Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung, § 15 AVB

Rz. 124 Zunächst ist hervorzuheben, dass der Kreditversicherer im Schadenfall kein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Ein derartiges Recht besteht weder in den AVB noch gesetzlich. Für die der Kreditversicherung nahestehende Transportversicherung, die ebenfalls eine Vielzahl von Einzelrisiken abdeckt und eine auf Dauer angelegte Versicherungsbeziehung ist, hat das Gesetz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG)

Rz. 191 Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Im Regelfall wird eine derartige Obliegenheitsverletzung dem Versicherer erst bekannt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Hier räumt § 92 VVG dem Versicherer (auch dem Versicherungsnehmer) ein gen...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Kündigungsrecht

Rz. 443 Soweit der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, steht dem Versicherer nur noch ein Recht zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Rechtsfolge einer wirksam erklärten Kündigung ist die Beendigung der Versicherung mit Ablauf der Kündigungsfri...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall

Rz. 270 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Vertragsverhältnis unabhängig von dessen vereinbarter Laufzeit nach B 2.2.1 VHB 2022 kündigen. Das Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall ist für alle Sachversicherungen typisch und entspricht § 92 VVG. Die Kündigung muss nicht begründet werden und setzt ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer

Rz. 269 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer zwar unverzüglich zurückweisen. Dies folgt aus dem das gesamte Versicherungsrecht beherrschenden Vertrauensgrundsatz. Die unwirksame Kündigung w...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 71 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit schuldlos oder nur mit "normaler" Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand sowie die Unrichtigkeit der Anzeige kannte (§ 19 Abs. 5 S. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 474 Eine Kündigung durch den Versicherer ist regelmäßig nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.[816] Neben der Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung einer Folgeprämie (§ 38 VVG) kommt eine Kündigung im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG (siehe Rdn 443 ff.) sowie bei Gefahrerhöhung in Betracht (§ 24 VVG). Für die ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vertragsdauer

Rz. 169 Nach dem Modell wird der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Ziff. B2–1.1 AVB D&O). Dies ist im Regelfall bei D&O-Versicherungsverträgen in der Praxis eine zeitliche Periode von einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziff. B2–1....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 3 Hausratversicherung / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Anzeigepflicht

Rz. 191 B 3.2.2.2 VHB 2022 verlangt, dass eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Während die vorvertraglichen Anzeigepflichten dem Versicherer Kenntnis über das ihm angediente Risiko verschaffen sollen, bezwecken die Vorschriften über die Gefahrerhöhung, dem Versicherer die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei Änderung der Gefahrenlage zu s...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Umfang der Abtretung

Rz. 560 Der Umfang einer Abtretung ist durch Auslegung der Abtretungserklärung zu ermitteln; eine Teilabtretung ist möglich.[957] Üblich sind Begrenzungen der Höhe nach oder die Abtretung lediglich der Erlebensfall- oder der Todesfallansprüche. Im Regelfall werden neben der Hauptforderung auch sämtliche Gestaltungsrechte aus der Lebensversicherung abgetreten;[958] hierzu geh...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Wichtiger Grund

Rz. 113 Der Versicherungsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis, so dass ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.[105] Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Versicherer ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise versucht hat, einen anderen zur Herbeif...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss bis Herbst 2001

Rz. 349 Mit der Deregulierung im Jahr 1994 wurde die Bestimmung zum Rückkaufswert in § 176 Abs. 1 VVG a.F. neu gefasst. Die Neuregelung sah vor, dass der Versicherer bei Aufhebung einer Kapitalversicherung für den Todesfall, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist, durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung den...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Schadenfall (§ 92 VVG)

Rz. 112 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis kündigen (§ 92 Abs. 1 VVG). Die Schadenfallkündigung ist ausgeschlossen für eine substitutive Krankenversicherung (§ 206 VVG). § 206 VVG enthält ein absolutes Kündigungsverbot ("jede Kündigung"), so dass sowohl die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung untersagt ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Zahlungsverzug bei Folgeprämie (§ 38 VVG)

Rz. 110 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgeprämie kann der Versicherer eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss (§ 38 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 38 Abs. 3 S. 1 VVG). Die Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats die...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 626 Das Ende des Versicherungsschutzes gem. §§ 205, 206 VVG ist in den §§ 7, 13–15 MB/KT geregelt: § 13 MB/KT sieht die Kündigung durch den Versicherungsnehmer vor, § 14 MB/KT die Kündigung durch den Versicherer. Besondere Beendigungsgründe sind zudem in § 15 MB/KT geregelt. Gegen die Wirksamkeit von § 7 MB/KT bestehen keine Bedenken. Danach endet der Versicherungsschutz ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Allgemeine Beendigungsgründe

Rz. 26 Die Beendigung eines Feuerversicherungsvertrages richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. In Betracht kommen:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss zwischen Herbst 2001 und 31.12.2007

Rz. 357 Im Anschluss an die BGH-Urteile vom 9.5.2001 hat der GDV die Klauseln zur Verrechnung von Abschlusskosten, zum Rückkaufswert und zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme in seinen Musterbedingungen angepasst mit dem Ziel, die seitens des BGH aufgestellten Transparenzanforderungen zu erfüllen. Insbesondere hat der GDV Hinweise ergänzt, die dem Versicherungsne...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / b) Vertragsende

Rz. 12 Das Mandat endet mit der Erledigung des dem Anwalt angetragenen Auftrags. Dessen Zeitpunkt lässt sich nicht immer zuverlässig bestimmen,[34] ist allerdings mit der Aufhebung der berufsrechtlichen Verjährung des (alten) § 51b BRAO nicht mehr von Bedeutung. Die Kostenrechnung erlaubt den Schluss, dass jedenfalls der Anwalt den Auftrag als beendet ansieht.[35] Rz. 13 Zulä...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Versicherungsbeginn und -ende

Rz. 115 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (Ziff. 8 AHB). Der Vertrag endet mit der fristgerechten Kündigung zum Vertragende, Kündigung nach Prämienerhöhung und nach Schadensersatzzahlung bzw. -verweigerung (Ziff. 16 ff. AHB) sowie bei Kündigung nach Verzug mit der Prämienzahlung (Ziff. 10.4 AHB).mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 662 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist zunächst in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Berechnung des Rückkaufswerts bei Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008

Rz. 360 Die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung des Versicherungsnehmers oder Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers besteht gem. § 169 Abs. 1 VVG nur bei Versicherungen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei denen der Eintritt der Verpflichtung gewiss ist. Unter § 169 VVG fallen damit (klassische und fondsgebundene) kapitalbildende L...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Gewerbebetrieb

Rz. 185 Eine Gefahrerhöhung kann auch vorliegen, wenn in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb eingerichtet oder verändert wird. In den VGB 88 war dieser Fall der Gefahrerhöhung ausdrücklich genannt (§ 10 Nr. 3c VGB 88). Grundsätzlich stellen Gewerbebetriebe in der Wohngebäudeversicherung eine erhöhte Gefahr dar.[195] Die konkrete Art und Ausgestaltung des Gewerbebetri...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG)

Rz. 107 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit schuldlos oder fahrlässig, kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung kündigen; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit hat der Versicherer ein Recht zur fristlosen Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG).mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 259 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 182 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit schuldlos oder nur mit "normaler" Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand sowie die Unrichtigkeit der Anzeige kannte (§ 19 Abs. 5 S....mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Vertragsanpassung (§ 25 VVG)

Rz. 161 Anstelle der Kündigung kann der Versicherer eine Vertragsanpassung wegen Gefahrerhöhung verlangen. Der Versicherer hat nach § 25 VVG die Möglichkeit, anstelle der Kündigung Rz. 162 Wenn sich die Prämie um mehr als 10 % erhöht oder wenn der Versicherer die Absicherung d...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 262 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren;[270] das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualif...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022)

Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Berechnung des Rückkaufswertes bei Verträgen, die vor der Deregulierung 1994 geschlossen wurden

Rz. 344 Bis zur Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes am 29.7.1994 waren die AVB Bestandteil des genehmigungspflichtigen Geschäftsplans. Als solche bedurften sie der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV; jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ein Rückkaufswert war nach §§ 173, 176 Abs. 1, 3 VVG a.F. bei Kündigu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 532 Die noch in § 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F. vorgesehene Kündigungspflicht des Versicherers als Voraussetzung der Berufung auf eine Leistungsfreiheit wurde ersatzlos gestrichen. § 28 Abs. 1 VVG räumt dem Versicherer damit ein Kündigungsrecht ein, nicht aber eine Kündigungspflicht. Der Versicherer ist daher nicht zu einer Kündigung gehalten, um sich auf Leistungsfreiheit beru...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen (§ 8 Abs. 1 S. 1 ARB; so auch § 8 Abs. 1 ARB 75). Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist (§ 8 Abs. 2 ARB; §...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufklärungspflichten des Notars

Rz. 113 Nach Ansicht des BGH[66] ist der Notar, der einen Kaufvertrag über eine vermietete Immobilie beurkundet, dazu verpflichtet, abzuklären, ob die Vertragsparteien noch Regelungen zu treffen haben, die im Zusammenhang mit dem Übergang der Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag stehen. Der Anlass zur Klärung kann beispielsweise die notwendige Regelung des Ze...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Erlöschen des Vertrages

Rz. 171 Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation automatisch (Ziff. A-5.6 Abs. 1 AVB-D&O). Bei der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode, wobei Ziff. B3–2 AVB-D&O (Gefahrerhöhung) unberührt bleibt (Ziff. A...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 260 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 261 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen bet...mehr