Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Zerb 1/2015, Das Einstimmig... / Aus den Gründen

Das Landgericht hat der Erbengemeinschaft zu Recht einen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 36.831,87 EUR nebst Rechtshängigkeitszinsen zuerkannt. Zur Geltendmachung eines der Erbengemeinschaft zustehenden Anspruchs ist der Kläger nach § 2039 Abs. 2 BGB prozessführungsbefugt. Nach § 2039 Satz 2 BGB kann jeder Miterbe einen nachlasszugehörigen Anspruch zugunsten der ...mehr

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Zerb 1/2015, Das Einstimmig... / Sachverhalt

Die Parteien sind Brüder und mit den beiden weiteren Brüdern A und B in Erbengemeinschaft nach ihrer am 12. November 2001 verstorbenen Mutter C verbunden. Die Erblasserin nahm am 9. Januar 2001 bei der Volksbank- und Raiffeisenbank D ein Darlehen in Höhe von 80.000,00 DM auf. Das Darlehen diente der Unterstützung des Beklagten bei der Gründung einer Gaststätte. Es wurde an di...mehr

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AGS 08/09/2015, Mehrere Abm... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat die Beschwerde teilweise Erfolg. Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühr maßgebenden Wert für die gegen die Abmahnungen vom 6.11.2013 und vom 9.11.2013 gerichteten Anträge zu Unrecht mit zwei Monatsgehältern des Klägers bewertet. Außerdem hat es die Bewertung des Weiterbeschäftigungsantrags sowie des im Vergleich unter Nr. 4 geregelten Anspruchs auf Erteilung...mehr

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AGS 08/09/2015, Mehrere Abm... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit dem 29.7.2013 bei der Beklagten zu einem Stundenlohn i.H.v. 7,50 EUR bei einer 35-Stunden-Woche, mithin zu einem Monatsgehalt i.H.v. 1.136,62 EUR als Helfer beschäftigt. Die Beklagte hat gegenüber dem Kläger unter dem 6.11.2013 eine Probezeitkündigung zum 21.11.2013 sowie unter dem 11.11.2013 eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen....mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag seiner getrennt lebenden Ehefrau auf Auskunft und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Der 59-jährige Antragsgegner ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht Hartz IV-Leistungen, nachdem sein letztes (Probe-)Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Die Antragstellerin trägt vor, dass ...mehr

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AGS 08/09/2015, Mehrere Abm... / Leitsatz

Werden in einer Klage mehrere Abmahnungen angegriffen, bestimmt sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach der nunmehr von der Beschwerdekammer vertretenen Auffassung in Anlehnung an den modifizierten Streitwertkatalog 2014 auf den Betrag von max. einem Vierteljahreseinkommen (siehe I. Nr. 2.2. Streitwertkatalog v. 9.7.2014). Für jede Kündigung ist der Streitwer...mehr

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AGS 08/09/2015, Zeitpunkt d... / 1 Aus den Gründen

I. Gem. § 121 Abs. 2, 2. Alt. ZPO wird einer Partei, wenn die Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Besteht eine anwaltliche Vertretung im Zeitpunkt der Entscheidung des ArbG nicht mehr, so gilt: Ist zum Zeitpunkt der Entschei...mehr

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Zerb 1/2015, Das Einstimmig... / Leitsatz

Zur Kündigung eines Darlehens gegenüber einem Miterben genügt die Stimmenmehrheit der Erbengemeinschaft gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB, wenn es sich um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung handelt. Die Einstimmigkeitsvoraussetzung des § 2040 BGB ist hier nicht gegeben. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. September 2014 – 3 U 82/13mehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / Sachverhalt

Die Kl. begehren für eine Einziehungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, welche sie bei der Bekl. von 1987 bis zur Vertragsbeendigung durch Kündigung im Jahre 2006 hielten und der die ARB 75 zugrunde lagen. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren insb. darüber, ob der Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetrete...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine wirts... / 1 Sachverhalt

Der Kläger (Bruttomonatsverdienst: 2.100,00 EUR) wendet sich mit seiner Klage gegen die fristlose Kündigung der Beklagten vom 8.9.2014 nach erfolgter Eigenkündigung zum 31.10.2014. Im Wege der Klageerweiterung macht er die Auszahlung einbehaltenen Nettolohns i.H.v. 1.187,28 EUR und Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 10.9. bis 31.10.2014 in einer Gesamthöhe von 3.570,00 EUR b...mehr

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zerb 5/2015, Pfändbarkeit d... / Aus den Gründen

1. Die von dem Beteiligten zu 1) eingelegte "Erinnerung" richtet sich gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit dem es seinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 1) und 2) zu je 1/2 beerbt wurde, zurückgewiesen wurde. Insofern ist die "Erinnerung" als Beschwerde im Sinne der §§ 58 ff FamFG gegen die Ablehnung de...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine wirts... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert ist auf 8.327,28 EUR festzusetzen, §§ 42 Abs. 3 S. 1, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 3 ZPO. Das ArbG hat den Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist, zutreffend mit 3.570,00 EUR bewertet, § 42 Abs. 4 S. 1 GKG, denn zwischen den Parteien war nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 10.9. und 31...mehr

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Verschaffung der Verfügungsmacht bei sog. Sale-and-lease-back-Geschäften

Leitsatz Ob eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit eine Lieferung (an den Leasinggeber) vorliegt, entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Wurde keine Verfügungsmacht verschafft, können Leistungen des Leasinggebers steuerfreie Kreditgewährungen sein. Sachverhalt Die Klägerin war ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden, elektronische Informationssys...mehr

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zfs 12/2014, Vorvertraglich... / 1 Aus den Gründen:

"… (1) Gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem VR die Rechte aus einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Senat folgt der hierzu vertretenen Auffassung des LG nicht, wonach die Belehrung der Bekl. in dem Antragsf...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 3 Anmerkung:

1. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in der vorliegenden Fallkonstellation auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV gestützt werden kann, wird in der Rspr. unterschiedlich bewertet. Über die in der vorstehenden Entscheidung genannten Hinweise auf BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009 – 11 CE 08.3028, SVR 2009, 113 u. Beschl. v. 9.2.2009 –11 CE 08....mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde, bei deren Prüfung der VGH gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die form- und fristgerecht vorgetragenen Gründe beschränkt ist, hat keinen Erfolg." Der ASt. macht in der Beschwerde geltend, er sei durch das Schreiben der AG v. 17.3.2014 nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass eine Gutachtensanordnung ergehen könnte. Der ASt. sei davon ausg...mehr

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Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse und Anlagestiftung

Leitsatz Bezieht eine zuvor bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigte Grenzgängerin aufgrund ihrer Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Pensionskasse und der Anlagestiftung des Unternehmens nach mehr als zwölfjähriger Mitgliedschaft Austrittsleistungen wegen des endgültigen Verlassens der Schweiz, so sind diese gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und Satz 5 EStG (i...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Rahmen der Abrechnung seiner Prozesskostenhilfegebühren die Festsetzung einer Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs in Höhe von 1,5. Die Parteien schlossen im 2. Rechtszug ihres Kündigungsrechtsstreits im Termin am 31.7.2014 "nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage auf Vorschlag des Vorsitzenden" einen gerichtlich proto...mehr

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zfs 11/2014, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ungeachtet des Vorliegens einer – vorsätzlichen – Anzeigepflichtverletzung steht dem VR das Rücktrittsrecht gem. § 19 Abs. 5 VVG jedenfalls nur dann zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Daran fehlt es im Streitfall." a) Eine solche formgerechte Mitteilung enthält – ungeachtet der an ih...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

Leitsatz 1. Der BFH ist an die revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Gesamtwürdigung des FG gebunden, wonach es sich bei der Verzinsung von Genussrechten u.a. deshalb um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG und nicht um Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt, weil die Höhe der Verzinsung völlig un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 2)

Rn 12 Wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, kann ein vom Schuldner eingegangener Mietvertrag oder Pachtvertrag nicht mehr mit der Begründung gekündigt werden, die Vermögensverhältnisse des Schuldners hätten sich verschlechtert. Insoweit wird nicht an einen expliziten gesetzlichen Kündigungsgrund angeknüpft, jedoch kann die Vermögensverschlechterung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Satz 1)

Rn 11 War dem Schuldner der Miet- oder Pachtgegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen, hat nur der Insolvenzverwalter ein Sonderrecht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags aus Anlass des Insolvenzverfahrens, nicht jedoch der Vermieter bzw. Verpächter. Rn 12 Ein Recht des Vermieters bzw. Verpächters zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs mit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zahlungsverzug vor Antragstellung (Nr. 1)

Rn 4 War der Schuldner vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Zahlung der Miete bzw. der Pacht in Verzug geraten, ist nach Antragstellung für den Vermieter bzw. Verpächter eine Kündigung des Vertrags wegen der Zahlungsrückstände ausgeschlossen.[4] Rn 5 Hatte der Vermieter wegen der Zahlungsrückstände bereits eine Kündigung ausgesprochen und ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer

Rn 3 Bei der Berechnung des zulässigen Gesamtvolumens ist zunächst zu ermitteln, welche Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung von einer Entlassung betroffen werden. Dies sind nicht nur die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse bei Aufstellung des Sozialplans noch nicht beendigt sind, sondern auch die, die aufgrund der Betriebsänderung bereits ausgeschieden sind.[1] Es ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Nicht unter § 103 fallende Verträge

Rn 29 Nach dieser Maßgabe scheiden aus dem Anwendungsbereich des § 103 zunächst sowohl "unvollkommen zweiseitige Verträge" als auch einseitige Verpflichtungen sowie unvollkommene Verbindlichkeiten (Naturalobligationen) aus. Nicht unter § 103 fallen daher Auftrag, §§ 662 ff. BGB (hier kommt § 115 zur Anwendung), Auslobung, §§ 657 ff. BGB, Ehevermittlung, § 656 BGB, Leihe §§ 5...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sozialpläne außerhalb der Zeitgrenze der §§ 123, 124

Rn 18 Sozialpläne, die früher als drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt worden sind, werden von § 124 nicht erfasst. Für diese Sozialpläne verbleibt es bei den allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Soweit Sozialplanforderungen im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht berichtigt sind, können diese Forderungen nur als Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erklärung des Insolvenzverwalters gem. Abs. 1 Satz 2

Rn 24 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um die Wohnung des Schuldners, steht dem Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen kann er gegenüber dem Vermieter eine dahin gehende Erklärung abgeben, dass dessen Ansprüche auf Mietzahlung, die nach Ablauf einer Frist, welche der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, fällig werden, nicht mehr im Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausnahmen vom Vollstreckungsverbot (Abs. 2)

Rn 12 Abweichend von Abs. 1 wird für bestimmte Masseverbindlichkeiten, deren Rechtsgrund im weiteren Sinne aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung resultiert, das Vollstreckungsverbot durch Abs. 2 wiederum gelockert. Wegen der für diese Ausnahmefälle gleichen Interessenlage bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit findet sich eine mit Abs. 2 nahezu identische Regelung auch in § 20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rn 36 Mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses und der Treuhänderbestellung erlischt die Befugnis des Schuldners, sein Vermögen, soweit es zur Masse gehört, zu verwalten und darüber zu verfügen. Vom Schuldner kann weder erwartet werden, dass er sein Vermögen in der gebotenen Weise verwaltet und in dieser Weise hierüber verfügt, noch dass er sein Vermögen zur gleichmäßig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1.2 Gesellschafterleistungen ohne Kreditfunktion

Rn 36 Teilweise bezieht die h.M. über § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG auch Gesellschafterhilfen in den sachlichen Anwendungsbereich des Kapitalersatzrechts ein, die keine Finanzierungs– oder Kreditfunktion haben. Dies gilt – ganz h.M. nach – etwa für so genannte Nutzungsüberlassungen.[127] Hierunter versteht man den Fall, dass der Gesellschafter der Gesellschaft – mit oder ohne zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Masseverbindlichkeit

Rn 2 Erste Voraussetzung für die Haftungsnorm des § 61 ist, dass es sich bei der nicht vollständig erfüllten Zahlungsverpflichtung um eine Masseverbindlichkeit handelt. Diese ist in § 55 definiert. Die Verantwortlichkeit des Verwalters besteht jedoch nicht für sämtliche in § 55 aufgeführten Masseverbindlichkeiten, sondern nur für solche, die durch eine von ihm vorgenommene R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.1. Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 56 Es ist Sache des Schuldners, bereits vor Beantragung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens im Rahmen von Verhandlungen mit den Gläubigern sicherzustellen, dass diese die Einrichtung eines Schutzschirmes nicht zum Anlass nehmen, weitere Sicherheiten zu verlangen oder auf Vorkasse umzustellen.[74] Dies würde in einer Vielzahl von Fällen mit Sicherheit die Mö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Unzulässige Differenzierungen

Rn 35 Es verstößt gegen § 75 Abs. 1 BetrVG, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan solche Arbeitnehmer von Sozialplanansprüchen ausnehmen, die ihr Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers durch Eigenkündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet haben.[46] Eine Veranlassung in diesem Sinne liegt jedoch nur dann vor, wenn der Arbeitgeber den A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Entlassungen oder andere wirtschaftliche Nachteile

Rn 53 Die in § 113 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG definierten Verstöße des Unternehmers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Obliegenheiten werden nur dann sanktioniert, wenn Arbeitnehmer in Folge der Betriebsänderung entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden. Von dem Begriff "Entlassung" werden dabei nicht nur (betriebsbedingte) Kündigungen, sondern auch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Amtsniederlegung

Rn 6 Nach der früheren konkursrechtlichen Regelung war umstritten, ob das einzelne Ausschussmitglied zur Kündigung oder Niederlegung seines Amtes berechtigt war.[10] Nachdem der Gesetzgeber dem einzelnen Gläubigerausschussmitglied ein eigenes Antragsrecht zum Zwecke seiner Entlassung zugebilligt, aber andererseits auch diesen Fall vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhäng...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschränkung des Schuldners

Rn 3 Satz 2 bestimmt wegen der großen Bedeutung der betroffenen Rechte, dass sie der Schuldner im Einvernehmen mit dem Sachwalter ausüben soll. Das heißt, dass vor Ausübung der Rechte eine Abstimmung zwischen dem Schuldner und dem Sachwalter stattfinden muss. Im eigenen Interesse sollte der Schuldner darauf achten, dass das Einvernehmen auch dokumentiert wird. Der Schuldner ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Unter § 103 fallende Verträge

Rn 45 Zu den gegenseitigen Verträgen, die dem Regelungsbereich des § 103 unterfallen, sofern sie beiderseits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllt sind, zählen: Rn 46 Kauf- und Tauschverträge, ggf. sind die besonderen Bestimmungen zum Verkauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 107 Abs. 1) sowie für Vormerkungen (§ 106) zu beachten, einschließlich Handel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1

Rn 3 Die Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nur für Verfügungen des Insolvenzschuldners, d.h. für Rechtsgeschäfte, die darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht unmittelbar einzuwirken, nämlich es zu übertragen, mit einem Recht zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.[1] Darunter fallen sowohl sachenrechtliche als auch schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1.1 Gesellschafterleistungen mit Kreditfunktion

Rn 34 Eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit – im Hinblick auf den Normzweck des Kapitalersatzrechts – liegt insbesondere bei solchen Gesellschafterleistungen nahe, die – ähnlich wie die Darlehensgewährung – Kreditfunktion haben, d.h. die Liquidität der Gesellschaft stützen und damit letztlich einen Beitrag zur Unternehmensfortführung leisten. Hierzu zählt etwa der Fall, dass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Weiterführung von Schuldnerkonten, Lastschriftenwiderruf

Rn 55 Der Verwalter ist nicht gehindert, Schuldnergelder über neueröffnete Fremdkonten oder Eigenkonten zu verwalten (Einzelheiten zu § 149). Der Verwalter kann aber auch schuldnerische Bankkonten während des Verfahrens als Fremdkonten weiterführen.[64] Die gegenteilige Auffassung verweist auf § 675 Abs. 1 BGB: Geschäftsbesorgungsverträge erlöschen gemäß §§ 116, 115 Abs. 1 m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 §§ 103 ff. regeln die Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rechtsgeschäfte, die vom Schuldner vor Verfahrenseröffnung eingegangen, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgewickelt und beendet sind. § 103 entspricht grundsätzlich der Vorschrift des § 17 KO, wobei der Anwendungsbereich des § 103 im Vergleich zu § 17 KO zum Teil eingeschränk...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Eine weitere Ausprägung des in § 58 niedergelegten gerichtlichen Aufsichtsrechts über den Insolvenzverwalter findet sich in der vorliegenden Vorschrift, welche die Entlassung des Insolvenzverwalters regelt. Neben dem in § 58 Abs. 2 geregelten Zwangsgeld stellt auch die Entlassung aus dem Amt ein Ordnungsmittel dar und dient nicht zur Disziplinierung eines unbequemen Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.5 Befristete Rechtshandlungen

Rn 88 § 140 Abs. 3 erfasst auch Zeitbestimmungen im Sinne des § 163 BGB. Als befristete Rechtshandlung ist etwa die Kündigung zu einem künftigen Termin anzusehen, die dann mit Zugang der Kündigungserklärung als vorgenommen gilt und nicht erst im Zeitpunkt der Beendigung des Dauerschuldverhältnisses.[158] Rn 89 Mietzinsansprüche entstehen aufschiebend befristet mit Beginn des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / [Ohne Titel]

Rn 1 Ungeachtet des Umstandes, dass der Interessenausgleich nicht erzwingbar ist (vgl. vor §§ 121, 122 Rn. 40, 43 ff.) und der Betriebsrat die geplante Betriebsänderung letztlich nicht verhindern kann, bieten die Regularien der §§ 112 ff. BetrVG dem Betriebsrat hinreichend Gelegenheit, das Interessenausgleichsverfahren zeitlich auszudehnen. Bis zur Einführung der Fristenlösu...mehr