Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 564 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 81 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[176] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 580 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 578) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese eingezogenen Beträge ungekür...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / k) Gesundheitszustand/Erkrankung

Rz. 90 Gesundheitszustand und Krankheiten betreffen die Intimsphäre eines Bewerbers und sind damit dem Fragerecht des Arbeitgebers weitgehend entzogen,[193] es sei denn, die nachgefragte Tatsache wäre für den Betrieb des Arbeitgebers oder die künftigen Arbeitskollegen von besonderem Interesse. Daher setzt das Fragerecht stets einen besonderen Sachzusammenhang mit der zu bese...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / B. Rechtsentwicklung bis zum Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Grundsteuergesetze des 19. Jahrhunderts[2] knüpften die Besteuerung an unterschiedliche Sachverhalte. Auch noch vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich unterschiedlich geregelt.[3] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[4] Das Grundsteuergesetz 1936 [5] und die dazu ergangenen D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling-Prozesskennzahlen / 8 Literaturhinweise

Adam, Investitions-Controlling, 3. Aufl. 1999. Berger, Service-Level-Agreements. Konzeption und Management von Service-Level-Agreements für IT-Dienstleistungen, 2005. Coenenberg/Fischer/Günther, Kostenrechnung und Kostenanalyse, 7. Aufl. 2007. Deiters, Prozeßmodelle als Grundlage für ein systematisches Management von Geschäftsprozessen, 1997. Denk/Exner-Merkelt (Hrsg.), Corporat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Belohnungsessen

Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit BFH 223, 410 = BStBl 2009 II, 547 wurde entschieden, dass nur auf Dauer angelegte Bewirtungen mit einem der > Sachbezugswerte versteuert werden können. Bei Bewirtungen aus einmaligem Anlass (auch bei Dienstreisen) sollte das nicht gelten. Mithin waren nur regelmäßige Kantinenbewirtungen (und ihre Surrogate) von der Sachbezugsbewertung ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Begriff des Schaustellers

Rz. 30 Gemäß § 30 UStDV (Vorschrift zur näheren Bestimmung des Umfangs einer Steuerermäßigung) gelten als Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integrative Unternehmensste... / 3.4 Innovationen und Innovationsfähigkeit sicherstellen

Innovation als die mit technischem, sozialem und wirtschaftlichem Wandel einhergehenden Neuerungen haben ihre Wurzeln in der Erfindung von Neuem, der Weiterentwicklung von Bestehendem oder der Entdeckung von bisher unbekannten Lösungen.[1] Sie sind existentiell in der schnelllebigen VUCA-Welt. Eine Studie der Boston Consulting Group (BCG)[2] zeigt, dass 4 Innovationsbereiche ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 3 Entstehung der Gewerkschaften

Die Gründung von Gewerkschaften ging einher mit dem Einsetzen der Industrialisierung. Diese begann Ende des 18. Jahrhunderts in England und erreichte einige Zeit später auch das Gebiet des Deutschen Bundes. Erste Gewerkschaften in Deutschland waren die Berufsverbände der Buchdrucker und Zigarrenarbeiter, die etwa 1848 entstanden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde auch die...mehr

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zfs 07/2020, Überspannte An... / 3 Anmerkung:

1) Unterbreitet der Geschädigte und Mandant seinem beauftragten Rechtsanwalt den Sachverhalt, der nach Einschätzung des Mandanten zu seiner Erkrankung geführt hat, begründet dies die Pflicht des Anwalts, die Frage der Verursachung der Gesundheitsbeeinträchtigung seines Mandanten durch den benachbarten Betrieb der Bekl. als zentrale Frage der Klagebegründung zu entwickeln. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.2.1 Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

Rz. 65 Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, die sich am Abschlussstichtag noch im Vermögen der Gesellschaft befinden, sind gem. § 284 Abs. 3 HGB in einem sogenannten Anlagespiegel gesondert auszuweisen. § 284 Abs. 3 HGB fordert allerdings lediglich den Ausweis von Zuschreibungen des Geschäftsjahrs. Bei wörtlicher Auslegung würde dies in Folgejahren dazu führen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann, GmbHR 2001, S. 207. Kohlhepp, DStR 2014, S. 1143. Märkle, BB, Beilage 7 zu Heft 31/2000. Neufang, DB 2004, S. 730. Betriebsaufspaltung: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufspaltung/ Schulze zur Wiesche, D.: GmbHR 1994, S. 265mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 6 Literaturhinweise

Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), Das Lexikon der Wirtschaft http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/, Abrufdatum 5.5.2015. Eppinger/Zeyer, Erfolgsfaktor Rechnungswesen, 2012. Gabler, Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/ (siehe auch http://zbw.eu/stw/versions/8.12/about.de.htm, Abrufdatum 2.2.2015). Gleich, Das System des Perf...mehr

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Aufgaben und Organisation d... / 7 Literaturhinweise

Baumüller, Finanzcontrolling: Homo sine pecunia est imago mortis, in Eschenbach et al., 2018, S. III–145. Becker/Krämer/Staffel/Ulrich, Chief Financial Officers (CFO) im Mittelstand, 2011. Biasi/Blazek/Eiselmayer, Finanzcontrolling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen, 9. Aufl. 2012. Controlling & Management Review, Finanzfunktion 2020 – Wohin geht der Weg?, Sonder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

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AGS 10/2019, Creifelds, Rechtswörterbuch

Begründet von Dr. Carl Creifels, herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 23. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.787 S., 69,00 EUR Die neugefasste 23. Aufl. des Creifelds ist mehr als nur ein Rechtswörterbuch. Nach wie vor steht es an der Spitze unter den juristischen Lexika. Neben der verständlichen Darstellung sämtlicher Rechtsbegriffe trägt das Werk zum Verstän...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Atteslander/Hallauer, Das IASC im Spannungsfeld internationaler Kapitalmärkte – IOSCO Endorsement für grenzüberschreitende Börsengänge und erfolgreiche Reorganisation des IASC, Schw. Treuh. 2000, S. 1353–1360; Auer, Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/US-GAAP, Wien 1998; Baetge (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Kundenzentrierte Preisgesta... / 4 Literaturhinweise

Eisenmann, Fullservice & Betreibermodelle, https://www.eisenmann.com/de/produkte-und-services/service/fullservice-und-betreibermodelle.html, 2019, Abrufdatum 24.7.2019. Eisenmann, Presseinformation, https://www.eisenmann.com/de/medien/presse/presseinformationen/2019/2019_07_Insolvenzverfahren.html, Abrufdatum 31.7.2019. Hilti, Hilti Fleet Solution, https://www.hilti.de/content...mehr

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zfs 07/2019, Grundsätze für... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Schmerzensgeld" Dem Kl. steht hinsichtlich des Schmerzensgeldes ein weiterer Anspruch i.H.v. 5.000 EUR zu. Nach den Feststellungen des LG hat die Bekl. auf den Schmerzensgeldanspruch einen Betrag von insgesamt 15.000 EUR gezahlt. a) Soweit der Kl. in erster Instanz behauptet hat, es seien nur 10.000 EUR gezahlt worden, hat das Landgericht – zu Recht – ausgeführt, dass bei...mehr

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Controlling 4.0: Muster des... / 4.1 Geänderte betriebswirtschaftliche Prämissen

Mit der fortschreitenden Entwicklung des Internets hat sich eine nicht mehr zu übersehende Anzahl junger Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert und dabei traditionelle Anbieter und Geschäftsmodelle in Schwierigkeiten gebracht oder gar vom Markt verdrängt. Dieser Erfolg stellt traditionelle betriebswirtschaftliche Prämissen wie z. B. "Größe als Wettbewerbsvorteil" zusehen...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / Literaturtipps

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Wirtschaftlichkeitsfragen m... / 6 Literaturhinweise

Suhl/Mellouli, Optimierungssysteme, 3. Aufl. 2013. Suhl, Operations Research, Enzyklopädie der Wirtschaftsinformatik, Online-Lexikon, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, Universität Potsdam, http://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/Operations-Research, Abrufdatum 16.8.2018.mehr

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Kennzahlen: Grundlagen und ... / 4 Literaturhinweise

Armutat/DGFP (Hrsg.), Personalcontrolling für die Praxis: Konzept, Kennzahlen, Unternehmensbeispiele, in Schriftenreihe Praxis-Edition, 2013, S. 92. Becker/Winkelmann, IV-controlling, Wirtschaftsinformatik, 46(3), 2004, S. 213–221. Brockhoff, Forschung und Entwicklung: Planung und Kontrolle, 1999. Buchner, Finanzwirtschaftliche Statistik und Kennzahlenrechnung, 1985. Burkert, Qu...mehr

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Plankostenrechnung als Inst... / 7 Literaturhinweise

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Zukunftsbild "Industrie 4.0", 2013. Britzelmaier, Wertorientierte Unternehmensführung, 2. Aufl. 2013. Deutsche Bahn AG, Auswertungsmöglichkeiten des Kostenstellennachweises, 2012. Fasel/Meier, Was versteht man unter BigData und NoSQL?, in Fasel/Meier, BigData – Grundlagen, Systeme und Nutzungspotenziale, 2016. Hess, Digitalisierung, i...mehr

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AGS 5/2018, Feststellungskl... / 1 Aus den Gründen

Die Kläger haben die beklagte Bank nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherkreditvertrages vor dem LG in Anspruch genommen. Mit der Klageschrift haben sie angekündigt, im Antrag zu 1) die Feststellung zu beantragen, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden sei. Hilfsweise für den Fall, dass das G...mehr

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Ergebnissteuerung center- u... / Literaturtipps

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 2. Integrität

Rz. 27 Zitat "Die Integrität ist neben Verfügbarkeit und Vertraulichkeit eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit."“[38] Laut Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bezeichnet Integrität die Zitat "Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen".[39] Im Sinne der Verordnung erfordert die Sicherste...mehr

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Das IGC Controlling-Prozess... / 7 Literaturhinweise

Adam, Investitionscontrolling, 3. Aufl. 1999. Brauchle/Hanisch, Big Data und Analytics in der Unternehmenssteuerung – Anwendungsbeispiele aus dem Finanzbereich eines Automobilherstellers, in Kieninger (Hrsg.), Digitalisierung der Unternehmenssteuerung, 2017. Bürgel, Controlling von Forschung und Entwicklung, 1989. Coenenberg/Fischer/Günther, Kostenrechnung und Kostenanalyse, 7....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionscontrolling: Gr... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 ErbStG ist eine beinahe vergessene Norm, die als Steuerbefreiungsvorschrift zwischen den Steuerberechnungsvorschriften kaum auffällt. Sie gilt seit 1922 nahezu unverändert,[2] wurde aber in der späteren Praxis fast völlig negiert.[3] Dabei ist die von ihr erfasste Problematik durchaus brisant, denn der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass Mitgli...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / c) Aufgaben

Tz. 289 Gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, hat sich der alleinstehende Prüfungsausschuss insbesondere[615] mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG beschriebenen Aufgaben zu befassen. Hierzu zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Risikomanagementsystems und internen Revisionssystems sowie die Über...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 8. Art. 9 EMRK – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Der Schutzbereich umfasst: den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten, die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung, das Gewissen als innerer individueller Gerichtshof (Kant), Kultus im Sinne von religiösen Handlungen (vgl. www.uni-protokolle.de/Lexikon/Religionsfreihei...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Wehrstrafrecht [Rdn 1198]

Rdn 1199 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1087. Rdn 1200 1. Das Wehrstrafrecht ist kein selbstständiges Rechtsgebiet, dessen Bestimmungen für sich allein angewendet werden können (Reeb/Többicke, Lexikon Innere Führung, S. 282). Rdn 1201 Das Wehrstrafgesetz (WStG) gilt für aktive Soldatinnen/Soldaten der Bundeswehr (§...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1086]

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Teil F: Medien / Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 1. Einführung

Nach Meyers Lexikon[3] ist ein Erbschleicher jemand, der auf unmoralische Weise Einfluss auf einen vermutlichen Erblasser nimmt, wobei die Erbschleicherei als solche nicht strafbar und selten anfechtbar sein soll. Ähnliche Begriffsbestimmungen finden sich auch im Duden und im Etymologischen Wörterbuch wieder.[4] Ohne auf Einzelheiten zu Fragen von Moral und Recht eingehen zu...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gegen den Beschluss des VG erhobene Beschwerde hat keinen Erfolg." Der ASt. macht geltend, mit Ausnahme der durch die Blutprobe nachgewiesenen BAK von 0,13 Promille seien die übrigen Angaben aus der Ermittlungsakte nicht verwertbar. Der Wert der Atemalkoholkonzentration sei nicht mit einer gerichtsverwertbaren Aufzeichnung versehen und seine Angaben seien nur indi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz, selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, Hör- und E-Bücher

Sachverhalt Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 MwStSystRL in der Fassung der RL 2009/47/EG. Die Klägerin wandte sich gegen einen Vorbescheid zur Besteuerung der Lieferung von E-Books. Die Klägerin ist im Buchverlagswesen tätig. Ihre Verlagstätigkeit umfasst Bücher der allgemeinen Literatur und Lehrbücher. Sie verleg...mehr