Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Regelungsinhalte der Standards: Gegenstände der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Tz. 105 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach Art. 19a Abs. 4 und Art. 29a Abs. 5 der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie soll die Berichterstattung im Lage- bzw. Konzernlagebericht im Einklang mit den nach Art. 29b der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie angenommenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen. Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der sonstigen Bezüge

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 3 EStG definiert "sonstige Bezüge" lediglich als Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Die FinVerw hat in R 39b.2 Abs 2 LStR 2023 beispielhaft und daher nicht abschließend aufgezählt, dass ua die folgenden Leistungen als sonstige Bezüge anzusehen sind: 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 6 EStG gilt zunächst für ArbN, die nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn beziehen, für die LSt aus dem zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Für das erste Dienstverhältnis kommt für den ArbN die Einreihung in die StKl I bis V in Betracht, für alle weiteren Dienstverhältnisse erfolgt die Einreihung dagege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfälle für eine Aufteilung

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Die Abschreibung für ein Vereinsheim mit Gaststätte muss in der Regel aufgeteilt werden, weil es sowohl ideellen Zwecken (dem steuerneutralen Bereich und den Zweckbetrieben) als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) dient. Lässt sich eine Aufteilung nicht leicht und einwandfrei vornehmen, kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung/Verwertung im Inland (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG)

Rn. 193 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale "Ausübung" und "Verwertung" wird auf die Ausführungen zur (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG verwiesen (s Rn 174ff), die entsprechend für nichtselbstständige berufliche Tätigkeit gelten. Rn. 194 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 IRd Ausübung ist eine bloß kurzfristige Tätigkeit im Inland ausreichend, wobei die Einnahmen dann...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Überarbeitung der EU-CSR-Richtlinie

Tz. 35 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer überarbeiteten CSR-Richtlinie vorgelegt. Dabei wurde mit der Bezeichnung als "Corporate Sustainability Directive" eine Abkehr von den zuvor verwendeten Begriffen "Corporate Social Responsibility" oder "Non-Financial (Reporting Directive)" vorgenommen (vgl. ausführlich Deloitte, 2021). Tz. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Pläne mit einem steuerlichen Net Settlement Feature (Steuereinbehalt)

Tz. 217 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ausdrücklich als Ausnahme zu der allgemein geltenden Vorschrift in IFRS 2.34 hat der IASB im Rahmen seines IFRS 2 Amendments vom Juni 2016 die Klassifizierung (und somit Bilanzierung) von Plänen geregelt, bei denen aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente für den Arbeitnehmer eine steuerliche Verpflichtu...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen (38a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 3 EStG definiert Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, als sonstige Bezüge. Derartiger Arbeitslohn wird in dem Kj bezogen, in dem er dem ArbN zufließt. 1. Bezug von sonstigen Bezügen Rn. 41 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zufluss von sonstigen Bezügen im Sinne eines Beziehens ist zu bejahen, sobald der Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der feste Pauschsteuersatz kann gegenüber dem LSt-Abzug nach den individuellen Merkmalen des ArbN allein durch seine Höhe zu erheblichen Vorteilen führen. Durch die Abgeltungswirkung fällt zusätzlich die Progressionswirkung weg, die sich durch Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, durch das Zusammentreffen mit anderen Einkünften als sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensvorschriften beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 38 Abs 3a S 6 und 7 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt ein Fall des § 38 Abs 3a S 1 oder 2 EStG vor, tritt der Dritte für die lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG ein (s § 38 Abs 3a S 6 EStG ). Der ArbG wird von seinen Pflichten jedoch nur soweit befreit, wie der Dritte die LSt-Pflichten auch tatsächlich erfüllt (s § 38 Abs 3a S 6 Hs 2 EStG). Der Dritte hat für den ArbN, für den er den LSt-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung und Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 befasst sich mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, zu denen nicht nur aktienbasierte, sondern auch sonstige Vergütungen zählen, die abhängig von der Kurs- oder Wertentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens sind (zur Differenzierung zwischen aktienbasierten u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lohnsteuer

Rn. 28 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Pauschsteuersatz beträgt bei kurzfristig Beschäftigten 25 %, bei geringfügig entlohnten Beschäftigten 2 % ( § 40a Abs 2 EStG) bzw 20 % in den Fällen des § 40a Abs 2a EStG, bei luf Aushilfskräften 5 % und bei beschränkt stpfl ArbN 30 %. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass der ArbG die LSt übernimmt, s Rn 23. Ob der ArbG bei der Pauschalierun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Wettbewerbsverbot

Rn. 506 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen ein Entgelt für ein Wettbewerbsverbot zum Veräußerungspreis iwS zählt. Die FinVerw vertritt dazu, unter Bezugnahme auf die Rspr zur Behandlung auf Erwerberseite die Auffassung, dass ein Wettbewerbsverbot "mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung" nicht in den begünstigen Veräußerungspreis einzubez...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bemessungsgrundlage Jahresarbeitslohn

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der in § 38a Abs 1 S 1 EStG definierte Jahresarbeitslohn bezieht sich nur auf den von einem ArbG gezahlten Arbeitslohn, dh, es erfolgt keine Zusammenfassung des Arbeitslohns aus mehreren Arbeitsverhältnissen. Auch bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, kommt es zu keiner Zusammenfassung. Die genaue Höhe des Jahresarbeitslohns steht ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die in den §§ 38–42f EStG geregelte LSt ist gegenüber der ESt keine eigene Steuerart, sondern die ESt auf den Arbeitslohn, die lediglich durch eine besondere Erhebungsart gekennzeichnet ist (Lang, StuW 1975, 113; Seidel in Wagner, Lohnsteuer, (1. Aufl), H Rz 1; Strohner in H/H/R, § 38 EStG Rz 1 (Juni 2022)). Die Erhebung der LSt ist dadurch ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitpunkt der Entstehung der LSt (§ 38 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 2 S 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn (s Rn 21f) dem ArbN (s Rn 21) zufließt. Rn. 81 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die zeitliche Zurechnung des Arbeitslohns ergibt sich aus § 38a EStG. Danach gilt – grds – das Zuflussprinzip iSd § 11 EStG. Weitere Erläut zum Bezug des Arbeitslohns s § 38a Rn 20 ff un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum LSt-Abzug Verpflichteter (ArbG)

Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds ist für jeden Arbeitslohn, der von einem inländischen ArbG gezahlt wird, LSt einzubehalten ( § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Weitere Erläuterungen zum inländischen ArbG s Rn 30ff. § 38 Abs 1 S 2 EStG erweitert den ArbG-Begriff dahingehend, dass in den Fällen der (grenzüberschreitenden) ArbN-Entsendung das im Inland ansässige aufnehmende Untern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 15. Kann ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung an einen Arbeitnehmer als steuerfreie IAP leisten, wenn er im Gegenzug geleistete Überstunden kürzt, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?

Der Inflationsbezug der Leistung muss erkennbar sein (vgl. Frage 11). In den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht (also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben ist), ist die Steuerbefreiung einer IAP zulässig. Auch wenn der Arbeitnehmer im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Neue Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten EStPfl im StBereinG 1986, BB 1986,1890; Bornheim, Einbeziehung ausländischer Grundstücksverkäufe in gewerblichen Grundstückshandel? – Bestandsaufnehme und ertragsteuerliche Gestaltungsempfehlung, DStR 1998,1773; Grams, Internationale Künstlerbesteuerung: Sind DJs beschränkt stpfl?, FR 1999,747; Pasch/Utescher, Die Tel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Aboody, Market Valuation of Employee Stock Options, JoAE 1996, S. 357–391; Aboody, Recognition versus Disclosure in the Oil and Gas Industry, JoAR 1996, S. 21–32; Armstrong/Vashishtha, Executive stock options, differential risk-taking incentives, and firm value, JoFE 2012, S. 70–88; Aust, Welche KPIs verwenden die DAX30-Unternehmen in der Vorstandsvergütung?, IRZ 2018, S. 395–4...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzinstrumente

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2.6 erklärt die Bestimmungen für Finanzinstrumente (IAS 32/IFRS 9) als vorrangig gegenüber den Bestimmungen für anteilsbasierte Vergütungen. Damit soll gewährleistet werden, dass Verträge über nicht-finanzielle Werte (non-financial items), die statt durch physische Lieferung (zB auch) bar (net cash settlement) oder durch Hingabe eines an...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Kindergeld wird monatlich gezahlt, damit ist der Zahlungszeitraum für alle Kindergeldempfänger vereinheitlicht. Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse bei den das Kindergeld auszahlenden Stellen bestimmt § 66 Abs 2 EStG keinen festen Zeitpunkt, zu dem das Kindergeld für den jeweiligen Kalend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b EStG regelt seit seiner Einführung durch das EStRG 1974 vom 05.08.1974 ab 1975 vor allem die Einordnung der unbeschränkt stpfl ArbN in StKl, die bis dahin in § 7 LStDV aF enthalten waren. Durch das 2. HStrukturG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1523) und das StSenkG 1986/88 vom 26.06.1985 (BGBl I 1985, 1153) kam es zu kleineren Änderungen bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Dies ist das sog Haushaltsscheckverfahren, § 28a Abs 7 und 8 SGB IV. Typische Bsp für Tätigkeiten hierfür sind R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der sachliche Anwendungsbereich beschränkt sich bzgl der Verpflichtung zum LSt-Abzug auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn, s Rn 21 f; Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 20 (Oktober 2021)). Der persönliche Anwendungsbereich umfasst zum einen Arbeitslohn zahlende inländische ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1, S 2 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b Abs 1 EStG reiht die ArbN für LSt-Zwecke in sechs verschiedene StKl ein. In die StKl I gehören alle unbeschränkt estpfl ArbN, die ledig sind oder bei denen die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splittings nicht erfüllt sind, sowie beschränkt estpfl ArbN (s Rn 30–33). Die StKl II erfasst alle unbeschränkt estpfl ArbN, die gr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

Tz. 130 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Ch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausgleich des Fehlbetrages durch den ArbN oder Zurückbehaltungspflicht des ArbG (§ 38 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zurückbehaltungspflicht des ArbG soll gegenüber der Verpflichtung des ArbN zum Ausgleich des Fehlbetrages vorrangig sein (s Seifert in Korn, § 38 EStG Rz 56 (Oktober 2017); aA s Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 142 (Juni 2012), der davon ausgeht, dass primär der ArbN entscheidet, ob er dem ArbG zur Abdeckung des Fehlbetrages Geld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lohnzahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auch der Begriff des Lohnzahlungszeitraums ist nicht gesetzlich definiert. Gemeint ist damit der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn geschuldet wird. Lohnzahlungszeitraum ist dagegen nicht der Zeitraum, in dem der ArbN tätig gewesen ist, was sich bereits daraus ergibt, dass auch Ruhegelder lstpfl sind (Stache in Bordewin/Brand...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 7. Die Voraussetzungen der §§ 1613 Abs. 1, 1585b Abs. 2 BGB und die Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB

Ein Fallstrick bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen liegt auch in der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB. Wird Auskunft verlangt, obwohl die Voraussetzungen des § 1605 Abs. 2 BGB gar nicht vorliegen, werden die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB nicht ausgelöst.[103] Zunächst setzt nur eine ordnungsgemäße Auskunft in der Vergangenheit überhaupt den Lauf der Frist des ...mehr

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zfs 06/2023, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat wegen des – unstreitigen – Versicherungsfalles und der dadurch hervorgerufenen Beschädigungen am Gartentor einen vertraglichen Anspruch auf Entschädigung, der sich nach Maßgabe des in erster Instanz eingeholten Sachverständigengutachtens ursprünglich auf 2.450,– EUR (brutto) belief und der nach den von der Bekl. vorprozessual geleisteten Zahlungen in Höhe von 749...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitpunkt des Zuflusses von sonstigen Bezügen

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Abweichend zum laufenden Arbeitslohn richtet sich die Zuordnung von sonstigen Bezügen ausschließlich nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG (BFH BStBl II 2012, 415; BFH/NV 1998, 1477; Tillmann in H/H/R, § 38a EStG Rz 21 (Dezember 2020)). Umstritten war, ob § 11 Abs 1 S 2 EStG auf regelmäßig wiederkehrende sonstige Bezüge anzuwenden i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung von Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 38 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei sog Arbeitszeitkonten führt der Aufbau des Arbeitszeitkontos durch Gutschrift von Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn (s BMF BStBl I 2009, 1286). Ein steuerlicher Zufluss liegt in diesen Fällen erst im Zeitpunkt der Auszahlung in der sog Freistellungsphase des ArbN oder bei einer Auszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Jahres-LSt bei sonstigen Bezügen (§ 38a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38a Abs 3 S 2 EStG wird die LSt beim Bezug von sonstigen Bezügen mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der LSt für den laufenden Arbeitslohn des Kj und für etwa im Kj bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahres-LSt ergibt. Aus dieser gesetzlichen Vorgabe folgt, dass zur Berechnung der Jahres-LSt bei sonstigen Bezüg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 8b. Sind Leistungen von ausländischen Arbeitgebern an ihre im Inland steuerpflichtigen Beschäftigten begünstigt?

Ja. Die Steuerbefreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber seinem in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitnehmer eine IAP gewährt, soweit die weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind. Eine steuerliche Auswirkung in Deutschland ergibt sich jedoch nicht, wenn der Arbeitslohn nach dem jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens

Tz. 15 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten, die von Anteilseignern an einem Unternehmen gehalten werden, von diesen an andere Parteien (einschließlich Mitarbeiter), die Güter oder Dienstleistungen an das Unternehmen geliefert haben, stellt grundsätzlich eine anteilsbasierte Vergütung dar, die dem IFRS 2 unterliegt. Für in Deutschland aufgel...mehr