Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 1.2 Die Säulen eines modernen BGLM

Für die Etablierung eines modernen BGLM benötigt es: passende Strukturen und handlungsfähige Akteure (Säule 1), auf "Gesundheit" ausgerichtete Prozesse (Säule 2), Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention (die auch die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz integrieren) (Säule 3). Werden alle 3 "Säulen" bei der Konzeptionsarbeit berücksichtigt und anschließend umgesetzt, n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / 1.1.1 Physiotherapeut

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind u. a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Physiotherapeut (Krankengymnast) steuerfrei. Sollte der Betreiber des Fitnessstudios Physiotherapeut sein und seinem Fitnessstudio eine Krankengymnastikpraxis angegliedert haben, sind diese Umsätze insoweit grundsätzlich steuerfrei. Das gilt allerdings auch in Fällen, in denen der Betreiber des Fitnessstudios i...mehr

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Fitnessstudio / 1.2.2 Regelsteuersatz

Soweit nach den vorstehenden Ausführungen weder die Steuerfreiheit noch der ermäßigte Steuersatz in Betracht kommt, unterliegen die Umsätze des Fitnessstudios dem Regelsteuersatz. Als solche Umsätze sind beispielhaft genannt: Bereitstellen von Sportgeräten; Kurse jeglicher Art (Gymnastik, Aerobic); Bereitstellen von Sonnenbänken; Speisen und Getränke; Verkauf von Sportkleidung un...mehr

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Fitnessstudio / 1.2.1 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gilt der ermäßigte Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze liegen insbesondere vor bei der Benutzung der Schwimmbäder, z. B. durch Einzelbesucher, Gruppen oder Vereine (gegen Eintrittsberechtigung oder b...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.2 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017[1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V a. F. (Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Voraussetzungen n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.4 Meldung

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Krankenkasse unter Angabe des Meldegrundes "30" (Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) im maschinellen Verfahren abzumelden. Die Abmeldung hat mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung, zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten einen Nachweis über die erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Zuletzt hat Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] mit Wirkung zum 30.5.2017 in § 24i Abs. 3 Satz 1 nach den Wörtern "bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter "sowie in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 2 Beitragspflicht zur Rentenversicherung

Beitragspflichtige Einnahme des Seelotsen ist das aus der Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen.[1] Die Beiträge für Seelotsen sind nach dem für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu zahlen.[2] Die Lotsenbrüderschaften gelten insoweit als Arbeitgeber.[3] Sie haben den Arbeitnehmeranteil im We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (hierzu unter 3.1.1.2). 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 6 Verwaltungsverfahren und Rechtsweg

Rz. 66 Die Bewilligung von Mutterschaftsgeld ist antragsabhängig (§ 19 Satz 1 SGB IV). Eine Entscheidung der zuständigen Krankenkasse – die Bewilligung oder die Ablehnung von Mutterschaftsgeld – ergeht i. d. R. durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Gegen einen die (werdende) Mutter benachteiligenden Verwaltungsakt ist zunächst Widerspruch zu erheben (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX ärztlich festges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Arbeitsschritte bei den "sonstigen Verbindlichkeiten"

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute), erhaltene Anzahlungen, Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Leichenschau

Rz. 27 Leichen und Totgeburten müssen vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Die ärztliche Leichenschau ist in allen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen zwingend vorgesehen. Mit der Durchführung der Leichenschau soll nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses

Rz. 78 Den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und dann bei Beendigung der Pflegschaft an den Erben herauszugeben, ist neben der Inbesitznahme ein weiterer Kernbereich der Tätigkeit des Nachlasspflegers. Dazu zählt es, Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Bei absehbar längeren Pflegschaften wird es notwendig sein:mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den früheren § 19 (Auskunft) gänzlich neu formuliert. § 19 hat im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 13 MuSchG a. F. übernommen. Die in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG a. F. enthaltene Voraussetzungen, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis st...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.3 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V)

Rz. 16 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 [1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. ("Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes die Vora...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Mutterschaftsgeld für Versicherte (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält gem. § 19 Abs. 1 für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). 3.1.1 Normq...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Aus § 19 Abs. 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.2.1) und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach dem SGB V oder dem KVLG 1989 (hierzu unter 3.1.2.2). 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Rz. 7 Die (werdende) Mutter mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen nach § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989

Rz. 11 Die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Frauen erhalten gem. § 19 Abs. 1 Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des SGB V oder des KVLG 1989. Die insofern diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen sind § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . Rz. 12 Weitere Anspruchsvoraussetzung nach § 24i SGB V ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Normqualität

Rz. 5 § 19 Abs. 1 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Er verweist hinsichtlich des Mutterschaftsgelds für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf die Bestimmungen des SGB V bzw. des KVLG 1989 und hat demnach lediglich eine deklaratorische Funktion.[1] Anspruchsgrundlage ist allein § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . § 19 Abs. 1 ist jedoch deshalb ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Mutterschaftsgeld für Nichtversicherte (Abs. 2)

Rz. 65 Frauen, die nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben unter den in § 19 Abs. 2 genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 hat § 19 Abs. 2 demnach eine konstitutive und nicht lediglich eine deklaratorische Bedeutung.[1] 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 533 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 21–32] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Lebt die unterstüt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Anspruchsdauer und Anspruchshöhe

Rz. 69 Der Anspruch besteht für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag. Rz. 70 Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach den Vorschriften des SGB V , demnach nach § 24i SGB V. [1] Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 beträgt jedoch insgesamt höchstens 210 EUR (§ 19 Abs. 2 Satz 1). Dieser Gesamtbetrag verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Tage der...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr