Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / II. Kein Anfall der deutschen Umsatzsteuer

Das OLG Brandenburg hat die Auffassung des Rechtspflegers des LG Potsdam geteilt, die von der Beklagten geltend gemachte Liechtensteinische Bezugssteuer für die nach deutschem Recht nicht umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung ihrer in Deutschland ansässigen Prozessbevollmächtigten sei nicht nach Nr. 7008 VV festsetzungsfähig. Das OLG hat darauf verwiesen, dass für die berufss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anwaltliches Fehlverhalten

Rz. 1511 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1243 ff., 1452 ff. Rz. 1512 Der Anspruch im Mandatsverhältnis kann gekürzt sein wegen anwaltlichen Fehlverhaltens (pVV des Beratungsvertrages; §§ 241 Abs. 2, 280, 282 BGB). Ist der Anwalt seinen Hinweispflichten im Hinblick auf Entstehen und Umfang von Gebühren[1593] nicht nachgekommen, ist er seinem Mandanten zum Schadenersatz verpfli...mehr

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§ 5 Verjährung / II. § 199 BGB

Rz. 981 Seit 15.12.2004 findet § 199 BGB Anwendung. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Rechtsanwalt unterfallen seither der Regelverjährung, deren Beginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB von der Kenntnis des Auftraggebers abhängt. Damit ist auch das Bedürfnis für eine Sekundärhaftung des Rechtsanwalts entfallen Rz. 982 Der Verjährungsbeginn setzt zumindest grob fahrlässige Unk...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Drittschutz

Rz. 945 Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt.[1021] Ein Anwaltsvertrag kann drittschützende Wirkung haben, sofern der Dritte mit der Leistung des Anwalts bestimmungsgemäß in Berühru...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Interessenkollision

Rz. 1514 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 912 ff. Rz. 1515 Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.[1596] Rz. 1516 Vertritt ein Anwalt entgegen § 43a BRAO widerstreitende Interessen, schuldet der Mandant dem Anwalt wegen der Interessenkollision keine Anwaltskosten.[1597] Damit entf...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Kenntnis des Vertreters

Rz. 455 Hinweis Siehe zu Drittleistungsträgern auch Rdn 497 ff. Rz. 456 § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertretersmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Nachfragepflicht

Rz. 286 Gesetzliche (u.a. Eltern) und gewillkürte Vertreter (wie mandatierter Anwalt) haben eigene Nachforschungspflichten.[250] Rz. 287 Die Nachfrageverpflichtung (insbesondere Anwalt beim Mandanten) ist nicht auf den Tag der ersten Anspruchsverfolgung (oder beim Anwalt der Mandatsübernahme) beschränkt, sondern eine während der gesamten Zeit der Schadenabwicklung bzw. der Ma...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Hebegebühr

Rz. 1481 Nach Nr. 1009 RVG VV erhält der Anwalt eine Hebegebühr, wenn er für seinen Mandanten Zahlungen vereinnahmt und diese dann an ihn oder Zessionare weiterleitet. Nimmt ein Anwalt einen größeren Geldbetrag auf ein Anderkonto, um diesen später entsprechend der Weisung seines Mandanten zu verwenden, fällt keine Hebegebühr an.[1566] In der Praxis wird diese Gebühr i.d.R. b...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechti...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 5. Fordern

Die Neuregelung "fordern" statt einfordern dient nur der sprachlichen Kosmetik. Inhaltlich sind damit keine Änderungen verbunden. Die Vergütung kann ohne Mitteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht eingeklagt werden Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen und kann nicht in Zahlungsverzug geraten; eine Verzinsung kann nicht eintreten. Nach A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mandatsverhältnis

Rz. 1556 Im Mandatsverhältnis entspricht der Gebührenstreitwert dem Auftragswert. Beauftragt der Mandant seinen Anwalt, einen Kapitalbetrag von 100.000 EUR im Regulierungsgespräch zu fordern, schuldet er die Gebühr nach einem Streitwert von 100.000 EUR unabhängig vom Ergebnis.[1636] Rz. 1557 Der dem Schadenersatzbegehren zugrunde zu legende Gebührenstreitwert ist stets der Hö...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Interessenkollision

Rz. 915 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1514. Rz. 916 Die Rechtsprechung hat keine einheitliche Linie, was auch aus der gesplitteten Zuständigkeit des BGH mit verschiedenen Zivil- und Strafsenaten sowie des Anwaltssenates resultiert.[937] Rz. 917 Ein Anwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sac...mehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung des OLG Brandenburg überzeugt mich nicht. Für die Erstattung von Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei muss unterschieden werden zwischen dem Anfall der Umsatzsteuer und deren Erstattungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist dem OLG Brandenburg in den Gründen seines Beschlusses nicht gelungen, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzpflichtiger

Rz. 1520 Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten keinen eigenen Anspruch auf Zahlung von Gebühren. Der Anspruch besteht nur in der Person seines (schadenersatzberechtigten) Mandanten. In eigenem Namen aus eigenem Recht kann der Anwalt die Gebühren zwar gegenüber seinem Mandanten verfolgen, nicht aber gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten einklagen....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsteller

Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch den Empfang der außer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren entstanden

Nach Ansicht des LG hat das AG zu Recht sowohl die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV als auch die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV festgesetzt. Die Verfahrensgebühr entstehe nach der Legaldefinition "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Ausreichend für den Anfall dieser Gebühr sei jede Tätigkeit des Rechtsanwaltes, die in den Abgeltungsbereich der Verfa...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensweise des Bezirksrevisors Manche Entscheidungen führen bei mir zum Kopfschütteln. So auch das dem Beschluss des LG Mühlhausen vorangegangene Verhalten des Bezirksrevisors. Man fragt sich, warum eigentlich in einer solchen Sache der Bezirksrevisor Rechtsmittel einlegt, obwohl die Sach- und Rechtslage eigentlich so klar ist, dass auch ein Bezirksrevisor erkennen so...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Erstattungsanspruch

Rz. 1603 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht die vertraglich vereinbarten, Gebühren zu ersetzen. Soweit über das gesetzliche Maß hinaus erhöhte Gebühren zulässig sind, hat der Schadenersatz fordernde Mandant diese Übergebühren selbst zu tragen.[1674]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Schadensersatzverhältnis (Außenverhältnis)

Rz. 1459 Zum Zweiten muss die im Mandatsverhältnis (zwischen Rechtsanwalt und Mandant) bereits angefallene Gebühr darüber hinaus dann schadensersatzrechtlich im (Schadensersatz-)Verhältnis Schädiger – Geschädigter nach Maßgabe des § 249 BGB (erforderliche Kosten, dazu Rdn 1473 ff.) zu erstatten sein. Der Geschädigte muss also im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung ge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VIII. Sorgfaltspflicht der Prozessvertreter

Rz. 313 Hinweis Rdn 285; § 2 Rdn 976 f., § 2 Rdn 1077 ff. Rz. 314 Hinweis Siehe auch Rdn 285, § 2 Rdn 977 ff. Rz. 315 Die Anwaltshaftung wegen einer Falschberatung entfällt nicht dadurch, dass der Anwalt der (rechtlich oder tatsächlich falschen) Empfehlung des angerufenen Gerichtes folgt (dazu § 2 Rdn 952). Rz. 316 Das gerichtliche Vergleichsprotokoll (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) i...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Fall 4

Im Fall 3 macht Rechtsanwalt A in dem Kostenfestsetzungsantrag auf seine Gebühren und sonstigen Auslagen 21 % Umsatzsteuer nach spanischem Umsatzsteuerrecht (IVA) geltend. Ferner gibt er für seinen Mandanten die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ab. Wie wird der Rechtspfleger in diesem Fall verfahren?mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. Wechselseitiger Verzicht

Rz. 252 Wenn nur die Klage eines Unfallbeteiligten ohne Widerklage vorliegt, ist Vorsicht geboten bei protokolliertem "wechselseitigem" Verzicht der Parteien auf weitere Ansprüche ("Mit der Klage sind die wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Haftpflichtgeschehen vom … erledigt."). Es werden u.U. Ansprüche des Mandanten ohne Not abgeschnitten (Rdn 317).mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Zwei Jahre

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Hamburg wohnhafte Kläger K hat sich in dem vor dem LG Hamburg geführten Rechtsstreit durch den dort kanzleiansässigen Rechtsanwalt A als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt A die Festsetzung der ihm angefallenen Gebühren und Auslagen einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Welche Erklär...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / [Ohne Titel]

Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO genießt in der Praxis zu Unrecht ein Schattendasein und ist vielen Anwälten unbekannt. Dabei ist es sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt durchaus lukrativ, von dem Antrag auf Vollsteckbarerklärung Gebrauch zu machen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Zahlungsweg

Rz. 998 Problematisch kann die Erfüllung sein, wenn der vom Anspruchsberechtigten vorgegebene Zahlungsweg nicht eingehalten wird, obwohl hierauf erkennbar Wert gelegt wurde (auch Rdn 772).[1069] Rz. 999 Überweisungen sind Leistungen an Erfüllung statt und bedürfen von daher der Annahme des Gläubigers oder sonst Verfügungsberechtigten.[1070] Das Einverständnis gilt, solange es...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IX. Umsatzsteuer

Rz. 1581 Hinweis Siehe § 4 Rdn 61 ff. Rz. 1582 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende Umsatzsteuer ebenfalls zu übernehmen. Rz. 1583 Kann der Anspruchsberechtigte grundsätzlich die Vorsteuer absetzen, ist zu beachten, dass auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Ersatzberechtigten nicht alle Positionen der Umsat...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Fragestellung

Rz. 1456 Die juristische Antwort resultiert aus zwei (kumulativ zu beantwortenden) Teilfragen:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Abfindungsbetrag

Rz. 986 Manchmal enthält das Anschreiben der vom Verletzten beauftragten Anwälte die Bedingung, dass der Abfindungsbetrag vom Mandanten (= Verletzten) "nur dann akzeptiert werde, wenn die beigefügte Anwaltskostennote zusätzlich übernommen" werde. Rz. 987 Unproblematisch ist dieses solange, wie diese Kosten dem rechtlich geschuldeten Maß entsprechen (zu Einzelheiten Rdn 548, 1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 896 Das Mandatsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Vertrag,[915] und zwar – jedenfalls bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Haftpflichtereignissen – ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).[916] Rz. 897 Hinweis Ein Anwalt sollte sich vergewissern, wer auf Mandantenseite parallel ebenfalls tätig bzw. involviert ist (z.B. Gewerkschaft, weiterer Anwalt für s...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anwaltswechsel

Rz. 1476 Zu ersetzen sind Kosten der Beauftragung eines ortsansässigen Anwaltes, nicht aber weitergehende Kosten bei Anwaltswechsel. Rz. 1477 Die durch einen Anwaltswechsel entstandenen zusätzlichen Rechtsverfolgungskosten sind regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB, wenn nicht – was der Geschädigte vorzutragen und zu beweisen hat – der Anwaltswechsel auf nachvoll...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Lösung zu Fall 4

Auch hier enthebt die von Rechtsanwalt A für seinen Mandanten K nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO abgegebene Erklärung den Rechtspfleger nicht von der Prüfung, ob die geltend gemachte Umsatzsteuer entstanden ist. Ein kurzer Blick in § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gibt dem Rechtspfleger Gewissheit darüber, dass die Leistung des Rechtsanwalts A nicht nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichti...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Vertragliche Ansprüche ab 1.1.2002

Rz. 160 Für vertragliche Ansprüche, die zuvor je nach Vertragstyp und Anspruchsart zwischen sechs Wochen und 30 Jahren verjährten, gilt eine einheitliche Frist von drei Jahren, beginnend mit Ende desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Zeithonorar

Rz. 1594 Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist grundsätzlich zulässig.[1666] Rz. 1595 Die Vereinbarung muss für den Mandanten klar und verständlich sein.[1667] Rz. 1596 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht höhere Zeithonorare zu ersetzen (Rdn 1603).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Sachbearbeitung

Rz. 925 Erfolgt die Sachbearbeitung der verschiedenen Fälle durch unterschiedliche Rechtsanwälte der Kanzlei, ist zweifelhaft, ob darin kein zur Nichtigkeit (§ 134 BGB) führender Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO vorliegt.[959] Da der den Schaden regulierende Ersatzpflichtige häufig keine Einzelheiten zur Mandatserteilung durch weitere Person kennt, muss im Zweifel zu seiner S...mehr

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zfs 07/2024, Die Arbeitsgemeinschaft gratuliert Eckhard Höfle zur Vollendung des 80. Lebensjahres herzlich

Eckhard Höfle ist der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht am 9.1.1980 beigetreten. Er hat in der Folgezeit die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in ganz erheblichem Maße geprägt. Ohne seinen persönlichen Einsatz hätte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nie ihre Bedeutung und Größe erlangt. Eckhard Höfle war Regionalbeauftragter der ersten Stunde für Hessen Süd mit dem Stand...mehr

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AGS 07/2024, Mock, Die Praxis der Forderungsvollstreckung

Von Dipl.-Rpfl. Peter Mock. 2. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 928 S., 79,00 EUR Nur, wer die Grundlagen und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung beherrscht, kann für seinen Mandanten Forderungen effektiv umsetzen, zumal im Rahmen der Forderungsaufstellung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Der Verfasser weist zutreffend darauf hin, dass die Forderungsvo...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vereinzelung

Rz. 1527 Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine einzige Angelegenheit zu behandeln, bei der die Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind.[1608] Rz. 1528 Ist sowohl eine getrennte als auch eine gehäufte Verfahrensfüh...mehr