Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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AGKompakt 02/2020, Die Klag... / IV. Klage- und Widerklage (Herausgabe des Fahrzeugs/Herausgabe des Briefes)

Klage und Widerklage werden nicht addiert Wird auf Herausgabe des Briefes geklagt und widerklagend auf Herausgabe des Fahrzeugs oder umgekehrt, wird zu Recht angenommen, dass die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs und die Widerklage auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gebührenrechtlich denselben Gegenstand betreffen. Somit findet nach § 45 Abs. 1 S. 3 GKG keine Wertaddition sta...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / 2 Aus den Gründen:

"[5] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG habe zu Recht den vom Kl. geltend gemachten Schadensersatzanspruch verneint. Der Kl. habe zwar einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG nach Grund und Höhe schlüssig dargelegt. Das AG habe aber zutreffend angenommen, dass die Bekl. die Unfallbeteiligu...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / Leitsatz

Zur Zulässigkeit einer Einlassung mit Nichtwissen seitens des unmittelbar in Anspruch genommenen Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Darstellung des Unfallhergangs durch den Geschädigten. BGH, Urt. v. 23.7.2019 – VI ZR 337/18mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / Leitsatz

Der Schutzbriefversicherer schuldet nicht nur – im Sinne einer Passivenversicherung – Ersatz der Kosten des Rücktransports eines Kfz, sondern den Rücktransport selbst; daher wird ihm ein Fehlverhalten des Rücktransporteurs zugerechnet. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Stuttgart, Urt. v. 12.9.2019 – 22 O 28/18mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / B. Entlastung (nur) bei "höherer Gewalt" (§ 7 Abs. 2 StVG)

Mit der Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002 sollten im Bereich der Haftung besonders die Schwachen im Straßenverkehr, also Fußgänger, Radfahrer, vor allem aber Kinder, besser geschützt werden.[13] Sie alle werden bei Unfällen mit Kfz bereits aufgrund der physikalischen Masseverhältnisse i.d.R. besonders schwer verletzt. Der Gesetzgeber hat darauf mit einer deutlic...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / Sachverhalt

Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug des Kl. durch einen Pkw beschädigt, der nach seinem Kennzeichen bei der beklagten Haftpflichtversicherung versichert war. Der Unfallgegner des Kl. stellte sich mit dem Namen B. vor und gab seine Anschrift und Telefonnummer an. Eine polizeiliche Unfallaufnahme fand nicht statt. Die Bekl. bestritt den von dem Kl. behaupteten Unfallhe...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / Leitsatz

1) Haben die Parteien eines gewerblichen Kfz-Mietvertrages eine Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, dürfen neben dem Mieter auch berechtigte Fahrer darauf vertrauen, dass die Reichweite des Schutzes dem Schutz entspricht, den der Mieter genießen würde, wenn er selbst Versicherungsnehmer in der Vollkaskoversicherung wäre. 2)...mehr

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zfs 02/2020, Verkehrsanwaltstag 2020 Hamburg – mein Ding

Das altehrwürdige Hotel Atlantic in Hamburg ist nicht nur eine der besten Hoteladressen in Deutschland und jedenfalls zeitweilige Unterkunft des unerreichten Udo Lindenberg, sondern hat sich mittlerweile auch als regelmäßiger Austragungsort des Verkehrsanwaltstags unserer Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht etabliert. Am 24.4. und 25.4.2020 wird zum dritten Mal in diesem exklu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Sanierung

Tz. 143 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung von neuem BV unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.3 Insbesondere beim Branchenwechsel kann die Prüfung, ob eine steuerschädliche Betriebsvermögenszuführung vorliegt, auch auf Grund einer "gegenständlichen Betrachtung" erfolgen

Tz. 108 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 10) ist bei einem Branchenwechsel (ebenso hierzu s Tz 169) neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch dann zugeführt, wenn für die von einer Kap-Ges wieder aufgenommene Tätigkeit überwiegend Vermögensgegenstände verwendet werden, die vor der Einstellung des urspr Geschäftsbetriebs noch nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Einbeziehung von Garagen, Stellplätzen und Doppelstockgaragen in die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums

Rz. 6.7 [Autor/Stand] In die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums sind auch Garagen und Autostellplätze einzubeziehen, wenn Wohnungs-(Teil-)Eigentum und Garagen sowie Abstellplätze nach den Anschauungen des Verkehrs (vgl. § 2 Abs. 1 BewG) wirtschaftlich zusammengehören und Eigentumsidentität (vgl. § 2 Abs. 2 BewG) besteht. So hat das FG Düsseldorf durch rech...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Erstattung von Schäden im Rahmen einer Fahrzeugüberführung. Der Kl. unterhält bei dem Bekl. einen Kfz-Schutzbrief. Der Schutzbrief umfasst unter anderem die Versicherung des Fahrzeugrücktransports aus dem Ausland im Falle von Fahruntüchtigkeit eines versicherten Fahrzeugs. § 1 Nr. 1.10 der zwischen den Parteien vereinbarten AVB enthält hierfür f...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz, für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 26 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Sonstige Versicherungen

Rz. 51 Sonstige Versicherungsverhältnisse gehen grundsätzlich dann auf den Erben über, wenn er Träger des versicherten Risikos wird. Dies ist bspw. bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei einer Hausratsversicherung der Fall.[162] Dient das Versicherungsverhältnis dagegen zur Abdeckung persönlicher Risiken des Erblassers selbst, wie die Berufshaftpflichtversicherung ei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Gezogene Früchte

Rz. 4 Es sind grundsätzlich nur die tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben. Sie müssen auf den Vermächtnisgegenstand entfallen und nach dem Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB; beachte §§ 2177, 2178 BGB) angefallen sein. Rz. 5 Bei einer Geldforderung sind dies bspw. die seit dem Erbfall fällig gewordenen Zinsen.[9] Wurde dem Bedachten im Nachlass vorhandenes Geld ve...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten

Rz. 2 Gewöhnliche Erhaltungskosten (Abs. 1) sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses für die tatsächliche und rechtliche Erhaltung der Nachlassgegenstände regelmäßig aufgewendet werden müssen.[6] Diese Kosten sind sozusagen das Korrelat der dem Vorerben zugewiesenen Nutzungen. Sie sind daher, wie auch die Fruchtziehungskosten (§...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2019 zu beachten sind. Gegenüber dem Erhebungsz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neue Positionen im Überblick

Ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstatt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Bemessungsgrundlage für Vorteilsversteuerung bei Dienstfahrrädern sinkt weiter ab

Kommentar In neuen gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun erneut die Regeln zur Vorteilsbewertung bei der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer überarbeitet. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnversteuerung sinkt demnach ab dem 1.1.2020 weiter ab. Privatnutzung betrieblicher Fahrräder Die private Nutzung von betrieblichen (Ele...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 5. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Führers/-Halters

Rz. 175 Nach § 23 StVO trifft auch den Kfz-Führer (bzw. ggf. den Halter) eine Verkehrssicherungspflicht für das von ihm gebrauchte bzw. gehaltene Fahrzeug. Rz. 176 Er ist daher aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Schaden, der durch den geplatzten Reifen des von ihm geführten Kraftfahrzeugs entsteht, verantwortlich, wenn er zwölf Jahre alte Reifen beim A...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Betrieb

Rz. 230 Eine weitere Voraussetzung der Halterhaftung nach § 7 StVG ist, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs eingetreten ist. Rz. 231 Der Schaden ist dann beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht worden ist. Es müssen sich also die typischerweise von dem Betrieb eines Kraftf...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Gerichtsstand des Kfz-Haftpflichtversicherers

Rz. 82 Gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer kann gemäß §§ 17, 21 ZPO eine Klage sowohl beim (allgemeinen) Gerichtsstand des Hauptsitzes als auch am (besonderen) Gerichtsstand der Zweigniederlassung der Versicherungsgesellschaft erhoben werden, welche die Schadensbearbeitung übernommen hat. Rz. 83 Kfz-Haftpflichtversicherer, Fahrer und Halter können nach den vorgenannten Vorsc...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Beim Betrieb des Kfz Tätige

Rz. 269 Er haftet nach § 8 Nr. 2 StVG auch dann nicht, wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. Beim Betrieb tätig wird z.B. jemand, der im Winter auf schneeglatter Fahrbahn ein stehengebliebenes Fahrzeug anschiebt (OLG Düsseldorf NZV 2015, 383). Beachte Wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, wird darüber hinaus häufig ein Haftungsa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Haftungsabwägung

Rz. 281 In den Fällen, in denen ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht wurde und die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vo...mehr

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§ 14 Anhang / M. Anlage 13: Auto-Haftpflichtschäden

Rz. 17 MERKBLATT zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtschäden durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte und den Verein Verkehrsopferhilfe sowie über die Möglichk...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Eigentümers

Rz. 174 Denkbar ist auch eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kfz-Eigentümers. Die Haftung eines Fahrzeugeigentümers für einen Schaden an einem Pferd, der dadurch entstanden war, dass der Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug im Eingang zu einer Pferderennbahn abgestellt hat, wurde bejaht. Der Halter muss z.B. damit rechnen, dass ein auf der Trabrennbahn trainierendes Pfe...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / A. Benzinklauseln

Rz. 1 Von der soeben in § 2 erörterten Haftung (z.B. des Fahrers oder Halters eines Kfz) zu unterscheiden ist die Deckung (Eintrittspflicht) des Kfz-Haftpflichtversicherers (zu dieser Unterscheidung sowie zur Deckung vgl. im Einzelnen § 13 Rdn 274 ff.). Der Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) bestimmt sich nach § 10 AKB bzw...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (5) Anmietung eines Kfz im Ausland

Rz. 107 Bei der Anmietung eines Kfz im Ausland durch mehrere Personen gemeinsam wird bei vereinbarter Kostenbeteiligung für die Fahrzeugmiete und unzureichender Haftpflichtversicherung ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss der Mitfahrer untereinander bei einem nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfall mit Verletzungen der Mitfahrer angenommen (LG Schweinfurt D...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 220 Voraussetzung einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist, dass bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Rz. 221 Durch die Neufassung des § 7 StVG im Rahmen des Zweiten Schadensrechtsänderungsgesetzes wird eine Halterhaftung nicht mehr nur für den Betrieb eines Kraftfah...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Beeinträchtigte Nutzungsmöglichkeit von Vermögenswerten

Rz. 125 Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeuges steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit (Nutzungsausfall) zu. Auch infolge einer Körperverletzung kann die Möglichkeit, mit Vermögensaufwendungen "erkaufte" Sachen und Gegenstände (Kraftfahrzeug, Jagdpacht, Urlaub etc.) entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu gebrauch...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (6) Fahrer – Halter

Rz. 110 Der Fahrer eines nicht kaskoversicherten Fahrzeuges eines anderen kann sich üblicherweise gegen hierbei verursachte Schäden am selbst geführten Kraftfahrzeug nicht versichern. Eine Deckung durch die allgemeine Haftpflichtversicherung kommt wegen der so genannten Kleinen Benzinklausel nicht in Betracht. Rz. 111 Für den Fahrer, der möglicherweise sogar im überwiegenden ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 5. Gefährdungshaftung des Anhänger-Halters

Rz. 259 Bedingt durch schwere Unfälle mit Lkw und Wohnwagengespannen und bedingt dadurch, dass der Geschädigte oft nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber des Zugfahrzeugs kennt, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, wegen der erhöhten Betriebsgefahr von Gespannen auch eine eigene Halterhaftung für Anhänger im Außenverhältnis zum Geschädigten einzuführen. Rz. 260 Der Anh...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 9. Schwarzfahrt

Rz. 271 Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 7 Abs. 3 S. 1 StVG). Ausnahmsweise soll gem. § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung beim Fahrzeugdiebstahl der Direktanspruch eines Mittäters gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgeschlossen sein, wenn er als Beifahre...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / V. Haftung von Sonderrechtsfahrzeugen

Rz. 361 Das Verweisungsprivileg greift jedoch ein, wenn der Amtsträger unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH zfs 1983, 69). Rz. 362 Praktisch bedeutsam ist die Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, de...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 5 Passivlegitimation und ... / III. Passivlegitimation des KH-Versicherers

Rz. 5 Ausschließlich im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der hinter dem Schädiger stehende KH-Versicherer im Wege des Direktanspruchs mitverklagt oder auch allein direkt in Anspruch genommen werden. Beachtemehr