Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / 1. Entwicklung der Mediation bei Franchise-Systemen

Rz. 232 Unter dem Einfluss internationaler Franchise-Systeme wird zunehmend auch beim Abschluss von Franchise-Verträgen die Einführung einer Mediation vereinbart, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelagert ist. Eine vor Durchführung der Mediation erhobene Klage ist damit unzulässig.[452] Rz. 233 Auch der Deutsche Franchise-Verband hat sich zwischenzeitlich der Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / 2. Umfang und Grenzen der Mediation

Rz. 234 Wird eine Mediation gewünscht, muss eine entsprechende Regelung in den Franchise-Vertrag aufgenommen werden.[454] Nach dieser Regelung verpflichten sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits sowie Franchise-Nehmer untereinander andererseits, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich ggf. mithilfe eines Mediators zu schlichten. Diese Mediation ist ein freiwilli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / 3. Rechtliche Fragen der Mediation

Rz. 236 Ist der bestellte Mediator zugleich als RA für den Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer tätig, stellt sich die Frage, ob die Übernahme des Mandats nicht ausgeschlossen ist. Die Frage war umstritten und wurde in der Rspr. der Instanzgerichte bejaht.[457] Nunmehr hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / II. Mediation bei Franchise-Systemen

1. Entwicklung der Mediation bei Franchise-Systemen Rz. 232 Unter dem Einfluss internationaler Franchise-Systeme wird zunehmend auch beim Abschluss von Franchise-Verträgen die Einführung einer Mediation vereinbart, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelagert ist. Eine vor Durchführung der Mediation erhobene Klage ist damit unzulässig.[452] Rz. 233 Auch der Deutsche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / B. Schiedsverfahren im Wirtschaftsverkehr

Rz. 3 Wie jedes Streitbeilegungsverfahren weist die Schiedsgerichtsbarkeit – je nach Perspektive – Vor- und Nachteile auf.[2] In internationalen Vertragsbeziehungen haben sich Schiedsverfahren gegenüber staatlichen Verfahren aber als vorzugswürdig erwiesen.[3] Der Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit hält an und blieb durch die COVID-19-Pandemie ungebrochen.[4] Ausschlaggebend s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Vertragstypen

Rz. 368 Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Vereinbarung einer Mediationsklausel in dem jeweiligen Unternehmen sinnvoll ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn dies der Unternehmensphilosophie entspricht oder wenn es darum geht, besondere Leistungsträger dauerhaft im Unternehmen zu halten. Auch wenn die Mediationsparteien sich bei einer innerbetrieblichen Mediation g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 358 Muster 3.61: Mediation Muster 3.61: Mediation (1) Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag und bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich, ein innerbetriebliches Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institut für C...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Erörterung einer Beendigung des Verfahrens durch Vergleich

Rz. 107 Je nach Verfahrensstil der Schiedsrichter wird das Schiedsgericht einen oder mehrere Versuche unternehmen, die Parteien bei einer etwaigen Vergleichslösung zu unterstützen.[228] Falls die Parteien dem zustimmen, kann das Schiedsgericht auch jederzeit in dem Verfahren in eine Mediationsphase (mediation window) eintreten (vgl. a. Rdn 4). Mit dem Schiedsspruch mit verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr

Rz. 86 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bestimmt sich nach Nr. 1000 VV RVG. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt bei der Einigung auch mitgewirkt hat. Hierfür ist beispielsweise ausreichend, dass eine Beratung dahingehend erfolgt, einen widerruflich abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. Die Mitwirkung muss für den späteren Vergleich ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.2 Haftung des Parteianwalts in der Mediation

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten Schadenersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anwaltsvertrag, wenn er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Diese ändern sich mit jedem Stadium der Mediation. Im Vorfeld einer Mediation muss er seinen Mandanten über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufklären und diese mit den Vor- und Nachteilen einer Mediation abwägen. Spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 1 Bisherige Entwicklung der Mediation

An vielen Gerichten wurden Mediationsprojekte, teilweise in Kooperation mit der Anwaltschaft, insbesondere den Anwaltvereinen oder alleine mit Richtermediatoren ins Leben gerufen. Die gerichtliche Mediation wird in der Praxis inzwischen gut angenommen und beendet Streitigkeiten vor der eigentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Mediationsgesetz setzt zeitlich vorher a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.2 Anwaltliche Begleitung in die Mediation

Für den anwaltlichen Parteivertreter ist insbesondere § 2 Abs. 4 MediationsG von Bedeutung. Danach können Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, bedeutet dies, dass eine anwaltliche Begleitung in den Mediationssitzungen nur mit Zustimmung aller anderen Medianten möglich ist. Gemeinhin dürfte dies j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators

Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der Konfliktparteien zu ermöglichen (§ 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.2 Ausnahmen von der Verschwiegenheit

§ 4 MediationsG regelt auch die wenigen Ausnahmen von einer solchen Verpflichtung. Diese besteht nicht, soweit die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist, die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.1 Einfacher Mediator

Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator mei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.4 Altfall- und Übergangsregeln

Vor dem 26.7.2012 ausgebildete Mediatoren Wer bis zum 27.6.2012 eine Ausbildung als Mediator im Umfang von 90 Zeitstunden und mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen (§ 7 Abs. 1 ZMediatAusbV). Nur eine entsprechende nachträgliche Bescheinigung bekommen sie nicht. Zwischen dem 26.7.2012 und dem 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 7 Fazit

Das MediationsG und die ZMediatAusbV unternehmen den Versuch, das Mediationsverfahren zu institutionalisieren und ihm in und v.a. außerhalb der gerichtlichen Praxis eine größere Bedeutung zu verleihen. In Form eines rechtspolitischen Kompromisses[1] ist bundesweit der Mediation das Güterichtermodell zur Seite gestellt worden. Für die Mediatoren stellt das MediationsG eine ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.7.2012 ist das Mediationsgesetz und am 1.9.2017 die Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Sie etablieren bundesweit die Rolle des Güterichters und regeln die Rolle des (zertifizierten) Mediators im Mediationsverfahren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21.7.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.1 Umfang der Verschwiegenheit

Wesentlich weitergehend als die zugrunde liegende Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine umfassende Verschwiegenheitspflicht des Mediators entschieden (§ 4 MediationsG). Sie beschränkt sich nicht nur auf ihm anvertraute Geheimnisse, sondern gilt für alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Damit bezieht sich beispielsweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 6 Durchsetzbarkeit des Mediationsergebnisses

Nicht dazu durchringen konnte sich der Gesetzgeber, einer im Rahmen einer Mediation geschlossenen Abschlussvereinbarung erhöhte Bindungswirkung dadurch zu verleihen, dass sie für vollstreckbar erklärt werden kann. Die im Entwurf noch vorgesehene Einführung eines neuen § 796d ZPO, die dies regeln sollte, ist auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses hin entfallen. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Muster: Mediation

Rz. 25 Muster 1.11: Mediation Muster 1.11: Mediation _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mit Ihrem _________________________ (Nachbarn/Arbeitskollegen/Miterben/Ehegatten…) einen sich schon länger hinziehenden Konflikt. Diesem liegt sehr wahrscheinlich nicht nur eine juristische Problematik zugrunde. Sie haben den Wun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / K. Mediation

I. Muster: Mediation Rz. 25 Muster 1.11: Mediation Muster 1.11: Mediation _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mit Ihrem _________________________ (Nachbarn/Arbeitskollegen/Miterben/Ehegatten…) einen sich schon länger hinziehenden Konflikt. Diesem liegt sehr wahrscheinlich nicht nur eine juristische Problematik zugrund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 26 Die Mediation bietet sich in Konflikten zwischen Personen oder Gruppen an, die längerfristig in Beziehung gestanden haben und bei denen grundsätzlich die Fortsetzung der Beziehung wünschenswert und sinnvoll wäre, jedoch durch den Konflikt infrage gestellt ist. Gängige Felder für die Mediation sind Wirtschaftsmediation, Familienmediation, Nachbarschaftsmediation, Täter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 Anwälte sind verpflichtet, Ihren Mandanten den kostengünstigsten Weg zur Vertretung ihrer Interessen zu weisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Haftung führen, insbesondere aber zum Verlust des Vergütungsanspruches für die geleistete Tätigkeit. Bei wachsendem Umfang der Hinweispflichten des Anwalts sollten die bisher gedanklich vernachlässigten Leistungen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / I. Muster: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

Rz. 12 Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Familienrecht ist grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Bei neueren Rechtsschutzvers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 4.3 Was kann getan werden?

Es gibt einige Ansätze, wie das Auftreten von Klagen, Verweigerung, Zorn oder Trotz aktiv vermieden oder zumindest in seinen Formen abgeschwächt werden kann: Förderung emotionaler Intelligenz: Die Entwicklung von emotionaler Intelligenz bei Mitarbeitern und Führungskräften hilft, negative Emotionen besser zu verstehen und konstruktiv mit ihnen umzugehen. Indem Mitarbeiter ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 1074 Das UrhG enthält anders als das ArbnErfG keine Regelung über die Vergütung des Arbeitnehmers für die Einräumung von Nutzungsrechten. Für das gesamte Urheberrecht bestimmt § 32 UrhG ganz grundsätzlich, dass der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Vergütungsanspruch hat. Grds. bezieht sich der Anspruch auf die "vertraglich vereinbarte Vergütung" (§ 32...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / B. Beratung/Gutachten/Mediation

I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung 1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. § 34 RVG – Inhalt

Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / e) Umgangsverfahren ohne Einbeziehung des Jugendamtes

Rz. 140 Nach Ansicht des OLG Nürnberg ist die Einleitung eines Umgangsverfahrens mutwillig, wenn sich die Beteiligten in einem vorangegangenen Umgangsverfahren auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, diese Mediation aber erst begonnen hat und keine Gründe vorgetragen werden, die eine kurzfristige gerichtliche Regelung nahelegen.[186] Rz. 141 Wird in einem Umgangs...mehr