Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Antragsfrist

Rz. 17 Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit unter Beachtung der gesetzlichen Fristen des § 16 Abs. 1 anzuzeigen. Das dient dazu, dem Arbeitgeber einen gewissen Zeitraum für die Reaktion auf den Ausfall eines Mitarbeiters zu belassen. Da nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG die Elternzeit auch in der Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes im Umfang v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache des Stillens begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX n. F., § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.3 Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, während der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss, um die ihm vertraglich obliegende Leistungspflicht zu erfüllen. Folglich geht es um die Lage der Arbeitszeit.[1] Die wöchentliche Dauer ist bereits durch den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geregelt. Zur Lage der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. Deshalb kann der Auffassung, § 106 GewO schaffe kein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.6 Abfindungen

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers, eine Abfindung zu erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ein Anspruch kann sich aber in folgenden Fällen ergeben: durch ein Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess (§§ 9 KSchG), durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess, aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Neben dem HinSchG gelten zudem weitere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift des § 5 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisschutzge...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.3 Besonderheit Kündigung

Das Gesetz nennt bei einseitigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Kündigungen, eine Besonderheit: Der Bevollmächtigte hat seine Vollmachtsurkunde auf Aufforderung des anderen Teils sofort vorzulegen. Anderenfalls kann die Erklärung durch den anderen sofort zurückgewiesen werden, mit der Wirkung, dass das Rechtsgeschäft unheilbar unwirksam ist. Die Vorlage einer Kopie der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.5 Erlöschen der Prokura

Die Prokura erlischt in derselben Form wie die Handlungsvollmacht, nämlich durch Widerruf, Bedingungseintritt, Tod oder Beendigung des Grundverhältnisses. Der Widerruf hat im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ausdrücklich zu erfolgen. Es genügt aber die Eintragung des Erlöschens der Prokura im Handelsregister. Achtung Die Löschung der Prokura im Handelsregister ist nicht gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes gelten für den Teilzeitbeschäftigten keine Besonderheiten. Soweit er unter das Schwerbehindertenrecht oder das Mutterschutzgesetz fällt, Elternzeit oder Pflegezeit beantragt hat oder freiwilligen Wehrdienst ableistet, gelten für ihn die gleichen Voraussetzungen wie für den Vollzeitarbeitnehmer. Lediglich bei der Ermittlung der B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Während es für den Kündigungsschutz keine Besonderheiten gibt – hier wird regelmäßig kein Kündigungsschutz bestehen, da das Arbeitsverhältnis meist keine 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) besteht[1] – gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfrist. Bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zur vorübergehenden Aushilfe besteht nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB die Möglichkeit, ei...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Grds. kein konzernweiter Kündigungsschutz

Rz. 19 Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht unternehmensbezogen, sondern konzernbezogen zu prüfen. Nach der Rspr. des BAG hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisherige Einsatzmöglichkeit im Unternehmen entfallen ist, u.U. freie Arbeitsplätze in anderen Konzernunternehmen anzubieten, wenn für den Wegfall des Arbeitsplatzes kon...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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Aushilfen / 1.3.1 Kündigung und Kündigungsfristen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 TVöD 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt. Nach 6 Monaten genießt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz.mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Kündigung

Anlass für die Prüfung, ob ein Beteiligungssachverhalt vorliegt, besteht für die Agentur für Arbeit regelmäßig auch dann, wenn eine Kündigung offensichtlich rechtswidrig war und der Arbeitnehmer finanzielle Vergünstigungen (z. B. eine Abfindung) beanspruchen kann. Offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen musste, da...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 11 Konzernversetzungsklauseln scheinen in den vergangenen Jahren aus der Mode geraten zu sein. Tatsächlich unterliegen sie seit Erstreckung der AGB-Kontrolle auf Arbeitsverhältnisse erheblichen Wirksamkeitsrisiken. Darüber hinaus sind sie Schlüssel zu einem konzerndimensionalen Kündigungsschutz, und das unabhängig von der Wirksamkeit der Konzernversetzungsklausel und una...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung

Rz. 334 Der Registerrichter prüft auch, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Erst mit der Eintragung des Formwechsels in das Register der neuen Rechtsform ist dieser wirksam und entfaltet seine Rechtswirkungen nach § 202 UmwG. Der formwechselnde Rechtsträger erhält seine neue Rechtsform, die Anteilsinhaber ihre neuen Mitgliedschaften, die Rechtsinh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.3 Kündigungsverbot nach § 11 TzBfG

§ 11 TzBfG bestimmt, dass die Kündigung wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, unwirksam ist. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer damit nicht zwingen, seine Rechte aus den §§ 8, 9 TzBfG in Anspruch zu nehmen oder einer Änderung der Arbeitszeit zuzustimmen. Die Vorschrift gilt unabhängig vom ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 59 Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Vorbehalts, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, eine zunächst unbefristet zugesagte Leistung nachträglich zu ändern oder auch ihre Weitergewährung vollständig zu beenden[112] in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig. Bereits lange vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2002 war ein solcher Vorbehal...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Heimarbeiter/Gleichgestellte (§ 20 Abs. 2)

Rz. 5 Anspruch auf Elternzeit haben auch die Heimarbeiter und die ihnen Gleichgestellten, die am Stück mitarbeiten (§ 1 Abs. 1 und 2 HAG). Im Übrigen gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für sie jedoch nicht, denn sie sind keine Arbeitnehmer. Die Elternzeit für Heimarbeiter wird umgesetzt, indem sie während dieser Zeit v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.3 Entwicklungshelferinnen im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (Nr. 3)

Rz. 48 Entwicklungshelferinnen sind keine Arbeitnehmerinnen und stehen auch nicht in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zum Träger des Entwicklungsdienstes. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) hat der Träger des Entwicklungsdienstes die dem Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz obliegenden Pflichten vertraglich zu übernehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 3 Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Das ist nicht nur ein Programmsatz, sondern ein konkreter, objektiv-rechtlicher Schutzauftrag, aus dem das BVerfG[1] auch die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen abgeleitet hat. Das MuSchG verwirklicht den staatlichen Schutzauftrag, der s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / 8 Besonderer Kündigungsschutz

Soweit in anderen Gesetzen[1] für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, gilt dieser grundsätzlich auch im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Daher ist z. B. die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG unwirksam, wenn der Ausbildende nicht vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung bei der zuständigen Arbeitsbehörde e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / 6 Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Der im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes [1] geregelte "allgemeine Kündigungsschutz" gewährt dem Arbeitnehmer nur Schutz gegenüber ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Da dem Ausbildenden aber gemäß § 22 BBiG eine ordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit verwehrt ist, geht diese speziellere Regelung den Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / Zusammenfassung

Überblick Vor Ausbildungsbeginn sowie während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist für den Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Auszubildende kann dagegen bei einem Berufswechsel oder einer Berufsaufgabe das Berufsausbildungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 2 Problemstellung

Der Geschäftsführer der GmbH ist arbeitsrechtlich grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Damit genießt er auch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch steht der Geschäftsführer bei einer Kündigung nicht ganz ohne Rechte da. Die nachfolgende Checkliste zeigt die Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers im Notfall.mehr

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Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.5 Inanspruchnahme der Partnerfreistellung

Die Inanspruchnahme der Partnerfreistellung erfolgt gegenüber dem Arbeitgeber des Partners durch diesen selbst. Die Inanspruchnahmeerklärung ist fristlos und formlos möglich. Der Partner soll zwar seinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen. Das ist aber keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Partnerfreistellung. Der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TVöD). Der TVöD unterscheidet – entgegen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr