Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.6 Eignung der Pflegeperson

Rz. 21 Eine geschriebene Anspruchsvoraussetzung über die Eignung der Pflegeperson findet sich in § 33 nicht. Rz. 22 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege, von dem sich der Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Vollzeitpflege ableitet, kann sich jedoch von vornherein nur auf eine geeignete Pflegefamilie beziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2018, 12 B 979/18, ...mehr

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Strategie: 9 erfolgskritisc... / 2.2 In extremen, aber plausiblen Szenarien denken

Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen Die Idee, dass man die Zukunft eines "Ecosystems" mithilfe von Simulationen vorhersagen kann, hat sich als falsch erwiesen. Tiefere Analysen mittels Expertenwerkzeugen führen nur dazu, dass man sich am Ende noch genauer irrt. Prognosemodelle sind eine Blackbox mit Glaubwürdigkeitsproblemen, da sie die Kompl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
LG München I weist Klimaklage gegen BMW ab

Zusammenfassung Mit Urteil vom 7.2.2023, Az. 3 O 12581/21 hat das LG München I eine sog. Klimaklage gegen BMW als unbegründet abgewiesen. Die Kläger, Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) haben bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Klimaklage gegen BMW ist ein prominentes Beispiel für die stark ansteigende Zahl von Klimawandelstre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Algorithmisches Target Oper... / Zusammenfassung

Das Großthema Digitalisierung ist und bleibt ein zentrales Thema für alle Unternehmen in allen Branchen und wird auch in Zukunft noch hohe Investitionen in Technologien und Kompetenzentwicklung fordern. Verstärkt durch die aktuell schwierige Lage fast aller Unternehmen wächst der Anspruch an die Realisierung von messbaren, finanziellen Ergebnissen, was zu einem Wildwuchs von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategie: 9 erfolgskritisc... / Zusammenfassung

Die Strategiearbeit der Zukunft hat nicht mehr viel mit der uns bekannten, klassischen Planung zu tun und sie kann nicht beim Formulieren von Zielen und Plänen enden. Es geht darum, die Strategiearbeit neu zu denken und neu zu organisieren, die Umsetzung frühzeitig zu berücksichtigen und die strategische Planung mit der Finanzplanung miteinander sinnvoll zu verzahnen. Dazu wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Globalisierung von Gerichtsverfahren durch sog. Commercial Courts

Zusammenfassung Deutschland ist Profiteur der globalisierten überwiegend englischsprachigen Wirtschaft. Gerichtssprache ist aber ausschließlich Deutsch. Dieser "Makel" soll nun durch die Einführung von Commercial Courts und der Zulassung von Englisch als Verfahrenssprache beseitigt werden. Ausgangspunkt Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. Schriftsätze müssen daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kryptowährungen: Belastungsfaktoren aus dem Jahr 2022 und Chancen für die Zukunft

Zusammenfassung Überblick Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH), die größten Kryptowährungen gemessen an der Marktkapitalisierung, notieren aktuell weit unterhalb ihrer Allzeithochs. Der BTC beendete das Jahr 2022 bei etwa 15.500 EUR und der ETH bei etwa 1.100 EUR. Neben den generellen konjunkturellen Sorgen ergaben sich im Jahresverlauf negative Nachrichten, z. B. durch den Preis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 4 Rechtswirkung

Die in einer Dienstvereinbarung getroffenen Regelungen haben normative Wirkung, d. h. sie wirken wie Gesetze auf die Arbeits- und Dienstverhältnisse der von ihr betroffenen Bediensteten. Soweit es sich um zwingende Vorschriften handelt, sind sie unabdingbar, können also nicht durch Einzelabrede zuungunsten der Bediensteten geändert werden. Dagegen ist es möglich, auch nach A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 8 Verbindliche Zusage

Bei der Schlussbesprechung wird häufig versucht, eine Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen über strittige Sachverhalte zu erzielen, um ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden. Betrifft ein solcher "Deal" einen in der Vergangenheit verwirklichten Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft, z. B. ein Dauerschuldverhältnis, dann ist er für alle Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Büroimmobilien: Nachhaltige... / 5 Nachhaltigkeit als Investition in die Zukunft

Der Trend zu ökologisch und sozial verträglichen Arbeitswelten ist da: ESG ist gekommen, um zu bleiben. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens und des EU Green Deals stellen die gesamte Wirtschaft vor die Herausforderung, Emissionen zu senken und nachhaltig zu handeln. Aufgrund der hohen Einsparpotentiale nehmen Immobilien (Bürogebäude als auch Produktionsstätten) bei diesem U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / VI. Ausblick

Auch nach der lange erwarteten Grundsatzentscheidung kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussion um die finalen Verluste noch nicht abgeschlossen ist. Die letzte Etappe auf dem langen Weg zur finalen Klärung dürfte noch nicht erreicht sein. Es stellen sich immer noch einige Fragen wie z.B.: Auf welcher Grundlage sollte ein unilateraler Verzicht auf die Besteuerung für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.2 Grund und Höhe der vorläufigen Leistung (Abs. 2)

Rz. 21 Die vorläufige Leistungsgewährung erfolgt von Amts wegen durch Verwaltungsakt. Eines Antrags des Leistungsberechtigten auf vorläufige Leistungsbewilligung bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41a Rz. 44). Eine vorläufige Bewilligung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.4 Aufhebung eines Verwaltungsakts bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 4)

Rz. 34 Auch Abs. 4 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Danach ist ein abschließender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Pe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1 Erbringung von Sach- und Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Sicherheit vorliegen. Nr. 1 entspricht der Regelung des § 328 Abs. 1 Nr. 3 SG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Junges Verwaltungsvermögen

Überschreitet das Verwaltungsvermögen die Grenze von 50 % nicht, muss beachtet werden, dass solches Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 ErbStG nicht zum begünstigten Vermögen gehört, welches dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als 2 Jahre zuzurechnen war, sog. junges Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Überschreitet hingegen da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.2 Einwilligung

Für die Einwilligungserklärung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze von § 26 Abs. 2 BDSG sowie der DSGVO. Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die betroffene Person in informierter Weise und unmissverständlich den Willen zu einer Einwilligung bekunden. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber den Bewerber vor der Einwilligungserklärung mindestens über den Zweck der Datenvera...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.1 Aufhebung des Verwaltungsaktes

Rz. 31 Dem Streit, ob die Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I für die Zukunft versagen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt wird (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 56 Rz. 22; Birk, in: Münder/Geiger, SGB II, § 56 Rz. 7), oder ob analog zu § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht der...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.1 Aufhebung von Verwaltungsakten nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 2 Nr. 3 erklärt § 330 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 4 SGB III für entsprechend anwendbar. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften des SGB III (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 40 Rz. 48). Nach § 330 Abs. 2 SGB III ist ein rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Verga...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41a ist geschaffen worden, weil sich die abschließende Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. die Festlegung der Leistungshöhe sich in der Praxis als häufig schwierig erwiesen hat, da dem Grundsicherungsträger im Entscheidungszeitpunkt nicht alle leistungserheblichen Tatsachen bekannt waren. In der Praxis bestanden zudem vielfach Unsicherhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.7 Verfahrensfragen

Rz. 64 Nach § 40 Abs. 4 ist ein Verwaltungsakt, mit dem bereits abschließend über die Gewährung von Leistungen entschieden wurde, mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eingetreten sind, aufgrund derer nach Maßgabe von § 41a vorläufig zu entscheiden wäre. Dies ist nach der Gesetzesbegrü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.1 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 1

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen längere Zeit erforderlich ist, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aber hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung ist demnach eine bestehende Ungewissheit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. über die konkrete Höhe des Leistungsanspruchs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trittschall (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten der Wohnungseigentümer wegen Geräuscheinwirkungen durch Trittschall. Insbesondere in Altbauten können sich Veränderungen des Bodenbelags innerhalb des Sondereigentums durchaus als störend auswirken. Zahlreiche Auseinandersetzungen belegen, dass gerade Geh- und Laufgeräusche, Stühlerücken oder ähnliche Lärmquellen zu den häufigs...mehr

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Controller und andere Finan... / 9 Entlohnung und zeitlicher Aufwand der Mitglieder des Aufsichtsgremiums

Professionelle Entlohnung für professionelle Arbeit Die obigen Ausführungen haben verdeutlicht, dass eine Aufsichtstätigkeit nicht mehr "nebenbei" wahrgenommen werden kann. Im Gegenteil, die Mitglieder entsprechender Gremien werden in hohem Maße zeitlich beansprucht, ist doch eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung der Sitzungen notwendig. Wenn der Arbeitgeber den Controller ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 16 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2022 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.15 Fehlerberichtigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung, § 22 Abs. 3 BewG, § 24a BewG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG

Rz. 64 Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden bzw. den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, die über einen Veranlagungszeitraum hinaus Dauerwirkung entfalten (z. B. Einheitsbewertung, GrSt, KfzSt), bewirkt ein Fehler, dass die falsche Besteuerung nicht nur für einen Veranlagungszeitraum, sondern für mehrere Zeiträume, für die die bestandskräftigen Bescheide Wirkung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Uneingeschränkte Änderbarkeit

Rz. 14 Die Finanzbehörde kann trotz Eintritts der Unanfechtbarkeit den Verwaltungsakt ohne Behinderung durch die Bestandskraft ändern. Das ist der Fall bei: Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts, der kein Steuerbescheid ist, mit Wirkung für Vergangenheit und Zukunft, § 130 Abs. 1 AO; Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.10 Änderung der Kindergeldfestsetzung, § 70 Abs. 2, 3 EStG

Rz. 59 Bei Kindergeld handelt es sich um eine Steuervergütung.[1] Der Kindergeldbescheid ist daher nach § 155 Abs. 4 AO wie ein Steuerbescheid zu behandeln. Das bedeutet, dass er nur nach § 172 AO geändert werden kann, also wenn entweder ein Tatbestand des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a–c AO vorliegt, oder wenn die Änderung des Bescheids in einer anderen Vorschrift vorgesehen ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Fallgruppen

Rz. 108 Es sind z. B. folgende Fallgruppen möglich: Ein Vermögenszuwachs wird in dem ESt-Bescheid nicht erfasst in der Annahme, er unterliege der SchenkungSt. Eine Einnahme oder eine Ausgabe wird in dem ESt-Bescheid des Stpfl. A nicht erfasst in der Annahme, sie sei B zuzurechnen. Eine Einnahme oder Ausgabe wird in der Veranlagung des Stpfl. A für das Jahr 01 nicht erfasst in d...mehr