Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR...mehr

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Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Angabe des Kündigungsgrundes

Rz. 27 Ab 1.9.2009 ist gemäß § 569 Abs. 4 der zur Kündigung führende wichtige Grund in dem Kündigungsschreiben anzugeben ist. Das gilt nur für Wohnraummietverhältnisse einschließlich derjenigen gemäß § 549 Abs. 2, 3. Außerdem gilt § 569 Abs. 4 BGB gemäß § 578 Abs. 3 BGB für Mietverhältnisse über Räume für dringenden Wohnungsbedarf, nicht aber für sonstige Mietverhältnisse, a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsbegründender Mietrückstand bei Wohnraum

Rz. 16 Bei Wohnraummietverhältnissen ist die Kündigung wegen Zahlungsrückstands für zwei aufeinander folgende Monate nur dann gerechtfertigt, wenn die rückständige Miete diejenige für einen Monat übersteigt (Schmidt-Futterer/Streyl, § 569 Rn. 63). Unter der Voraussetzung, dass die Kautionsraten gemäß § 551 Abs. 2 Satz 2, 3 BGB und die Miete gemäß 556b Abs. 1 BGB fällig werden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 28 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Bei Mietverhältnissen über Geschäftsraum sind abweichende Vereinbarungen zulässig (BGH, NJW-RR 1987, 903). Abweichende Vereinbarungen in Formularverträgen über Gewerberaum können gemäß § 9 AGBG – seit 1.1.2002; §§ 307, 310 – unwirksam sein (BGH, NJW 1987...mehr

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Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Beweislast

Rz. 29 Die Beweislast für alle Voraussetzungen der Kündigung trifft grundsätzlich den Kündigenden (BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365; Urteil v. 25.1.2006, VIII ZR 223/04, NJW 2006, 1061). Fraglich ist, ob der Mieter sich im Falle seiner Pflichtverletzung in Anlehnung an § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB entlasten muss (so LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

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Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

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Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Externe Teilung

Bei einer externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen begründet, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (Wechsel des Versorgungsträgers).[1] Die externe Teilung ist mit der Leistung eines Kapitalbetrags in Höhe des Ausgleichswerts, der vom Versorgungsträger der ausgleichspflic...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Kündigung (B 2.1.4 VHB 2022)

a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer Rz. 269 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer zwar unverzüglich zurückweisen. Dies folgt aus dem das gesamte Versicherungsrecht beherrschenden Vertr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Kündigung

Rz. 105 Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann erfolgen durch 1. Ordentliche Kündigung Rz. 106 Fü...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer (§ 13 MB/KK, § 205 VVG)

Rz. 340 Beim Recht des Versicherungsnehmers zur Kündigung des Vertrages, wie auch bei der noch zu behandelnden Kündigung durch den Versicherer, gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Ebenso gelten die weiteren Regelungen, etwa die "Zurückweisungspflicht" des Versicherers, soweit ihm eine unzulässige Kündigung vorgelegt wird, ferner di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 40 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB 2015 der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2015 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 360 Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechtes bestimmt § 14 Abs. 3 MB/KK, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht unberührt bleiben. Demgegenüber ist gemäß § 206 Abs. 1 VVG mit Wirkung zum 1.1.2009 "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG dient, ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XVII. Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses bei Kündigung oder Tod des Versicherungsnehmers, § 207 VVG

Rz. 185 Gemäß § 207 VVG ist – ebenso wie bisher – die Möglichkeit gegeben, das Versicherungsverhältnis bei Tod oder Kündigung des Versicherungsnehmers durch die versicherten Personen fortzusetzen. § 207 Abs. 2 S. 2 VVG regelt – neu – bei Kündigung eines Gruppenversicherungsvertrages das Recht auf Vertragsfortsetzung. Nach § 207 Abs. 3 VVG besteht die Möglichkeit, einen in De...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 172 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltarif. Rz. 173 Betreffend ein...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Kündigung

Rz. 25 VVG und ARB sehen eine Reihe von Kündigungsmöglichkeiten für Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer vor: Rz. 26 Die erwähnte Kündigung (vgl. Rdn 23) gem. § 8 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 6.2.2 ARB 2012 steht jedem Vertragspartner zu. Rz. 27 Eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit für Rechtsschutzversicherungsverträge, die für eine Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlo...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Kündigung

Rz. 94 Die Kündigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versicherungsschutzversagung bei Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls.[128] Bei mindestens grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer jedoch nach § 28 Abs. 1 VVG den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis fristlos kündigen.mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVI. Kündigung nach dem Versicherungsfall, Punkt 18

Rz. 118 Punkt 18 AVB Reisegepäck 1992/2021 räumt sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht ein, das neben den Kündigungsrechten aus §§ 6 Abs. 1 S. 2, 8 VVG besteht. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, wobei eine Begründung nicht abgegeben zu werden braucht. Sie muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 106 Für die ordentliche Kündigung gilt die Generalklausel in § 11 Abs. 2 VVG: Bei einem Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit (dauernde Versicherung) kann die Kündigung von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht kann durch Vereinbarung der Parteien nur für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlos...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 341 Der Krankenversicherungsvertrag kann gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK vom Versicherungsnehmer im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden, und zwar zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einer die gesetzliche Krankenversicherungspf...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XVI. Kündigung des Versicherers, § 206 VVG

1. Ordentliche Kündigung Rz. 172 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltari...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer, § 13 MB/KT

Rz. 627 Insoweit wird auf die Kommentierung zu den MB/KK verwiesen (vgl. Rdn 340 ff.)mehr

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§ 3 Hausratversicherung / X. Versicherungsdauer, Kündigung

1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022) Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antrag...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 8. Kündigung durch den Versicherer

a) Allgemeines Rz. 474 Eine Kündigung durch den Versicherer ist regelmäßig nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.[816] Neben der Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung einer Folgeprämie (§ 38 VVG) kommt eine Kündigung im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG (siehe Rdn 443 ff.) sowie bei Gefahrerhöhung in Betracht (§ 24 ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Kündigung durch den Versicherer (§ 14 MB/KK, § 195 VVG, 314 BGB)

aa) Ordentliche Kündigung Rz. 358 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Kra...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vertragsdauer/Kündigung/Erlöschen des Vertrags

I. Vertragsdauer Rz. 169 Nach dem Modell wird der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Ziff. B2–1.1 AVB D&O). Dies ist im Regelfall bei D&O-Versicherungsverträgen in der Praxis eine zeitliche Periode von einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 123 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner zumeist mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 358 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversiche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Kündigung

Rz. 318 Versicherer und Erwerber (nicht der Veräußerer) können den Versicherungsvertrag kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt für den Versicherer, wenn es nicht innerhalb eines Monats seit Kenntnis der Veräußerung ausgeübt wird (§ 96 Abs. 1 VVG). Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsp...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 170 Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch der versicherten Person auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer der versicherten Person die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch kommen zu lassen (Ziff. B2–2.1 S. ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 2 MB/KT, § 314 BGB

Rz. 629 Für die Krankentagegeldversicherung gilt § 206 Abs. 1 S. 1 VVG nicht, so dass der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich außerordentlich kündigen kann, ohne dass auf eine teleologische Reduktion zurückgegriffen werden braucht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dann angenommen werden kann, wenn dem Versicherer ein weitere...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 484 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 485 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 1 MB/KT

Rz. 628 § 14 Abs. 1 MB/KT entspricht § 206 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 VVG. Dementsprechend ist nach Ablauf der Dreijahresfrist die ordentliche Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages ausgeschlossen. Während der ersten drei Jahre besteht ein ordentliches Kündigungsrecht nur dann, wenn kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gem. § 257 SGB V besteht, und zwar unter Ei...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Kündigung nach Versicherungsfall

Rz. 27 Darüber hinaus eröffnen § 19 Nr. 2 AFB 87 bzw. B § 15 AFB 2010 eine besondere Kündigungsmöglichkeit für den Bereich der Feuerversicherung. Gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist § 92 VVG. Danach sind sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen (Kündigung im Sc...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 5. Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 330 Aufgrund der Dauer von Lebensversicherungsverträgen, während der sich die Lebensverhältnisse des Versicherungsnehmers grundlegend ändern können, sieht § 168 VVG ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers vor. Dieser soll die Möglichkeit haben, auf einen solchen Wechsel der Lebensverhältnisse zu reagieren und sich von der Prämienzahlungspflicht zu lösen.[518] a) Vora...mehr