heilbehandlung im eigenen Haushalt eine entsprechende Fachkraft eingestellt, hat der Schädiger die dafür aufgewendeten Kosten, soweit sie notwendig sind, brutto zu erstatten. Rz. 19 Übernehmen Familienangehörige oder sonstige Dritte kostenlos Leistungen, die der Heilbehandlung des Geschädigten zuzurechnen sind, kann insoweit ein Ersatzanspruch des Geschädi...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Drittleistungen

Rz. 38 Bei Leistungen des Arbeitgebers, des Dienstherrn oder eines Sozialversicherungsträgers findet entweder ein gesetzlicher Forderungsübergang statt oder der Geschädigte kann jedenfalls zur Abtretung verpflichtet sein. Diese Leistungen entlasten den Schädiger also nicht, es findet nur ein Gläubigerwechsel statt. Rz. 39 Erwirbt der Geschädigte infolge des Unfalls einen gese...mehr

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§ 31 Kostenrecht / l) Abänderungsklage

Rz. 60 Zum Streitwert für Abänderungsklagen wird auf § 26 Rdn 280 verwiesen.mehr

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§ 14 Sachschaden / b) Wiederbeschaffung

Rz. 95 Wird rechtzeitig erkannt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird häufig nur die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs in Betracht kommen. Die Abrechnung des Schadens erfolgt nach den vorstehend dargestellten Grundsätzen. Zur Möglichkeit, den Schaden auch dann reparieren zu lassen, wenn die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen ("130 %-Rechtsprechung"...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Ersatzpflichtiger Schaden

Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Differenzbetrachtung voraus. Ob u...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Rechtsgrundlagen/Überblick

Rz. 65 Gerichtskosten sind öffentliche Abgaben für die Tätigkeit der Gerichte. Rechtsgrundlagen für die Gerichtskosten finden sich in erster Linie im GKG, dem FamGKG und dem GNotKG. Rz. 66 § 1 GKG bestimmt den Geltungsbereich des GKG und stellt zugleich klar, dass sämtliche gerichtliche Handlungen kostenfrei sind, soweit das GKG nebst seines Kostenverzeichnisses (KV) oder ein...mehr