Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Deckungsüberschuss

Rz. 5 Verbleibt ein Deckungsüberschuss über die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Kosten und Ansprüche (rückständige und entstehende Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten, auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei) hinaus, soll damit zunächst der beigeordnete Anwalt bedient werden, weil dieser ansonsten an Zahlungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Nachfestsetzung

Rz. 110 Wird versehentlich die geringere Vergütung nach altem Recht zur Festsetzung angemeldet, kann der Differenzbetrag später noch nachgefordert. Der Differenzbetrag ist im Wege der Nachfestsetzung geltend zu machen. Eine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss mit der Begründung, die Kosten seien versehentlich auf der Basis alten Gebührenrechts angemeldet, ist ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Überblick

Rz. 84 Wird die Hauptsache akzeptiert und nur gegen die Kostenentscheidung Widerspruch erhoben, ist grundsätzlich ebenso abzurechnen wie bei einem Teilwiderspruch in der Hauptsache. Die nach Widerspruch anfallenden Gebühren berechnen sich dann nach dem Wert der bis zum Widerspruch angefallenen Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (§ 43 Abs. 3 GKG). Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenentscheidung

Rz. 26 Die Kostenentscheidung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, also den §§ 91 ff., 97 ZPO; §§ 80 ff., 84 FamFG. Rz. 27 Für den Fall der Rücknahme der Rechtsbeschwerde fehlt es infolge eines offensichtlichen Redaktionsversehens an einer gesetzlichen Regelung in der ZPO. Diese Lücke ist durch die analoge Anwendung des § 565 ZPO i.V.m. § 516 Abs. 3 ZPO zu schließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gutachter

Rz. 10 Gutachter i.S.d. VV 2101 kann jeder Anwalt sein. Es ist nicht erforderlich, dass er an dem zuständigen Rechtsmittelgericht zugelassen ist. Es kann also auch ein Anwalt die Gutachtengebühr verdienen, der selbst gar nicht zulässigerweise den Auftraggeber im späteren Rechtsmittelverfahren vertreten könnte (siehe VV 2100 Rdn 33). Rz. 11 Auch der vorinstanzliche Prozessbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 39 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr auch im Beschwerdeverfahren gem. VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Voraussetzung ist, dass die mehreren Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstands beteiligt sind. Diese gemeinschaftliche Beteiligung ist für das Beschwerdeverfahren gesondert zu prüfen. Eine gemein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Aufwandsrückstellungen

Rn. 316 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Das HGB enthält keine eigenständigen Bewertungsvorschriften für Aufwandsrückstellungen. Da sich die Bewertungsvorschrift des § 253 Abs. 1 Satz 2 allg. auf Rückstellungen bezieht, ist sie sinngem. auch auf die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 passivierungspflichtigen Innenverpflichtungen anzuwenden. Der für sie anzusetzende notwendige Erfüllung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 107 Gegen den Beschluss, durch den aufgrund des GNotKG die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags ist die Beschwerde statthaft (§ 82 Abs. 1 GNotKG). Rz. 108 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[31] Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wahl der Abrechnungsmethode

Rz. 12 Der Anwalt hat die Möglichkeit, die von ihm aufgewandten Entgelte konkret abzurechnen (VV 7001) oder auch pauschal (VV 7002). Eine Kombination ist nicht möglich. Rechnet der Anwalt also auch nur eine Position konkret ab, dann kann er die weiteren Positionen nicht pauschalisieren. Er muss sie auch konkret abrechnen oder unberücksichtigt lassen.[16] Beispiel: [17] Der An...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Ergebniswirkungen

Tz. 36 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Wird aufgrund einer Neubewertung der Buchwert erhöht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überwachungsaufgaben

Rz. 35 Sowohl der für die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1) als auch der für die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO zuständige Rechtspfleger haben zu ermitteln, ob der beigeordnete Anwalt gem. § 49 eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und inwieweit diese Vergütung durch Zahlungen der Partei nach § 120 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prüfung durch den Anwalt

Rz. 50 Der Anwalt ist nicht verpflichtet, jede einzelne Seite auf ihre Wertigkeit zu prüfen, bevor er sie kopiert oder ausdruckt. Ein solcher Aufwand kann von ihm nicht verlangt werden, insbesondere nicht in umfangreichen Verfahren. Andererseits darf er auch nicht ohne weiteres wahllos die komplette Akte durchkopieren.[66] Schriftstücke, die ohne Informationswert und ersicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und nach den Bestimmungen, die das Gericht getroffen hat, zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegfall der Einziehungspflicht

Rz. 23 Die Verpflichtung der Staatskasse entfällt, sobald das Gericht die Einstellung der Zahlungen angeordnet hat. Sind die Zahlungen vorläufig eingestellt worden, weil (auch) die volle Vergütung eines Wahlanwalts für den beigeordneten Anwalt gesichert erschien (§ 120 Abs. 3 ZPO), hat der Rechtspfleger die Wiederaufnahme der Zahlungen anzuordnen (vgl. Teil I A Nr. 2.5.3 VwV...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / Sachverhalt

Der III. ZS des BGH hatte in drei Verfahren jeweils die Anhörungsrüge des ASt. gegen den Beschl. v. 18.6.2020, mit dem der BGH die Bestellung eines Notanwalts und die Gewährung von PKH für unzulässige Rechtsbeschwerden abgelehnt hatte, auf seine Kosten verworfen. Hieraufhin hat die Kostenbeamtin des BGH mit Kostenrechnung vom 8.9.2020 gegen den ASt. nach Nr. 1700 GKG KV jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wirtschaftliche Gründe

Rz. 9 Im Gegensatz etwa zu § 78b ZPO (Beiordnung eines "Notanwalts") ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei der Prozesskostenhilfe hier nicht deshalb veranlasst, weil die Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt findet oder weil die sachgerechte Interessenwahrnehmung einen anwaltlichen Beistand erfordert (vgl. § 138 FamFG), sondern aus wirtschaftlichen Gründen g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Notwendigkeitsprüfung

Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässig war.[60] Eine Einschränkung gilt lediglich insoweit, als eine zwar zulässige, aber zwecklose Tätigkeit des Verteidigers keinen Erstattungsanspruch auslöst.[61]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbandsprozess

Rz. 242 Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. nicht, dass der Prozessbevollmächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugeleitet werden (Nr. 1 Buchst. c). Es reicht vielmehr aus, den Vertreter der Wohnungseigentümer (Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auftraggeber

Rz. 42 Der Auftrag muss im Namen der zu vertretenden Partei erteilt worden sein, also entweder unmittelbar von der Partei selbst oder von dem Verfahrensbevollmächtigten, der im Namen der Partei handelt (§ 164 BGB). Erteilt der Verfahrensbevollmächtigte namens der Partei den Auftrag, so erhält er hierfür keine gesonderte Gebühr mehr. Eine dem früheren § 33 Abs. 3 BRAGO vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrkosten

Rz. 55 Zu Unmut kann es führen, wenn eine Reduzierung der Terminsgebühr daran scheitert, dass aufgrund fehlender Schlüssigkeit des Klagevorbringens eine Erörterung mit dem Gericht notwendig war oder aufgrund falscher Adressangabe ein Versäumnisurteil nicht ergehen konnte. Hier wird teilweise vertreten, dass die vom Erstattungsberechtigten verschuldeten Mehrkosten bei fehlend...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VI. Arglist

Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung entfällt das Kausalitätserfordernis gemäß § 28 Abs. 3 VVG. Arglist ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die Verletzung von Aufklärungs- und Informationsobliegenheiten geht. 1. Eine Unfallschilderung, die aus technischer Sicht mit dem Schadenbild nicht in Einklang gebracht werden kann, rechtfertigt den Vorwurf der Arglis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein erneuter Forderungsübergang

Rz. 15 Zum Schicksal des Anspruchs, den die Staatskasse infolge Erfüllung des anderen Anspruchs (teilweise) wieder verliert, trifft das Gesetz keine Regelung. Ein (neuerlicher) Forderungsübergang auf den jeweils Leistenden entsprechend § 426 Abs. 2 BGB kommt nicht in Betracht. Hat der erstattungspflichtige Gegner gezahlt, scheidet eine Ausgleichung im Verhältnis zur bedürfti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Amtspflicht der Staatskasse

Rz. 22 Reichen die bei Beendigung des Verfahrens eingegangenen Zahlungen der Partei nicht, um alle zu ihren Lasten gehenden Kosten einschließlich der vollen Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) des beigeordneten Anwalts abzudecken, muss der Kostenbeamte (Nr. 4.1 DB-PKHG) für die Staatskasse die angeordneten Zahlungen so lange weiter einfordern, wie die Verpflichtung der Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Praxis zeigt, dass viele Gerichtskostenschuldner in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles beanstanden, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auftrag

Rz. 134 Erforderlich ist, dass der Anwalt den Auftrag der Partei hatte, die Übersendung der Handakte mit gutachterlichen Äußerungen zu verbinden. Dies ist bei der Gebühr nach Anm. zu VV 3400 sorgfältig zu prüfen. Der Auftrag kann zwar auch hier konkludent erteilt werden. Allerdings sind hieran sehr strenge Anforderungen zu stellen. Da es sich für den juristischen Laien um ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 46 Ergänzend zu der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 regelt die Vorschrift der Nr. 10, wann mehrere Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenfestsetzung und den Kostenansatz untereinander eine Angelegenheit bilden und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Rz. 47 Die Regelung der Nr. 10 betrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine dauerhafte Vermögensbelastung

Rz. 91 Eine Berechnung des Erstattungsanspruchs auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird zudem mit dem Argument abgelehnt, dass unter Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO "zwanglos" nur eine dauerhafte Vermögensbelastung zu verstehen sei; da der obsiegende Streitgenosse seinen vollen Haftungsanteil im Regelfall letztendlich nicht zu tragen brauche, müsse die nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsanspruch bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei

Rz. 209 Ist die eigene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt, so geht der Erstattungsanspruch gegen den Gegner nur auf die Nettogebühren (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO); vgl. dazu auch Rdn 205. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt die Kosten gem. § 126 ZPO im eigenen Namen beitreibt, da dieser Anspruch inhaltlich nicht weiter reichen kann als der Erstattungsanspruch nach § 104 ZPO; an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kein gerichtliches Verfahren

Rz. 17 Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wird der Anwalt tätig, wenn er keinen unbedingten Klageauftrag oder sonstigen Verfahrensauftrag hat. Denn schon mit dem Auftrag beginnt die auf den Rechtsstreit bezogene Tätigkeit, die den Anspruch auf die Verfahrensgebühr begründet (z.B. VV 3100, 3101 Nr. 1). Rz. 18 Eine sinngemäße Anwendung der für die Gerichtsgebühren geltend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckung wegen eines Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

Rz. 394 Ist der Schuldner zur Zahlung eines Kostenvorschusses verurteilt worden und muss dieser auf Geldzahlung gerichtete Titel vollstreckt werden, erhält der Anwalt für seine insoweit entfaltete Tätigkeit eine weitere Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 12. Die Vollstreckung der Entscheidung, durch die der Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten verurteilt worden is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kostenerstattung/Wertfestsetzung

Rz. 95 Nach Abs. 2 S. 3 findet keine Kostenerstattung statt, und zwar weder im Erinnerungs- noch im Beschwerdeverfahren. Eine Kostenentscheidung ist daher nicht erforderlich. Nach dem Wortlaut wird hiervon das Verfahren über die weitere Beschwerde aber nicht erfasst. Auch in der Gesetzesbegründung[210] ist nur vom Erstattungsausschluss im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mahnbescheid, Besprechung, streitiges Verfahren

Rz. 109 Beispiel: Der Anwalt erhält wegen einer Forderung von 10.000 EUR den Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Nachdem der Mahnbescheid beantragt wurde, meldet der Gegner sich telefonisch. Der Gegner erklärt im Verlauf der Unterredung, dass er nichts zahlen werde. Es geht die Sache nach Widerspruch des Gegners in das streitige Verfahren über. Dort wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 222 Die kostenrechtlichen Regelungen des § 15 Abs. 1 und 3 SpruchG sind inhaltlich an die sonstigen Verfahren des Teil 1 Hauptabschnitt 3 GNotKG-KostVerz. angepasst in das GNotKG übernommen worden. Sie wurden daher durch das 2. KostRMoG aufgehoben. Die bestehenbleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 583 Für die Festsetzung der Kosten ist die Vorlage des Originals des Vollstreckungstitels nicht notwendig; es genügt insoweit Glaubhaftmachung.[629] Dies gilt auch für die Festsetzung der Einigungsgebühr.[630] Der gemäß § 788 Abs. 2 ZPO gestellte Festsetzungsantrag ist zu unterschreiben.[631] Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Auftragserteilung an andere Anwälte

Rz. 26 Wenn der Gerichtsort und der Wohn- oder Geschäftssitz des Mandanten weit voneinander entfernt sind, kommt es häufig vor, dass zwecks Mandatsbearbeitung zwei oder mehr Anwälte eingeschaltet werden. Dabei sind verschiedene Konstellationen oder Aufgabenverteilungen möglich (vgl. dazu VV 3400 ff.). Mit wem in Fällen dieser Art der Vertrag zustande kommt und wer wem die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 11 Im Regelfall wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom Rechtsanwalt gestellt. Dieser muss im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter tätig geworden sein. Welche Funktion er dort ausgeübt hat, ist grundsätzlich unerheblich. Im Gegensatz zum früheren § 19 BRAGO verzichtet § 11 auf eine ausdrückliche exemplarische Aufzählung verschiedener anwaltlicher Funktionen, au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abrechnungsverhalten

Rz. 57 Dem beigeordneten oder bestellten Anwalt sollte im eigenen Interesse daran gelegen sein, möglichst viele Kostenpositionen der Partei mit in die Abrechnung einzubringen, damit sich die Abzüge bei seinem Beitreibungsrecht infolge gegnerischer Erstattungsansprüche (§ 126 Abs. 2 ZPO) relativieren. Je geringer der Anteil der beitreibbaren Anwaltskosten an den Gesamtkosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu prüfende Voraussetzungen

Rz. 171 Vor der Festsetzung einer weiteren Vergütung hat sich der Urkundsbeamte zunächst davon zu überzeugen, dass das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung oder in sonstiger Weise beendet ist (§ 50 Abs. 1 S. 2), dass sämtliche beigeordneten Anwälte ihre Grundvergütung erhalten haben und dass der Betrag zur Deckung der Kosten gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ermittelt ist (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten verursacht, die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verkehrsrechtliche Vergehen

Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB 1994/2000 grundsätzlich Versicherungsschutz. Erst dann, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz. Eventuell gezahlte Kosten hat der Versicherungsnehmer dann zurückzuzahlen. Aufgrund diese...mehr