Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Abfindungsbeschränkungen

Rz. 373 Nach § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG muss schließlich die Abfindung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters auf einen Betrag unter dem gemeinen Wert der Beteiligung beschränkt werden. Das Ausmaß der Abfindungsbeschränkung ist gleichzeitig nach § 13a Abs. 9 S. 3 ErbStG maßgeblich für die Bemessung des vorzunehmenden Wertabschlags. Rz. 374 Maßgebliche B...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / III. Durchsetzbarkeit

Rz. 8 Nach herrschender Rspr.[14] ist der Anspruch aus § 669 BGB nicht einklagbar; er soll dem Beauftragten lediglich die einem Zurückbehaltungsrecht vergleichbare Befugnis geben, die Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung des Vorschusses zurückzustellen. Allerdings wendet ein Teil der Literatur[15] ein, dass der Ausschluss der Klagbarkeit nur widersprüchliches Verhalten d...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / O. Geltendmachung der Vergütung

Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl Online 2022, 167; ders., Die unzeitige Kündigung und die Terminabsage im Mandatsverhältnis, AnwBl 2022, 214; Burhoff, Anforderungen an die Berechnung nach § 10 RVG, RVGprof. 2012, 152; ders., Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365; Enders, Ist eine elektroni...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.2.2020 – IX ZR 140/19

Rz. 126 a) Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinba...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kapitalgesellschaften/GmbH

Rz. 69 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich nach § 18 GmbHG aus. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG muss zwischen gebührenrechtlichen und außergebührenrechtlichen Einwendungen unterschieden werden. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nämlich die Frage, ob es sich um einen gebührenrechtlichen oder um einen außergebührenrechtlichen Einwand handelt, von entscheidender Bedeutung. Gebührenrech...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 10 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist für solche Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[34] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) BewG explizit geregelten Fällen insb. um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (a) Zivilrecht

Rz. 71 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmern des verstorbenen Gesellschafters vorsehen. Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[195] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtlichen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %)

Rz. 250 Zum Verwaltungsvermögen gehören gem. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG grds. auch in einem Betriebsvermögen gehaltene Anteile und Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % nicht übersteigt. Rz. 251 Die Regelung stellt die konsequente Fortsetzung der Definition des Begünstigungsgegenstandes (Beteiligung an Kapitalgesellschaften über 25 % des ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Mehrere Bevollmächtigte

Rz. 45 Der Vollmachtgeber kann, anstatt einen Kontrollbevollmächtigten zu bestimmen, die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter wählen, wobei sodann die wechselseitige Kontrolle mehrerer Bevollmächtigter untereinander in Betracht kommt. Dazu kann er mehreren Personen eine Vollmacht erteilen. Diese Personen können dann entweder nur als Gesamtvertreter gemeinsam handeln oder ben...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG waren in dem vor dem LG Cottbus geführten Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte des Klägers. Mit Schriftsatz vom 24.10.2017 beantragten diese die Verlegung eines Verhandlungstermins mit der Begründung, die Parteien würden sich weiter in Vergleichsverhandlungen befinden. Dies bestätigten die Prozessbevollmächt...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Die Vollmacht in Personalangelegenheiten

Rz. 31 Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Personalangelegenheiten) umfasst mehrere Regelungsbereiche, die z.T. formbedürftig sind, d.h. in der Vollmacht ausformuliert werden müssen. Zu den Regelungsbereichen gehören unter anderem:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Verständigungsverfahren/Informationsaustausch

Rz. 117 Das Verständigungsverfahren ist in Art. 13 DBA geregelt. Art. 13 Abs. 1 S. 1 DBA ermöglicht es, Steuerpflichtigen, die sich einem Verstoß gegen Abkommensrecht ausgesetzt sehen, nicht nur Rechtsmittel nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht einzulegen, sondern (zusätzlich) das Verständigungsverfahren zu betreiben. In diesem Fall haben sich die jeweiligen Obersten F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Österreich

Rz. 126 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich datierte vom 4.10.1954.[220] Es gilt grds. für alle nach dem 7.9.1955 eingetretenen Erbfälle. Am 15.10.2003 wurde (mit Rückwirkung ab 1.1.2003) ein Zusatzabkommen unterzeichnet. Das entsprechende deutsche Zustimmungsgesetz datiert vom 3.7.2004.[221] Rz. 127 Allerdings hat Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit W...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Unverzinsliche Kapitalforderungen

Rz. 23 Unverzinsliche, befristete Kapitalforderungen[86] und Schulden, die eine feste Laufzeit (definiert durch einen feststehenden Fälligkeitszeitpunkt) von mehr als einem Jahr haben, sind gem. § 12 Abs. 3 BewG nicht mit ihrem Nennbetrag, sondern mit ihrem Gegenwartswert anzusetzen. Dieser ergibt sich als Differenz von Nennbetrag und Zwischenzinsen (unter Berücksichtigung v...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Hinauskündigungsklausel

Rz. 16 Die so genannte Hinauskündigungsklausel ohne Angabe eines sachlichen Grundes kann gerade bei dem Gedanken des Erhalts einer Familiengesellschaft ein geeignetes Gestaltungsinstrument darstellen. Der BGH ausdrücklich die Zulässigkeit einer solchen Klausel für rechtmäßig erklärt: Vererbt der Inhaber sein einzelkaufmännisches Unternehmen in der Weise an seine beiden Kinder...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 158 Die Forderung des § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG geht dahin, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Unternehmens (einzelunternehmerischer Gewerbebetrieb, Betrieb einer Mitunternehmerschaft bzw. Kapitalgesellschaft) innerhalb der Lohnsummenfrist insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme,[350] mithin also die Mindestlohnsumme, erreichen muss. Im Falle der Vollv...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / VII. Widerruf der Vollmacht durch das Betreuungsgericht

Rz. 37 Das Betreuungsgericht kann einstweilige Maßnahmen auf Grundlage von § 1867 BGB (§§ 1908i, 1846 BGB a.F.) anordnen, wenn dies in dringenden Fällen notwendig ist. Als Maßnahme kommt unter anderem die Abgabe von Willenserklärungen wie die Einwilligung in Operationen oder das Aussprechen von Kündigungen in Betracht.[67] Folglich darf das Betreuungsgericht in einem dringen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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Kündigung des Verwaltervertrages und Abmahnung

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Verwaltung vor einer Kündigung des Verwaltervertrages grundsätzlich abmahnen. 2 Normenkette § 26 WEG 3 Das Problem K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur...mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Verwaltung vor einer Kündigung des Verwaltervertrages grundsätzlich abmahnen.mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 3 Das Problem

K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur vorzeitigen Kündigung dieses Verwaltervertrages zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 6.1.2020 bietet K an, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Der Verwaltungsbeirat leh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Verwaltervertrag sei nicht zum 31.12.2019 beendet worden! Es habe kein Grund dafür bestanden, den Verwaltervertrag fristlos zu kündigen. Zwar gebe es Pflichtverletzungen. Es handele sich aber um solche Pflichtverletzungen, die B hätte abmahnen müssen. K stehe gegen B daher ein Vergütungsanspruch aus §§ 615, 611 Abs. 1 BGB i. H. v. 10.598,40 EUR zu. K müsse ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 4 Zeitpunkt und Inhalt der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 5 Unterlassene oder fehlerhafte Anzeigen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung in dieser Hinsicht aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die betreffenden Verfahren wurden zunächst ausgesetzt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 2 Ermittlung des Schwellenwerts

Die Anzeigepflicht gilt nur für die Entlassung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im Rahmen eines abhängigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringen. Erfasst sind demnach alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sonstige zu ihrer Ausbildung Tätige (z. B. Umschüler) und Volontäre. D...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 5.3 Beendigung

Der Beiratsvertrag mit einem Verwaltungsbeirat kann – ist nichts anderes vereinbart – jederzeit von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (vertreten wie beim Abschluss) oder dem jeweiligen Verwaltungsbeirat gekündigt werden. Wird ein Verwaltungsbeirat abberufen, liegt darin gegebenenfalls eine konkludente, indes noch auszuführende Kündigung des Beiratsvertrags mit ihm.[1] ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 4.1 Unterstützung (§ 29 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 WEG)

Die Verwaltungsbeiräte haben den Verwalter zu unterstützen. Ob und inwieweit der Verwalter die Unterstützung bei der Durchführung seiner gesetzlichen und ihm von den Wohnungseigentümern anvertrauten Aufgaben nutzt, eine Hilfe sucht und diese auch annimmt, ist eine Frage des Einzelfalls. In einem Misstrauen der Verwaltungsbeiräte gegenüber dem Verwalter kann ein Grund für die...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.4 Beiratsvertrag

Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ein Verwaltungsbeirat einen Beiratsvertrag geschlossen, wird in der Regel in der Abbestellung zugleich die (ggf. außerordentliche) Kündigung des Beiratsvertrags liegen.[1] Diese muss aber noch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG vertreten durch den Verwalter, ausgesprochen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Protokoll der Eigentümerver... / 7.4 Verweigerung des Einsichtsrechts

Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Versammlungsniederschriften, stellt dies einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags dar. Abberufen werden kann der Verwalter seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ohnehin jederzeit und grundlos. Auskunftsverpflichtet ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Verweig...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 2.1 Überblick

Der Verwalter scheidet in mehreren Fällen als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus, u. a. dann, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem Verwalter einen Vertrag schließen will (die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen und den § 181 BGB abbedingen), gegenüber dem Verwalter eine Erklärung abgeben will, z. B. eine Kündigung, den Verwalter ...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 3 Organe

WEMoG: Erweiterte Kompetenzen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Neu: Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Künftig obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Praktische Auswirkungen hat dieser Systemwechsel in erster...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 1.2 Einsichtnahme

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG.[1] So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interes...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 11 Alle WEMoG-Muster von A – Z

Altbeschluss: Prüfungsreihenfolge und Vorgehen für die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen in das Grundbuch Bauliche Veränderung durch Mieter: Genehmigung des Vermieters über Einbau eines Treppenlifts mit Vereinbarung einer Sicherheitsleistung Bauliche Veränderung durch Mieter: Gestattung der Baumaßnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Beschluss) Bauliche Verä...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.2 Verantwortlichkeit für Nutzer

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, für die Einhaltung der ihm selbst obliegenden Pflichten durch Personen zu sorgen, die seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb angehören oder denen er sonst die Benutzung der im Sonder- oder Miteigentum stehenden Grundstücks- oder Gebäudeteile überlässt. Kein Eigentümer kann sich also durch Überlassung des Sondereigentums an einen Dri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung (WEMoG) / 4 Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rechnungslegung

Sollte sich der Verwalter weigern, seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Beendigung seines Amtes nachzukommen, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Verwalter ist dann auf Rechnungslegung zu verklagen. Musterschriftsatz: Klage auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe gegen ehemaligen Verwalter Amts...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.1.2.2 Versammlung

In der Versammlung ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats – bestimmen die Wohnungseigentümer keine andere Person – als Ladender der "geborene" Versammlungsleiter. Als solcher eröffnet er die Versammlung, kann sie, sind nicht alle Tagesordnungspunkte "abgearbeitet", vertagen (= Tag und Ort bestimmen, an dem die Versammlung fortgesetzt wird) und sie auch unterbrechen. Hinw...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Laden"

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Laden" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] Bistro Die Nutzung eines "Ladens" als "Bistro" kann im Einzelfall zulässig sein. Die von dem betriebenen Bistro ausgehenden Störungen sind nicht gravierender, als die, die nach einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise von einem Laden ausgehen; dies gilt jedenfalls bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Möglichkeiten und Grenzen einer nachträglichen Preisanpassung

Zusammenfassung Die Inflationsrate lag im November 2022 bei 10 %. Auch wenn der Aufwärtstrend damit gebrochen sein dürfte, sind die Preissteigerungen weiterhin gewaltig. Die steigenden Preise sorgen mitunter dafür, dass das Festhalten an bereits geschlossen Verträgen und vor allem vereinbarten Preisen zu enormen Verlusten führt. Deswegen stehen viele Unternehmer vor der Frag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG sieht Beteiligungsrechte des Betriebsrats in unterschiedlicher Form und Stärke vor. Man unterscheidet zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Zu den Mitwirkungsrechten gehören z. B. die Informationsrechte, Anhörungs- und Vorschlagsrechte sowie die Beratungsrechte des Betriebsrats. Demgegenüber bestehen die eigentlichen Mitbestimmungsrechte vor alle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsübergang

Rz. 21 Ein Betriebsübergang hat individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen. Die individualrechtlichen Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr