Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zur Warenlieferung

Rz. 16 Werklieferungen i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG sind wegen der Bestimmung des Lieferorts und -zeitpunkts sowie der Anwendung des § 13b UStG von einfachen Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG abzugrenzen (Rz. 6). Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmer, der Gegenstände bezogen hat und diese be- oder verarbeitet, ohne dass ein Auftrag eines Abnehmers vorliegt, beim späteren V...mehr

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AGS 09/2022, Reinking/Eggert, Der Autokauf - Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie beim Leasing

Bearbeitet von Dr. Kurt Reinking, Dr. Christoph Eggert und Eva Hettwer. 14. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand; Wolters Kluwer Deutschland, Köln. XLI, 1.496 S. 189,00 EUR Auf stolze 40 Jahre und 14 Auflagen kann dieses Werk zwischenzeitlich zurückblicken, das sich zur Bibel des Autokaufrechts entwickelt hat. Dabei beschränkt sich das Werk nicht nur auf den Kauf neuer Fahrzeuge, ...mehr

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AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.1 Leasing

Es existieren Alternativen zum Bankkredit, z. B. das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen oder Gebäuden. Diese werden selten aus Kostengründen gewählt. Im Vordergrund stehen eher die Begrenzung der Sicherheiten und die vorgebliche Schonung freier Liquidität. Alle Alternativen beinhalten auch eine Zinskomponente, die aktuell zu niedrigen Kosten führen muss. Da sich in den Kosten...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bilanzierung des Beteiligungsbetrags beim Leasing-Restwertmodell

Der von einem Kfz-Händler an den Kfz-Hersteller am Ende der Leasinglaufzeit zu zahlende Beteiligungsbetrag, mit dem der Händler das Verlustrisiko aus der dem Leasingnehmer gewährten Rückkaufoption mindert, gehört zu den Anschaffungsnebenkosten des bei Ausübung der Option zurückerworbenen Fahrzeugs. Der Beteiligungsbetrag kann daher zu Beginn der Leasinglaufzeit weder als Ver...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.5 Das Kleingedruckte

Eine für Kreditnehmer positive Zinssituation kann also wesentliche Vorteile für die Unternehmensfinanzierung bringen. Wie gesehen, müssen auch bei der Nutzung dieser Vorteile einige Bedingungen berücksichtigt werden. Eine langfristige Zinsbindung stellt ein besonderes Hindernis dar, Vorfälligkeitsentschädigungen ein anderes. Das Thema Sicherheiten spielt auch in Niedrigzinsp...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.14.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im DRK (TV-Fahrradleasing-DRK)

Der Tarifvertrag zum Fahrrad Leasing ist zum 1.4.2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 20 Monaten bis zum 31.12.2022. Bis zum 31.10.2022 soll die Umsetzung des Tarifvertrags von den Tarifparteien bewertet werden, um bei Bedarf Gespräche zur Neubewertung der Regelungen führen zu können. Der DRK Fahrrad Leasingtarifvertrag ist inhaltsgleich mit dem Fahrrad Leasing T...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 8 Eintritt in Verträge

Rz. 593 In der Regel werden vom Bauträger eine ganze Reihe "gemeinschaftsbezogener" Verträge geschlossen, vor allem, aber nicht nur solche mit Versorgungsunternehmen für die Versorgung der Anlage mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme, ferner mit Versicherungen wegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht, Verträge wegen des Leasings oder der Wartung von Heizkost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.5 Eigentum eines anderen

Rz. 188 Ein Wirtschaftsgut steht im Eigentum eines anderen, wenn und soweit es nach § 39 AO nicht dem Mieter, Pächter bzw. Leasingnehmer als Eigentümer zuzurechnen ist. Ausgeschlossen von der Anwendung des § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist damit z. B. der Fall, dass der Eigentümer ein Wirtschaftsgut von seinem Mieter zurückmietet. Im Übrigen genügt es, dass ein anderer als der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leasing- und Mietkaufsachverhalten (USTB 2022, Heft 6, S. 181)

RAin Dr. Alena Kirchinger / Lisa Fehrmann / Philip Reichel[*] In Zeiten der ständigen technischen Weiterentwicklung ist ein (Finanzierungs-)Leasing oft eine sinnvolle Alternative zum Kauf. Der Beitrag erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung solcher Sachverhalte sowie die Abgrenzung zur Einordnung im Ertragsteuerrecht. A. Einleitung Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / I. Der Klassiker – das Pkw-Leasing

Die wohl bekannteste Form des Leasings ist das Leasing von Pkws. Dabei legen die Vertragspartner vertraglich die Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs und die Laufzeit der Überlassung fest, wobei diese Verträge meist nicht ordentlich vor Ende der Vertragslaufzeit kündbar sind. Mittlerweile bieten einzelne Hersteller auch "Kurzzeitleasing" mit Vertragslaufzeiten von 1-6 Monaten od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / II. Leasing von Anlagen zur Energie-/Wärmeerzeugung

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich Leasingangebote über die Nutzung von Anlagen zur (regenerativen) Energiegewinnung oder Wärmeerzeugung. Egal ob Luft-Wasser-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Solaranlagen: Bei all diesen technischen Anlagen gibt es Anbieter, die anstelle eines Kaufs die Möglichkeit eröffnen eine entsprechende Anlage zu mieten bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / III. Die Rechtsprechung des EuGH bis zur Rechtssache Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd

EuGH: Leasing grundsätzlich als Dienstleistung anzusehen: Der EuGH hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt Stellung zur mehrwertsteuerlichen Beurteilung von Leasingverträgen genommen.[6] Wie sich auch aus dem Schlussantrag des Generalanwalts bezüglich der Rechtssache Mercedes-Benz Financial Services UK unter Heranziehung ergangener EuGH-Rechtsprechung ergibt, wurde Lea...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / E. Fazit

Wie die geschilderten Beispiele zeigen, gibt es sehr verschiedene Leasing-/Mietkonstellationen, in denen die Differenzierung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung zu prüfen und kritisch zu hinterfragen sein kann. Aufgrund der Feinheiten der Abgrenzung ist es unerlässlich, dabei jeden Sachverhalt für sich einzuordnen. Auch bei Sachverhalten, die auf den ersten Blick keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger / Lisa Fehrmann / Philip Reichel[*] In Zeiten der ständigen technischen Weiterentwicklung ist ein (Finanzierungs-)Leasing oft eine sinnvolle Alternative zum Kauf. Der Beitrag erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung solcher Sachverhalte sowie die Abgrenzung zur Einordnung im Ertragsteuerrecht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / D. Exkurs – Übertragung der umsatzsteuerrechtlichen Argumentation auf die ertragsteuerrechtliche Zuordnung

Die unterschiedliche Behandlung des gleichen Sachverhalts aus ertragsteuerrechtlicher sowie umsatzsteuerrechtlicher Sicht kann natürlich zu Problemen und administrativem Mehraufwand führen. Daher erscheint die Erwägung, die umsatzsteuerrechtliche Argumentation auf die ertragsteuerliche Zuordnung zu übertragen verlockend. Da es sich bei den Leasingerlassen um norminterpretier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / III. Abgrenzungsprobleme am Beispiel des Eintritts in einen Mietkaufvertrag

Neben den geschilderten Konstellationen gibt es auch Leasing-/Mietkauf-Konstellationen, in denen auf den ersten Blick möglicherweise gar nicht ersichtlich ist, dass sich die Abgrenzungsfrage Lieferung vs. sonstige Leistung stellt. Dies soll das nachfolgende Beispiel veranschaulichen. Beispiel 5: Die X-GmbH veräußerte im Jahr 2020 diverse Güter des Anlagevermögens im Rahmen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / B. Angepasste Abgrenzungskriterien der Finanzverwaltung

Eigentumsübergang als maßgebliches Kriterium: Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze hat auch die Finanzverwaltung – wenn auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung – reagiert und ihre Sichtweise entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst.[14] Ihre bisherige Sichtweise, wonach die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung anhand eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / II. Überwiegend sofort geltende Änderungen zu den ermäßigten MwSt-Sätzen

Art. 81 Abs. 1 MwStSystRL erhält folgende Fassung: "Die Mitgliedstaaten, die am 1.1.1993 nicht von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht haben, können vorsehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme der Möglichkeit nach Art. 89 MwStSystRL für die Lieferung von Kunstgegenständen i.S.v. Anhang ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.2.2 Anhang III MwStSystRL – Liste der begünstigten Leistungen

In Anhang III MwStSystRL (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Leistungen) haben die Nummern 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 10a, 11, 13, 15, 18, 19 und 21 folgende Fassung erhalten: "3. Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich Erzeugnissen für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene, sowie absorbierender Hygie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / B. Rechtsgrundlagen

Im Jahr 2008 reformierten VVG[7] finden sich nur noch wenige Vorschriften zur Bestimmung des Sachschadens (z.B. §§ 85, 88, 93 VVG). So kann der VN nach § 93 S. 1 VVG eine im Vertrag vereinbarte Zahlung über den Versicherungswert (§ 88 VVG) hinaus erst verlangen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung verwirklicht oder zumindest gesichert ist (Wiederherstellungskla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d.h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.2 Abschreibung

Rz. 19 Die Sonderabschreibung beträgt 50 % der Anschaffungskosten. Die Inanspruchnahme eines geringeren Abschreibungssatzes ist nicht vorgesehen. Die reguläre lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ist parallel neben der Sonderabschreibung vorzunehmen. Auch die Inanspruchnahme einer AfaA nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG ist neben § 7c EStG möglich, da diese eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 7. Leasing

Rz. 49 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, liegt jedenfalls dann keine vom Arbeitsvertrag unabhängige Sonderrechtsbeziehung im Sinne des BFH-Urteils vom 18. Dezember 2014 (BStBl 2015 II Seite 670) zum sog. "Behördenleasing" vor und ist die Nutzungsüberlassung nach § 8 Absatz 2 Satz 2 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.5 Gesamtkosten

Rz. 32 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den Gesamtkosten im Sinne von R 8.1 Absatz 9 Nummer 2 Satz 9 LStR gehören z. B. Absetzung für Abnutzung (AfA), Leasing- und Leasingsonderzahlungen (anstelle der AfA), Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Beiträge für Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Garagen-/Stellplatzmiete, Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.7 Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

Rz. 38 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird der Nutzungswert für ein aus Sicherheitsgründen gepanzertes Kraftfahrzeug individuell ermittelt, so kann die AfA nach den Anschaffungskosten des leistungsschwächeren Kraftfahrzeugs oder – im Falle des Leasings – die entsprechende Leasingrate des leistungsschwächeren Kraftfahrzeugs zugrunde gelegt werden, das dem Arbeitnehmer zur Verfügu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.3 Leasing nach IFRS

Rz. 93 Generell sollen im Anhang in Bezug auf die Leasingverhältnisse Informationen offengelegt werden, welche gemeinsam mit den in Bilanz, GuV-Rechnung und Kapitalflussrechnung dargestellten Informationen den Abschlussnutzern ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Leasinggeschäften auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.[1] Rz. 94 Für Leasingnehmer sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 2.3 Gliederungsstruktur für den IFRS-Anhang

Rz. 21 Die Amendments zu IAS 1 vom Dezember 2014 führten dazu, dass der IASB den IFRS-Abschlusserstellern größere Freiheitsräume hinsichtlich der Strukturierung des Anhangs einräumt.[1] Der IFRS-Abschlussersteller hat bei der Festlegung der Gliederung des IFRS-Anhangs vor allem die Aspekte der Relevanz und der Verständlichkeit besonders zu beachten. So können der Darstellung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 1 Grundsätze für die Ausstellung von Dauerrechnungen

Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung aus, ist er grundsätzlich berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Unter den folgenden Voraussetzungen ist der Unternehmer darüber hinaus verpflichtet, eine Rechnung auszustellen: Der Unternehmer führt eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus.[1] Der Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit sind weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben:[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.1 Immobilien-Leasing-Gesellschaften

Rz. 103 Auch Immobilien-Leasing-Gesellschaften sind zur Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG berechtigt, wenn sich ihre Tätigkeit im Rahmen der von § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG genannten Merkmale bewegt und der Leasingnehmer selbst nicht an der Leasinggesellschaft beteiligt ist.[1] Rz. 104 Die Immobilien-Leasing-Gesellschaft muss nach § 39 AO als wirtschaftlicher Eigentümer des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / I. Bedeutung, Anwendbarkeit und Reichweite

Rz. 22 [Autor/Stand] Hintergrund. Mit seinen beiden Urteilen vom 26.2.2019 in den Rs. T Danmark u.a. [2] und N Luxembourg u.a. [3] (sog. Danish Cases ) hat der EuGH in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung insbesondere zu den indirekten Steuern[4] auch im Bereich des direkten Steuerrechts das Missbrauchsverbot als primärrechtlichen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] Tatbestandsmerkmale. In Anknüpfung an seine maßgeblich auf die Rs. Emsland-Stärke [2] zurückgehende ständige Rechtsprechung arbeitet der EuGH in den Danish Cases nochmals ausdrücklich die einheitlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Missbrauchs heraus (s. Rz. 30 ff.). Erforderlich für die Feststellung eines Missbrauchs ist das kumulative Erfüllen eines ...mehr