Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zustellung mit Postzustellungsurkunde

Rz. 6 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Zustellung mit Postzustellungsurkunde übergibt die Behörde das zuzustellende Dokument der Post in einem verschlossenen Umschlag mit einem vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde (vgl § 3 Abs 1 VwZG). Wie der Vordruck einer Zustellungsurkunde auszusehen hat, ergibt sich aus der Zustellungsvordruck-VO vom 12.02.2002 (BGBl 2004 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Aus- und Fortbildung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Rahmen der innerbetrieblichen Aus- und Fortbildung werden die Fahrtkosten auch dann nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt, wenn der ArbN seine > Erste Tätigkeitsstätte ausschließlich zum Zwecke der Unterrichtung aufsucht (BFH 201, 308 = BStBl 2003 II, 495). Rz. 27/1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Fahrten zu einer außerhalb der Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mehrere Unterstützte oder mehrere Unterstützende

Rz. 155 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der abziehbare Höchstbetrag (> Rz 110) und die anrechenbaren Beträge (> Rz 115 ff) werden grundsätzlich für jede unterstützte Person einzeln ermittelt. Das gilt auch, wenn der Stpfl mehrere Personen unterhält, die einen gemeinsamen Haushalt führen (zB Eltern und Kinder). Zur nur anteiligen Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zusätzliche Wegstrecken/Abholfahrten

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale je Arbeitstag bleibt es auch bei mehreren Fahrten am selben Arbeitstag (BMF vom 18.11.2021, Tz 1.7 = Rz 23, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale ), selbst wenn sie beruflich unabweisbar sind. Das betrifft zB ArbN wie Bühnenkünstler mit geteilter Arbeitszeit, die ihre Tätigkeitsstä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens

Rz. 85 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug der Entfernungspauschale über den Höchstbetrag hinaus (> Rz 67) gilt nur für einen ‚eigenen’ oder ‚zur Nutzung überlassenen’ Kraftwagen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 HS 2 EStG; > Rz 87). Ergibt sich eine Entfernungspauschale, die den Höchstbetrag von 4 500 EUR übersteigt, kann der übersteigende Teil der Entfernungspauschale nur für...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umwege

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterbricht der ArbN den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte oder den Heimweg zur Wohnung, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen für einen Umweg oder Abweg beruflich oder privat veranlasst sind. Oft geht es dabei nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Berücksichtigung von Unfallkosten neben der Entfernungspauschale (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Öffentliche Zustellung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer öffentlichen Zustellung wird im Bundesanzeiger oder einer anderen Stelle, die von der Behörde dafür bestimmt worden ist, eine Benachrichtigung veröffentlicht, die den Empfänger darüber informiert, dass ein bestimmtes Dokument zugestellt wird, das den Lauf von Fristen in Gang setzen kann und wo er dieses Dokument einsehen kann. Das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben und/oder Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen allgemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags

Leitsatz 1. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens – berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. 2. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5 Anmeldung und Abführung der Steuer

Rz. 9 Aus Vereinfachungsgründen wird die Pauschalierung in das LSt-Verfahren des Unternehmens einbezogen. Die Pauschalsteuer ist daher gemeinsam mit der LSt-Anmeldung des Unternehmens anzumelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden LSt-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstätten-FA abzuführen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

Rz. 8 Die Pauschalsteuer gilt als LSt (§ 37a Abs. 4 EStG), selbst wenn sie von einem Unternehmer einbehalten wird. Das die Prämie gewährende Unternehmen ist Steuerschuldner der Pauschalsteuer (§ 37a Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 3 EStG). Als Steuerschuldner ist das Unternehmen daher ggf. mit Pauschalierungsbescheid, nicht etwa mit Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die stpfl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.11 Pauschalbesteuerte Zuwendungen

Rz. 21 Dem Arbeitsentgelt sind nach § 1 Abs. 1 SvEV gewisse Zuwendungen nicht hinzuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt. Maßgeblich ist nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das 5. SGB IV-Änderungsgesetz v. 15.4.2015 die tatsächliche Durchführung der Pauschalbesteuerung, nicht deren bloße Möglichkeit. Soweit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.5 Nettoarbeitsentgelt

Rz. 10 Wird ein Nettoentgelt vereinbart, so gelten die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitsentgelt. Die vom Arbeitgeber bei Gewährung eines Nettoentgelts übernommene Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätsz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abschlagszahlung / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerliche Behandlung Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche Lohnabrechnung erst später, kann die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten werden. Dies gilt aber nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum 5 Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / Lohnsteuer

1 Urlaubsgeld ist sonstiger Bezug Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn rechnen grundsätzlich sämtliche Zahlungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung bzw. Sonderzahlung auf tarifvertraglicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / Lohnsteuer

Der während des Urlaubs weitergezahlte Arbeitslohn (Urlaubsentgelt) gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Pauschale Zahlungen für während des Urlaubs nicht geleistete Arbeit während der Nacht sind steuerpflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abschlagszahlung / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche Lohnabrechnung erst später, kann die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten werden. Dies gilt aber nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum 5 Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / 1 Urlaubsgeld ist sonstiger Bezug

Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn rechnen grundsätzlich sämtliche Zahlungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung bzw. Sonderzahlung auf tarifvertraglicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher Regelung beruht oder als freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abschlagszahlung / Zusammenfassung

Begriff Abschlagszahlungen sind Auszahlungen bereits fälligen und verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Bei der abschließenden Lohnabrechnung können sie abgezogen werden, ohne dass aufgerechnet zu werden braucht oder die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Nach Fälligkeit des Lohns steht dem Arbeitnehmer i. d. R. ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung zu....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12.2 Unentgeltliche Bewirtungen von Arbeitnehmern: Es kommt bei der Umsatzsteuer auf den Sachverhalt an

Die unentgeltliche Bewirtung von Arbeitnehmern ist gem. § 3 Abs. 9a UStG einer entgeltlichen Bewirtung von Personal gleichzustellen, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers als Gegenleistung anzusehen ist. Dennoch fällt Umsatzsteuer nicht in jedem Fall an. Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE fällt keine Umsatzsteuer an, wenn es sich um Aufmerksamkeiten handelt. Von nicht steue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.5 Andere verpflichtete Personen

Rz. 25 Außerhalb des Kreises der Amtsträger und der ihnen nach Abs. 3 gleichgestellten Personen sind andere Personen nach besonderen steuerlichen Vorschriften für bestimmte Bereiche geheimnisverpflichtet. Das gilt z. B. für den Arbeitgeber, der nach § 39 Abs. 8 EStG die auf der LSt-Karte eingetragenen Merkmale nur für die Einbehaltung der LSt verwerten und sie ohne Zustimmun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Veruntreuung durch Arbeitnehmer

Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-Entrichtungsschuld ist unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbesche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags gem. §§ 488 ff. BGB beruht. Ist der Anwalt mit dem Entwurf eines solchen Darlehensvertrags betraut, kann er dem Arbeitgeber-Mandanten über Folgendes informieren: Die Zinsvortei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 21 Die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten sind in § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB legal definiert. Darunter fallen Personen, die nicht Beamte oder Richter sind, nicht in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen und auch nicht selbst unmittelbar Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, sondern lediglich im Zusammenhang mit dieser Erfüllu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.2 Lohnsteueranmeldungen

Rz. 139 Im Gegensatz zur USt-Voranmeldung ist die LSt-Anmeldung keine Festsetzung einer Vorauszahlung, sondern einer endgültigen Zahlung. § 164 Abs. 1 S. 2 AO, der eine Aufhebung des Vorbehalts verhindern würde, ist daher mangels Vorauszahlungscharakters der Abführung der LSt nicht anwendbar. Wenn die LSt-Anmeldung daher durch eine LSt-Außenprüfung überprüft wird, ist der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 101 Die Finanzbehörde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Steuerfall erneut aufzugreifen. Sie kann stattdessen den Ablauf der Festsetzungsfrist abwarten, mit dem der Vorbehalt kraft Gesetzes entfällt.[1] Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO der Vorbehalt. Das gilt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 164 Abs. 4 S. 1 AO auch für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Lohnsteuer

Sie fließt unmittelbar dem FA und mittelbar dem ArbN als Gläubiger des Arbeitslohns zu, für dessen Rechnung sie einbehalten (§ 38 Abs 3 S 1 EStG) und abgeführt (§ 41a Abs 1 EStG) wird. Sie ist ihm mit dem Einbehalt zugeflossen, auch wenn der ArbG sie ohne Wissen des ArbN nicht an das FA abführt, denn auch in diesem Fall ist sie gemäß § 36 Abs 2 Nr 2 EStG "erhoben", BFH vom 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 72. Lohnsteuer

Rz. 1057 Der Arbeitnehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit der ESt (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Vorauszahlungssteuer wird sie bei der jeweiligen Lohnzahlung im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens erhoben (vgl. Rdn 1066 ff.). Im Lohnsteuerabzug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Schrifttum: Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. LSt-Außenprüfung beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 42f Abs 3 EStG)

A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand der LSt-Außenprüfung, Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung (§ 42f Abs 1 EStG)

A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. LSt-Außenprüfung auch beim ArbG in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rn. 56 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 3 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen des LSt-Abzugs durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG) die LSt-Außenprüfung auch beim ArbG möglich. Eine solche Prüfung beim ArbG kann erfolgen, um feststellen zu können, ob für Lohnbestandteile, die der ArbG unmittelbar ausgezahlt hat, der LSt-Abzug erfolgt ist (BR-Drucks 630/03, 62). § 42f Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 40 Abs 3 S 2 Hs 2 EStG, den das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 eingefügt hat, gilt nunmehr die vom ArbG auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt als zugeflossener Arbeitslohn, welcher die Bemessungsgrundlage für den pauschalierten LSt-Abzug nicht mindert, dh, dass die abgewälzte pauschale LSt dem Arbeitslohn wieder hinzugerechnet ...mehr