Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Unanwendbarkeit von § 16 Nr. 4

Rz. 63 In der Rechtsprechung[71] wurde häufig unter Berufung auf § 16 Nr. 4 lediglich eine Angelegenheit angenommen, wenn der Anwalt den Mandanten in der Ehe- und verschiedenen Folgesachen (also solchen, die später gem. § 137 FamFG als Folgesachen anhängig zu machen wären) berät. Dieser Ansatzpunkt ist unzutreffend.[72] Bei der Vorschrift des § 16 Nr. 4 handelt es sich um ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 20 Bei einer Mehrheit von Auftraggebern müssen diese einzeln in der Rechnung aufgeführt, zumindest in ihrer Gesamtheit bezeichnet werden. Wird die Rechnung von den Auftraggebern aus einem gemeinsamen Vermögen beglichen, wie etwa bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder i.d.R. bei Eheleuten, dann kann es ausreichen, eine Gesamtrechnung zu erstellen. Sofern jeder Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht

Rz. 62 In der Regel wird die besondere Schwierigkeit auf rechtliche Merkmale zu stützen sein. Hier sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 63 – Abgelegene Rechtsgebiete Abgelegene Rechtsgebiete führen in der Regel zu einer besonderen Schwierigkeit der Sache. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Sache strafrechtlich schwierig ist, sondern auch dann, wenn Vorfragen aus anderen Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tage- und Abwesenheitsgeld (VV 7005)

Rz. 33 Für Mehrkosten, die durch die Geschäftsreise verursacht werden (z.B. Mittagessen), erhält der Anwalt ein pauschales Tage- und Abwesenheitsgeld. Die Höhe dieser Pauschale ist in VV 7005 nach Zeitaufwand gestaffelt. Rz. 34 Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist. Es wird die Zeit gerechnet vom Verlassen der Kanzlei bzw. Wohnung bis zum W...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verjährung des Übergangsanspruchs

Rz. 43 Die Regelungen über die vierjährige Verjährungsfrist in den Gerichtskostengesetzen (§ 5 GKG, § 7 FamGKG, § 6 GNotKG) gelten nicht für die gem. § 59 übergegangenen Ansprüche.[45] Anwendbar sind nach § 59 Abs. 2 S. 1 nur die Vorschriften über die Geltendmachung des Anspruchs und die Erinnerung und Beschwerde (Rdn 33 ff.). Übergangsansprüche sind keine Gerichtskosten, so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorläufige Wertfestsetzung

Rz. 198 Ist der Streitwert endgültig festgesetzt worden (§ 63 Abs. 2 S. 1 GKG), dann ist die Beschwerdebefugnis des Anwalts nach Abs. 2 S. 1 unproblematisch. Rz. 199 Anders verhält es sich, wenn der Streitwert wegen einer Vorauszahlungspflicht der Partei schon bei Eingang einer Klage oder eines Antrags (nur) vorläufig festgesetzt wird (§ 63 Abs. 1 S. 1 GKG). In diesen Fällen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenhang

Rz. 125 Der in Abs. 2 geforderte Zusammenhang der sonstigen Tätigkeit mit der Beratungsgebühr setzt zunächst voraus, dass letztere überhaupt entstanden ist. Dies ist namentlich bei der begleitenden Beratung (siehe Rdn 17 ff.) nicht der Fall. Voraussetzung ist zudem eine sachliche und eine zeitliche Verknüpfung beider Komponenten. Rz. 126 Sachlich verbunden sind die beratende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gegenseitiger Ausschluss von Verfahrens- und Verkehrsgebühr

Rz. 77 Bei Gebührentatbeständen, die der Verfahrensgebühr ähnlich oder verwandt sind, findet – sofern dies nicht bereits durch das Gesetz, wie z.B. in VV 3305, angeordnet ist – eine Anrechnung statt. Wenn also eine im vorgenannten Sinne wesensgleiche Gebühr schon angefallen war, ist es ausgeschlossen, dass daneben noch eine Verfahrensgebühr anfällt (bzw. diese zwar grundsätz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 1 Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses, also mit der Herausgabe aus dem internen Bereich des Gerichts. Es endet u.a. mit der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 34 InsO), der Einstellung des Verfahrens mangels Masse (vgl. § 207 InsO), wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes (vgl. § 212 InsO), mit Zustimmung aller Gläubiger (...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / c) Anrechnung auf nachfolgendes Hauptsacheverfahren

Rz. 151 Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75. Beispiel: Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR), die der Anwalt für seinen Mandanten im Beschlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Gebühr nach VV 4130 entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Revisionsverfahren, wobei auch hier zu differenzieren ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Beratungsnutzen richtig kommunizieren

Viele Mandanten sind honorarsensibler geworden, stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Deshalb wird es für Steuerberater immer wichtiger, den Nutzen der erbrachten Leistungen mandantengerecht und verständlich zu kommunizieren und auf diese Weise eine möglichst hohe Honorarakzeptanz zu schaffen. Ein Mandant empfindet ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.1 Wichtige Aufgaben und Pflichten

Erfahrungsgemäß besprechen Mandanten mit dem Steuerberater auch ihre Sorgen, wenn es um ihre Nachfolge im Unternehmen geht oder den Sinn eines Erbvertrags. Der Steuerberater kann seinem Mandanten alle Begriffe erläutern, die er selbst von Berufs wegen aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes kennen muss. Der Steuerberater darf auch alle mit dem zukünftigen Erbfall ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1 Amtsübernahme

Wenn der Erbfall eingetreten und das Testament in Händen des Steuerberaters ist, muss er dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).[1] Das Nachlassgericht bestimmt dann einen Termin zur Testamentseröffnung. Erfährt der Steuerberater vom Tod des Erblassers und weiß er, dass das Testament in amtlicher Verwahrung ist, kann er durch die Mitteilung des Nachlas...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Beraterhaftung trotz Behördenverschuldens?

Da es kein Steuerberater-Haftungsgesetz gibt, ist insbesondere die Rechtsprechung des BGH ausschlaggebend für die Regeln in Sachen Haftung von Steuerberatern. Entscheidend für die Ansprüche auf Schadensersatz sind die Pflichten des Steuerberaters, die (auch) im mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatungsvertrag festgeschrieben sind. Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Wie schaffe ich mehr Honorarakzeptanz?

Für mehr Honorarakzeptanz bieten sich Ihnen 3 Wege an. Jeder einzelne für sich entfaltet schon eine große Wirkung. Gelingt es Ihrer Kanzlei, sie zu kombinieren, sind Sie so gut wie unschlagbar.Für die ersten beiden Wege verfüge ich über empirische Nachweise. Der dritte Weg ist offensichtlich. Ich beobachte ihn tagtäglich bei meiner Beratungspraxis. Weg 1 "Transparenz" Während ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.3 Honorargestaltung für die künftige Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater hat keinen Anspruch darauf, dass das Honorar für die Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall mit dem Mandanten festgelegt wird bzw. kann sich nicht sicher sein, falls eine solche getroffen wird, dass der Erblasser diese dann auch ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung so niederlegt. Der Steuerberater kann/soll seinem Mandanten vermitteln, dass er das A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Laut der Berufsstatistik der BStBK v. 1.4.2021 haben die Steuerberaterkammern in Deutschland derzeit rd. 100.000 Mitglieder. Knapp 55.800 Steuerberaterpraxen unterstützen Menschen und Unternehmen bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Steuern. Das deutsche Steuerrecht ist äußerst komplex. Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass Fehler bei der Steuerber...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Meldung für die Schwerbehindertenabgabe

Frage: Ich habe für ein Unternehmen die Meldung für die Schwerbehindertenabgabe erstellt und frage mich nun, wie ich diese nach der StBVV abrechnen kann. Antwort: In Kommentierungen zur StBVV wird vertreten, dass die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX ("Schwerbehindertenabgabe") zu den Tätigkeiten gehört, die nach § 34 Abs. 5 StBVV mit der Zeitgebühr abgerechnet werden können...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltsgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Besteuerung bei Leistungen an ausländische Mandanten

Rz. 26 Gelegentlich werden anwaltliche Leistungen auch an im Ausland ansässige Mandanten erbracht. Ob diese Leistung dem deutschen Steuerrecht unterliegt, richtet sich danach, wo die Leistung als solche erbracht wurde. Die Regeln zur Behandlung dieser Fälle enthält § 3a UStG. Dabei wird zum einen nach dem Leistungsempfänger und zum anderen nach der Unternehmereigenschaft unte...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 71 Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers an. Namens...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach Unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 93 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften des § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Terminsvertreter

Rz. 207 Unter Rechtsanwälten hat sich die Praxis durchgesetzt, dass bei der Beauftragung eines Terminsvertreters eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die gefestigte Rechtsprechung geht hier grundsätzlich davon aus, dass dies unter Rechtsanwälten zulässig sein soll.[231] Die Rechtsprechung des BGH führt jedoch zu Konsequenzen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit dieser ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 88 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Quotenvorrecht

Rz. 99 Bei teilweisem Unterliegen des Mandanten und anteiliger Kostenerstattung muss bei der Abrechnung das Quotenvorrecht des Mandanten nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG berücksichtigt werden. Soweit der Gegner die Kosten des Mandanten erstattet, werden diese vorrangig auf die Zahlungen und Auslagen des Mandanten – also auch auf die Selbstbeteiligung – angerechnet. Erst der verblei...mehr