Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.3 Abklärung und Einleitung durch die Rehabilitationseinrichtung (Rentenversicherung)

Rz. 18 Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden (§ 15 SGB VI ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.7 Zustimmung des Rehabilitationsträgers

Rz. 24 Wenn der Erwerbstätige arbeitsunfähig ist und Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld erhält, muss selbstverständlich auch die betreffende Krankenkasse bzw. der betreffende Renten- oder Unfallversicherungsträger mit der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sein. Eine schriftliche Zustimmung in Form einer Unterschrift ist zwar nicht au...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses

Rz. 27 Die Wiedereingliederungsmaßnahme darf aus gesundheitlichen Gründen für einen kurzen Zeitraum unterbrochen werden (z. B. Arbeitsunfähigkeit wegen eines grippalen Infekts). Wird die stufenweise Wiedereingliederung voraussichtlich für mehr als eine Woche unterbrochen, ist die Frage zu stellen, ob der Versicherte das Ziel der eingeleiteten Wiedereingliederungsmaßnahme noc...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.2 Erkrankung des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 98 Abs. 2 sind die persönlichen Voraussetzungen für das Kug auch erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug arbeitsunfähig wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde. Abs. 2 findet auch bei der Entgeltfortzahlung bei nicht rechtswidriger Sterilisation oder nich...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rz. 46 Zur Ermöglichung einer verwaltungspraktikablen Zuständigkeitsabgrenzung haben die Träger der Renten- und Krankenversicherung eine "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX" (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5) geschlossen. Die Vereinbarung (vgl. Rz. 55) trat am 1.9.2011 in Kraft. Sie gilt ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.2 Intervention der Krankenkasse

Rz. 53 Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, eine stufenweise Wiedereingliederung zu dessen Lasten nicht durchzuführen und damit kein Übergangsgeld zu zahlen, zu intervenieren (vgl. § 3 der unter Rz. 55 aufgeführten Vereinbarung). Gründe, die nicht zur Empfehlung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Rehabilit...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.4 Leistungsausschluss (Abs. 3 i. V. m. Abs. 4)

Rz. 20 Für den in Abs. 4 geregelten Leistungsausschluss hat sich der Gesetzgeber an den Vorgaben des BVerfG orientiert. Zu den nach Abs. 3 von der Leistungspflicht ausgeschlossenen Leistungen bei ärztlicher Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs gehören nach Abs. 4 die Anästhesie, der operative Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation,...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.1 Überblick

Rz. 11 Die stufenweise Wiedereingliederung kann durch den behandelnden Vertragsarzt der Krankenkasse, den Arbeitnehmer bzw. selbständig Tätigen, den Arbeitgeber (meist im Rahmen des BEM nach § 167 Abs. 2), den Betriebsarzt bzw. den Arzt des überbetrieblichen Dienstes, die Arbeitnehmervertretung, den zuständigen Rehabilitationsträger, d. h. durch die Krankenkasse (§ 74 SGB V), den ...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.5 Persönliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 48 Abs. 4 enthält die persönlichen Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 muss die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Das hat wohl mehr klarstellenden, allenfalls nochmals abgrenzenden Charakter, der die notwendige Arbeitnehmereigenschaft ergänzt. Es...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.1 Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Beurteilung des Tatbestands der Weigerung, eine zumutbare Arbeit fortzuführen, durch arbeitsvertragswidriges Verhalten i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 69 Das LAG Niedersachsen hat rechtsextremistische Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit mit breiter Medienberichterstattung dem außerdienstlichen Verhalten zugeordnet, mit dem keine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt würden, zumal der Arbeitgeber kein öffentlicher Arbeitgeber ist und keine politische Tendenz verfolge (LAG Niedersachsen, Urteil v. 21.3.2019, 13...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.2 Abklärung und Einleitung durch den Arzt (Krankenversicherung)

Rz. 12 "Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben..." (...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.6 Zustimmung des Arbeitgebers (einschließlich des Betriebsarztes etc.)

Rz. 22 Da der Erfolg der Wiedereingliederung im Wesentlichen auch von der positiven Mitwirkung des Arbeitgebers abhängt, ist dessen grundsätzliche Zustimmung notwendig. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht nicht (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur AU-Richtlinie); jedoch wir...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.11 Beendigung

Rz. 28 Eine stufenweise Wieder­ein­glie­derung kann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer den spezifischen Anforderungen und Belastungen des konkreten Arbeitsplatzes wieder voll gewachsen ist. Dieses Ziel ist dann erreicht, wenn der Wiedereinzugliedernde – wie in den meisten Fällen – auf dem zuletzt inne gehabten Arbeitsplatz im vollen Umfang zurückkehrt (B...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.2 Anrechnung von anderen Einnahmen

Ferner werden nach wie vor gemäß § 3 BEEG verschiedene Leistungen auf das Elterngeld angerechnet, wobei ein Sockelbetrag von 300 EUR pro Kind anrechnungsfrei erhalten bleibt, es sei denn, die Anrechnung greift auch diesen Sockelbetrag an (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Krankengeld wird sowohl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

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Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Nordmazedonien arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.3 Beitragssatz

Für die Beitragsberechnung ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden. Dies deshalb, weil unständig Beschäftigte aufgrund gesetzlicher Vorgabe[1] keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Hat der Beschäftigte die Versicherung mit Krankengeld gewählt, ist der allgemeine Beitragssatz maßgebend.mehr

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Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

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Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.6 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 6)

Rz. 11 Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern, deren Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist und denen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3), Tarife anzubieten (Satz 1). Die Tarife enthalten Ansprüche auf Krankengeld und regeln den Beginn dieser Leistung. Ungerechtfertigte Bereicherungen insbesondere ...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.1 Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Zu den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Zeitrenten wegen Erwerbsminderung (§ 43), Berufsunfähigkeit (§ 240) und für Bergleute (§ 45). Abs. 1 enthält jedoch keine Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit gewährt werden kann. Dies ist in § 102 Abs. 2 geregelt. Danach muss die begründ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.1 Mindestbindungsfrist (Satz 1)

Rz. 16 Die Wahl eines Tarifs ist überwiegend mit einer Bindungsfrist verknüpft. Die Frist ist notwendig, um einen missbräuchlichen Wechsel zwischen Tarifen je nach Erwartung der Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Auch wegen der bei diesen Tarifen notwendigen langfristigen Kalkulationsgrundlage erscheint die Bindungsfrist angebracht. Ein Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen Entschädigung

Zusammenfassung Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 1 Zweck

Durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung soll ein Ausgleich für eine Minderung der Erwerbseinkünfte geschaffen werden, die auf eine schädigungsbedingt verursachte Arbeitsunfähigkeit oder eine schädigungsbedingt erforderliche stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung zurückzuführen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 5 Beginn/Dauer/Karenzzeit

Für die nach dem KSVG Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, entsteht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung zu den in § 46 Satz 1 SGB V geregelten Zeiten. § 46 Satz 2 bis 4 SGB V findet keine Anwendung.[1] Zugunsten dieser Personengruppe wird in §§ 47 Abs. 6 SGB XIV von einer Karenzzeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 3 Berechnung

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt 80 % des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird bis zur Höhe der jeweils geltenden Leistungsbemessungsgrenze berücksichtigt. Leistungsbemessungsgrenze ist der 360. Teil der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.[1] Die Leistungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 4 Ruhen des Anspruchs

Abweichend von § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung in den ersten 6 Wochen nicht für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB abgegeben haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 2 Anspruchsvoraussetzungen/-berechtigte

Grundsätzlich sind Berechtigte der Sozialen Entschädigung gem. § 2 Abs. 1 SGB XIV Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Geschädigte sind Personen, die durch ein schädigendes Ereignis nach dem SGB XIV unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.[1] Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereig...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.2 Zeitrente

Befristete Erwerbsminderungsrenten beginnen frühestens am 1. des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern der Rentenantrag rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums gestellt wurde. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der 7 Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem 1. des Antragsmonats (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Wichtig Der Regelfall ist, d...mehr