Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.8 Rückzahlung von Einlagen

Rz. 323 Einlagen auf das Nennkapital können nur auf dem handelsrechtlich vorgeschriebenen Weg, d. h. durch Kapitalherabsetzung oder Liquidation, zurückgezahlt werden. Da dieser Vorgang nur das Nennkapital berührt, liegt er außerhalb der Einkommenssphäre; körperschaftsteuerliche Folgen treten also grundsätzlich nicht ein.[1] Rz. 324 Verdeckte Einlagen gehen in das Vermögen der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.1 Definition und Systematik des Einkommensbegriffs

Rz. 25 § 8 KStG definiert den Begriff des Einkommens nicht selbst. Abs. 1 bestimmt vielmehr, dass sich der Begriff und die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG (und körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen) bestimmen. Die KSt stellt sich damit als Steuer vom Einkommen der Körperschaften dar. Sie bemisst sich wie die ESt grundsätzlich nach dem im Kj. bezo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.5 Inkongruente (disproportionale) Einlagen

Rz. 276 Einlagen müssen nicht von allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung erbracht werden. Bei Einlagen auf das Nennkapital ist das unbestritten. Eine inkongruente (disproportionale) Einlage bei einer Kapitalerhöhung bedeutet, dass der Gesellschafter, der an der Kapitalerhöhung über seine Beteiligungsquote hinaus teilnimmt, seinen Beteiligungsprozentsatz erhöht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.3 Auflösung und Liquidation

Rz. 673 Die Wirkungen der Organschaft entfallen auch, wenn die Organgesellschaft ihre Auflösung beschließt und anschließend liquidiert wird. Mit dem Beschluss über die Auflösung besteht die Organgesellschaft nur noch zwecks Abwicklung. Der Ergebnisabführungsvertrag ist nicht mehr durchführbar, da Liquidationsgewinne nicht der Ergebnisabführung unterliegen.[1] In der Liquidat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.2 Einstellung der werbenden Tätigkeit

Rz. 671 Stellt die Organgesellschaft ihre werbende Tätigkeit ein, ohne dass sie aufgelöst und liquidiert wird, kann sie weiterhin als Vermögensverwaltungsgesellschaft Organgesellschaft sein. Das gilt m. E. auch dann, wenn sie nur noch Vermögen in Höhe ihres Stammkapitals hält. Die Gegenauffassung nimmt eine "faktische Liquidation" an, bei der ebenso wie bei einer wirklichen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.4 Auflösung des Ausgleichspostens bei Auflösung der Organgesellschaft

Rz. 903 Nach § 14 Abs. 4 S. 5 KStG steht auch die Auflösung der Organgesellschaft der Veräußerung der Organbeteiligung gleich. Zeitpunkt der Auflösung des Ausgleichspostens ist nach dem Wortlaut des Gesetzes der Zeitpunkt der Auflösung der Organgesellschaft, nicht der der Beendigung der Liquidation. M. E. ist dies systematisch nicht richtig. Der richtige Zeitpunkt wäre der d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.1 Vor- und Vorgründungsgesellschaft

Rz. 194 Die Vorgesellschaft ist mit der mit Eintragung in das Handelsregister entstehenden Kapitalgesellschaft identisch, wird steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt und kann daher Organgesellschaft sein.[1] Die Vorgesellschaft kann zwar noch keinen Ergebnisabführungsvertrag wirksam abschließen, da dieser noch nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann. Dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften

Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit sind dies insbes. Vereine, Anstalten, Stif...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.4 Gewinnabführung und Übernahme- bzw. Übertragungsgewinn

Rz. 595 Ist die Organgesellschaft übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung oder Spaltung, kann sie einen Übernahmegewinn erzielen. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die übernehmende Organgesellschaft an der übertragenden Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Organgesellschaft wird der Übernahmegewinn ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.3 Einlage der Organbeteiligung

Rz. 900 Ein Ausgleichsposten ist nach § 14 Abs. 4 S. 5 KStG aufzulösen, wenn die Organbeteiligung verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt wird. Dieser Fall wird der Veräußerung gleichgestellt. Dies ist systematisch zutreffend, da die verdeckte Einlage nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG grds. mit dem Teilwert zu bewerten ist. Es kommt daher bei dem Organträger zum Ausweis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 2 EStG (Liquidation)

Rn. 751 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 2 EStG zählen auch Einnahmen, die nach der Auflösung oder Kapitalherabsetzung anfallen, zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG. Rn. 752–754 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Auflösung der Stiftung

Tz. 45 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 87 BGB enthält die Regelung, dass der Vorstand die Stiftung auflösen soll, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung dann der Fall, wenn die Stiftung durch eine Satzungsänderung zwar umgestaltet werden kann, sie ihren Zweck dadurch aber weder dauernd und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende WG (§ 5a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden WG. Nebengeschäfte sind solche Geschäfte, die nicht den eigent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sachzuwendungen/-spenden, die aus dem Privatvermögen des Spenders stammen, sind mit dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes bei dem steuerlichen Spendenabzug anzusetzen. Der gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert einschließlich der Umsatzsteuer. Er ist normalerweise der Preis, der auf der Handelsstufe des Zuwendenden/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erweiterung des Besteuerungsgegenstandes (§ 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 744 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Um eine steuerliche Gleichbehandlung mit Anteilseigner einer KapGes iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG herzustellen, ordnet § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG an, dass die Vorschriften über die vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG), die Einlagerückgewähr (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG) sowie die Liquidation (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG) entsprechend Anwendung finden. ba) Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG)

Rn. 824 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) iSd § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Regelungen des § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG (vGA), §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsgegenstand

Rn. 826 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 1 EStG unterwirft Einnahmen aus Leistungen des BgA der Besteuerung, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 2 EStG erweitert – ähnlich wie bei § 20 Abs 1 Nr 9 EStG – den Besteuerungsgegenstand durch entsprechende Anwendungen des § 20 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung auf den Gesellschafter

Rn. 164 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei entgeltlicher Übertragung von WG von der KapGes an einen Gesellschafter liegt – soweit es sich um ein unter Fremden übliches Veräußerungsgeschäft handelt – eine Anschaffung des Gesellschafters vor. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten unentgeltlichen Übertragungen wird die für § 23 EStG erforderliche Entgeltlichkeit der Anschaffung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fehlerausgleich (materiell)

Rn. 513 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Durch den Bilanzenzusammenhang gleichen sich (nachträglich erkannte) Bilanzierungsfehler – zB durch bessere Erkenntnis bezüglich Schätzgrößen (s Rn 24ff) – von selbst aus. Jeder Geschäftsvorfall wirkt sich dadurch letztlich einmalig – aber nur einmalig – und dann "richtig" auf das Ergebnis aus: Man spricht hier auch von der Zweischneidigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Verfahren der Zu- bzw. Zusammenlegung

Tz. 43 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Zulegung/Zusammenlegung erfolgt primär durch Abschluss eines Vertrages zwischen den beteiligten Stiftungen. Der Zulegungsvertrag wird zwischen einer übertragenden und der übernehmenden Stiftung geschlossen, ein Zusammenlegungsvertrag zwischen mehreren übertragenden Stiftungen. Stifter der im Wege der Zusammenlegung neu entstehenden Stif...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt des Registers

Tz. 50 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 2 StiftRG regelt den Inhalt des Registers. Danach sind folgende Angaben einzutragen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / i. Europäisches Nachlasszeugnis, "acte de notoriété" und … der Erbschein

Dem "tribunal judiciaire" fallen lediglich punktuelle Zuständigkeiten beim Nachlass zu. Der Terminus "Nachlassgericht" wird nicht gebraucht, weil das französische Notariat Protagonist in der "liquidation de la succession" ist. Die Erbrechtsreform von 2001 verankerte die notarielle Nachlassabwicklung in Art. 730-1 CC. Besprechen wir folgende Schritte der Erbauseinandersetzung ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens

Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht werden müssen. In Betracht kommen insbesondere die Ü...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.1 Angaben zur Identifizierung der Kapitalgesellschaft

Rz. 38a Nach § 264 Abs. 1a HGB haben alle Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) folgende allgemeinen Informationen zur Identifizierung der den Jahresabschluss aufstellenden Kapitalgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft & Co.) darzustellen: Firma, Sitz, Registergericht, Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, und Anga...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§ 143 HGB), die dem Ausgl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.2 Genussrechtskapital

Rz. 6 Der BGH hat sich in einigen grundlegenden Urteilen der Herausarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen Eigen- und Fremdkapital gestellt. Ausgangspunkt und theoretische Grundlage kann dabei das "Klöckner-Urteil" des BGH[1] bilden. Kernbereich der Entscheidung ist die Formulierung von Abgrenzungskriterien zwischen Genussrechts- und Aktienkapital (= gezeichnetes Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei...mehr