Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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FF 6/2016, Mitgliederumfrage 2015

Die multiple Elternschaft, Betreuungsmodelle in der Praxis und die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen Im letzten Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage nicht nur einem Thema, sondern gleich drei Themen, und zwar der multiplen Elternschaft, Betreuungsmodellen in der Praxis und der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gew...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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FF 11/2015, Rückschau auf den Anwaltstag in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht und Mediation am 11.und 12.6.2015 Elternunterhalt – erst die Moral, dann das Recht Die alten und bedürftigen Eltern zu versorgen, ist eine originär sittlich-moralische Pflicht. Wer hätte auch etwas dagegen einzuwenden, dass in einem "Dankesschuld-Verhältnis" die Kinder in ihrem Alter den Eltern die Liebe und ...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Mediation und Sozialrecht: 25 Jahre Mediation in Deutschland – ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit?

Freitag, 12.6.2015, 11:00–13:00 Uhr 11:00–11:40 Uhr Konfliktkultur Familienmediation – Wie entwickelt sich die Mediationslandschaft in der Zukunft? Diskussion Rechtsanwältin und Mediatorin Susann Barge-Marxen, Lübeck 11:40–12:20 Uhr Die mediative Lösung familiärer Probleme Diskussion Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg i. Obg. 12:20–13:00 Uhr Mediation – ein Zukun...mehr

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FF 5/2015, "Mit 66 Jahren"

Christiane A. Lang " … da fängt das Leben an! Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. ( … ) Ich kauf' mir ein Motorrad und einen Lederdress und fege durch die Gegend mit 110 PS." Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird kein verspäteter Nachruf auf einen großen österreichischen Sänger und Komponisten! Ich möchte diese Zeilen aus dem Jahr 1977 vielmehr zum Anlass nehmen, um...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die angegriffene Klausel 2.8, Abs. 1 der Bekl.-ARB verstößt schon deswegen gegen § 1 UKlaG bzw. § 4 Nr. 11 UWG, jeweils i.V.m. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil die Auswahl der Mediatoren nach den angegriffenen Versicherungsbestimmung durch die Bekl. erfolgt." a) AVB sind nach gefestigter Rspr. des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie bei verständige...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 101 Vergleich / 2 Allgemeines

Rz. 1a Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt die Dispositionsmaxime; die Gerichte werden nicht von Amts wegen tätig. Daher steht es den Beteiligten auch frei, das Verfahren anders als durch Urteil zum Abschluss zu bringen. Die Beteiligten können sich vergleichsweise einigen – gerichtlich oder außergerichtlich –, das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären, der Kläger...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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FF 10/2014, Der Güteversuch – eine Chance zur Konfliktlösung

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 ist der Güterichter in allen geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der StPO etabliert worden. Die verschiedenen Ansätze für eine gerichtsinterne Mediation einschließlich der gerichtlichen Mediatoren wurden in die Tätigkeit als Güterichter überführt...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / c) Herbeiführen des Einvernehmens durch den Rechtsanwalt

Ebenso hat der Rechtsanwalt[81] als unabhängiger Berater und Vertreter gemäß § 1 Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) seine Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beein...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / e) Mit- und Hinwirken des Einvernehmens durch den Verfahrensbeistand und den Sachverständigen

Neben den bereits genannten Institutionen bei dem Hin- und Mitwirken auf Einvernehmen kommen in Kindschaftssachen nun zwei weitere Akteure hinzu, nämlich der Verfahrensbeistand und der Sachverständige: Nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, … am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrens...mehr

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zerb 10/2014, Die Schiedsfä... / Anmerkung

Das LG Heidelberg hat sich in seinem Urteil zur Zulässigkeit der Klage vor dem ordentlichen Zivilgericht und eben nicht vor dem Schiedsgericht (Ziffer 1. der Entscheidungsgründe) zu einem besonderen Punkt geäußert. Das hat Wendt zu dem Satz bewegt (ErbR 2014, 401, 402): "Die geradezu historisch zu nennende Brisanz enthält der erste Teil." Das LG Heidelberg hat in der Tat, sow...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Herbeiführung des Einvernehmens durch das Gericht

Das Hinwirken auf Einvernehmen richtet sich zunächst an das Gericht. Es hat nach § 156 Abs. 1 S. 1 FamFG in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Wohl des Kindes ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die FGO verweist ebenso wie das SGG und die VwGO wegen zahlreicher Verfahrensregelungen auf das GVG und die ZPO. Das geschieht in Einzelverweisungen[1] und durch die Generalverweisung in § 155 FGO. Dabei bereitet das Nebeneinander von Einzelverweisungen und Globalverweisung oft Schwierigkeiten. Es ist häufig zweifelhaft, ob das Fehlen einer Einzelverweisung auf eine an...mehr

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zfs 5/2014, Gute Nachbarn

Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel de...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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zfs 2/2014, Rechtsschutzversicherung – falsa demonstratio?

Rechtsschutzversicherer sind auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmen. Diese Selbstverständlichkeit müssen sich die Kunden der Versicherer vor Augen führen, wenn sie der Werbung vertrauen "wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht". Tatsächlich unternimmt die Branche viel, um die Versicherungsnehmer vor allem davon abzuhalten. Rechtsprechung obliegt den Gerichten. Ob sein Fall dort...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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zfs 12/2013, ARGE Verkehrsrecht punktet bei Punktereform

Die am 1.5.2014 in Kraft tretende Reform des Punktesystems wird im neuen Jahr mit Abstand die meiste mediale Aufmerksamkeit als verkehrsrechtliches Thema auf sich ziehen. Das Punktesystem betrifft jeden Führerscheininhaber und damit fast jeden Bürger. Print-, Online-, TV- und Radiomedien sind immer bestrebt, ihrem Publikum einen "Mehrwert" durch Verbrauchertipps und ähnliche...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1

§ 253 Abs. 3 ZPO zwingt den Kläger, in der Klageschrift zu bekennen, ob der Klagerhebung der Versuch einer Mediation vorangegangen ist und welche Gründe einem solchen oder ähnlichen Verfahren entgegenstehen. Schon von daher kommt der Mediation in Erbsachen heute größere Bedeutung zu. Bevor in Teil II des Beitrags die Geeignetheit von Auslegungsproblemen und erbrechtlichen St...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 6. Die Auswirkungen der eingeschränkten Wirkungen von Einigungen im Mediationsverfahren für den Zivilprozess

Nach § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (nach dem ÄnderungsG vom 21.7.2012) soll eine Klageschrift die Angabe enthalten, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde und ob einem Mediationsverfahren Gründe entgegenstehen. Stellt die mangelnde Vollstreckbarkeit eines Mediationsvergleichs, weil eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist (s. o. Teil I 2 d), einen solche...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Ziele eines Mediationsverfahrens

Ein Mediationsverfahren strebt die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts an (§ 1 MediationsG [1]). Es wird wohl auch in Zukunft eine Ausnahme sein, dass eine Partei nicht erst den Weg zu einem Rechtsanwalt beschreitet, um Rat und Hilfe in einem Konflikt zu erhalten, sondern sogleich einen (zertifizierten) Mediator um Vermittlung bittet. Und nun wird der Rechtsanwalt in ge...mehr

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ZErb 10/2013, Der Dritte im Erbrecht

Tagungsbericht zum 4. Bochumer Erbrechtssymposium Am 7. Juni 2013 richtete der Verein Hereditare e.V. bereits zum 4. Male das Bochumer Erbrechtssymposium aus. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Gastgeber und Vorstand des Vereins, eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung der Referenten und der ca. 70 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis. Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. E...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / IV. Terminsgebühr bei richterlicher Mediation

Mediation versteht sich nicht nur als besondere Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, sondern kann auch in ein Gerichtsverfahren integriert werden. Nachdem diese Verfahrensweise in diversen Modellprojekten erforscht worden ist, sieht das MediationsG nun zwei verschiedene Formen einer gerichtlich eingebundenen Form vor, nämlich einen Einigungsversuch vor einem speziell...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Gerichtsbegleitende Mediation

Der ebenfalls durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu eingefügte § 278a ZPO sieht darüber hinaus vor, dass das Gericht den Parteien u.a. eine außergerichtliche Mediation vorschlagen kann. Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des V...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Gerichtsinterne Mediation

Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen kann, der alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann....mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühren in der Mediation

I. Allgemeine Fragen Mediationsverfahren als besondere Variante der außergerichtlichen bzw. gerichtlich eingebundenen Form der Streitbeilegung haben sich zu einem neuen und interessanten Betätigungsfeld für Rechtsanwälte entwickelt. Am 26.7.2012 ist nun das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.7.2012[1] in Kraft getreten, welches erstmalig in Deutschland die Mediation auf ei...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / V. Mediation und Prozesskostenhilfe

Nach § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für außergerichtliche Ver...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 4. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Anwalt den Auftrag seines rechtsschutzversicherten Mandanten bekommt, mit seinem Gegner eine Mediation durchzuführen, kann er versuchen, für das Mediationsverfahren eine Deckungszusage nach § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 zu bekommen. Nach dieser Vorschrift sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren erstattungsfähig, die i...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / I. Allgemeine Fragen

Mediationsverfahren als besondere Variante der außergerichtlichen bzw. gerichtlich eingebundenen Form der Streitbeilegung haben sich zu einem neuen und interessanten Betätigungsfeld für Rechtsanwälte entwickelt. Am 26.7.2012 ist nun das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.7.2012[1] in Kraft getreten, welches erstmalig in Deutschland die Mediation auf ein eine gesetzliche G...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 3. Einigungsgebühr

Problematisch ist, ob der Anwaltsmediator für das Mitwirken an der Abschlussvereinbarung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV verlangen kann. Nach dem Gesetzeswortlaut erwächst eine Einigungsgebühr neben den "in den anderen Teilen bestimmten Gebühren". Im Vergütungsverzeichnis gibt es jedoch keine für die Mediation einschlägige Gebühr, sodass eine Einigungsgebühr nicht erwa...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Wird der Anwalt als Mediator tätig, muss er die Gebührenvereinbarung mit beiden Parteien abschließen.[4] In Betracht kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars in Form eines Stunden- oder Tagessatzes.[5] Die Wahl dieser Gebührenbemessung vereinbart sich mit dem Wesen des Mediationsverfahrens am besten, da die Parteien durch eine rasche Einigung auf eine möglichst geringe Gebü...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / III. Die Gebühren des Parteianwalts

Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, kann es sich empfehlen, dass sich die Medianten von einem Anwalt beraten lassen. Während der Anwaltsmediator "neutral" sein muss, also nicht die Interessen einer der Parteien vertreten darf, ist es Aufgabe des Beratungsanwalts, einseitig die Interessen seines Mandanten im laufenden Mediationsverfahren und insbesondere bei der Abfassu...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB

Trifft der Anwaltsmediator mit den Streitparteien keine Gebührenvereinbarung, kann er nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts verlangen. Einschlägig ist § 612 Abs. 2 BGB, wonach bei Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist. Das ist ein Honorar, welche...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / II. Die Kosten des als Mediator tätigen Rechtsanwalts

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der als Mediator tätige Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.[3] Nach S. 2 erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, sofern keine Vereinbarung getroffen worden ist. In diesem Fall richtet sich mithin der Gebührenanspruch nach § 612 Abs. 2 BGB. 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Der Anwalt berät den Mandanten während eines Mediationsverfahrens

Möglich ist, dass der Anwalt den Auftrag erhält, seinen Mandanten während eines laufenden Mediationsverfahrens zu beraten. In diesem Fall entsteht eine Beratungsgebühr, für welche der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Geschieht dies nicht, kann der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB verlangen. Ist de...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Mitwirkung des Anwalts im Rahmen eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens

In der Mediationsvereinbarung, in welcher die Konfliktparteien festlegen, dass ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchgeführt werden soll, kann zugleich die Absprache getroffen werden, dass sich die Parteien im Rahmen des Mediationsverfahrens durch einen Anwalt vertreten lassen können. Erhält der Anwalt einen entsprechenden Auftrag, entsteht für diese Tätigkeit eine ...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / I. Das Problem

Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinander entfernt li...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / II. Elternvereinbarungen über Kindesunterhalt im Wechselmodell

Eltern, die das Wechselmodell praktizieren wollen, fragen häufig nach den Möglichkeiten von Vereinbarungen, um die von ihnen gewünschte Gestaltung des Wechselmodells und den Kindesunterhalt rechtlich verbindlich zu regeln.[32] Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn sich beispielsweise Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, wechselseitig von Kindesunterhaltsansprüchen ...mehr

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AGS 07/2013, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht. Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online-Service. Herausgegeben von Rechtsanwalt, Mediator u. FAFamR Dr. Sebastian Kottke sowie Rechtsanwältin und Mediatorin Jasmin Zaran. Verlag Deubner Recht und Praxis, Köln. 3. Aufl. 2012. XXVI, 993 S. 149,00 EUR.

Ich gebe zu, kein Freund einer Zusammenstellung von typischen Fallgestaltungen zu sein, zumal im Familienrecht einmal mehr die Wahrnehmung "jeder Fall ist anders" greift, genau dieses Augenmerk jenseits klassischer Fallgestaltungen gelegen ist und aus meiner Sicht allein zu praxisgerechter Mandatsbearbeitung führen kann. Das ist die Ausgangssituation, zu der der Titel des We...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 1. Die erstinstanzliche Entscheidung

Das Gericht wird häufig versuchen – ggf. mithilfe einer Mediation, § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO – eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, hat es nach streitiger Verhandlung über den Auskunftsantrag zu entscheiden. a) Entscheidung durch Teilurteil Das Gericht entscheidet grundsätzlich durch Teilurteil, das den Auskunftsantrag abweist oder – ggf. unter Teilabw...mehr

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AGS 6/2013, ARB. Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Bearbeitet von Dr. Hubert W. van Bühren, Helmut Plote, Gabriele Hillmer-Möbius und Dr. Domenik Henning Wendt. 3. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck. XVI, 403 S. 59,00 EUR.

Nicht selten sichert erst das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung dem Anwalt den Vergütungsanspruch. Viele Mandate sind angesichts des Kostenrisikos nicht oder nicht im jeweiligen Umfang denkbar, wenn der Mandant nicht einen Rechtsschutzversicherer im Rücken hat. Daher sind die ARB auch für den Anwalt zur Sicherung seines Vergütungsanspruchs von besonderer Bedeutung. Hin...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / II. Unterschied zu anderen forensischen Gebieten

Familienpsychologische Begutachtung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Begutachtungen. Erfahrungen aus anderen forensischen Begutachtungsgebieten sind daher nicht eins zu eins auf das Familienrecht zu übertragen und bergen zudem eine Reihe von Schwierigkeiten für den Sachverständigen, die einer fachlichen Diskussion bedürfen. Im Familienrecht sind genau geno...mehr