Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.1 Hinzurechnungsbetrag/kumuliertes Regelentgelt

Hinzurechnungsbetrag ist 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.[1] Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, von denen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur Krankenversicherung berechn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 2 Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt wird zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Es wird anschließend um einen kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag erhöht. Hierzu ist das Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Hinzurechnungsbetrag des Re...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 3 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des (Höchst-)Regelentgelts. Es ist auf 90 % des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts zu begrenzen. Der so ermittelte Zahlbetrag darf 100 % des aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Es sind somit ein weiterer Vergleich und ggf. eine weitere Begrenzung vorzunehmen. Damit ist sichergest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 5 Entgeltfortzahlung bei Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung

Trat vor Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung Arbeitsunfähigkeit ein und bestehen noch Entgeltfortzahlungsansprüche über den Beginn der Altersteilzeit hinaus, wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld auf der Basis der dann aktuellen Verhältnisse gezahlt. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit oder nach Beginn der neuen Arbeitszeitregel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 2.2 Berücksichtigung

Soweit und solange vom Arbeitgeber Zahlungen im Rahmen tariflicher Vereinbarungen oder auf freiwilliger Basis trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit neben dem in ursprünglicher Höhe weitergezahlten Krankengeld geleistet werden, gelten diese als Arbeitsentgelt, soweit sie zusammen mit dem Krankengeld das (Vergleichs-)Nettoarbeitsentgelt (des ungekürzten Arbeitsentgelts) überste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 2.1 Nichtberücksichtigung

Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG sind steuerfrei und gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[1] Die gesetzlichen Aufstockungsbeträge werden gemäß § 10 Abs. 2 AltersTZG bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zwar während des Krankengeldbezugs fortgezahlt. Dennoch führen diese Zahlungen grundsätzlich nicht zum Ruhen des Krankengeldan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 3 Einmalzahlungen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigen, wenn es beitragspflichtig ist und in den letzten 12 Monaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde.[1] Praxis-Beispiel Einmalzahlungen Ein Arbeitnehmer erbringt während der Arbeitsphase vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 die volle Arbeitsleistung. In den darauf folgenden 2 Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.1 Prinzipien von New Pay

Unternehmen suchen hier (neue) Maßstäbe und Methoden, nach denen Vergütung bemessen werden kann, und wollen diese Maßstäbe auch transparenter machen. Ähnlich wie bei New Work unterliegt auch New Pay bestimmten Prinzipien. Prinzipien von New Pay Möglichkeiten wie Wunschgehalt selbstgewähltes Gehalt transparente Gehälter werden zu New Pay gezählt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 6 Krankengeld bei Beginn der Altersteilzeit

Die Höhe des Krankengeldes kann sich u. U. mit Beginn der Altersteilzeit verändern. Entscheidend sind hier die im Einzelfall geltenden Vereinbarungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wird das Wertguthaben während der Zeit des Krankengeldbezugs vom Arbeitgeber nicht aufgefüllt, wird das Krankengeld in der vor Beginn der Altersteilzeit ermittelten Höhe weit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Tabellenwechsel

Es gibt Fallgestaltungen, dass ein Beschäftigter, welcher bisher Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst wahrgenommen hatte, zukünftig Tätigkeiten im allgemeinen Verwaltungsdienst oder im Pflegedienst wahrnehmen soll oder umgekehrt. Für alle diese Konstellationen eines Tabellenwechsels enthält der Tarifvertrag keine Regelung Nunmehr hat die VKA hierzu Stellung genommen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / Zusammenfassung

Überblick Monetäre Vergütung ist für Mitarbeiter ein starker Anreiz, da sie mit Geld viele ihrer Bedürfnisse realisieren können. Soweit es jedoch um Bedürfnisse geht, die darüber hinausgehen, trägt ein höheres Gehalt per se nicht zu einem emotionalen besseren Wohlbefinden bei. Viele Bedürfnisse von Mitarbeitenden werden durch eine reine Gehaltszahlung gar nicht angesprochen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 1 Regelentgelt

Das Regelentgelt wird auf der Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Wurde darüber hinaus Arbeitsentgelt "erarbeitet", das jedoch nicht ausgezahlt, sondern für Zeiten einer Freistellung angespart wird (Wertguthaben)[1], bleibt dieses bei der Berechnung des Regelentgelts unberücksichtigt. Bei flexibler Arbeitszeitgestaltung gilt als regelmäßige wöchentliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.5.2 Tabellenentgelt unterschreitet das Vergleichsentgelt

Unterschreitet das Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt, erhalten Beschäftigte so lange das Vergleichsentgelt, bis sie unter Berücksichtigung der neuen Stufenlaufzeiten der S-Entgelttabelle eine Stufe erreichen, deren Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt übersteigt. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte als Leiterin einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.1 Aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte

Das Vergleichsentgelt bildet nach § 28a Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA das den Beschäftigten am 31.10.2009 zustehende Tabellenentgelt und die ggf. zum 31.10.2009 nach § 9 oder § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA zustehende Besitzstandszulage (frühere Vergütungsgruppenzulage). Praxis-Beispiel Eine Erzieherin mit entsprechenden Tätigkeiten wurde am 1.10.2005 aus der VerGr. Vc Stufe 6 BAT in eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.4 Transparenter Gehaltsprozess

Von der Transparentmachung von Gehältern ist ein transparenter Gehaltsprozess zu unterscheiden. Bei diesem geht es darum, dass klar und eindeutig kommuniziert und verbindlich festgelegt ist, wie der Prozess der Gehaltsfindung und Gehaltserhöhung im Unternehmen vonstatten geht. Dies kann z. B. durch die Anwendung von bestimmten Gehaltsbändern, Gehaltsformeln oder auch bestimmter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.2 Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

Es wird eine neue Protokollerklärung Nr. 1a aufgenommen, die eine Zulage i. H. v. 70,00 EUR für Tätigkeiten als Praxisanleiter: Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Hei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.4.2 Anspruchsgrundlage und -voraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, erhalten ab dem 1. Januar 2022 gemäß Nr. 1a Abs. 1 und 2 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.2a Abs. 1 und 2 TVöD-B bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr. Während die SuE-Zulage und damit die Möglichkeit, Umwandlungstage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.2 Höhergruppierung auf Antrag – § 28d TVÜ-VKA

Der Tarifabschluss führt für einige Beschäftigten zur Verbesserung der Eingruppierung. Die Tarifvertragsparteien haben zur Vermeidung von Härtefällen zwei Eingruppierungsfallgestaltungen mit einem Antragsrecht versehen. Damit können die betroffenen Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe beantragen. Dies betrifft folgende Fälle:...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.4.1 Tarifregelung

Die Regelung findet sich in Anlage D, D.12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum TVöD-V, dort in einer neuen Nr. 1a, bzw. in § 3.2a TVöD-B. Nr. 1a Regenerationstage/Umwandlungstage (1) Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, haben im Kalenderjahr bei Verteilung der wöchentlichen Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4 New Pay

Viele Unternehmen beschäftigen sich vermehrt mit dem Thema New Pay. Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der New-Work Bewegung und beschreibt Prozesse rund um die Entwicklung neuer Gehaltsmodelle. Die Fragen in diesem Kontext beschäftigen sich damit, ob die derzeitigen Systeme zur Festlegung von Gehältern eigentlich zu "Neuem Arbeiten" passen oder eine transparente und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.1 Überleitung auf Antrag – § 28c TVÜ-VKA

Bei Inkrafttreten des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zum 1. November 2009 konnten am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 8 (mit Ausnahme bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5) oder S 9 eingruppiert gewesen wären, nach § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA wählen, ob sie nach dem Anhang zu der Anlage C zum T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.6 Kein oder nur verminderter Entgeltanspruch im Oktober 2009

Haben Beschäftigte nicht für alle Tage des Monats Oktober 2009 oder für keinen Tag dieses Monats Entgelt erhalten, wird das Vergleichsentgelt so gebildet, als hätten sie für alle Tage des Monats Oktober 2009 Entgelt erhalten (§ 28a Abs. 3 Satz 5 TVÜ-VKA). Beschäftigte, die sich zum Überleitungszeitpunkt z. B. in Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub befinden, ihren Wehr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.7 Kosten

Grundsätzlich ist das Streitbeilegungsverfahren für den Verbraucher, der Ansprüche gegenüber einem Unternehmer geltend macht, kostenfrei. Nur in Missbrauchsfällen darf dem Verbraucher ein Entgelt von maximal 30 EUR verlangt werden. Bearbeitet die Schlichtungsstelle auch reine Verbraucher-Sachverhalte, also zwischen nicht gewerblich handelnden Käufern und Verkäufern, kann sie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.1 Beschäftigte, die am 30.6.2015 ein Vergleichsentgelt erhalten

Bei Beschäftigten, die zum 30.6.2015 noch ein Vergleichsentgelt nach § 28a Abs. 3 TVÜ-VKA erhalten (siehe hierzu unten unter Punkt 22.4), bleibt das Vergleichsentgelt zum 1.7.2015 unverändert. Sind diese Beschäftigten zum 1.7.2015 nach § 28b Abs. 1 TVÜ-VKA einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet (siehe Punkt 10.3) oder haben sich die Tabellenentgelte ihrer Entgeltgruppe zum 1....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.5 Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigten ist für die Überleitung das Entgelt, das einem entsprechenden Vollzeitbeschäftigten zustehen würde, zugrunde zu legen (§ 28a Abs. 3 Satz 3 TVÜ-VKA). Nach der Überleitung wird das Vergleichsentgelt bzw. das Tabellenentgelt der S-Entgeltgruppe gemäß § 24 Abs. 2 TVöD entsprechend der Teilzeitquote gekürzt. Dies gilt auch für Beschäftigte, die am 31.10....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.5 Kurzarbeit

Die SuE-Zulage ist "monatliches Entgelt" und fließt in die Berechnung des Nettomonatsentgelts gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 TV COVID ein, wenn hinsichtlich des Aufstockungsbetrages eine Neuberechnung (z. B. nach mindestens dreimonatiger Unterbrechung der Kurzarbeit) erfolgt. Die Einführung der SuE-Zulage selbst löst keine Neuberechnung des Aufstockungsbetrages aus.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 6 Der lange Weg bis zur Einigung

In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.3 Kürzung der SuE-Zulage

Gemäß Nr. 1a Abs. 3 Satz 3 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.3a Abs. 3 Satz 3 TVöD-B wird die SuE-Zulage erst dann gekürzt, wenn eine Arbeitsbefreiung erfolgt ist. Sofern die Arbeitsbefreiung für Umwandlungstage noch für die Entgeltabrechnung des laufenden Kalendermonats umgesetzt werden kann, kann eine Kürzung der SuE-Zulage noch in demjenigen Kalendermonat erfolgen, in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.2 12-Monats-Zeitraum

Es werden nur die Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Die Jahresfrist wird unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und möglicher Unterbrechungen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) gebildet. Es sind auch Einmalzahlungen verschiedener Arbeitgeber zu berücksichtigen. Dieses gilt u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.5 New Pay Prinzipien und transparenter Gehaltsprozess

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / Zusammenfassung

Begriff Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit (§ 15 Abs. 6 TzBfG)

Ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dringend im Blick behalten sollte, versteckt sich in § 15 Abs. 6 TzBfG . Nach dessen Inhalt gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.5.1 Tabellenentgelt übersteigt das Vergleichsentgelt

Übersteigt das Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt oder entspricht es diesem, so erhalten die Beschäftigten mit der Überleitung ab dem 1.11.2009 das höhere bzw. gleich hohe Tabellenentgelt. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach § 1 Abs. 2 Satz 6 bis 8 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56 BT-V bzw. § 52 Abs. 2 Satz 6 bis 8 BT-B. Praxis-Beispiel Ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 9.2 Geltungsbereich des Anhangs zur Anlage C (VKA)

Die Regelungen zum Entgelt und zur Eingruppierung finden auf alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes Anwendung, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Geltungsbereich des TVöD-V bzw. des TVöD-B ergibt sich dies unmittelbar aus Nr. 3 Abs. 1 des Abschnitts D.12 der Anlage D zum TVöD-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.1 Tarifregelung

Die Tarifregelung findet sich in der Anlage D, D.12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Nr. 1a, dort Absatz 3 TVöD-V, bzw. in § 3.3a TVöD-B wie folgt: (3) Beschäftigte, die Anspruch auf eine monatliche SuE-Zulage gemäß § 15 Abs. 2.1 haben, können bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, statt der ihnen zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 19.5 Werkstattleiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen

Die Tätigkeitsmerkmale für Leiter von großen Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen (Werkstattleiter) sind mit Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B mit Wirkung zum 1.7.2015 ersatzlos gestrichen worden. Dies betrifft die Entgeltgruppen S 5 Fallgruppe 2, S 8 Fallgruppe 4, S 10 Fallgruppe 3 und S 13 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.1 Übersicht über Vorgehensweise

Die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in das ab 1.11.2009 geltende System vollzieht sich – ähnlich wie die Überleitung vom BAT in den TVöD nach den Regelungen des TVÜ-VKA – in mehreren Schritten. Hierzu folgende Übersicht: Ermittlung der S-Entgeltgruppe (nach dem Anhang zu der Anlage C) bzw. S-Ü-Entgeltgruppe (nach § 28a Abs. 8, 9 TVÜ-VKA) Zuordnung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.2 Überleitung in die Entgeltgruppe S 9

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert und erhielten nach Ablauf von 4 Jahren eine Vergütungsgruppenzulage. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 16 Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst

Entgelttabelle S (Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.3.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Beschäftigte der Entgeltgruppe S 5 Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 7 (Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen). Das bisherige Tätigkeitsmerkmal in Fallgruppe 2 ist ersatzlos entfallen. Da diese Beschäftigten nicht mehr nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 3.4 Vertrauensurlaub

Der Maßstab ist immer das Bundesurlaubsgesetz: Der Mindesturlaubsanspruch muss immer gewährt werden. Vertraglich sollte eine Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erfolgen, da sichergestellt sein muss, dass der gesetzliche Mindesturlaub (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) gem. dem Bundesurlaubsgesetz vom Vertrauensurlaub nicht umfasst wird. Vertrauensurlaub sollte si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.1 Überleitung in die Entgeltgruppe S 8

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vc BAT und nach Ablauf eines 4-jährigen Bewährungszeitraums in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.1 Entgeltgruppe S 11 Ü

In die Entgeltgruppe S 11 Ü werden unter den vorstehenden Voraussetzungen nur Beschäftigte, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 11 eingruppiert sind, übergeleitet. Die Tabellenentgelte der Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 11 Ü sind gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 11 um 52,66 EUR (½ der Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 8.3 Geltungsbereich der neuen S-Tabellen

Die Regelungen zum Entgelt und zur Eingruppierung finden auf alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes Anwendung, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Geltungsbereich des TVöD-V bzw. des TVöD-B ergibt sich dies unmittelbar aus Nr. 3 Abs. 1 des Abschnitts D.12 der Anlage D zum TVöD-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.2 Übersicht über die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung erfolgte durch 3 Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD-BT-B, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA. Die Tarifeinigung unterscheidet zwischen der von Amts wegen erfolgenden Zuordnung bestimmter Eingruppierungsmerkmale zu einer höheren Entgeltgruppe mit Wirkung zum 1.7.2015 (siehe nachfolgend Pun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihnen durch die Mitaufnahme oder Begleitung ein Verdienstausfall entsteht, weil das Arbeitsentgelt ausfällt. Arbeitsentgelt wird auch berücksichtigt, wenn es nicht beitragspflichtig ist (z. B. in einem versicherungsfreien oder nicht zur Versicherungspflicht führenden Beschäftigungsverhältnis). Bei geringfügigen Beschäft...mehr