Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

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Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend das Splittingverfahren bei der Steuerberechnung...mehr

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Familienversicherung / 2.2 Lebenspartner

Versichert ist der Lebenspartner von Mitgliedern.[1] 2 Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen eine Lebenspartnerschaft.[2] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartn...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) entfällt diese Rente endgültig. Sie kann...mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Versorgung nichtehelicher Lebenspartner

Rz. 32 Ansprüche auf family provisions, wie diese in England der Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 gewährt, kennt man in Schottland nicht. Weitergehende zwingende Ansprüche als die legal rights des Ehegatten und der leiblichen bzw. adoptierten Kinder können damit grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Rz. 33 Mit dem Family Law (Scotland) Act 2006...mehr

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Irland / 4. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 49 Durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 wurde im irischen Recht eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Der (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten erbrechtlich weitgehend gleichgestellt. Seit Inkrafttreten der 34. Verfassungsänderung vom 29.8.2015 ist nun abe...mehr

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Deutschland / V. Gesetzliches Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 28 Die Einführung der "Ehe für alle" hat sich in Deutschland in zwei Schritten vollzogen: Zunächst hat der Gesetzgeber die sog. Lebenspartnerschaft durch das LPartG [22] eingeführt. Am 30.6.2017 hat der Bundestag dann das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[23] beschlossen. Paare, die in Anwendung dieses Gesetzes die Ehe ge...mehr

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Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 4. Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 25 Durch Gesetz 18/2001[40] ("BLPG") hat der balearische Gesetzgeber gesetzliche Regelungen über das Erbrecht von gefestigten Lebenspartnerschaften eingeführt.[41] Diese Lebenspartnerschaft kann sowohl durch verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare eingegangen werden.[42] Rz. 26 Die insoweit relevante erbrechtliche Regelung des Art. 13 BLPG lautet: Artikel 13 BLP...mehr

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Irland / c) Ansprüche des nichtehelichen und nichtverpartnerten Lebenspartners nach dem Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010

Rz. 126 Auch Lebenspartner, die mit dem Erblasser nicht verheiratet waren und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihm gelebt haben, haben durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Lebenspartners Ansprüche auf Übertragung von Vermögens...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Fälle, in denen das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners trotz Anerkennung scheitern kann

Rz. 33 Wegen der unvollständigen internationalen Verbreitung und der großen Unterschiede bei der gesetzlichen Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben sich in internationalen Fällen für die Beteiligten erhebliche Risiken: Rz. 34mehr

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Steuerklassen / 4.2 Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern

Änderungen der ELStAM sind laufend vorzunehmen. Der Arbeitgeber muss die von der ELStAM-Datenbank mitgeteilten Steuerklassen so lange anwenden, bis sie programmgesteuert oder auf Antrag des Arbeitnehmers geändert und ihm elektronisch mitgeteilt werden. Die Änderung wird zum ersten Tag des Monats wirksam, an dem erstmals alle Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben, ggf. auc...mehr

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Steuerklassen / 3 Steuerklassenkombination bei Ehe-/Lebenspartnern

3.1 Mögliche Steuerklassenkombinationen Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe)[1] der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag). Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzli...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Steuerklassen / 2.5 Steuerklasse V (verheiratet, in Kombination mit III)

Die Steuerklasse V erhält ein Ehe-/Lebenspartner, wenn der andere Ehe-/Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingeordnet ist. Seit 2018 ist die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination für Ehen und Lebenspartnerschaften umgestaltet worden. Die Lohnsteuer für die Steuerklasse V wird nach einem besonderen Verfahren err...mehr

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Tschechien / 1. Erste Gruppe

Rz. 19 Innerhalb der ersten Gruppe erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 1 ZGB). An die Stelle eines Kindes treten ersatzweise dessen Kinder zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 2 Hs. 1 ZGB). Entsprechendes gilt für die weiteren Abkömmlinge des weggefallenen Kindes (§ 1635 Abs. 2 Hs. 2 ZGB). Im Gegensatz zu § 473 ZGB a.F. wird der eingetr...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den Ehegatten gleichzustellen (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, ...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / 1 Steuerklasse für Doppelverdiener

Ehe- oder Lebenspartner, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen: Die Steuerklassenkombination IV/IV wird vorzugsweise angewendet, wenn beide Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen. Die Steuerklassenkombination III/V wird häufig von Ehe-/Lebe...mehr

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Irland / e) Schutz vor lebzeitigen Schenkungen

Rz. 138 Damit der Nachlass nicht zu Lasten des überlebenden Ehegatten und der Kinder ausgehöhlt wird, gelten für lebzeitige Schenkungen, die innerhalb von drei Jahren vor dem Tod des Erblassers, mit dem Tod oder danach vollzogen werden, besondere Bedingungen (Sec. 121 (1) ISA). Wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass diese in der Absicht erfolgt sind, das gesetzlic...mehr

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Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Deutschland / d) Übergang eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 276 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a) ErbStG bleibt zu Lebzeiten die Übertragung des Eigentums oder auch nur des Miteigentums an einem im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen, selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienheim) an einen Ehegatten/ein...mehr

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Schweden / XI. Nachlassbehandlung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Auch beim Tode des Lebenspartners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (sambo) muss ein Verzeichnis des Vermögens und der Schulden (bouppteckning) aufgestellt werden. Soweit ein solcher Lebenspartner Eigentum/Vermögen innehat, das von den Teilungsregeln des Lebenspartnerschaftsgesetzes umfasst wird (Wohnung oder Hausrat für den gemeinsamen Gebrauch), so soll diese...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

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Steuerklassen / 2.4 Steuerklasse IV (verheiratet)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und nicht dauernd getrennt lebende Ehe-/ Lebenspartner sind grundsätzlich in die Steuerklasse IV einzuordnen. Der Grundfall der Steuerklassenkombination IV/IV gilt auch dann, wenn nur einer der beiden Arbeitslohn bezieht.[1] Automatische Vergabe der Steuerklasse IV bei Heirat Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließu...mehr

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Steuerklassen / 3.3 Faktorverfahren

Das Ziel der zusätzlichen Alternative des Faktorverfahrens als "dritte Steuerklassenkombination" liegt darin, die hohe Abgabenlast der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Das Faktorverfahren beruht auf der Steuerklassenkombination IV/IV in Ve...mehr

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Tschechien / 2. Zweite Gruppe

Rz. 27 Gelangen keine Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge, erben innerhalb der zweiten Gruppe der Ehegatte oder Lebenspartner, die Eltern des Erblassers und ferner die Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt mitgeführt haben oder auf Unterhalt des Erblassers ange...mehr

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Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

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Steuerklassen / 3.2 Bei Heirat automatisch Kombination IV/IV

Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließung" wird beim Bundeszentralamt im ELStAM-Datenpool automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV den beiden Ehe-/Lebenspartnern zugeordnet, auch wenn nur ein Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn erzielt.[1] Hinweis Mehrfacher Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern Seit 2020 wird das Recht auf einen Steuerklassenwe...mehr

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Steuerklassen / 3.5 Günstigste Steuerklassenkombination

Welche Steuerklassenwahl am günstigsten ist, d. h. zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, den die beiden Ehe-/Lebenspartner im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen. Praxis-Tipp Faustregel für die günstigste Steuerklassenwahl Die Steuerklassenkombination III/V ist aus steuerlicher Sicht gegenüber der Steuerklassenwahl IV/IV vorzuziehen, ...mehr

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Kroatien / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 70 In internationaler Hinsicht greift die Besteuerung nach dem kroatischen Erbschaftsteuerrecht stets dann ein, wenn der Erwerb durch Erbfolge oder Schenkung in der Republik Kroatien erfolgt. Mithin kommt es ausschließlich auf die Belegenheit des Vermögens an. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und ihre steuerliche Ansässigkeit sind dagegen ohne Bedeutung.[47] Rz. 7...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 1 ErbStG)....mehr

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Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2024 Beispielhaft für 2025 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

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Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 1.2 Erziehung im Ausland

Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor d...mehr

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Vorsorgepauschale / 4 Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Der Arbeitgeber muss in den Steuerklassen I bis V eine...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Steuerklassenwahl bei verheirateten Arbeitnehmern

Übt ein Ehe-/Lebenspartner eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Lohnsteuerabzug entsprechend der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus und ist der andere Ehe-/Lebenspartner gleichfalls berufstätig, können sie wählen, ob beide nach der Steuerklasse IV – ggf. mit "Faktor"[1] – oder ob einer nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden w...mehr

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Irland / d) Ansprüche der Kinder nach Sec. 117 ISA

Rz. 129 Bei teilweisem oder vollständigem Ausschluss von der Erbfolge können Kinder über das ggf. testamentarisch Zugewandte hinaus Zuwendungen aus dem Nachlass bei Gericht beantragen (Sec. 117 ISA). Sie haben also keinen Anspruch auf eine feste Quote am Nachlass. Das Gericht soll die Zuwendung an das oder die Kinder nur anordnen, wenn es der Ansicht ist, dass der Erblasser ...mehr

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Erziehungsrente / 4 Antrag/Beginn/Befristung/Wegfall

Die Erziehungsrente wird auf Antrag gezahlt. Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt die Erziehungsrente am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rechtzeitig heißt innerhalb von 3 Kalendermonaten, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei der Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner ist d...mehr

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Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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Katalonien / IV. Steuersätze

Rz. 102 Das katalanische Parlament hat im Gesetz 19/2010 die grundsätzlichen Fragen der Erbschaftsteuer betreffend die Steuersätze mit Abänderungen in Bezug auf die staatlichen Steuersätze und betreffend die Herabsetzung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, für familiäre Liegenschaften und für Familienbetriebe geregelt. Diese Fragen sind häufig im letzten Jahrzehnt geände...mehr

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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Irland / 1. Erbunwürdigkeit

Rz. 143 In Sec. 120 ISA sind verschiedene Tatbestände der Erbunwürdigkeit (unworthiness to succeed) mit gestuften Sanktionen geregelt. Rz. 144 Eine Person, die des vollendeten oder versuchten Mordes oder des Totschlags an dem Erblasser schuldig ist, verliert sowohl die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, die legal share und die Antragsberechtigung nach Sec. 117 ISA al...mehr

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Luxemburg / 4. Persönliche und sachliche Freibeträge

Rz. 185 Das Erbschaftsteuerrecht gewährt eine Fülle von Steuerbefreiungen: Ehegatten und Lebenspartner, die durch eine Partnerschaftserklärung verbunden sind, mit gemeinsamen Kindern oder sonstigen Abkömmlingen des Erblassers sind gänzlich steuerbefreit. Verwandte in gerader Linie zahlen keine Steuer für ihren gesetzlichen Erbteil. Ehegatten ohne Kinder erhalten einen persön...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / 4 Zeitraum der Gültigkeit des Faktors

Der Faktor gilt für 2 Jahre, d. h. bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Faktor erstmals gilt oder zuletzt geändert worden ist.[1] Anders als beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung besteht kein Wahlrecht, ob der Faktor für ein oder 2 Kalenderjahre bestehen soll, der Antrag gilt automatisch für 2 Kalenderjahre. Soll ab dem Folgejahr eine ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 6 Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Ansprüche auf das Kinderpflegekrankengeld sind so zu beurteilen, als stünde beiden Elternteilen das Personensorgerecht gemeinsam zu, wenn der allein personensorgeberechtigte Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt und das erkrankte Kind auch in einem Kindschaftsverhältnis zu dem nichtehelichen Lebenspartner steht. Soweit das erkrankte Kind in keinem Kindschafts...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.8 Antrag/Beginn/Wegfall

Die Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Bezog der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner bereits zu Lebzeiten eine Rente, so beginnt die Witwen-/Witwerrente mit dem 1. des auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats, wenn die Rente innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten beantragt wird. Für den Sterbemonat wird noch die volle Ve...mehr