Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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FF 5/2013, Der psychologisc... / II. Unterschied zu anderen forensischen Gebieten

Familienpsychologische Begutachtung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Begutachtungen. Erfahrungen aus anderen forensischen Begutachtungsgebieten sind daher nicht eins zu eins auf das Familienrecht zu übertragen und bergen zudem eine Reihe von Schwierigkeiten für den Sachverständigen, die einer fachlichen Diskussion bedürfen. Im Familienrecht sind genau geno...mehr

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FF 04/2013, Vorrang des fac... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für seinen Sohn auf die Kindesmutter. 1. Aus der Ehe der Kindeseltern ist ein im Jahr 2010 geborener gemeinsamer Sohn hervorgegangen. Im April 2011 trennten sich die Eltern. Seither lebt das Kind mit seiner Mutter in einem Haushalt. ...mehr

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zfs 03/2013, Deutscher Verkehrsgerichtstag: 23. bis 25.1.2013 – Empfehlungen

Arbeitskreis I: Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg Der Verkehrsgerichtstag hält die Festsetzung eines pauschalen Mindesterwerbsschadens von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor Eintritt in das Erwerbsleben Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, durch den Gesetzgeber nicht für erforderlich. Vielmehr können auf de...mehr

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AGS 2/2013, Das neue Mediationsgesetz. Einführung in das neue Mediationsgesetz für Mediatoren und Medianden. Von Prof. Dr. Gerrit Horstmeier. 1. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck München. XXVI, 228 S. 29,80 EUR.

Das Buch von Herrn Prof. Dr. Gerrit Horstmeier lässt sich mit einer Leichtigkeit lesen, die für die üblichen Kommentierungen neuer Gesetze untypisch ist. Das mag in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass der Autor sich nicht zu sehr rein juristisch mit dem Gesetzeswerk auseinandersetzt, sondern mit seinem Herzblut als langjährig praktisch und wissenschaftlich tätiger ...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / I. Anlass und Wirkung

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung[1] vom 21.7.2012 ist am 26.7.2012 in Kraft getreten. Es enthält zunächst das neue Mediationsgesetz (MediationsG); weitere Regelungen ändern die betroffenen Prozessordnungen (z.B. ZPO). Eine unübersichtliche Gemengelage von Regelungszielen und nahezu lobbyistischer Einflussna...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 1. Das MediationsG

Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung enthält das neue MediationsG, dessen neun Paragraphen eine übersichtliche Regelung verheißen. Strenge Formalismen hat sich der Gesetzgeber zu Recht versagt. Eine präzise Grenzziehung zwischen Mediation und anderen Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung ist ...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / III. Zusammenfassung

Das neue Recht schafft durch typisierte und wenig formalisierte Regelungen einen Freiraum für Mediation als (vgl. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO n.F.) ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Da vor Gericht geltend gemachte Ansprüche die wirklichen Interessen der Parteien häufig nicht erfassen, kann ein interessebezogenes außergerichtliches Verhandeln vorzugswürdig se...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 2. Änderungen der ZPO

a) Gemäß § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO muss die Klageschrift künftig die Angabe enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Erfreulich ist, dass die Formulierung des Gesetzestextes deutlich macht, dass ...mehr

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AGS 1/2013, MediationsG. Recht der alternativen Konfliktlösung. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Reinhard Greger, Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und RiBGH a. D. sowie Prof. Dr. Hannes Unberath, M. jur. (Oxford) Professor an der Universität Bayreuth, RiOLG a. D. Verlag C. H. Beck. München 2012. XVII, 343 S. 59,00 EUR.

Es gibt keinen juristischen Themenkreis, den die orange Kurzkommentarreihe nicht behandelt. Aktualität und unverzügliches Erscheinen nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes überzeugen dabei stets. Das lang erwartete und auf die EU-Richtlinie aus dem Kalenderjahr 2008 zurückgehende Mediationsgesetz vom 21.7.2012 ermöglicht nunmehr auch in der Bundesrepublik Deutschland die För...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 3. Änderungen des FamFG

a) Die vorstehend für die ZPO besprochenen Änderungen sind gem. Artikel 3 des Gesetzes vom 21.7.2012 auch für familiengerichtliche Verfahren und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt worden. So soll die Antragsschrift gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 FamFG in geeigneten Fällen eine § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entsprechende Erklärung über ein außergerichtliches Güteverfahre...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 5. Mögliche Kostenvorteile

Den Makel des Regierungsentwurfs (vgl. vorstehend I.), keine Anreize für eine außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen, kompensierte der Vermittlungsausschuss nur sehr teilweise durch die jetzt in Artikel 7 des Gesetzes vom 21.7.2012 enthaltene Ermächtigungsregelung. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass den Parteien die Gerichtskosten ganz...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / III. Das Mediationsverfahren

In den Leistungskatalog der ARB 2012, der insgesamt unter Nr. 2.3 ARB 2012 normiert ist, wurden die Kosten des Mediationsverfahrens (Nr. 2.3.1.1 ARB 2012) neu aufgenommen. Bisher war das Mediationsverfahren in § 5a ARB 2010 geregelt, abgedr. im Anhang der ARB 2010, und die Kosten eines Mediationsverfahren wurden nicht von allen Rechtsschutzversicherern übernommen. Die neue Re...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 4. Sonstige Gerichtsbarkeiten

Artikel 4 des Gesetzes vom 21.7.2012 ordnet die Anwendungen der Änderungen in der ZPO auch auf das Arbeitsgerichtsgesetz an. Artikel 5, 6 und 8 führen einerseits die Möglichkeit, die Mediation mit einem außergerichtlichen Mediator vorzuschlagen, und andererseits den neuen Güterichter auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgeri...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 2. Die Beschlüsse der Ersten Satzungsversammlung

Nach der Debatte wurden die Anträge auf Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und für Familienrecht angenommen – der Antrag zur Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht mit 57 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen, der für die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht mit einem weniger eindeutigen Votum von 47 Ja-Stimmen bei 36 Nein-Stimmen....mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / VII. Die Erfolgsbeteiligung

Üblicherweise erhalten die Prozessfinanzierer 30 Prozent von einem Ertrag bis 500.000,00 EUR, von überschießenden Beträgen 20 Prozent. Wird der Streit noch vor Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung vergleichsweise oder durch eine Mediation beendet, kann sich die Beteiligung ermäßigen. In Einzelfällen sind jedoch Abweichungen bei der Beteiligung nach oben wie nach unt...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / IX. Checkliste für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber

Die Voraussetzungen der Prozessfinanzierung Die Leistungen des Prozessfinanzierersmehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 26.7.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten (BGBl I S. 1577). Vorangegangen war ein im Vermittlungsausschuss gefundener Kompromiss: Im Interesse einer klaren gesetzlichen Abgrenzung der richterlichen Streitschlichtung von der Mediation werden die bisher praktizierten unterschiedliche...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Sorge- und Umgangsrecht

Die Genehmigung der Unterbringung eines Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist (§ 1631b BGB), ist unzulässig, solange insbesondere eine Heimerziehung in einer offenen Einrichtung nicht aussichtslos erscheint (BGH, Beschl. v. 18.7.2012 – XII ZB 661/11). Das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht hat entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu...mehr

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ZErb 9/2012, DSE Schiedsrichterlehrgang

Tagungsbericht Vom 5.7. bis zum 7.7.2012 fand in Würzburg der 4. Schiedsrichter-Lehrgang der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbsachen e. V. (DSE) statt. Ort der Tagung war das Hotel Greifenfelser Hof, welches sich zentral in der Altstadt von Würzburg befindet und einen ausgezeichneten Rahmen für den "kommunikativsten" Lehrgang bot, an dem der Verfasser bislang teilnehm...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Sorge- und Umgangsrecht

Der mit der Feststellung zu Fragen des Entzugs der elterlichen Sorge beauftragte Sachverständige, der nach Abschluss seiner Untersuchungen das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung feststellt, welches einen Aufschub von Maßnahmen zum Schutz des Kindes bis zur schriftlichen Abfassung seines Gutachtens nicht gestattet, setzt sich nicht alleine dadurch dem Vorwurf der feh...mehr

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zfs 5/2012, Mediation im Schadens- und Versicherungsrecht

Die Mediation ist in aller Munde. Wie vieles schwappt auch diese Welle aus den USA herüber. Da dort auf 100.000 Einwohner nur 6 Richter – in Deutschland sind es 26 – kommen, hat sie schon deshalb einen anderen Stellenwert. Da an die ohnehin nicht besonders üppig ausgestalteten Justizhaushalte die Axt des Sparzwangs angelegt wird, liegt es nahe, dass auch in unserem Justizsys...mehr

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FF 5/2012, Ziele des neu gewählten GFA – Sorgerecht für nichteheliche Väter – FF-Jubiläum

(Telefon-)Interview mit Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht, Berlin Eva Becker FF Schnitzler: Der neu gewählte Ausschuss ist seit November, also seit fünf Monaten im Amt. Was sind die Schwerpunkte, was sind die Ziele? Becker: Wir wollen weiter daran arbeiten, den positiven Eindruck der Familienanwälte bei Mandanten zu ...mehr

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ZErb 5/2012, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Herausgegeben von Dr. Christopher Riedel, LL.M., RA und FAStR, StB zerb verlag GmbH, Bonn 2012, gebunden, 894 Seiten, 99 EUR Man kann angesichts der zahlreichen Bücher zur Unternehmensnachfolge die Herausgabe eines speziellen Praxishandbuchs als mutig bezeichnen. Doch mit Christopher Riedel als Herausgeber und weiteren 18 erfahrenen Autoren hat der zerb verlag ein Buch mit ein...mehr

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Elterliche Sorge: Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung im Abänderungsverfahren

Leitsatz Die unverheirateten Eltern zweier in Südafrika geborener minderjähriger Kinder stritten um die elterliche Sorge. Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob eine in Südafrika ergangene Entscheidung zur elterlichen Sorge wirksam und für die deutschen Gerichte bindend ist. Sachverhalt Die Beteiligten zu 3) und 4) waren die unverheirateten Eltern zweier in S...mehr

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ZErb 4/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate

Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto 2. Aufl. 2011, zerb verlag 192 Seiten, 38 EUR Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorli...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / d) Die Kosten einer richterlichen Mediation

Diesbezüglich können Sie den Mandanten beruhigen. Die Durchführung einer gerichtsinternen, d. h. richterlichen Mediation verursacht regelmäßig keine zusätzlichen Kosten. Die Parteien bekommen somit eine Chance zur vorzeitigen und umfassenden Regelung ohne finanzielles Risiko. Das sollte Sie grundsätzlich bewegen, für eine gerichtsinterne/richterliche Mediation zu werben.mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Prinzipien der Mediation sowie Vor- und Nachteile

Einzelne Prinzipien und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile der Mediation sollten Sie dem Mandanten in eigenen Worten näher erläutern: "Freiwillig" meint, dass alle Beteiligten die Freiheit haben, sowohl an der Mediation teilzunehmen als auch jederzeit aus dem Verfahren auszusteigen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu staatlichen Gerichtsverfahrens. Eine so...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 1. Aufgabe des Anwalts: erklären, was Mediation bedeutet

a) Begriffsklärung Als Erstes sollten Sie Ihrer Mandantschaft erklären, was genau der Begriff "Mediation" bedeutet. Bislang fand sich der Begriff zwar mehrfach im deutschen Recht (z. B. §§ 135, 156 FamFG; § 276 Abs. 5 ZPO), es fehlte aber eine Legaldefinition. Auf der EU-Ebene ist der Begriff "Mediation" inzwischen definiert worden, und zwar in der sogenannten Mediations-Rich...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / a) Begriffsklärung

Als Erstes sollten Sie Ihrer Mandantschaft erklären, was genau der Begriff "Mediation" bedeutet. Bislang fand sich der Begriff zwar mehrfach im deutschen Recht (z. B. §§ 135, 156 FamFG; § 276 Abs. 5 ZPO), es fehlte aber eine Legaldefinition. Auf der EU-Ebene ist der Begriff "Mediation" inzwischen definiert worden, und zwar in der sogenannten Mediations-Richtlinie vom 23.4.20...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Streitgegenstandsbezogene Aspekte:

(aa) Konflikte aufgrund von Missverständnissen (Informationsdefizite, Fehlinformationen, unterschiedliche Bewertung und Gewichtung von Daten) können mithilfe eines Mediators konstruktiv bearbeitet werden. Letztlich geht es um die Erforschung des genauen Sachverhalts durch exaktes Zuhören und durch richtiges Fragen. Ob ein solcher Konflikttyp vorliegt, können Sie als Prozessan...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 1

Das neue Mediationsgesetz[1] steht vor der Türe. Laut BRAK sind dadurch "Anwälte und Anwältinnen … verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation … zu erörtern."[2]mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / c) Was ist das Besondere am Mediationsverfahren?

Sie sollten klarstellen, dass es sich bei der Mediation um ein professionelles Konfliktlösungsverfahren handelt, das eine gute Alternative zu einer Entscheidung per Urteil darstellen kann. Dies rührt daher, dass der Lösungsansatz ein völlig anderer ist, als bei der klassischen Gerichtsbarkeit. Dort gibt das Gesetz die Garantie einer Entscheidung nach Recht und Gesetz – aller...mehr

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zfs 1/2012, Ausblick Verkehrsrecht 2012

Das neue Jahr geht schon einmal gut los: Diejenigen Leser, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sind, halten die erste Ausgabe der zfs in Händen, die aus Mitgliedsbeiträgen gezahlt wird. Jedes Mitglied erhält monatlich die zfs, die damit die auflagenstärkste verkehrsrechtliche Fachzeitschrift ist. Die Herausgeber und Schriftleiter werden weiterhin für praxisb...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 2. Aufgabe des Anwalts: analysieren, ob der Konflikt mediationsgeeignet ist

Mediation bietet große Chancen, hat aber auch ihre Grenzen: Die Chancen liegen darin begründet, dass Mediation eine ganzheitliche Konfliktlösung ermöglicht, die alle Aspekte des Konflikts (z. B. betriebswirtschaftliche und emotionale) würdigt. Doch vorab müssen Sie analysieren, ob ein Mediationsverfahren überhaupt Sinn macht, denn nicht für jeden Konflikt ist das Mediationsve...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / e) Für den Mandanten ist außerdem wichtig zu wissen, wie das Verfahren abläuft:

Die Zivilprozessordnung schreibt für die ordentliche Gerichtsbarkeit vor, welcher und wie viele Richter an welchem Gericht, bei welcher Kammer entscheiden und wie die Verhandlung selbst abläuft. Beim Mediationsverfahren gibt es dagegen keine vergleichbaren Vorschriften. Allerdings ist die Systematik im Ablauf des Verfahrens eine ganz wesentliche Säule der Verhandlung.[16] Das...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / Einführung

Diese Verpflichtung hat auch ihre Vorteile: Wird in Erbstreitigkeiten ein Mediationsverfahren durchgeführt, profitieren Sie als Prozessanwalt wirtschaftlich. Die gestraffte Verhandlungsführung ohne großen Schriftverkehr führt zu geringerem zeitlichem und logistischem Aufwand bei gleichem Gebührenvolumen (inklusive Einigungsgebühr). Zudem ist die Zufriedenheit der Mandanten n...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 3. Aufgabe des Anwalts: Begleitung im Verfahrensablauf

Wenn also alle Beteiligten einer Mediation zustimmen, erhalten die Prozessbeteiligten eine eher freundlich formulierte Einladung zum Termin als eine förmliche Ladung. In den meisten Landgerichten in Deutschland gibt es inzwischen einen Mediationsraum. Dort findet die Sitzung statt. Er unterscheidet sich in einigen Punkten vom klassischen Gerichtssaal. Das Auffallendste ist si...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 5

Auf einen Blick Mediation ist ein gesetzlich verankert professionelles Verfahren zur Lösung von Konflikten. Das Verfahren bietet die Chance einer umfassenden und schnellen Regelung von Problemen jenseits von Anspruchsgrundlagen. Gerade Erbstreitigkeiten eignen sich sehr häufig für die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Dessen Stärken – ganzheitlicher Lösungsansatz jense...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / a) Personenbezogene Aspekte:

Vorab sollten Sie die Anzahl der Streitparteien einschätzen. Je mehr Beteiligte (z. B. bei einer großen Erbengemeinschaft), umso schwieriger wird die Durchführung der Mediation, da alle Beteiligten dem Mediationsverfahren zustimmen müssen. Im vorliegenden Fall fand die Mediation zwischen V und T statt, S wollte nicht teilnehmen, hat aber die gefundene Lösung im nachhinein unt...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 3.1 Die Rolle der Prozessanwälte im Verhandlungsablauf

Die Rolle des Prozessanwalts im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte (vgl. oben 1. d) entwickelt sich vom aktiven Beginn in der Vorbereitungsphase über das Abwarten und Beobachten während der Interessensdefinition hin zum aktiven Verhandeln über Lösungen und zur weitgehend eigenständigen Ausformulierung eines Vertrags. Jede Verhandlungsphase muss erst abgearbeitet werden, ...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / cc) Die Anforderungen an das Einverständnis

Ein Einverständnis kann nur beachtlich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mandanten müssen nicht nur abstrakt erkennen, dass gegenläufige Interessen vorhanden sind oder zumindest vorhanden sein können, sie müssen auch begreifen, worin konkret der Interessenwiderstreit besteht, welche Handlungs- und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, und wie sehr...mehr

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FF 12/2011, Rechtsprechung ... / Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe umfasst auch die Kosten für ein gerichtsnahes oder gerichtsinternes Mediationsverfahren, wenn das Gericht die Mediation vorschlägt und das Verfahren aussetzt (OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2011 – 25 UF 24/10, FamRZ 2011, 1742). Ist dem Begehren des Antragstellers zu entnehmen, dass er zunächst seinen Verfahrenskostenhilfeantrag beschieden ...mehr

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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AGS 1/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate. Begründet von FAErbR u. FAFamR Bonefeld, fortgeführt von FAinErbR u. FAinArbR Monika B. Hähn sowie Rechtsanwalts- und Notfachangestellte Daniela Otto. zerb Verlag, Bonn. 2. Aufl. 2011. Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. XV, 192 S. 38,00 EUR

Mit Inkrafttreten des RVG hatte Bonefeld die 1. Aufl. des vorliegenden Buches herausgegeben. Dieses Werk wird nunmehr in zweiter Auflage von Hähn und Otto fortgeführt. Während in der ersten Auflage noch wesentlich auf die Neuerungen gegenüber der BRAGO hingewiesen wurde und sich zum Teil auch umfangreiche Gegenüberstellungen fanden, ist das Buch jetzt grundlegend überarbeite...mehr

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Verfahrenskostenhilfe und Kosten der Mediation

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich die Verfahrenskostenhilfe auch auf die Kosten der Mediation erstreckt, wenn diese vom Gericht vorgeschlagen wurde. Sachverhalt Die Beteiligten waren nicht miteinander verheiratete Eltern eines im August 2005 geborenen Kindes, das bei der Kindesmutter lebte. Sie stritten um die Ausgestaltung des Umgangsrechts und vor...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Mediation

Mediation ist dagegen eine Methode, die Konflikte durch Verhandeln (Vermitteln), nicht aber durch Behandeln löst. Dabei unterscheidet sich die Mediation von allen anderen beratenden und therapeutischen Interventionen durch einen spezifischen Umgang mit den Ratsuchenden, der trotz Aufklärung und Wissensvermittlung nicht Beratung, das Erteilen von Ratschlägen oder Therapie bei...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / III. Der Sonderfall der Mediation

Eine Sonderrolle nimmt der Rechtsanwalt wahr, der als Mediator (oder auch als Vermittler oder Schlichter – vgl. § 18 BORA) tätig wird. Er vertritt keine Interessen, sondern übernimmt lediglich eine gesprächsleitende Funktion, die ihn zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit zwingt.[22] Folgerichtig nimmt das neue RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 die Mediation und jede ve...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Die wichtigsten Prinzipien der Mediation beruhen auf

Freiwilligkeit der Teilnahme Neutralität des Vermittlers Informiertheit der Klientel und Vertraulichkeit Selbstbestimmung Fairness Flexibilität Chancengleichheit Zukunftsorientierung Einvernehmlichkeit Achtung unterschiedlicher Interessen und Verantwortlichkeiten. Sie umfasst gleichermaßen eine zielorientierte und zeitlich begrenzte Intervention von wenigen Stunden innerhalb eines über...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

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AGS 09/2009, Reisekosten und Abwesenheitsgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe auch bei einer gerichtsnahen Mediation

RVG §§ 19 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, 46 Abs. 1, 48 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Leitsatz Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten gerichtsnahen Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld). K...mehr