Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überstunden

Literatur: Natschke, BB 1996, 771; Pezzer, FR 1997, 684; Prühs, DB 1997, 2094; ders., DB 2002, 114; Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Laws, GmbHR 2016, 455. Geschäftsführer sind als Organe für jede der Gesellschaft nützliche Tätigkeit zuständig. Sie entscheiden selbstständig, welche Aufgaben sie selbst erledigen und welche sie durch andere Arbeitnehmer erledigen lassen. I...mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitwertkonten

Literatur: Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Meurs, BB 2019, 2333 Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Zeitwertkonten für Organe der Gesellschaft (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) ist zu unterscheiden, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder beherrschend bzw. nicht beherrschend beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Dabei ist es ohne Bedeutu...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerberaterpraxis

Literatur: von Rechenberg, INF 1997, 717 Für den Fall, dass ein Steuerberater seine Praxis an eine Steuerberatungs-GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, verpachtet, hatte der BFH[1] in dem Teil der Pachtzahlungen bzw. des Kaufpreises, der für den Mandantenstamm gezahlt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen. Er begründete dies damit, dass der Praxis...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zulässigkeit von Umsatz- und Gewinntantieme

Zusätzlich gilt jedoch, dass Tantiemezahlungen, wenn sie nicht in einem festen Betrag bestehen, regelmäßig nach dem Gewinn zu bemessen sind. Dagegen dürfen Tantiemen nur ausnahmsweise in einem Prozentsatz des Umsatzes bemessen werden.[1] Eine Provision, die ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Vermittlungsleistung nach der Höhe des Umsatzes gezahlt wird, ist wirtschaftlich e...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Übersicht

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nicht Gesell...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.131ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201. Unter einem Cash-Pool versteht man eine besondere Art von Finanzierungsvereinbarung zwischen konzernangehö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Gew...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.6 Arbeitsentgelt

Eine Ausprägung von Diskriminierung kann die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern darstellen. Noch immer bestehen innerhalb von Unternehmen oftmals erhebliche Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche Leistung. Um ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem zu schaffen, ist es unerlässlich, bei der Lohndifferenzierung einheitliche, transparente ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen. Abs. 1 begründet in S. 1 und 2 für Stpfl. mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA. S. 3 trifft eine an den Sitz der Kasse anknüpfende Sonderregelung für Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 20a AO begründet bundesweite zentrale Zuständigkeiten für Steuern vom Einkommen in Fällen, in denen ausländische Unternehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen tätig werden. Abs. 1 S. 1 betrifft die Besteuerung der Einkünfte ausländischer Bauunternehmen, die im Inland Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 S. 3 EStG erbringen. Abs. 1 S. 2 bestimmt die Zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Lohnsteuerabzug durch im Ausland ansässige Bauunternehmen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 9 Nach § 20a Abs. 1 S. 2 AO ist das gem. § 20a Abs. 1 S. 1 AO für die Besteuerung des Unternehmers zuständige FA abweichend von §§ 38 – 42f EStG auch für den Abzug der Steuer vom Arbeitslohn zuständig. Die Anmeldung und Abführung der LSt haben daher bei diesem und nicht – wie in § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vorgesehen – bei dem FA zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.3.1 Sonderregelungen zur sachlichen Zuständigkeit

Rz. 3 Die in § 21 AO getroffenen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit der FÄ haben nur für diejenigen Aufgaben Bedeutung, deren Erledigung nicht in die Zuständigkeit anderer Finanzbehörden fällt. Sonderregelungen für die sachliche Zuständigkeit sind z. B. die Zuständigkeit der Zolldienststellen für die Beförderungseinzelbesteuerung[1] sowie die Zuständigkeiten des Bundes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.1 Empfänger von Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 S. 3 AO begründet im Zusammenhang mit Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen an Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland eine Zuständigkeit für das FA, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet. Die Vorschrift gilt in erster Linie für die nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen. D...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 1.1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wesentliches Instrument aufseiten des Gesetzgebers war die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 (im Folgenden AGG). Das AGG hat zum Ziel, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, der zugeschriebenen "Rasse", des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern be...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Unternehmer

Rz. 5 § 21 Abs. 1 S. 1 AO gilt für Unternehmer, die nicht unter Abs. 1 S. 2 fallen, d. h. Wohnsitz[1] oder Sitz[2] und Geschäftsleitung[3] im Geltungsbereich der AO haben. Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Unternehmer können natürlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Verrechnungskonto / 1.4 Lohnverrechnungskonto für die Bruttolohnverbuchung

Bei der Nettolohnbuchung werden die entsprechenden Lohnkonten (z. B. Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit etc.) entsprechend den erfolgten Zahlungen direkt gebucht. Bei der Bruttolohnbuchung wird ein Lohnverrechnungskonto (SKR 03/SKR 04:1755/3790) zwischengeschaltet (indirekte Buchung). Auf dem Lohnverrechnungskonto – biet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Das Betriebsrisiko ist eine von der Rechtsprechung nach der sog. Sphärentheorie entwickelte arbeitsrechtliche Risikozuweisung. Dies betrifft Fälle, in denen es für den Arbeitgeber unmöglich ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen. Das Risiko von Betriebsstörungen trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Dieser muss in allen Fällen den Lohn weiterzahlen, in...mehr

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Kaufen teurer als zur Miete wohnen?

Die Zehnerjahre waren paradiesisch für den Erwerb von Wohnungen und Häusern – die Zeiten sind wohl vorerst vorbei. Derzeit ist Kaufen teurer als Mieten, heißt es im aktuellen Empirica-Index. Im Durchschnitt aller Baujahre sinken die Indices von Eigentumswohnungen (-1,6 %) sowie von Ein- oder Zweifamilienhäusern (-1,5 %) im Empirica-Immobilienpreisindex für das 2. Quartal 2023...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.1 Anwendungsbereich von IFRS 15

Rz. 6 Bis auf die nachstehend aufgeführten Verträge ist IFRS 15 auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden: Leasingverträge, die unter IFRS 16 fallen, Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 17, Verträge über Finanzinstrumente oder andere vertragliche Rechte und Pflichten im Anwendungsbereich des IFRS 9, des IFRS 10, IFRS 11, IAS 27 und IAS 28. [1] Hinsichtlich der in...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.3 Ermittlung des Transaktionspreises

Rz. 22 Auf der 3. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der Transaktionspreis zu ermitteln. Dieser ist als der Betrag der Gegenleistung definiert, zu dem ein Unternehmen im Austausch für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen berechtigt ist, ausgenommen der für Dritte vereinnahmten Beträge (z. B. Umsatzsteuer).[1] Der Transaktionspreis schließt sowohl fixe ...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.1 Identifikation von Verträgen mit Kunden

Rz. 8 Der erste Schritt des in IFRS 15 verankerten 5-stufigen Erlösrealisierungsmodells ist die Identifikation von Verträgen mit Kunden. Diese beinhaltet 2 Elemente, einerseits das Vorliegen eines Vertrags an sich und andererseits die Abgrenzung des Vertrags (gegenüber anderen Verträgen). Rz. 9 Nach IFRS 15.10 liegt ein Vertrag [1] erst zu dem Zeitpunkt vor, wenn alle in IFRS ...mehr

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Verrechnungskonto / 2.2 Passives Verrechnungskonto bei der GmbH für Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter

Haben die Gesellschafter einer GmbH durch Feststellung des Jahresabschlusses untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft rechtsverbindlich bestätigt, dass eine im Jahresabschluss ausgewiesene Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter in der ausgewiesenen Höhe besteht (Gesellschafterdarlehen), ist dies auch für die Besteuerung des Gesellschafters vo...mehr

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Verrechnungskonto / 1.1 Im Namen und für Rechnung eines anderen: Fremdgeld als durchlaufender Posten

Einnahmen und Ausgaben, die beim Einnahmen-Überschuss-Rechner[1] im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, sind für diesen durchlaufende Posten, beeinflussen also seinen Gewinn nicht. Der BFH hat entschieden, dass veruntreute Fremdgelder auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Einkünfte aus selb...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.4 Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen

Rz. 29 Auf der 4. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der auf der vorherigen Stufe ermittelte Transaktionspreis im Falle des Vorhandenseins mehrerer Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des Betrags aufzuteilen, zu dem das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der im Vertrag versprochenen Güter und Dienstl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistung gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Rz. 70 Ein steuerbarer Umsatz kann nur dann vorliegen, wenn der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Die Gegenleistung kann in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen, sie kann aber auch in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung bestehen (Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG). Die Gegenleistung muss bei dem Unternehmer nicht direkt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Leistung gegen Entgelt – Abgrenzung zum echten Zuschuss

2.6.1 Allgemeines Rz. 111 Zuschüsse (Prämien, Ausgleichsbeträge, Beihilfen, Zuwendungen, Subventionen o. Ä.) betreffen umsatzsteuerrechtlich sowohl die Frage des Leistungsaustauschs als auch die Feststellung der Bemessungsgrundlage der Höhe nach. Ein Leistungsaustausch setzt immer die Ausführung einer Leistung erkennbar um einer Gegenleistung willen voraus. Dadurch erfolgt ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Gegen Entgelt

Rz. 377 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb nur dann der USt, wenn er gegen "Entgelt" verwirklicht wird. Entgelt kann eine Bezahlung sein, aber auch in einer Gegenleistung (Tausch, tauschähnlicher Umsatz) bestehen. Diese Tatbestandsvoraussetzung erscheint an dieser Stelle überflüssig, da bei einem Erwerb eines Gegenstands von einem anderen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3 Zuschüsse, die nicht Entgelt für eine steuerbare Leistung sind (echte Zuschüsse)

Rz. 126 Zuwendungen, die der Zuschussgeber nicht wegen bestimmter Leistungen, sondern unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt, um dem empfangenden Unternehmer Mittel zur Fortsetzung seiner Tätigkeit zuzuführen[1], sind nicht steuerbar (echter Zuschuss). Es fehlt ein Leistungsaustausch[2], denn der Unternehmer erwartet den Zuschuss nicht als Gegenleistung für eine Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.1 Entgelt

Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.2 Zuschüsse als zusätzliches Entgelt eines Dritten für eine Leistung an den Leistungsempfänger

Rz. 120 Eine Zahlung eines Dritten liegt vor, wenn eine Person die Zahlung ausführt, die nicht unmittelbar oder mittelbar Beteiligte an einem Leistungsaustauschprozess ist. Die Zahlung des Dritten kann die alleinige Gegenleistung für eine, einem anderen gegenüber ausgeführte Leistung sein, sie kann aber auch in einer Preisauffüllung (Preissubvention) für die einem anderen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.4 Steuerbare Leistungen gegen Entgelt

Rz. 333 Erbringt der Arbeitgeber gegenüber dem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt, unterliegt die Leistung den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts. In diesen Fällen wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Leistung gegenüber einem fremden Dritten oder gegenüber dem Personal des Unternehmens handelt. Damit bestimmt sich die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1 Änderung des Entgelts

6.2.1.1.1 Entgelt Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Lieferung und sonstige Leistung gegen Entgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

2.1 Allgemeines Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Uneinbringliches Entgelt (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

7.1.1 Allgemeines Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgefü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.3 Beibehaltung der Lohnsumme

Rz. 206 Die zweite Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, besteht nach Nr. 2 in der Beibehaltung der bisherigen Lohnsumme. Danach darf die Summe der Lohnsummen innerhalb von 5 Jahren nach dem Beteiligungserwerb, auf den Abs. 1a angewandt werden soll, 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Die Zahl der Arbeitnehmer ist ohne ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr