Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.1 Grundlagen

Rz. 5 Wie das für Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. i. S. des § 264a HGB verbindliche Bilanzgliederungsschema in § 266 HGB aufzeigt, treten Anzahlungen im Rahmen der Bilanzierung sowohl auf der Aktivseite (geleistete Anzahlungen, z. B. § 266 Abs. 2 A I. 4 HGB) wie auch auf der Passivseite (erhaltene Anzahlungen, § 266 Abs. 3 C 3 HGB) auf. Als Vorleistun...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.2 Aufgaben (Satz 2)

Rz. 5 Die Norm bestimmt das Aufgabenprofil der Krebsregister (Pflichtaufgaben). Die für die Qualitätssicherung maßgeblichen Funktionen werden benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend (insbesondere). Die Krebsregistrierung in den Ländern wird damit vereinheitlicht. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten wird durch Landesrecht geregelt (vgl. Rz. 23). Rz. 6 Es we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.2 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 235 Gewinnverwirklichungsvorgänge gehören zum Aufgabevorgang, soweit sie nicht dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind (Rz. 71ff.). Dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind die Veräußerungshandlungen, auf die der ursprüngliche Geschäftszweck gerichtet war, auch soweit sie durch die bevorstehende Geschäftsaufgabe motiviert sind. Deshalb gehört die Veräußeru...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ver...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 5.1 Ist-Versteuerung

Rz. 52 In § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG ist eine Regelung enthalten, wonach erhaltene Anzahlungen für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen bereits dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn die Anzahlung vereinnahmt wird. Nach dieser sogenannten Ist-Versteuerung muss der Empfänger einer Anzahlung aus dem Betrag der Anzahlung jeweils die Umsatzsteuer zum jeweili...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 3.2.1 Der Versand erfolgt über den Unternehmer selbst

Dieses Modell wird "Fulfillment by Merchant (FBM)" genannt. Der Verkäufer behält die vollständige Kontrolle über den Verkauf, da er die Themen Lagerung, Versand, Kundenservice etc. selbst abbildet. Die Ware wird dementsprechend bei dem Unternehmen selbst, also in Deutschland, gelagert. Die umsatzsteuerliche Würdigung dieses Falls hängt von der Art der Empfängergruppe sowie v...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 3.2.2 Der Versand erfolgt über Amazon

Soweit sowohl der Verkauf als auch der Versand über Amazon erfolgen ergeben sich, wie bereits erwähnt, keine umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten. Der Verkauf an ein deutsches Warenlager von Amazon stellt eine inländische Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG dar, die in Deutschland sowohl steuerbar als auch steuerpflichtig ist. Allerdings bietet Amazon im Rahmen von "Ful...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 1 Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und wofür brauche ich sie?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine einzigartige Nummer, die jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union von seiner nationalen Steuerbehörde erhält. Sie dient zur Identifizierung des Unternehmens bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Die Beantragung der USt-ID kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder beim Bundes...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 3.1.1 Verkauf und Versand durch Amazon

Dieser Fall stellt die einfachste Variante da, da 2 getrennte Vertragsverhältnisse vorliegen. Der Unternehmer verkauft seine Ware im ersten Schritt an Amazon. Anschließend veräußert und versendet Amazon die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Praxis-Beispiel Verkauf und Versand durch Amazon Der Onlinehändler O hat seinen Sitz in Berlin. Er verk...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 7.1 Wechsel zur Regelbesteuerung

Überschreitet der Kleinunternehmer einen der beiden Grenzwerte, muss er zur normalen Umsatzbesteuerung (= Regelbesteuerung) wechseln, und zwar immer zum 1.1. des Folgejahres.[1] Umsätze, die vor dem Übergang zur normalen Umsatzbesteuerung ausgeführt wurden, sind und bleiben befreit, auch wenn der Betrag erst nach dem Übergang zufließt. Praxis-Beispiel Kleinunternehmer wechsel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 4.4 Umsätze, die bei der Ermittlung des Grenzwerts nicht einzubeziehen sind

Der Gesamtumsatz richtet sich immer nach den Entgelten, die der Unternehmer im jeweiligen Jahr einnimmt. Entscheidend ist also nicht, was der Unternehmer in Rechnung stellt, sondern das, was er tatsächlich einnimmt. Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen werden nicht einbezogen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer das Anlagevermögen verkauft oder privat en...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 2 Der Endkunde ist kein Unternehmer

Um die Besteuerung des internationalen Handels zu harmonisieren und um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat die EU-Kommission beschlossen für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU das Bestimmungslandprinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in dem Land abzuführen ist, in dem der Verbrauch der Leistung erfolgt bzw. der Ort, an dem sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Lieferungen

Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderungs- und Versendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Entstehung der Steuer für Lieferungen der Betreiber elektronischer Schnittstellen nach § 3 Abs. 3a UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i UStG)

Rz. 124 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 3 Abs. 3a UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mWv 1.7.2021 in Kraft.[2] Die Regelung des § 3 Abs. 3a UStG sieht vor, dass Unternehmer (sog. Schnittstellenbetreiber), die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehung der Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

2.1 Entstehung der Steuer bei Soll-Besteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG) 2.1.1 Vorbemerkung Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sons...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 USt bei der Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz

Rz. 150 In der Insolvenz des Sicherungsgebers kommt es bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsnehmer nach Freigabe zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter regelmäßig zu zwei Lieferungen: eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und gleichzeitig eine weitere Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber des Sicherun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 133 § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG ist durch Gesetz v. 25.8.1992[1] m. W. v. 1.1.1993 angefügt worden. Entsprechend Art. 68f. MwStSystRL sieht die Vorschrift vor, dass die Steuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen i. S. v. § 1a UStG grundsätzlich mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats, entsteht. Rz. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 6a Abs. 4 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 139 § 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG regelt die Entstehung der Steuerschuld in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist. In diesen Fällen entsteht nach § 6a Abs. 4 S. 2 UStG eine Steuerschuld beim Abnehmer. Sie ents...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 123 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18k UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mWv 1.7.2021 in Kraft.[2] Nach § 16 Abs. 1e S. 1 UStG i. V. m. § 18k UStG haben Unternehmer, die Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG erbringen, und vom besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG Gebrauch mac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.2 Sonstige Leistungen

Rz. 33 Dass weder § 13 UStG noch § 3 UStG etwas darüber sagen, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt ist, liegt wohl daran, dass eine exakte positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 9 UStG). Deshalb ist auch keine allgemeingültige Bestimmung des Leistungszeitpunkts, der für die Entstehung der Steuer maßgebend ist, m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.5 Vorsteuer-Rückforderungsansprüche in der Insolvenz

Rz. 157 Lehnt in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags ab, so ist der Vorbehaltsverkäufer zur Aussonderung[1] berechtigt. Die Aussonderung führt zur Rückgängigmachung der Lieferung und damit zum Anspruch des FA auf Rückforderung der vom Vorbehaltskäufer geltend gemachten Vorsteuer. [2] Dieser Vorsteuer-Rückforderungsanspruch des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entstehung der USt bei Teilleistungen, bei der Einzelbesteuerung nach § 1...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.2 Wie kann die Bonität der Kunden festgestellt werden?

Insbesondere bei Neukunden sollte die Einholung externer Auskünfte, z. B. bei Banken oder Wirtschaftsauskunfteien vor der Auftragsannahme oder vor der ersten Lieferung Voraussetzung sein. Aufgrund der Bonitätsprüfung sollten die kundenspezifischen Zahlungskonditionen und das maximale Kreditlimit festgelegt werden. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn bereits bei der ersten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Entstehung der Steuer bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 141 § 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mWv 1.1.2004 angefügt worden. Die Vorschrift regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager. Die Steuer für den der Auslagerung vorangehenden Umsatz [2] entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus dem Umsatzsteuerlager aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG)

Rz. 122 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18j UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mWv 1.7.2021 in Kraft.[2] Nach § 16 Abs. 1d S. 1 UStG i. V. m. § 18j UStG haben Unternehmer, die Lieferungen nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates (Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im selben Mitgliedstaat), inn...mehr

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Konzernberichterstattung: I... / 5 Reporting-Verantwortung bei der Finanzfunktion

These 4: Das BEPS- sowie das ESG-Reporting wird zukünftig von der Finanzfunktion verantwortet. Das Group Accounting ist üblicherweise für die Kommunikation und Umsetzung der unterschiedlichen Berichtsanforderungen und Richtlinien an alle betroffenen Organisationseinheiten verantwortlich. Eine übergreifende und integrierte Governance, die Finanzen, Steuern und Nachhaltigkeit e...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.5 Ein ordentliches Mahnwesen hilft

Einem ordentlichen Mahnwesen kommt im Rahmen der Verkürzung der Debitorenlaufzeit eine erhöhte Bedeutung zu. Voraussetzung hierfür ist die tägliche Ermittlung der Debitorenfälligkeiten. Ist eine Forderung fällig, so gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug. In der Praxis findet man häufig 3 Mahnstufen (1., 2. und 3. Mahnung). Dies bedeutet aber einen unnötigen Zahlungsaufschub f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 95 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Das bedeutet, dass es auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes oder der Rechnungsstellung nicht ankommt, sondern all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 UStG)

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Ist-Versteuerung von Anzahlungen usw. (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG)

2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Entstehung der Steuer bei Ist-Besteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG)

2.2.1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Rz. 95 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Das bedeutet, dass es auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes oder der Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Entstehung der Steuer bei Soll-Besteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG)

2.1.1 Vorbemerkung Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Ausführung der Leistung

2.1.2.1 Lieferungen Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entstehung der Steuer für unentgeltliche Wertabgaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 125 Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG mWv 1.4.1999 dahingehend neu gefasst, dass die Steuer für Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt sowohl bei Soll- als auch bei Ist-Versteuerung durch den Unternehmer. Damit bestimmt sich die Frage der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift

Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teilentg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Entstehung der Steuer bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 117 Bei Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5 UStG). Abweichend von dem in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b und Nr. 2 UStG zum Ausdruck kommenden G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 84 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4c UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 119 Die durch Gesetz v. 16.5.2003[1] mWv 1.7.2003 angefügte Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG bestimmt, dass die Steuer in den Fällen des § 18 Abs. 4c UStG mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a S. 1 UStG entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Nach § 16 Abs. 1a S. 1 i. V. m. § 18 Abs. 4c UStG haben Drittlandsunternehmer, die e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4e UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 120 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG betrifft im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die nach § 18 Abs. 4 Buchst. e UStG ihre nach § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1 bis 3 UStG bewirkten Umsätze erklären. Ab 1.1.2015 gilt über § 18 Abs. 4e UStG das One-Stop-Shop-Verfahren (sog. Mini-One-Stop-Shop, abgekürzt MOSS) auch für Leistende, die im Inland steuerpflichtige Dien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 121 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18i UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mWv 1.7.2021 in Kraft.[2] Nach § 16 Abs. 1c S. 1 UStG i. V. m. § 18i UStG haben nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer, die am Ort des Verbrauchs ausgeführte Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr