Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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AGS 06/2009, Terminsgebühr für gerichtliche Mediation

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104; ZPO § 278 Abs. 5 Leitsatz Die Terminsgebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf gerichtsnahe Mediation

ZPO § 121 Leitsatz Eine für das Verfahren bewilligte ratenfreie Prozesskostenhilfe erstreckt sich auch auf die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens. OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2011 – 25 UF 24 /10 1 Sachverhalt Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M. M. lebt bei der allein sorgeberecht...mehr

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zfs 04/2011, Fahrerlaubnisr... / Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 12.1.2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen (BR-Drucks 60/11). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die außergerichtliche, die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation regeln. Zudem dient der Entwurf der Umsetzung...mehr

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zfs 03/2011, Mediation und Rechtsschutzversicherung

Die Bundesregierung hat am 12.1.2011 ein Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen. § 2 des Regierungsentwurfs (RE) regelt das Verfahren und die Aufgaben des Mediators. Nach Abs. 4 bestimmen die Parteien im "allseitigen Einverständnis", welche weiteren Personen in die Mediation einbezogen werden können, d.h. an den Mediationsverhandlungen teilnehmen dürfen. Die Anwesenhe...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Besonders geeignet ist die Mediation, wenn

die Kommunikation zwischen den Parteien durch Emotionen belastet ist, der Konflikt so vielschichtig ist, dass er von den Parteien nicht mehr selbst analysiert und bearbeitet werden kann, die Parteien keine gemeinsame Form oder Sprache finden, wie sie miteinander verhandeln könnten, Stereotypen und Fehlinterpretationen den Umgang miteinander bestimmen, Verhandlungen stocken und z...mehr

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AGS 09/2009, Kosten in Familiensachen – Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König und VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2009. XXXII. 333 S. 54,00 EUR

In der Reihe FamRZ-Buch liefern die Verfasser eine umfassende Darstellung des ab dem 1.9.2009 geltenden Kostenrechts in Familiensachen. Behandelt werden sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten und selbstverständlich auch die neuen Verfahrenswerte in Familiensachen. Auch die Änderungen durch die Neuordnung des Berufsrechts sind bereits berücksichtigt, insbesondere die ...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

Der Streitwert ist für den Vergleich festgesetzt worden, nicht für die Vergleichsgebühr. Welche Gebühren aus dem Vergleich anfallen, ist damit noch nicht gesagt. Norbert Schneidermehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nahm den Beklagten vor dem LG auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 56.500,00 EUR in Anspruch. Auf Antrag beider Parteien ordnete das LG das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss eines Mediationsverfahrens an. Zugleich wurde der mit der Mediation betraute Richter für die Durchführung einer Güteverhandlung und gegebenenfalls zur Vergleichsprotokollierung sowie ...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Die Terminsgebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt w...mehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Die Terminsgebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt w...mehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Verhandlun...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin des LG hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Ver...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nahm den Beklagten vor dem LG auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 56.500,00 EUR in Anspruch. Das LG ordnete später auf Antrag beider Parteien das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss eines Mediationsverfahrens an. Zugleich wurde der mit der Mediation betraute Richter für die Durchführung einer Güteverhandlung und gegebenenfalls zur Vergleichsprotokollierung...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Auxilia

… Anstelle der Kosten für Rat oder Auskunft erstattet die AUXILIA die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 2 e); … m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gem. § 5 ...mehr

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AGS 11/2009, Eine Gerichtsg... / 1 Aus den Gründen

Die Beklagte war vom LG Leipzig verurteilt worden, 65.000,00 EUR zu bezahlen. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt, die Berufung aber noch nicht begründet. Im Mediationstermin haben die Parteien das Berufungsverfahren durch einen Vergleich beendet. Eine Berufungsbegründung ist bei Gericht nicht eingegangen. Das OLG hat mit der angegriffenen Kostenrechnung gem. Nr. 1222 GKG-Kos...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 15

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DEURAG

… Statt der Kosten für Rat oder Auskunft übernimmt der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 1c). … die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu acht Sitzungsstunden à maximal 180,00 EUR. Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der Versicherer die Kost...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 4. Grundannahmen der Sachverständigentätigkeit

Die inhaltliche Ausgestaltung der gerichtsgebundenen Begutachtung mit familienrechtlichen Fragestellungen ist nach wie vor nicht nur unter Sachverständigen umstritten. Bemerkenswerterweise blieben die rechtlichen Vorgaben zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit in Familiensachen trotz aller Reformbestrebungen im Kindschafts- und Familienrecht und auch nach Inkrafttreten de...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M. M. lebt bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Im vorliegenden Verfahren streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts, vor allem über die Frage, ob M. beim Vater übernachten darf. Durch die angefochtene Entscheidung hat da...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DBV-Winterthur

Der Versicherer trägt die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu einem maximalen Honorar von 500,00 EUR.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / HDI-Gerling

Für Beratung und … für eine außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation einer zum Richteramt befähigten Personmehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Die Grundnorm des § 156

§ 156 Abs. 1 entspricht in seinen ersten beiden Sätzen dem § 52 Abs. 1 FGG a.F., stellt jetzt aber klar, dass das Einvernehmen der Eltern nicht zulasten des Kindeswohls ergehen darf (§ 156 Abs. 1 S. 1a. E.). Als gewissermaßen verlängerten Arm seiner Einigungsbemühungen weist das Gericht auf Beratungsangebote des Jugendamts hin – S. 3 fügt insoweit nun die Mediation hinzu. Ne...mehr

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AGS 09/2009, Reisekosten un... / Leitsatz

Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten gerichtsnahen Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld). KG, Beschl. v. 31.3.2009–1 W 176/07mehr

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zfs 07/2011, Anfall der Ein... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Einigungsgebühr neben Beratungsgebühr Dem mitgeteilten Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, in welcher Weise die Anwälte der Kl. am Abschluss des Einigungsvertrages mitgewirkt haben. Für den Anfall der Einigungsgebühr genügt es jedoch, wenn die Anwälte der Kl. geraten hatten, einen von ihrem Vertragspartner vorgeschlagenen Vergleichsv...mehr

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AGS 09/2009, Reisekosten un... / 1 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung ist zutreffend. Insbesondere hat die Beteiligte zu 1) gem. § 45 Abs. 1 RVG einen Anspruch gegen die Landeskasse auf Vergütung der durch die Teilnahme am Mediationstermin entstandenen Auslagen (Fahrtkosten i.H.v. 95,80 EUR gem. Nr. 7004 VV und Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 69,60 EUR gem. Nr. 7005, 7008 VV). Der Vergütungsanspruch bestimmt sich...mehr

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AGS 02/2009, Vertrauensschu... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde, mit der die Beklagte die Festsetzung lediglich einer durch Anrechnung der halben Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) verkürzten Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verlangt, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das LG bei der Festsetzung der Anwaltskosten des Klägers nach dem Prozessvergleich der Parteien vom 5.9.2006 die Verfahrensgebühr mit...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Prävention

Eine in letzter Konsequenz dem Wohl des Kindes dienende Intervention, die immer auch präventive Aspekte der Konfliktminderung und Konfliktvermeidung berücksichtigt, sollte allerdings nicht erst zum Zeitpunkt einer Konflikteskalation, sondern als Leistungsangebot (auch) der Jugendhilfe nach § 17 SGB VIII (KJHG) den Zeitraum des Beginns der häufig Jahre zurückliegenden Konflik...mehr

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AGS 11/2009, Eine Gerichtsg... / Leitsatz

Erledigen die Parteien das Berufungsverfahren vor Eingang der Berufungsbegründung durch einen Vergleich, fällt nur eine Gerichtsgebühr an (Nr. 1221 GKG-KostVerz.). Das gilt auch, wenn der Vergleich Ergebnis einer gerichtsinternen Mediation im Berufungsverfahren ist. OLG Dresden, Beschl. v. 18.2.2009–15 U 849/08mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe sind die Fahrtkosten neben dem Freibetrag für Erwerbstätige vom Einkommen abzusetzen (OLG Thüringen, Beschl. v. 11.6.2009 – 1 WF 126/09, FamRZ 2009, 1848). Die Kosten einer angemessenen Altersvorsorge sind bei der Ermittlung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkomm...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter di...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / VII. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen ist in der Vorschrift des § 135 FamFG geregelt. Sie bezieht sich ihrem Wortlaut gem. nicht auf die Scheidung selbst,[88] sondern nur auf die Scheidungsfolgesachen. Hierunter fallen auch abgetrennte Folgesachen.[89] Die Bestimmung des § 135 FamFG ist angelehnt an § 278 Abs. 5 S. 2 ZPO und verdrängt diese in Folgesachen, di...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 3. Umgangsvermittlung, § 165

Bei Umgangskonflikten übernimmt § 165 im Wesentlichen das Vermittlungsverfahren des § 52a FGG a.F. – dieses kann nun allerdings nicht nur bei Umsetzungsproblemen einer gerichtlichen Entscheidung, sondern auch eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2) erfolgen. Die bisherige Regelung hat mehr theoretisches Interesse erweckt[69] als praktische Bedeutung er...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / VI. Persönliches Erscheinen der Parteien

Die Vorschrift enthält im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 613 ZPO a.F. Das Gericht kann die Ehegatten entweder anhören oder als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 ZPO nicht gegeben sind, § 128 Abs. 1 S. 1 und 3 FamFG.[86] Welche Aufklärung das Gericht bezweckt, ergibt sich aus dem Inhalt der Sitzungsniederschrift.[87] Die Anhörung eines Ehega...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 1. (Vor-)Befassung

Die Verbotsnormen der §§ 43a Abs. 4 BRAO sowie 356 Abs. 1 StGB und – nach seinem Wortlaut – insbesondere die des § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA knüpfen an die berufliche Vorbefassung des Anwalts mit einer Rechtssache an. Eine private Vorbefassung reicht nicht aus.[5] Allerdings wird es gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten häufiger vorkommen, dass der Rechtsanwalt von Freun...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung über den familiengerichtlichen Bereich hinaus, auch wenn derartige Fallgestaltungen in der Praxis dort häufig vorkommen. Zunächst hat das OLG zutreffend darauf hingewiesen, dass dem beigeordneten Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zusteht, wenn seine Beiordnung – wie hier – eingeschränkt erfolgt. Ferne...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... / 3. 3 Schiedsgerichte in Familiensachen

Trotz der großen Verbreitung der Schiedsgerichtsbarkeit erstaunt es, dass trotz der schon 1977 eingerichteten Familiengerichte und Einführung auch das Fachanwaltes für Familienrecht es bis zum Jahr 2006 gedauert hat, bis erstmalig für Familiensachen ein ständiges Schiedsgericht eingerichtet wurde. Die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel in notariellen Verträgen war zwa...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / a) Die Rolle des Kindes im Einigungsprozess

Das FamFG lässt nicht erkennen, dass bei dem Streben nach Einvernehmen die Person des Kindes mitgedacht ist – der Elternkonsens, flankiert vom Einverständnis des Jugendamts, steht im Vordergrund. Die durch § 9 Abs. 1 Nr. 3 dem mindestens vierzehnjährigen Kind zuerkannte Verfahrensfähigkeit berechtigt nur begrenzt zur Mitsprache, denn sie besteht nur, wenn es "ein ihm nach bü...mehr

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FF 10/2009, Wechselmodell u... / 1 Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der Alleinsorge für die am 12.7.2000 und am 17.5.2002 geborenen Söhne auf die Kindesmutter. 1. Die Kinder sind aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Eltern in der gleichen Straße in B. Der Beschwerdeführer ist selbständig. Die Kindesmutter ist im Rahmen von Zeitar...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 3. Auslegung und Interpretation der neuen Vorschrift im Kontext der amtlichen Begründung

§ 163 Abs. 2 FGG-RG steht im Abschnitt 3 – Verfahren in Kindschaftssachen. Dieser Abschnitt beginnt mit § 151 FGG-RG, in der in acht Ziffern die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren in Kindschaftssachen thematisiert werden: Elterliche Sorge Umgangsrecht Kindesherausgabe Vormundschaft Pflegschaft Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes oder Jugendlich...mehr

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AGS 08/2011, Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch. Herausgegeben von Rechtsanwalt Hans-Ulrich Büschtink und Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen. Verlag C. H. Beck, München. 10. Aufl. 2011. IXXX, 2107 S. 122,00 EUR.

Das Beck’sche Rechtsanwaltshandbuch, das erstmals vor über 20 Jahren (1989) erschienen ist, hat sich in seinen zwischenzeitlich zehn Auflagen in der Praxis bewährt und ist insbesondere für Berufseinsteiger ein wertvolles Hilfsmittel. In der aktuellen Auflage sind als neue Kapitel eingeführt worden "Elektronischer Rechtsverkehr" und "Compliance". Der Leser erfährt in 66 Kapit...mehr

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FF 10/2008, Familienrechtliches Forum Göttingen 2008

Reform des familiengerichtlichen Verfahrens Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens war das Thema des ersten Familienrechtlichen Forums Göttingen, das am 28. Juni 2008 an der Georg-August-Universität Göttingen stattgefunden hat. Die Tagung widmete sich den Entwürfen des mittlerweile in Kraft getretenen "Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Ge...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 6. Schluss

Spätestens mit Abschluss des diagnostischen Erkenntnisprozesses werden nach den hier dargelegten Vorstellungen modifikationsorientierte Strategien und Interventionen mit den Klienten erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Sie umfassen beispielsweise unter Zuhilfenahme des gesamten diagnostischen Erkenntnisprozesses gemeinsame, lösungsorientierte Gespräche mit den Eltern im st...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

a) Die delikate Kompetenzabgrenzung zwischen Tatsachengericht und Rechtsbeschwerdegericht wird in Rn 44 des Beschlusses formelhaft wiederholt, die Pflichten des Tatsachengerichts bei streitigen Sorgeentscheidungen als Gegenstand der Rechtskontrolle werden in Rn 45–48 dann aber doch recht engmaschig formuliert. Die Verdrängung von tatrichterlichem durch höchstrichterliches Er...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Reform des familienrechtlichen Verfahrens – Synopse

Zusammengestellt: Familienrechtliches Forum Göttingen 2008mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Außergerichtliche Interventionskonzepte

Die Rechte des Kindes zu stärken und zu verwirklichen, ist am besten erreichbar, wenn sich die Erwachsenen einfühlsam der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen des Kindes annehmen, dessen Willen zur Kenntnis nehmen und eine am Wohlergehen des Kindes orientierte Lösung anstreben. Dieses grundlegende Konzept der "Intersubjektivität" entspricht heute mehr denn je einem psycholo...mehr

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FF 03/2008, Geschäftsbericht 2007

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 25.11.2006 in Fulda bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.105 Mitgliedern (Sta...mehr