Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / c) Die Auffassung des BGH (Urteil vom 19.3.1981)

Soweit ersichtlich berufen sich diejenigen, die allein das Bestehen der Haftungsbeschränkungsmaßnahme als ausreichend erachten, auf die Entscheidung des BGH vom 19.3.1981.[19] In der Entscheidung ging es um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Miterben (Tochter und Mutter sind zu je 1/2 Miterben) gegen den von der Erbfolge durch Erbverzicht ausgeschiedenen beschenkten ...mehr

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Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.4 Leistungsverweigerungsrechte

Rz. 7 Der Arbeitnehmer hat letztlich auch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund von Arbeitsentgeltansprüchen, die der Insolvenzverwalter wegen eines insolvenzrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nicht erfüllt, Abs. 1 Nr. 3. Der Insolvenzverwalter kann die Leistung verweigern, wenn die zugrunde liegende Rechtshandlung anfechtbar ist. § 146 Abs. 2 InsO ermöglicht es d...mehr

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zfs 11/2018, Keine Sperrwir... / 2 Aus den Gründen:

"… [13–14] II.1. Das BG geht zutreffend davon aus, dass nach st. Rspr. des BGH die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung – als negative Prozessvoraussetzung – einer neuen Verhandlung und Entscheidung über denselben Streitgegenstand entgegensteht (ne bis in idem). Unzulässig ist deshalb eine erneute Klage, deren Streitgegenstand mit dem eines bereits rechtsk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verjährung (§§ 169 bis 171; §§ 228 bis 232 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als im Zivilrecht, in dem der Schuldner durch die Verjährung lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht enthält (s. § 214 BGB) bewirkt die Verjährung im Steuerrecht das Erlöschen des Anspruchs. § 47 AO unterscheidet dabei zwischen der Festsetzungsverjährung (s. §§ 169ff. AO) und der Zahlungsverjährung (s. §§ 228ff. AO). Tz. 8 Stand:...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 4. Die Einrede des § 2328 BGB

Rz. 118 Der Schuldner des Pflichtteils- und auch des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist grundsätzlich der Erbe. Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 2328 BGB zu. Die Einrede des § 2328 BGB [183] steht dem Pflichtteilsberechtigten aber nur gegenüber dem Ergänzungsanspruch, nicht auch gegenüber dem ordentlichen Pflicht...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Die Aufrechnung mit einer Nachlassforderung als Verfügungshandlung

Rz. 69 Eine Aufrechnung mit einer zum Nachlass gehörenden Forderung stellt sich als eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand dar, die nach § 2040 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur von allen Miterben gemeinsam getroffen werden kann. Deshalb kann ein Miterbe nicht mit einer Forderung des Erblassers gegen einen nur gegen ihn persönlich gerichteten Anspruch aufrechnen, vgl. § 204...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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AGS 7/2018, Keine Zurückfor... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (...mehr

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Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.2 Zahlungseinziehung und Verrechnung durch den Leistungserbringer(Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Satz 1 verpflichtet den Leistungserbringer Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, zur Abkürzung der Zahlungswege zu vereinnahmen. Dies geschieht i. d. R. durch eine Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit der Abgabe der Leistung. Fällig werden die Zuzahlungengrundsätzlich mit dem Beginn der Leistungserbringung (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 43c Rz. 12 m....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.4.3 Ausschluss durch Verjährung des Haftungsanspruchs

Rz. 64 Die Verjährung führt im Zivilrecht gem. § 222 Abs. 1 BGB nicht wie nach § 47 AO zum Erlöschen des Anspruchs, sondern nur zu einem Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Leistungsverweigerungsrecht (Einrede der Verjährung) hindert jedoch für den Gläubiger die Durchsetzung des Anspruchs. Demgegenüber hat die Finanzverwaltung die Verjährung auch hier von Amts wegen zu berüc...mehr

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zerb 2/2018, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Kläger macht mit der Berufung nur noch geltend, dass das Landgericht die Stufenklage zu Unrecht auf allen Stufen abgewiesen habe, weil sein Anspruch aus § 2329 BGB gegen die Beklagten nicht verjährt sei. Dieser Rechtsauffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Dem Kläger stehen zwar grundsätzlich...mehr

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Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung: Verjährung

Leitsatz In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss genehmigt war. Normenkette WEG § 22; BGB § 203 Das Problem Wohnungseigentümer B verglast seine Terrasse – es entsteht eine Art Wintergarten. Die anderen Wohnungseig...mehr

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zfs 4/2017, Zurückbehaltung... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… Die geltend gemachten Ansprüche stehen der Kl. weder unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges (§ 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 BGB) noch – bezüglich der Transportkosten und des “Standgeldes' – des Annahmeverzuges (§ 304 BGB) zu. Der Bekl. ist mit der Zahlung des Kaufpreises nicht in Verzug geraten, denn die Kl. hat dem Bekl. das Fahrzeug zunächst nicht frei von Sa...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2. Sachverhaltskenntnis und Rechtsfrieden

Ein Hauptziel des Verjährungsrechts ist der Schutz des Schuldners vor der Inanspruchnahme aus einer möglicherweise unbegründeten Forderung, bei der ihm die Erinnerung des zugrundeliegenden Sachverhalts und damit die Führung eines etwaigen Gegenbeweises aufgrund der lange zurückliegenden Anspruchsentstehung erheblich erschwert sind.[42] Für dieses Ziel wird notfalls auch eine...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / A. Grundlagen

Der Eintritt der Verjährung lässt einen Anspruch nicht erlöschen, sondern verschafft dem Schuldner die Möglichkeit zur Nutzung einer Einrede. Wird diese erhoben, bewirkt sie ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.[10] Der Anspruch selbst und damit auch die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung bestehen aber dem Grund nach als Naturalverbindlichkeit[11] fort.[12]...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 1. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit

Von Teilen des Schrifttums wurde zumindest dem Drittgläubiger des verjährten Anspruchs jegliche Schutzwürdigkeit abgesprochen; dieser habe es versäumt, seine Forderung rechtzeitig geltend zu machen.[33] Diese Wertung allein wäre aber noch nicht ausreichend, um damit auch das Entscheidungsrecht des Schuldners zu beschränken, dessen Rechtsposition schließlich durch den Verjähr...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners des Verwenders

Rz. 15 Die Bestimmung muss das Leistungsverweigerungsrecht vom Vertragspartner des Verwenders (Kunden/Verwendergegenseite) regeln; eine formularmäßige Erweiterung des Leistungsverweigerungsrechts des Verwenders unterliegt nicht der Kontrolle des § 309 Nr. 2a BGB, sondern der des § 307 BGB. Die Erweiterung des Leistungsverweigerungsrechts des Verwenders auf bedingte oder befr...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB

Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorliegen; der Vertragspartner muss also gegen den Verwender das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB erfolgreich einwenden können und nur verpflichtet sein, seine Leistung Zug-um-Zug gegen die vom Verwender geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Der Übe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausschluss oder Einschränkung

Rz. 16 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB ist, dass die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners ausschließt oder einschränkt. Ein Ausschluss bedeutet, dass der Vertragspartner das Leistungsverweigerungsrecht gar nicht mehr geltend machen kann; eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsre...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 11 Die Gegenforderung, auf die das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, muss auf einem gegenseitigen Vertrag beruhen. Gegenseitige Verträge sind Verträge, bei denen jede Partei zu Hauptleistungspflichten verpflichtet ist; jede Leistung wird um der anderen willen geschuldet (do ut des). Dies sind in der Regel Austauschverträge (Kauf, Miete, Werkvertrag etc.). § 320 ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. § 309 Nr. 8b dd BGB

Rz. 8 Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders aufgestellt, werden diese ebenfalls nicht von § 309 Nr. 2 BGB erfasst. § 309 Nr. 8b dd BGB ist in diesem Zusammenhang anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Verwender dahingehend ein Leistungsverweigerungsrecht gestatten, dass dieser die Nacherfüllung von der vorherigen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Vollwirksame und fällige Gegenforderung

Rz. 13 Die Gegenforderung muss des Weiteren vollwirksam und fällig sein. Bei einer Vorleistungspflicht des Schuldners besteht daher kein Zurückbehaltungsrecht. Vorleistungspflichten können in einem bestimmten Maße durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden (vgl. hierzu Rdn 17 ff.).mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Das Klauselverbot des § 309 Nr. 2a BGB

Rz. 9 Gemäß § 309 Nr. 2a BGB ist eine Bestimmung unwirksam, wenn durch sie das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Unternehmer

Rz. 28 § 309 Nr. 2 BGB gilt wegen § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Daher ist der formularmäßige Ausschluss der in §§ 273, 320 BGB geregelten Leistungsverweigerungsrechte im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern grundsätzlich zulässig.[47] Derartige Klauseln unterliegen jedoch der Angemessenheitskontrolle des § 307 BGB. Nachdem der...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Gegenseitigkeitsverhältnis

Rz. 12 Die Gegenforderung muss zudem mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, also in einem synallagmatischen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Hierzu zählen in der Regel nur Hauptleistungspflichten sowie alle Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind.[9] Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 320 BGB sind in der Regel Ne...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Eigene Vertragstreue

Rz. 14 Ungeschriebene Voraussetzung für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts ist die eigene Vertragstreue. Der Schuldner kann sich nur dann auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn er selbst am Vertrag festhält. Lehnt er dagegen die Erfüllung des Vertrags vor Erhebung der Einrede grundlos und endgültig ab, so ist ihm die Berufung auf § 320 BGB versagt.[10]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. B2B-Dauerschuldverhältnisse

Rz. 10 Im kaufmännischen Verkehr können Laufzeitbeschränkungen gegen § 307 BGB verstoßen. § 309 Nr. 9 BGB hat insoweit keine Ausstrahlungswirkung[12] mit der Folge, dass auch im kaufmännischen Verkehr i.d.R. derartige Klauseln unwirksam sind. Die neuere Rechtsprechung des BGH,[13] dass die Wertungen unter Verbrauchern auch auf Kaufleute zu übertragen sind, schließt jedoch ei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB

Rz. 24 § 309 Nr. 2b BGB erfasst dabei nur eine Regelung des Verwenders über ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; andere Zurückbehaltungsrechte unterliegen nicht der Kontrolle des Verbotstatbestands. § 309 Nr. 2b BGB erfasst nicht sämtliche sich aus § 273 BGB ergebenden Leistungsverweigerungsrechte. § 273 BGB erfordert grundsätzlich eine Konnexität zwischen Anspruch und ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Übersicht

Rz. 1 Die in §§ 273, 320 BGB gesetzlich geregelten Leistungsverweigerungsrechte dienen der Sicherung des Vertragspartners. Er soll davor bewahrt werden, seine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne seinerseits die vereinbarte Leistung des Vertragspartners zu erhalten. Diese Vorschriften entsprechen damit dem Gebot der vertraglichen Abwicklungsgerechtigkeit.[1] Rz. 2...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. § 309 Nr. 3 BGB

Rz. 5 § 309 Nr. 2 BGB bezieht sich auf die formularmäßige Regelung des Leistungsverweigerungsrechtes des Vertragspartners (Kunden). § 309 Nr. 3 BGB ist hingegen anzuwenden, wenn der Verwender formularmäßig ein Aufrechnungsverbot regelt. Rz. 6 Die Anwendungsbereiche von §§ 309 Nr. 2 und 3 BGB können sich überschneiden, etwa wenn zwischen Verwender und Vertragspartner gleichart...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten

Rn 18 Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzmasse sind bei zulänglicher Insolvenzmasse grundsätzlich[31] ohne Einschränkung gegen die Insolvenzmasse durchsetzbar und verjähren daher nach den allgemeinen Regeln.[32] Mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 treten die Verteilungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 und das Vollstreckungsverbot des § 210 ein; dadurch können ...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / d) Leistungsverweigerungsrecht

Nach § 1381 Abs. 1 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalles grob unbillig wäre. Entscheidend ist, ob der ermittelte Zugewinnausgleich den Sinn und den Gerechtigkeitsgehalt der Vermögensteilhabe unter Ehegatten grob verfehlt, dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Wei...mehr

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ZAP 2/2016, Gewährleistungsansprüche: Leistungsverweigerungsrecht u.U. auch nach Eintritt der Verjährung

(BGH, Urt. v. 5.11.2015 – VII ZR 144/14) • Der Besteller kann der Werklohnforderung des Auftragnehmers die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln trotz des Eintritts der Verjährung entgegenhalten, wenn das Leistungsweigerungsrecht in nichtverjährter Zeit bestanden hat. In einem solchen Fall ist die tatsächliche Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrech...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Weitere Kündigung im Prozess

Nach Ansicht des BGH (MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 38 m. Anm. Börstinghaus) stellt jede weitere Kündigung auch während des Prozesses einen neuen Streitgegenstand dar. Eine auf weitere Zahlungsrückstände gestützte weitere Kündigung während des Berufungsverfahrens ist im Wege einer Klageänderung dann zulässig und – unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO – zu berü...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 3. Zurückbehaltungsrecht

Ist die Mietsache mangelhaft, steht dem Mieter ein Erfüllungsanspruch gegen den Vermieter auf Mangelbeseitigung zu. In diesem Fall mindert sich die Miete gem. § 536 BGB. Außerdem kann der Mieter die Mietzahlungen bis zur Mangelbeseitigung zurückbehalten. Bisher wurde immer sehr pauschal vertreten, der Mieter könne das drei- bis fünffache zurückbehalten, wobei die eine Auffas...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… II. Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1 nach § 535 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Leasingvertrag und gegen den Beklagen zu 2 nach § 765 Abs. 1 BGB Anspruch auf Zahlung der rückständigen Leasingraten i.H.v. 44.321,42 EUR nebst Verzugszinsen. Rechtsfehlerhaft ist das BG zu der Auffassung gelangt, die Ansprüche der Kl., deren Umfang nicht im Streit ist, seien verjährt (§ 214 Abs. 1...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / Leitsatz

1. Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gem. § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem – leasingtypisch – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und -rechte gegen den Lieferanten übertragen word...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2014, 205 mit Anm. Diehl. 1) Nachdem der BGH die für die Verklammerung der Rechtsverhältnisse des Leasinggebers zu seinem Lieferanten und für das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer von ihm angenommene Abtretungskonstruktion auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts aufrecht erhalten hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2798; Tavakoll, NJW 2010, 2768...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.5 Gesamtkündigung

Rn 15 § 5 Abs. 5 beinhaltet eine Sonderregelung für Mehrheitserfordernisse beim Ausschluss der Individualkündigung. Dies beruht darauf, dass Klauseln in Anleihebedingungen zulässig und international auch verbreitet sind, die das Kündigungsrecht nicht jedem einzelnen Gläubiger, sondern nur mehreren Gläubigern gemeinsam zugestehen.[21] In einem solchen Falle darf der Anteil de...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Häufig kommt es vor, dass Ehegatten längere Zeit über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs verhandeln, und zu befürchten ist, dass über die Zeit die Ausgleichsforderung verjährt. Um hier die Verhandlungen nicht unter zeitlichen Druck zu bringen, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspfl...mehr

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FoVo 2/2016, Wenn das Kredi... / II. Die Lösung

Drittschuldner offenbar ohne Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht Der Drittschuldner offenbart, über keine Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht zu verfügen. Nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf ein registriertes Inkassounternehmen Inkassodienstleistungen erbringen, die nach § 2 Abs. 2 RDG als spezielle Form der Rechtsdienstleistung legal definiert s...mehr