Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Bedarfsplanung war 1977 (KVWG v. 28.12.1976, BGBl. I S. 3871) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, um einer gelegentlich vorhandenen ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Bezirken und in Stadtrandbezirken entgegenzuwirken. Obwohl die Zahl der im Bundesgebiet niedergelassenen Ärzte (ohne Psychotherapeuten) seitdem insgesamt stetig...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.4 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Rz. 6 Ist die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gesetzte Frist abgelaufen, ohne dass die von ihm offiziell festgestellte Unterversorgung durch die KV beseitigt oder abgewendet werden konnte, ordnet der Landesausschuss nach Anhörung der betroffenen Zulassungsausschüsse Zulassungsbeschränkungen an. Das bedeutet, dass Bewerber in den nicht unterversorgten Planungs...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.15 Beschäftigung von anzustellenden bzw. angestellten Ärzten bei Zulassungsbeschränkungen

Rz. 31 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sieht Regelungen für die Anstellung von Ärzten (JobSharing) vor. Die vielfältigen in § 95 Abs. 9, § 32b Ärzte-ZV und § 14a ff. Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelten Möglichkeiten, Ärztinnen und Ärzte bei Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Eigeneinrichtungen der KV nach § 105 oder kommunale...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.3 Regionale Versorgungssteuerung in besonderen Fällen

Rz. 15 In § 67 (Übergangsbestimmungen) der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist zudem auf regionaler Ebene eine befristete Versorgungssteuerung in besonderen Fällen geregelt. Diese Übergangsregelung, welche auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) v. 13.3.2019 beruht, hat ihre Rechtsgrundlage in § 101 Abs. 1 Satz 13 der Vorschrift....mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergang des Sicherstellungsauftrages auf die Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eingeführt worden und zum 1.1.1993 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgeset...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.7 Vorlagepflicht

Rz. 21 Die seit 1993 bestehende Vorlagepflicht und Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde soll dazu dienen, die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Vergütungsverträgen abzusichern ( BT-Drs 11/2237, S. 191). Die gesetzliche Vorgabe, bestimmte Verträge und Vergütungsvereinbarungen der Aufsichtsbehörde vorzulegen, lässt die allgemeine staatliche Aufsicht ü...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.5 Technik der Umsetzung der Veränderungsrate

Rz. 17 Unter Veränderungsrate sind die Veränderungen der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen je Mitglied zu verstehen, und zwar bis 31.12.2007 getrennt nach dem gesamten Bundesgebiet, den neuen und den alten Bundesländern. Durch Abs. 3 ist ausdrücklich klargestellt, dass bei der Veränderungsrate keine Trennung nach alten und neuen Bu...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.2 Bedeutung der Beitragssatzstabilität

Rz. 12 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen (§§ 69 bis 71) des Ersten Abschnitts des Vierten Kapitels, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Normadressaten sind Vertragspartner und Leistungserbringer. Die Norm schließt somit auch die jeweiligen Verbände ein, sofern sie für einzelne Vergütungsver...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsvorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist Abs. 2 mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.15 Verordnung von Heilmitteln (Abs. 10)

Rz. 102 Mit Wirkung zum 13.5.2017 ist Abs. 10 angefügt worden, der sich auf die Nutzung elektronischer Programme für vertragsärztliche Verordnungen von Heilmitteln bezieht. Vertragszahnärzte sind davon nicht tangiert. Inhaltlich entspricht Abs. 10 dem bisherigen Abs. 8 Satz 9 und 10, soweit sie auf Heilmittel bezogen waren. Nach Abs. 10 Satz 1 dürfen Vertragsärzte für die Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.1 Beitragssatzstabilität und ihre Grenzen

Rz. 10 Der Halbsatz "es sei denn, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist" in Abs. 1 Satz 1 setzt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings Grenzen. Die Finanzierung der notwendigen medizinischen Versorgung geht immer vor, könnte also auch, wenn sie objektiv nicht mehr gewährleist...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.5 Art und Weise der Sicherstellung (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Als Möglichkeiten der Krankenkassen, ihrer Verbände sowie der Ersatzkassen, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, nennt Abs. 3 Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Dies können Verträge mit Ärzten sein, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, die bisher privatärz...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.2 Zahnärztliche Versorgung

Rz. 76 Im Abschnitt 2 des Bundesmantelvertrages-Zahnärzte (BMV-Z, Stand 15.3.2019) sind Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung enthalten. Nach § 3 Abs. 1 BMV-Z umfasst die vertragszahnärztliche Versorgung insbesondere: die zahnärztliche Behandlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen einschließlich Suprakonstruktion...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.3 Mitwirkende an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

Rz. 6 Ein Zusammenwirken von Krankenkassen und Leistungserbringern besteht nicht in dem Sinn, dass zwischen ihnen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Ostertag, in: BeckOGK, Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Zu den Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten i. S. d. Abs. 1 gehören approbierte Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, d. h. solche, die von der zuständigen L...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.6 Besonderheit der knappschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 9 Abs. 3 HS 1 gibt als Regelfall vor, dass die für alle Krankenkassen gültigen Ausführungen zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung auch für die knappschaftliche Krankenversicherung gelten, es sei denn, die Bundesknappschaft (die seit 1.10.2005 aufgrund des Art. 6 i. V. m. Art. 86 Abs. 4 RVOrgG unter "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" f...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.3 Rechtsfolge

Rz. 5 Die Konsequenz eines kollektiven Verzichts auf die Zulassung bzw. einer kollektiven Verweigerung lautet, dass die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten nicht mehr sichergestellt ist, die Krankenkassen mithin die Sachleistungsansprüche ihrer Versicherten nicht mehr in der bisherigen Weise erfüllen können. Dies festzustellen ist Sache der Aufsichtsbehörde, ...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.1 Inhalt der Sicherstellung

Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich an alle Leistungserbringer, es sei denn, eine Norm bestimmt etwas anderes. Justitiable Rechtsgebote und -pflichten lassen sich aus dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag nicht entnehmen (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung bedeutet, dass gemessen ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in das einheitliche Vertrags(zahn)arztrecht ein, welches mit einer aus der Tradition heraus erklärbaren, geringfügigen Ausnahme bei der knappschaftlichen Krankenversicherung für alle Kassenarten gleichermaßen gilt. Es handelt sich bei der Norm um eine Einweisungsvorschrift (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 2), die als zentrales El...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.2 Einheitliche vertrags(zahn)ärztliche Versorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Bis 1.1.1993 galten für Teilbereiche der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung Ersatzkassenversicherter andere Bedingungen als für die übrigen Versicherten. Während für die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Seekrankenkasse die Vertragsbedingungen der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung in hohem Maße gesetzlich vor...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.3 Ausnahmen vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität

Rz. 13 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität stellt für sich gesehen keinen absolut unveränderbaren Wert dar. Wenn die notwendige medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die einen verfassungsmäßigen Rang einnimmt, auch unter Ausschöpfung aller bekannten Wirtschaftlichkeitsreserven von einer Krankenkasse nicht mehr mit den Zuweisungen aus dem Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.3 Wirtschaftlichkeit

Rz. 5 Das in §§ 2 und 12 für alle Leistungen der Krankenversicherung festgelegte Gebot der Wirtschaftlichkeit wird in § 70 für alle Krankenkassen und alle Leistungserbringer als Grundsatz vorgeschrieben. Alle Beteiligten, dazu zählt nach § 2 auch der Versicherte, sind für die Einhaltung dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes gleichermaßen verantwortlich. Leistungen, die nicht not...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Gründe für die Einführung dieses für ein Vertragspartnerschaftssystem ungewöhnlichen Paragraphen liegen im Verhalten einiger zahnärztlicher und ärztlicher Berufsverbände nach Inkrafttreten des GRG 1989 bzw. im Vorfeld des GSG. Insbesondere der Freie Verband deutscher Zahnärzte, die stärkste berufspolitische Gruppierung innerhalb der Zahnärzteschaft, hatte sich den...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.4 Auswirkungen des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität

Rz. 15 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität bedeutet allerdings keinen Stillstand der medizinischen Leistungsfähigkeit der Gesundheitswirtschaft. Bei einer Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, bei steigenden Löhnen und Gehältern, einer sich nach oben entwickelnden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Rentener...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.1 Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

Rz. 85 Für die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gilt der allgemeine Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der den Vertragsarzt verpflichtet, unter gleich wirksamen Arzneimitteln das preisgünstigste zu verordnen. In der Praxis existieren schon lange Vergleichslisten, die dem Vertragsarzt als Orientierungshilfen dienen. Der damals zuständige Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der Vorschrift werden die Grundsätze der Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der humanen Krankenbehandlung noch einmal für alle Leistungserbringer zusammengefasst. Damit werden diese drei Prinzipien quasi vor die Klammer gezogen. In ihnen setzen sich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes einfach...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.1 Praxissoftware

Rz. 96 Der mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführte Abs. 9 regelt die Voraussetzungen für die Verwendung von elektronischen Programmen (Praxissoftware) für die Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen nach § 31 in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten in der vertragsärztlichen Versorgung. Satz 1 entspricht dem bisherigen Abs. 8 Satz 7 und macht Angaben zu den Inha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.5 Humane Krankenbehandlung (Abs. 2)

Rz. 7 Der Begriff humane Krankenbehandlung ist durch das GRG aufgenommen worden, was aber nicht heißt, dass die Krankenbehandlung vorher inhuman gewesen wäre. Diese Formulierung in den Grundsätzen weist vielmehr darauf hin, dass bei fortschreitender Technik und Spezialisierung in der Medizin und Medizintechnik für die Zukunft Gefahren für die humane Krankenbehandlung entsteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.1 Gewährleistungsverpflichtung

Rz. 3 Die Gewährleistung der Krankenkassen und Leistungserbringer bezieht sich auf eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechende Versorgung. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit gebunden (BSG, Urteil v. 17.2.2004, B 1 KR 5/02 R). Die früher nur im ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.12 Zuweisung gegen Entgelt (Abs. 7)

Rz. 82 Den Vertragsärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung eines Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren (Fangprämie). Durch den Verweis auf § 128 Abs. 2 Satz 3 sind unzulässige Zuwendungen auch die unentgeltliche oder verbilligte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.16 Blankoverordnung nach Abs. 11

Rz. 105 Der Absatz sieht die Möglichkeit des Vertragsarztes von Blankoverordnungen vor. Heilmittel können gemäß § 125a auch in der Weise verordnet werden, dass die Heilmittelerbringer aufgrund einer durch den Vertragsarzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.7 Datenmitteilung (Abs. 6)

Rz. 10 Damit die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, enthält Abs. 6 Bestimmungen, dass die per Gruppen- oder Einzelvertrag gebundenen Ärzte oder Einrichtungen befugt und verpflichtet sind, die für die Abrechnung und die Durchführung der Krankenversicherung notwendigen Angaben aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen. Dies ist notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bedeutung der Beitragssatzstabilität kommt schon darin zum Ausdruck, dass die Vorschrift in den Allgemeinen Grundsätzen im Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels platziert ist (Wiegand, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 71 Rz. 9). Die Vorschrift korrespondiert mit § 4 Abs. 4, wonach die Krankenkassen bei der Durchführung ihrer Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.2 Ausreichende Versorgung

Rz. 4 Schon nach § 12 Abs. 1 Satz 1 müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Diese Vorschrift strahlt auch auf den Begriff der ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung aus (§ 70 Abs. 1 Satz 2). Ausreichend ist die Versorgung, wenn die notwendigen Leistungen zur Verfügung stehen (Wendtland, BeckOK Sozialrecht, SGB V, § 70 Rz. 10). Damit ist ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eingeführt worden und zum 1.1.1993 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.5 Angemessene Vergütung

Rz. 8 Die angemessene Vergütung stellt ein weiteres Vertragsziel dar und gilt als wichtiges Gebot jeder ärztlichen/vertragsärztlichen Vergütungsregelung, insbesondere der Honorarverteilung (vgl. §§ 85 Abs. 4 für die vertragszahnärztliche Versorgung sowie 87b für die vertragsärztliche Versorgung). Schon deswegen, weil es sich bei der Norm des § 72 um eine Zielbestimmung hande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.2 Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 87 Zu den Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zählen im Übrigen die Leistungen in einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§ 115a), die ambulant im Krankenhaus durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe (§ 115b), die Leistungen, die im Krankenhaus teilstationär erbracht werden, sowie die ambulante ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.6 Prävention: Achtsamkeits- und Meditations-Apps

Auch zur Prävention gibt es unterstützende Kurse, wie z. B. im Rahmen der App von 7mind, die von der Stiftung Warentest in der iOS-Version das Testurteil "gut" bekam. Gut: Die App ist auch für Neulinge geeignet. So wird beispielsweise keine Erwartungshaltung kommuniziert, dass der Benutzer im Rahmen der Meditation sofort abschalten und ruhig werden muss, sondern er wird lang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.5 BKK-App Phileo

Hilfreiche digitale Angebote können auch von Krankenkassen selbst entwickelt sein. Als sog. "BGM-App" wird beispielsweise Phileo bezeichnet. Dies ist eine App, die vom BKK Dachverband e. V. (bzw. von dessen Arbeitsgruppe "BGM 4.0 – BGM für die Arbeitsbedingungen der Zukunft" gegründeten Initiative) für seine Mitglieder entwickelt wurde. Phileo agiert als digitaler, persönlich...mehr