Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kosten für Post und Telekommunikation

Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren eines Wahlanwalts (§ 13).[56] Dem Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kosten für Unterbevollmächtigte

Rz. 48 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt braucht die ihm übertragenen Aufgaben nicht höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich der Mithilfe eines Unterbevollmächtigten bedienen. Entweder beauftragt er ihn selbst oder aber er stellt für die Partei einen Antrag auf weitere Beiordnung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts. Letzteres kann sich anbieten oder sogar gebot...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kosten für mündliche und schriftliche Übersetzungen

Rz. 40 Aufwendungen können insbesondere dadurch erwachsen, dass der Anwalt Fremdleistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Soweit diese zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich sind, kann der Anwalt Ersatz gem. §§ 670, 675 BGB (VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2) und damit als beigeordneter oder bestellter Anwalt nach Abs. 2 S. 3 Erstattung von der Staa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Aufwendungen/Auslagen (bis 26.7.2019)

Rz. 207 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG sind alle durch die Betreuung entstandenen Aufwendungen durch die Stundensätze des § 4 Abs. 1 VBVG abgegolten (siehe Rdn 187; zur Umsatzsteuer siehe Rdn 222 ff.). Neben der Vergütung nach § 4 VBVG kann der Berufsbetreuer daher einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 1835 BGB nicht mehr geltend machen. Nur die gesonderte Geltendmachung von Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Kosten

Rz. 46 Darüber hinaus sind alle sonstigen Kosten anlässlich einer Geschäftsreise vom Mandanten zu übernehmen, etwa Kosten der Gepäckaufbewahrung, notwendige Telegrafen- oder Fernsprechgebühren in Ausführung der Geschäftsreise, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung sowie Trinkgelder. Rz. 47 Bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können z.B. Kosten für die Benutzung einer Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kosten für Kopien/Ausdrucke und Überlassung von Dateien

Rz. 37 VV 7000 gilt für den beigeordneten oder bestellten Anwalt ebenfalls uneingeschränkt. Bei der Anwendung von VV 7000 Nr. 1 Buchst. d ist jedoch zu beachten, dass es im Verhältnis zur Staatskasse nicht darauf ankommt, was die Partei ihm an Kopien tatsächlich in Auftrag gegeben hat, sondern was sie bei verständiger Würdigung in Auftrag gegeben haben würde (vgl. Rdn 6). Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Fiktive Kosten

Rz. 48 Nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und Auslagen können abgerechnet werden. Fiktive Kosten sind vom Mandanten nie zu übernehmen, es sei denn, dies ist nach § 3a vereinbart worden. Soweit jedoch die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten im konkreten Fall nicht vom Mandanten zu übernehmen sind, kann der Anwalt diese Kosten in Höhe der fiktiven ersparten erforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungspflicht des Auftraggebers für die Kosten des Stellvertreters

Rz. 27 Da zwischen dem Auftraggeber und dem Stellvertreter keine vertraglichen Beziehungen bestehen (vgl. Rdn 20 f.), haftet der Auftraggeber dem Stellvertreter niemals für dessen Vergütung. Insoweit muss sich der Stellvertreter an den Anwalt halten, der ihn beauftragt hat. Rz. 28 Der Anwalt, der sich vertreten lässt, muss die Kosten der Stellvertretung grundsätzlich aus sein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnungsfähige Kosten

Rz. 5 Liegt eine Geschäftsreise (vgl. Rdn 4) vor, sind dem Anwalt die Fahrtkosten (VV 7003, 7004), eventuelle sonstige Kosten, insbesondere Übernachtungskosten (VV 7006), sowie als pauschale Aufwendungen Tage- und Abwesenheitsgelder (VV 7005) zu erstatten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten des Vertreters

Rz. 78 Soweit der beigeordnete Anwalt selbst einen weiteren Anwalt beauftragt, kann er dessen Kosten nach § 46 als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das bietet sich insbesondere in den Fällen an, in denen eine Beiordnung des weiteren Anwalts nicht möglich ist, wie z.B. bei einem Terminsvertreter.[71] Nach ganz einhelliger Rechtsprechung sind im Rahmen bewilligte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kosten der Abrechnung

Rz. 88 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. VV Vorb. 7 Abs. 1. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach VV 7000,[74] noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach VV 7001 oder gar d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 572 Zu den Kosten der Zwangsvollstreckung gehören nicht nur die bei Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehenden Kosten, sondern auch damit im Zusammenhang stehende Vorbereitungskosten. Dies ergibt sich für die Ausfertigung des Titels und die Zustellung[610] ausdrücklich aus § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO; diese Aufzählung ist aber nicht abschließend, die Einzelheiten sind s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kosten

Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Kosten

Rz. 368 Besondere Kosten (§ 4 Abs. 2 S. 1 InsVV) sind solche, die situationsbezogen anfallen,[669] also einem bestimmten Verfahren zuzuordnen sind und gerade deshalb aufgewandt wurden, weil der Verwalter in einem bestimmten Verfahren tätig ist.[670] Damit sind dem Verwalter diejenigen Kosten als Auslagen zu erstatten, die im Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren für Tel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Weiterleitung von Kosten an Gericht oder Behörde

Rz. 34 Eine Hebegebühr fällt nicht an, wenn Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weitergeleitet werden. Obwohl vom Wortlaut nicht gedeckt, wird man auch die Weiterleitung von Kosten an den Gerichtsvollzieher unter diese Vorschrift fassen müssen. Rz. 35 Unter Kosten i.S.d. Vorschrift sind Gebühren und Auslagen des Anwalts (§ 1 Abs. S. 1), des Gerichts (§ 1 GKG) oder einer B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Kosten des Beschwerdeverfahrens im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 300 Wird im selbstständigen Beweisverfahren ein Beschwerdeverfahren durchgeführt, werden die Kosten für das Beschwerdeverfahren nicht von der im Hauptsacherechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung erfasst. Über diese Kosten ist vielmehr im Beschwerdeverfahren zu befinden.[376]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen entstehen für den Anwalt wie in Straf- und Bußgeldsachen Betragsrahmengebühren. Dabei kann auch ein Verfahrenspfleger, der in diesen Verfahren stets zu bestellen ist, nach dem RVG abrechnen, wenn er Anwalt ist und anwaltsspezifische Leistungen erbringt. Die in diesen Verfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Notwendige Kosten, § 788 ZPO

1. § 91 ZPO Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattung der Kosten für das isolierte Vorverfahren

a) Allgemeines Rz. 153 Im isolierten Vorverfahren nach § 78 SGG bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 63 SGB X . Rz. 154 § 63 SGB X gilt nur für isolierte Vorverfahren des SGG im Anwendungsbereich des SGB X, der in § 1 SGB X geregelt ist. Nicht anwendbar ist § 63 SGB X auf Kosten eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Rücknahme eines Verwaltungsakts (Neufeststellungsve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfähige Kosten

1. Allgemeines Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind. 2. Keine Notwendigkeitsprüfung Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässi...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / IV. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben

1. Überblick Rz. 25 Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben worden, ergibt sich hinsichtlich der Anwaltskosten und der Parteikosten kein Erstattungsanspruch. Lediglich die Gerichtskosten sind hälftig zu teilen (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO), sodass sich nur hinsichtlich dieser Position ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner ergeben kann. 2. Kein Erstattungsanspruch a) Überblick Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge

I. Keine Kostenerstattung Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungen

Rz. 65 Die Feststellungsentscheidung kann gem. Abs. 2 S. 3 auch für Aufwendungen getroffen werden. Zwar werden dort nur Aufwendungen gem. § 670 BGB genannt. Gemeint sind damit aber nicht nur die Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2. Der Gesetzgeber weist in den Motiven zu § 46 darauf hin, dass § 46 Abs. 2 S. 3 den Anwendungsbereich von § 46 Abs. 2 S. 1 und 2 auf andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Kosten des Verfahrens

Rz. 85 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren über die Feststellung der Leistungsfähigkeit ergeht gerichtsgebührenfrei. Für die Zurückweisung der Beschwerde wird allerdings eine Gebühr nach GKG-KostVerz. 3602 in Höhe von 66 EUR erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigene außergerichtliche Kosten des Bieters

Rz. 14 Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der den Antrag stellende Bieter auch stets die eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Bei der Beurteilung der Billigkeit kommt es nicht allein auf das Obsiegen oder Unterliegen im Verfahren an, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine Kostenbelastung der Antragsgegner als unbillig erscheinen lassen.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids hinsichtlich der Kosten

Rz. 15 Soweit der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur hinsichtlich der Kosten abgelehnt worden ist und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt, kommt nur die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) in Betracht.[6] Auch diese ist eine eigene Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3), die nach VV 3500 ff. zu vergüten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Aufwendungen

Rz. 66 Stellt das Gericht die Erforderlichkeit von sonstigen Auslagen ("Aufwendungen") fest, gilt die Bindungswirkung nach Abs. 2 S. 1 hier ebenfalls (vgl. Rdn 58 f.). Diese tritt unabhängig davon ein, ob der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Erforderlichkeit der Maßnahme verneint haben würde. Selbst ein sachlich unrichtiger Beschluss erlangt in dem Umfang Bestandskraft,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kein Abzug der Kosten gem. § 874 Abs. 2 ZPO

Rz. 57 Unter dem zu verteilenden Geldbetrag ist der hinterlegte Betrag nebst Zinsen zu verstehen, wobei die gemäß § 874 Abs. 2 ZPO vorweg abzuziehenden Kosten des Verfahrens für die Ermittlung des Gegenstandswerts nicht abzuziehen sind.[79] Rz. 58 § 874 Abs. 2 ZPO gilt im Rahmen von Nr. 1, 4. Hs. nicht.[80] Die Vorschrift des § 874 Abs. 2 ZPO dient lediglich dazu, die angefal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Kosten des Gerichts

Rz. 350 Das Festsetzungsverfahren und das Erinnerungsverfahren sind gerichtsgebührenfrei (Abs. 2 S. 4).[297] Rz. 351 Nach überwiegender Auffassung sind allerdings Auslagen zu erheben, und zwar die Pauschale für die Zustellung (Nr. 9002 GKG-KostVerz.; Nr. 2002 FamGKG-KostVerz.; Nr. 31001 GNotKG-KostVerz.). Begründet wird dies damit, dass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe der zu erstattenden Kosten

Rz. 52 Geht man davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt die gleiche Vergütung erhält, wie ein zugelassener Anwalt, dann sind diese Kosten auch erstattungsfähig. Rz. 53 Geht man dagegen davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt nur eine Gebühr nach VV 3403 verdiene (siehe Rdn 23), dann ist auch nur diese Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer erstattungsf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattung der Kosten

Rz. 256 Nach Abschluss des Rechtsstreits stellt sich dann häufig die Frage, ob der Versicherer die von ihm vorgelegten Kosten für den Aktenauszug erstattet verlangen kann. Die Rechtsprechung differenziert insoweit: Rz. 257 Wird der Aktenauszug nur zum Zweck der Regulierung eingeholt oder dient er nur als Entscheidungshilfe, ob der Rechtsstreit überhaupt aufgenommen werden sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Berechnung der Kosten im Vollstreckungsbescheid

Rz. 45 In den Vollstreckungsbescheid sind die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens sowie ggf. die nach Abgabe an das Prozessgericht dort u.U. weiter entstandenen Prozesskosten nach § 699 Abs. 3 ZPO aufzunehmen. Die Aufnahme der Kosten ist eine vereinfachte Kostenfestsetzung, die anfechtbar ist.[40] Wird der Vollstreckungsbescheid nicht im vollen Umfang aufrechterhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 60 Auch für Auslagen (VV 7000 ff.) gilt nichts anderes. Sämtliche sich voraussichtlich verwirklichenden Auslagentatbestände können für die Bemessung des Vorschusses herangezogen werden. Da Post- und Telekommunikationsentgelte fast immer anfallen, wird ein Vorschuss auf Auslagen nach den VV 7001, 7002 grundsätzlich nie zu beanstanden sein. Gleiches dürfte für die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufwendungen eines beigeordneten oder bestellten Anwalts

1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten der Säumnis

Rz. 50 Nach § 344 ZPO sind, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist, die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird. Diese Kostenentscheidung führt in der P...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / b) Verhältnismäßige Teilung der Kosten

Rz. 8 Sind die Kosten des Verfahrens vom Gericht verhältnismäßig verteilt worden, können sie getrennt festgesetzt oder ausgeglichen werden (§ 106 Abs. 1 ZPO). Eine Pflicht zur Kostenausgleichung besteht für die Parteien nicht.[1] Rz. 9 Die Parteien können auch in diesem Fall eine getrennte Kostenfestsetzung erwirken, wenn nämlich zunächst nur eine Partei ihre Kosten anmeldet ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Gem. § 337 Abs. 1 FamFG können die Auslagen des Betroffenen in Unterbringungssachen nach § 312 Nr. 1 bis 3 FamFG ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt werden, wenn die Maßnahme Handelt es sich um eine Unterbringung nach Landesrech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich im Mahnverfahren tätigen Inkassounternehmens

Rz. 176 Ist ein Inkassounternehmen vorgerichtlich im Mahnverfahren tätig geworden, so kann es im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund des § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG die Festsetzung von 25 EUR nebst Umsatzsteuer als Kosten seiner vorgerichtlichen Tätigkeit im Mahnverfahren verlangen; diese Kosten sind erforderlich i.S.d. §§ 91, 104 ZPO.[156] Eine Anrechnung dieser 25 EUR auf entst...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gesamtheit der Kosten

Rz. 297 Die gesamten angefallenen Kosten im Beweisverfahren sind bei der Kostenfestsetzung mit einzubeziehen.[366] Gleiches gilt dann, wenn beide Verfahren dieselben Mängel betreffen und der Streitgegenstand der Hauptsache nur deshalb niedriger ist, weil die Klägerseite mit einem aus den Mängeln resultierenden Schadensersatzanspruch gegenüber einer unbestrittenen Forderung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kein Vergleich mit Kosten eines Terminsvertreters oder Verkehrsanwalts

Rz. 83 Greift der vorgenannte Grundsatz, sind die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn die Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters (VV 3401) oder eines Verkehrsanwalts (VV 3400) günstiger gewesen wären und die Partei dies hätte erkennen können. Die Kostenerstattung wird dann nicht auf diejenigen Kosten beschränkt, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fremde Kosten

Rz. 60 Mitunter beauftragt ein Anwalt im Rahmen des Mandats dritte Personen, etwa einen Terminsvertreter, einen Rentenberater, einen Detektiv o.Ä. Legt der Anwalt diese Kosten vor und rechnet er sie anschließend mit dem Mandanten ab, ist zu differenzieren:mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Unterbringungssachen sind gebührenfrei, was daraus folgt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand im GNotKG-KostVerz. fehlt. Eine analoge Anwendung anderer Regelungen kommt wegen des Analogieverbots (§ 1 Abs. 1 GNotKG) nicht in Betracht. Das gilt a...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / b) Kosten

aa) Gericht Rz. 75 Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr von 66 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 KV GKG). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei. bb) Anwalt Rz. 76 Für den Anwalt entsteht...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / IV. Kostenerstattung

1. Freiheitsentziehungssachen Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Aus...mehr