Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausbildung

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Benutzung eines Zimmers zum Zwecke der eigenen Aus- und Weiterbildung wird der beruflichen (Mit-)Benutzung zugeordnet (> Rz 22 f). Sie nimmt dem Zimmer deshalb nicht die Qualität eines ‚häuslichen Arbeitszimmers’ (vgl BFH 160, 562 = BStBl 1990 II, 901). Anderenfalls liefe § 10 Abs 1 Nr 7 EStG, der den SA-Abzug bei Nutzung für die eigene ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit Einführung der Entfernungspauschale ist der früher verwandte Begriff ‚Fahrten’ durch das hinsichtlich des benutzten Verkehrsmittels neutrale (> Rz 18) Tatbestandsmerkmal ‚Wege’ ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung > Rz 11). Damit wird verdeutlicht, dass es nicht mehr um den Abzug von Aufwendungen für den Weg zur Arbeit mit einem Fortbew...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in einer besonderen Form, die den Nachweis ermöglichen soll, dass der Empfänger das Dokument tatsächlich erhalten hat (vgl § 2 Abs 1 Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG). Ein > Verwaltungsakt (§ 118 AO) ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Zustellung durch die Behörde händigt der zustellende Bedienstete das Dokument dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag aus. Das Dokument kann auch offen ausgehändigt werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Empfängers entgegenstehen. Der Empfänger hat ein mit dem Datum der Aushändigung versehenes Empfangsbekenntnis zu u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abgrenzung von unbestimmten Rechtsbegriffen

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber ist oft gehalten, einen Tatbestand abstrakt und mehrdeutig zu formulieren, um alle Sachverhalte zu erfassen, an die eine Rechtsfolge geknüpft werden soll. Vage oder mehrdeutige Begriffe, die – anders als Legaldefinitionen – im Gesetz nicht definiert sind, werden als unbestimmte Rechtsbegriffe bezeichnet. Bei der Subsumtion, dh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zustellung im Ausland

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zustellung oder lediglich eine (einfache) Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes erforderlich ist, bestimmt sich auch bei einem Empfänger im Ausland nach deutschem Recht. Ist – entgegen den innerstaatlichen Regelungen – nach ausländischem Recht eine Zustellung erforderlich, kann es jedoch angezeigt sein, diesen Weg zu beschreiten, um ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mietverträge in der Familie

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Es gelten die auch sonst maßgebenden Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen mit nahen > Angehörige (Fremdvergleich; > Ehegattenbesteuerung Rz 28/2). Dazu ist erforderlich, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie zB die Überlassung der Mietsache und die Höhe der Miete im Einzelnen vereinbart sowie dem Vereinbarten entsprechend ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Privatrechtliche Ermächtigungen

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 113 BGB können gesetzliche Vertreter > Minderjährige ermächtigen, in Dienst oder Arbeit zu treten. Befindet sich ein Minderjähriger in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, kann eine Ermächtigung idR unterstellt werden. Mit Genehmigung des Familiengerichts ist auch eine Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts zulä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Fälle der §§ 23, 68 AufenthG

Rz. 102 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2013 stellt die FinVerw Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG – dazu können auch Kriegsflüchtlinge gehören – dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten wie im Fall des § 33a Abs 3 EStG gleich, wenn der Stpfl gegenüber der Ausländerbehörde schriftlich erklärt hat, sämtliche Kosten für den Unt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / [Ohne Titel]

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 110 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erste Tätigkeitsstätte

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die > Erste Tätigkeitsstätte ist (anders als früher die > Regelmäßige Arbeitsstätte Rz 2) gesetzlich definiert und demnach eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten, der der ArbN dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs 4 Satz 1 EStG). Je Dienstverhältnis hat der ArbN höc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Gesetzliche Definition

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 8 Abs 4 EStG werden Leistungen des ArbG nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Keine Anrechnung auf Arbeitslohnerhöhung

Rz. 14 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Leistung des ArbG darf nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt werden. Hierbei handelt es sich uE lediglich um eine Klarstellung, denn auch eine Anrechnung auf künftigen Arbeitslohn, auf den ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht, würde bereits nach § 8 Abs 4 Nr 1 EStG dazu führen, dass es s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Lohnverzicht des Arbeitnehmers

Rz. 24 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbN auf Teile seines Arbeitslohns, ohne zu bestimmen, was mit dem Verzichtsbetrag geschehen soll, so werden mangels Zuflusses des vollen Arbeitslohns nur die geminderten Bezüge besteuert (BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884: Verzicht von Geistlichen auf Gehaltsteile ohne Verwendungsauflage; in zeitlichem Zusammenhang damit Einz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermessen im juristischen Sinn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur sachgerechten Behandlung vielfältiger Sachverhalte verzichtet der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auf eine am Regelfall ausgerichtete eindeutige Rechtsfolgeentscheidung und überlässt es dem Rechtsanwender, nach Ermessen zu entscheiden. Derartige Entscheidungen lässt der Gesetzgeber überwiegend im Verwaltungsrecht (> Rz 10 ff) zu, es gibt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Fahrten zu Treff-/Sammelpunkten oder zur weiträumigen Arbeitsstätte

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale gilt auch für ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn sie arbeitsrechtlich gehalten sind, zur Aufnahme der Berufsarbeit arbeitstäglich dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufzusuchen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4 und Abs 2 EStG). Das betrifft zB die arbeitstägliche Aufnahme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zustellung mittels Einschreiben

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden (§ 4 Abs 1 VwZG). Die von einigen Postdienstleistern angebotene Variante ‚Einwurf-Einschreiben’ ist ungeeignet, weil der Zugang bei einem bestimmten Empfänger nicht nachgewiesen werden kann; es ist deshalb keine Zus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Art der Nutzung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In den > Rz 21–29 wird zunächst erläutert, was eine berufliche oder ihr gleichgestellte Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist. Anschließend klären die > Rz 30–39, wie es beschaffen sein muss. Ein Abzug von Aufwendungen ist außerdem davon abhängig, ob das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Zustellungsarten

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Zustellung wird entweder durch die Behörde selbst, durch die Post oder durch einen nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter erbracht. Post idS sind alle Dienstleister, die von der Bundesnetzagentur eine entsprechende Lizenz erhalten haben. Es werden die folgenden Arten der Zustellung unterschieden: Zustellung mit Postzustell...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Realsplitting im Kalenderjahr der dauernden Trennung oder Scheidung

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Jahr der dauernden Trennung (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) erfüllen die Ehegatten/Lebenspartner für dieses Jahr (VZ) noch die Voraussetzungen der > Ehegattenbesteuerung Rz 1. Die Belastung durch den Unterhalt des unbeschränkt steuerpflichtigen Partners wird deshalb innerhalb der Sondervorschriften über die Ehegattenbesteuerung (§§...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Elektronische Zustellung

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine elektronische Zustellung ist möglich in der Form einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder als Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste. An Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie besonders vertrauenswürdige Personen (> Rz 13) ist eine elektronische Zustellung stets zulässig. A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für eine ehrenamtliche Arbeit für die zuständige > Gewerkschaft sind der beruflichen Nutzung zuzuordnen, weil die Aufwendungen dafür mit der hauptberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (EFG 1988, 68). Ebenfalls keine private ist die Benutzung des Arbeitszimmers für eine ehrenamtliche Tätigkeit, mit der besteuerbare > Einna...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzlich: Glaubhaftmachung durch Indizien

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Überprüfung der tatsächlichen Benutzung durch das FA ist selbst bei Besichtigung des Zimmers problematisch. Zwar ist eine – auch unangemeldete – Besichtigung des Zimmers (zur Einnahme des Augenscheins nach § 98 AO) – uE indes nur in seltenen Ausnahmefällen – zulässig und die Berücksichtigung von Aufwendungen kann versagt werden, wenn di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Begrenzung auf eine Wegstrecke für jeden Arbeitstag

Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale wird für den Weg zu derselben Tätigkeitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG). Die Regelung bezieht sich auf die erste Tätigkeitsstätte im Rahmen eines bestimmten Dienstverhältnisses. Hat der ArbN mehrere Dienstverhältnisse und daraus mehrere erste Tätigkeitsstätten, kom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der ArbN kann nicht willkürlich entscheiden, welche seiner Wohnungen den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen iSv § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 6 EStG bildet. Dies hängt vielmehr von seinem tatsächlichen Verhalten und den objektiv feststellbaren Gegebenheiten im Übrigen ab. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt sich durch die persönliche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (zB BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746; H 11 – Allgemeines – EStH). Dazu gibt es Besonderheiten bei der Übertragung von > Geld und Sachzuwendungen (> Rz 10 ff) sowie von Rechtsansprüchen (> Rz 13 ff). Sobald der ArbN berechtigt ist, über den > Arbeitslohn zu ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein ArbN kann in Erfüllung mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten tätig sein und folglich mehrere Tätigkeitsstätten haben (BFH 114, 92 = BStBl 1975 II, 177). Im Rahmen desselben Dienstverhältnisses kann der ArbN jedoch höchstens eine > Erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 Satz 5 EStG, > Rz 25). Bei mehreren Dienstverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (Mischfälle)

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowohl mit dem Kraftwagen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, gilt Folgendes (vgl BMF vom 21.11.2021, Tz 1.6 = Rz 20–22, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale), und zwar für Fälle,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundfall mit Höchstbetrag

Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Den als > Werbungskosten abziehbaren Betrag – die für jeden ArbN individuell zu ermittelnde Entfernungspauschale – definiert § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als das Ergebnis aus der maßgebenden Wegstrecke (zu den Entfernungs-km > Rz 20–64/2) multipliziert mit der maßgebenden Entfernungspauschale (> Rz 15) und der Zahl der Arbeitstage (>...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird grundsätzlich nur die Entfernungspauschale angesetzt, die durch den Höchstbetrag von 4 500 EUR begrenzt wird – das gilt auch bei Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (EFG 2014, 1183 = DStRE 2016, 129). Höhere Aufwendungen werden aber abgezogen, soweit die tatsächlichen Aufwendungen den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr