Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / Sachverhalt

Der Kl. ist im Bezirk der Bekl., der RAK Brandenburg, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Anwaltssozietät M. & D. Diese Sozietät schaltete in einer Brandenburgischen Zeitung folgende Anzeige: "Verkehrsunfall" kostenlose Erstberatung Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall? Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose ...mehr

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FoVo 12/2017, Wann tritt na... / III. Verstoß gegen Treu und Glauben?

"Überfallartige" Forderungseinziehung? In der Literatur wird trotz des anerkannten Verzuges durch die Selbstmahnung die Auffassung vertreten, dass die unmittelbare Abgabe an einen Rechtsdienstleister "überfallartig" sei (Jäckle, VuR 2016, 60, 63). Da es möglich sei, dass die Rücklastschrift aus Gründen, die nicht in die Risikosphäre des Schuldners fallen, erfolge, müsse nach ...mehr

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FoVo 12/2017, Verspätete Ab... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Schadensersatzanspruch ist begründet Die Klägerin hat nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Drittschuldnererklärung. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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zfs 10/2017, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

" … a) Ein Anspruch des Kl. gegen die Bekl. auf Zahlung von 1.118,60 EUR ergibt sich nicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Kfz-Vollkaskoversicherung." Das unstreitig zwischen den Parteien bestehende Versicherungsverhältnis wird näher ausgestaltet durch die AKB der Bekl. In den AKB findet sich keine Regelung dahin, dass die Bekl. Standgelder zu trag...mehr

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Verwaltervertrag: Zahlreiche unwirksame Klauseln

Leitsatz Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrags betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der gleichen Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung. Normenkette § 26 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K greift ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / d) Mahnung und Fristsetzung (§ 309 Nr. 4 BGB)

Rz. 61 Nach § 309 Nr. 4 BGB ist eine Vertragsbedingung unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Damit erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift auf zentrale Bereiche des Schuldrechts, wie etwa den Schadensersatz aufgru...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / d) Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

Rz. 287 Bei einem Verstoß der AGB gegen § 308 Nr. 1 BGB greifen die gesetzlichen Bestimmung zur Annahmefrist des § 147 BGB ein.[637] Bei einer unwirksamen Bestimmung zur Leistungsfrist tritt nach der gesetzlichen Regelung in § 271 Abs. 1 BGB grundsätzlich sofortige Fälligkeit der Leistung ein.[638] Eine geltungserhaltende Reduktion auf die angemessene Leistungsfrist findet g...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / dd) Unbestimmtheit der Leistungsfrist

Rz. 283 Entscheidend für die Leistungsfrist ist auch, dass die Frist bzw. deren Verlängerung für den Durchschnittskunden berechenbar ist, so dass er den Beginn und das Ende der Frist ohne größeren Aufwand erkennen kann.[628] Grundsätzlich ist die Berechenbarkeit der Leistungsfrist zu bejahen, wenn die Frist nach Tagen, Wochen oder Monaten bemessen ist und der Fristbeginn für...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Angemessenheit der Pauschalierung des Schadens oder der Wertminderung

Rz. 71 Die Angemessenheit einer Schadenspauschalierung – und auch der Pauschalierung einer Wertminderung[140] – hat sich an dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden zu orientieren. Maßgeblich ist damit der in der jeweiligen Branche übliche durchschnittliche Schaden bzw. die übliche durchschnittliche Wertminderung. Damit ist der Schaden bzw. die Wertmin...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Frist für Leistungen des Verwenders

Rz. 274 Um zu verhindern, dass der Verwender durch die Veränderung der Leistungsfrist die Voraussetzungen der Fälligkeit der Leistung beeinflussen kann, erfasst § 308 Nr. 1 BGB grundsätzlich alle Fristen, die nach den AGB des Verwenders Voraussetzung des Verzugseintritts sind.[602] Dies gilt unabhängig davon, ob für den Leistungsverzug des Verwenders nach § 286 Abs. 2 BGB ei...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / cc) Unangemessenheit der Leistungsfrist

Rz. 279 Die Angemessenheit der Leistungsfrist hängt von einer Abwägung der typisierten Interessen des Verwenders und eines Durchschnittskunden ab. Deshalb haben sich insoweit auch branchentypische Geschäftsbedingungen für Leistungsfristen herausgebildet.[615] Rz. 280 Zugunsten des Verwenders ist zu berücksichtigen, welcher Zeitaufwand für die Erfüllung der Verträge typischerw...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / m) Form von Anzeigen und Erklärungen (§ 309 Nr. 13 BGB)

Rz. 243 § 309 Nr. 13 BGB ist zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016[532] an veränderte datenschutzrechtliche Anforderungen angepasst worden. Danach darf durch Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine strengere Form als die Textform für Erklärungen un...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / 9. Fiktion des Zugangs (§ 308 Nr. 6 BGB)

Rz. 402 § 308 Nr. 6 BGB entzieht dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, seine Vertragsbedingungen so auszugestalten, dass der Zugang einer Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung fingiert wird. Rz. 403 Damit bezweckt § 308 Nr. 6 BGB, dass der Verwender die Beweislast hinsichtlich des Zugangs besonders bedeutender Erklärungen nicht wirksam au...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei ­Wochen be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 50 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 483 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[809] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[810] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 261 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 264 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren; das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualifizier...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 101 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / B. Bedingungswerke der Bauleistungsversicherungen

Rz. 6 Wirtschaftliche Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bauleistungsversicherung gegen Risiken der Gefahrtragung folgen aus fehlenden anderweitigen Möglichkeiten ausreichender Risikovorsorge. Soweit in der Baupreiskalkulation berücksichtigt wird, dass etwa durch Neuherstellungsaufwand des Unternehmers, der sich aus seiner Gefahrtragungspflicht ergibt, eine Erhöhung der Se...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 246 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Fälligkeit

Rz. 321 Liegt ein unter Versicherungsschutz fallender Schadenfall vor, hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu erbringen. Gemäß § 16 AFB 87 muss die Entschädigung binnen zwei Wochen ausgezahlt werden, wenn die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. A § 9 Nr. 1 a) AFB 2010 sieh...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) – Stand 25.3.2014

Rz. 299 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Fälligkeit

Rz. 249 Der Anspruch auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen entsteht mit dem Eintritt der Bedarfsmehrung, nicht erst mit deren Befriedigung (so auch BGH NJW 1970, 1411). Daraus folgt, dass die konkrete Anschaffung von Hilfsmitteln zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse nicht erforderlich ist. Häufig scheitert die Anschaffung nämlich bereits daran, dass der Geschädigte nicht...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Leitsatz Verlangt ein Wohnungseigentümer vom anderen die Unterlassung der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, muss er in Nordrhein-Westfalen vorher gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchführen. Normenkette EGZPO § 15...mehr

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§ 2 Kaufpreis / E. Zahlungsverzug

Rz. 49 Mit der Neuregelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts wurde § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ausgestaltet, die alle Leistungsstörungsarten wie Unmöglichkeit, Verzug und andere Pflichtverletzungen umfasst, um die Rechtsfolgenseite zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Rz. 50 Systematisch ist das Verzugsrecht...mehr

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§ 3 Lieferung / I. Folgen der Lieferzeitüberschreitung

Rz. 21 Fordert der Käufer den Verkäufer nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht zur Lieferung auf, dauert der rechtsfolgenlose Zeitraum an, sofern die Wirksamkeit der Klausel bejaht wird. Gerät der Verkäufer nach Ablauf der Lieferzeitverlängerung durch den Zugang der Mahnung des Käufers in Verzug, ist dies der Anknüpfungspunkt für verschiedene Rechtsfolgen. Der Zugang der ...mehr

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§ 3 Lieferung / C. Verbindliche Lieferfrist und verbindlicher Liefertermin

Rz. 51 Vereinbart der Käufer einen verbindlichen Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist gem. Abschn. IV. Nr. 3 NWVB, kommt der Verkäufer bereits durch Ablauf dieses zeitlichen Rahmens in Verzug, ohne dass es der Einhaltung einer sechswöchigen Wartefrist oder einer gesonderten Mahnung bedarf. Ansonsten weichen die Rechtsfolgen der Überschreitung einer verbindlichen L...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / F. Kündigungsschaden

Rz. 16 Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers entsteht ohne Mahnung und Fristsetzung bereits mit Zugang der Kündigung; es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art.[34] Er entsteht auch ohne Kündigung im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt.[35] Bei Verlust oder Beschädigung des Leasingfahrzeugs muss de...mehr

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§ 3 Lieferung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB besteht in der Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, frei von Sach- und Rechtsmängeln. Dazu gehört die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, der kein Traditionspapier ist und damit der Fahrzeugübergabe auch nicht gleich steht, aber dem Erwerber in entsprechender Anwendung des § 952 BGB als Eigentü...mehr

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§ 3 Lieferung / 2. Umfang der Haftung

Rz. 27 In Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 und Nr. 3 S. 2 NWVB wird die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit auf 5 Prozent des Kaufpreises für Verzugsschäden und 25 Prozent des Kaufpreises für Schadensersatz statt der Leistung beschränkt. Abschn. IV. Nr. 3 S. 4 erstreckt die Haftungsbeschränkung auf die zufällige Unmöglichkeit. Ist der Käufer eine juristische Person des ö...mehr