Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2.2 Fristbeginn

Rz. 52 Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Eingang des Antrages bei der Krankenkasse (§ 26 SGB X i. V. m.§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Beginn der Frist kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit etwa noch weitere Ermittlungen erforderlich sind oder alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden (BSG, Urteil v. 11.7.2017, B 1 KR 26/16 R). Dies kann allerdings für die Frage vo...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.3 Verlängerung der Entscheidungsfristen in Satz 1 und 4 – hinreichender Grund

Rz. 54 Falls die Krankenkasse eine der in Satz 1 und 4 genannten Fristen nicht einhält, muss sie dies dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitteilen (Satz 5). Beachtlich für eine mögliche Verlängerung der Entscheidungsfrist ist aber nur ein hinreichender Grund (Satz 6). Liegt ein hinreichender Grund vor, verlängern sich die in Satz 1 u...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.3 Kein Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Genehmigungsfiktion

Rz. 58 Da die fingierte Genehmigung keinen Verwaltungsakt darstellt, wird das Verwaltungsverfahren durch den Eintritt der Genehmigungsfiktion auch nicht abgeschlossen. Sofern sich das Verwaltungsverfahren daher nicht anderweitig erledigt (z. B. durch Zeitablauf, weil die Krankheit inzwischen ausgeheilt oder die beantragte Operation nicht mehr erforderlich ist), ist die Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.3 Kein Kostenerstattungsanspruch bei Vorfestlegung

Rz. 62 Ein Kostenerstattungsanspruch aufgrund einer Genehmigungsfiktion entsteht – ebenso wie bei § 13 Abs. 3 – dann nicht, wenn ein Versicherter bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist auf die Selbstbeschaffung vorfestgelegt ist (BSG, Urteil v. 27.10.2020, B 1 KR 3/20 R; BSG, Urteil v. 16.8.2021, B 1 KR 29/20 R). In diesem Fall hat nämlich nicht der Umstand, dass die Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.4 Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 1. Alt.)

Rz. 39 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig, d. h. in der Zeit, in der sie medizinisch indiziert war (BSG, Urteil v. 16.12.1993, 4 RK 5/92 ), erbringen konnte. Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung so dringlich ist, dass aus me...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.1 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Rz. 27 Da grundsätzlich nur Leistungen des Leistungskatalogs des § 11, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1), Gegenstand eines Sachleistungsanspruchs und damit auch Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 sein können (BSG, Urteil v. 24.4.2018, B 1 KR 10/17 R; BSG, Urteil v. 7.11.2006,...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Zum Teil wird bzw. wurde vertreten, dass von der Genehmigungsfiktion nur Leistungen umfasst sind, die dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen und damit von der Krankenkasse auch als Sachleistung erbracht werden dürften (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.9.2016, L 4 KR 320/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.5.2014, L 16 KR 154/1...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz (Abs. 1) Rz. 8 Abs. 1 konkretisiert das in § 2 Abs. 2 normierte Sachleistungsprinzip und ordnet an, dass Ausnahmen hiervon nur zulässig sind, soweit eine Vorschrift des SGB V oder des SGB IX dies ausdrücklich vorsieht. Abgesehen von den ausdrücklich normierten Fällen eines Kostenerstattungsanspruchs dürfen die Krankenkassen daher Kosten nicht erstatten, die dadu...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.3 Arzneimittel und Off-Label-Use

Rz. 32 Arzneimittel können grundsätzlich zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann verordnet werden, wenn das Arzneimittel nach § 21 AMG zugelassen ist (st. Rspr. vgl. BSG, Urteil v. 19.3.2020, B 1 KR 22/18 R; BSG, Urteil v. 4.4.2006, B 1 KR 12/04 R m. w. N.). Die Kosten nicht zugelassener Arzneimittel können demzufolge nicht erstattet werden, da insoweit auch k...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.6 Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 stellt für die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in anderen Staaten im Geltungsbereich des EU-Vertrages bzw. EWR-Abkommens und der Schweiz eine von Abs. 4 abweichende Sonderregelung auf und bestimmt, dass diese Leistungen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Regelung vollzieht die Urteile des Eu...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.1 Übersicht zu Änderungen der Rechtsprechung

Rz. 49 Die Vorschrift hat in Anwendung und Rechtsprechung nach ihrer Einführung erhebliche Probleme bereitet. Dies betraf insbesondere die Frage von Art (nur Erstattungsanspruch oder auch Sachleistungsanspruch?) sowie Umfang des resultierenden Anspruchs (auch Leistungen auf die nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich kein Sachleistungsanspruch besteht?...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.3 Entstandene Kosten durch die Selbstbeschaffung

Rz. 35 Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch nach Abs. 3 ist schließlich, dass dem Versicherten auch Kosten entstanden und dieser auch tatsächlich auch mit diesen belastet ist, d. h. einem durchsetzbaren Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ausgesetzt ist (BSG, Urteil v. 27.3.2007, B 1 KR 25/06 R; BSG, Urteil v. 9.10.2001, B 1 KR 6/01 R ). Die Leistung muss ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2 Antrag und Entscheidungsfristen

Rz. 50 Über einen Antrag auf Leistungen muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (Satz 1 1. Alt.). In Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes eingeholt wird, muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entschieden werden (Satz 1 2. Alt.). Der Medizinische Dienst muss inn...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.7 Entsprechende Geltung von § 18 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bei der Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten (Abs. 6)

Rz. 82 Abs. 6 ordnet für die in den Abs. 4 und 5 geregelten Fälle der Inanspruchnahme eines Leistungserbringers in einem anderen EG- bzw. EWR-Staat die entsprechende Geltung von § 18 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 an. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Krankengeld nicht ruht (§ 18 Abs. 1 Satz 2) und es im Ermessen der Krankenkasse steht, weitere Kosten für den Versicherten und e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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zfs 05/2022, Abschleppen; Abschleppkosten; Kostenerstattung durch Störer; Abwehr einer konkreten Gefahr; intendiertes Ermessen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; behördliche Anweisung, verkehrsbehindernd abgestellte Kfz nicht selbst abzuschleppen; Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Würdigung der unterbliebenen Mitwirkung im Anwendungsbereich des Polizeirechts

PolG BW § 6 Abs. 1 § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, VwVfG BW § 40; VwGO § 114 S. 1; StVG § 24a Abs. 1; StGB § 316 Leitsatz 1. Eine polizeiliche Maßnahme ist auch gegenüber einem anwesenden Störer nicht oder nicht rechtzeitig möglich im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 1 PolG BW, wenn das zur Abwehr der konkreten Gefahr nach polizeilicher Einschätzung erforderliche Verhalten dem potentiell...mehr

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zfs 05/2022, Abschleppen; A... / Leitsatz

1. Eine polizeiliche Maßnahme ist auch gegenüber einem anwesenden Störer nicht oder nicht rechtzeitig möglich im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 1 PolG BW, wenn das zur Abwehr der konkreten Gefahr nach polizeilicher Einschätzung erforderliche Verhalten dem potentiellen Adressaten rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, oder der Störer bei besonderer Eilbedürftigkeit erkennbar ...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / 3 Anmerkung:

Ich kann der Entscheidung des Bay. VGH nicht zustimmen. Erhebung außergebührenrechtliche Einwendungen Der BayVGH hat zunächst zutreffend erkannt, dass bereits die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen zur Ablehnung der Festsetzung nach § 11 Abs. 5. S. 1 RVG führt. Dabei bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG keiner Substantiierung ...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] … .Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO ergangenen Erinnerungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass ein Vergütungsanspruch der Antragstellerin für die Vertr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 17 Die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts lässt keine Gerichtskosten entstehen. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit dessen normaler Pfändungstätigkeit abgegolten. Für die Schätzung durch einen Sachverständigen anfallende Auslagen nach KV 703 GvKostG bzw. KV 9005 GKG) sind diesem in voller Höhe zu erstatten und als solche Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 7...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / III. Anmerkung 3: Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 11 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftm...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / D. Außergerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 21 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung sollte der Testamentsvollstrecker auch im Streitfall zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruches unternehmen. Das ist schon allein deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / III. Schuldner der Vergütung, mehrere Testamentsvollstrecker

Rz. 12 § 2221 BGB lässt offen, wer die Kosten der Testamentsvollstreckung (Vergütung und Auslagen) bei mehreren Nachlassbeteiligten zu tragen hat. In Betracht kommen sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne am Nachlass beteiligte Personen, bspw. Vermächtnisnehmer. In erster Linie richtet sich die Frage nach der Kostentragung danach, wem die Testamentsvollstreckung zugut...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / A. Rechtzeitige Anmeldung

Rz. 1 Auch wenn der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten liegt, § 37 Nr. 4 ZVG, empfiehlt sich immer, die Anmeldung bereits vier Wochen vor dem Termin vorzunehmen, am besten bereits nach Zugang der Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG. Rz. 2 Das Versteigerungsgericht berücksichtigt bei der Aufstellung des geringsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG)

Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind, soweit sie zusammen mit ggf. anderen steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3 000 EUR (bis einschl. 2019: 2 400 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG). Tz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete (§ 22 Nr. 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Leistungen, die ein Abgeordneter auf Grund des Abgeordnetengesetzes, des Europaabgeordnetengesetzes oder der entsprechenden Gesetze erhält, sind nach § 22 Nr. 4 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Tz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Erhält ein Abgeordneter des Bundestages oder des Europaparlaments zur Abgeltung des durch das Mandat veranlasst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen Einkünften. Jedoch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufwandsentschädigungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen Einkü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 3 Nr. 45 EStG (Anhang 10) sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, steuerbefreit. Beispiele: Der steuerbegünst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich teile die Auffassung des Bay. VGH nicht. 1. Anforderungen an außergebührenrechtliche Einwendungen Der Bay. VGH hat zunächst zutreffend erkannt, dass außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG keiner Substantiierung und erst recht keiner Schlüssigkeit bedürfen (s. LAG Hessen RVGreport 2016, 54 [Hansens]; OLG Koblenz RVGreport 2016, 56 [Ders.]; FG Münst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Satzungsbefugnis

Tz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags fordert klare Regelungen in der Satzung: Nach dem gesetzlichen Regelstatut des BGB hat ein Vorstandsmitglied lediglich Anspruch auf Auslagenersatz (s. §§ 27, 670 BGB, Anhang 12a). Die Zahlung pauschaler Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) an einen Vorstand ist nur dann zulässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Besondere Zust... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Bisheriger Streit Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist § 4 Abs. 2 InsVV durch das SanInsFoG dahingehend angepasst worden, dass hinsichtlich der Höhe der Zustellauslagen eine Bezugnahme auf Nr. 9002 GKG KV etabliert wurde. In AGS 2022, 135 und AGS 2022, 138 wurden bereits die sehr unterschiedlichen Standpunkte der Gerichte und der Lit. erörtert, die sich seit dem 1.1.2021 um die Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, ›von überall‹ aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[38] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, is...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.16 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar[1]. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.5 Feuerwehrkommandanten und andere Beschäftigte mit Aufwandsentschädigungen

Ein 1. Feuerwehrkommandant unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung, da Aufwandsentschädigungen – unabhängig von der Steuerpflicht – kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt darstellen. Gleiches gilt auch für andere Personen – z. B. für Amtsboten –, die lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Es fehlt in diesen Fällen stets an einem zusatzvers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.1.5 Abgrenzung zur Geldleistung

Da sich zwischen Geldleistung und Sachbezug steuerlich insbesondere im Bereich der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Unterschiede ergeben, muss bei der Ausgabe von Gutscheinen oder Geldkarten an Arbeitnehmer stets abgrenzt werden, ob eine Geldleistung oder ein Sachbezug vorliegt. Wie bereits unter Tz. 1.1.1 ausgeführt, ist zunächst dann von einer (nicht begünstigten) Gel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.2.4 Einzelfälle von Bezeichnungen auf Tankgutscheinen

Praxis-Beispiel Tankgutschein: "30 Liter Diesel, maximal 44 EUR" Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer folgenden Gutschein: "30 Liter Diesel im Wert von höchstens 44 EUR", der bei einer bestimmten Tankstelle einzulösen ist. Der Arbeitgeber hat ermittelt, dass bei Hingabe des Gutscheins der Liter Diesel 1,419 EUR kostete. Es liegt Sachbezug vor, die Angabe eines Höchstbet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2 Keine Beschäftigten

Keine Beschäftigten sind: Beamte, Richter, Soldaten (vgl. Teil II 2.2.1) Hauptamtliche Bürgermeister (vgl. Teil II 2.2.2) Übungsleiter (vgl. Teil II 2.2.3) Ehrenamtlich tätige Bürgermeister, Inhaber von Ehrenämtern (vgl. Teil II 2.2.4) Feuerwehrkommandanten und andere Beschäftigte mit Aufwandsentschädigungen (vgl. Teil II 2.2.5) Beschäftigte in freiwilligem sozialen Jahr (vgl. Tei...mehr