Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 2.3 Leistungsumfang

Die Haushaltshilfe wird bei krankheitsbedingter Verhinderung der haushaltsführenden Person zur Verfügung gestellt. Sie besteht daher aus hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Einkaufen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 2 Arzneimittel

Bei den Arzneimitteln bestimmt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien die Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen, für die Festbeträge in Betracht k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Präexpositionsprophylaxe / Zusammenfassung

Begriff Präexpositionsprophylaxe bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes in einem gewissen Zeitraum vor und nach dem Sex verhindert werden kann. Dadurch wird für HIV-negative Personen mit erhöhtem Risiko für eine HIV-Infektion die Wahrscheinlichkeit der HIV-Übertragung deutlich reduziert. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbandmittel / 2 Zuzahlung

Die Zuzahlungsregelungen bei der Abgabe von Arzneimitteln gelten bei der Abgabe von Verbandmitteln entsprechend.[1] Die Zuzahlung darf die Kosten des Mittels nicht überschreiten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegrade / 2.5 Modul 5 "Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen"

Im Modul 5 wird beurteilt, wie aufwendig und belastend der Umgang mit Krankheit und Therapie etwa durch Medikation, Injektion, Messungen, Umgang mit künstlichem Darmausgang oder Harnableitung, technikintensive Maßnahmen wie Beatmung ist. Die Kriterien Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können, Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können, Arzt selbstständig au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegebedürftigkeit / 2.1 Lebensbereiche

Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der Menschen in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Die pflegefachlichen Kriterien werden in 6 Bereiche abgefragt: Mobilität, z. B. körperliche Beweglichkeit (z. B. morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen oder Positionswechsel im Bett) Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Präexpositionsprophylaxe / 2 Leistungsinhalt

Es besteht nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe, Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind und Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.3 Umfang des Leistungsanspruchs

Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören insbesondere die verschreibungspflichtigen hormonal wirkenden Kontrazeptiva. Es werden aber auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") übernommen. Zusätzlich können auch mechanisch wirkende verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden, deren Anpassung durch den Vertragsarzt erfolgt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / 1.6 Arztwechsel

Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur aus einem wichtigen Grund wechseln. Die Krankenkassen halten ihre Versicherten dazu an.[1] Dies dient dazu, Untersuchungen nicht mehrfach durchzuführen und durch die Krankenkasse zu bezahlen. Außerdem wird der Versicherte geschützt, indem die Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbandmittel / 1 Anspruch

Versicherte haben neben dem Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch Anspruch auf Verbandmittel. Diese werden im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung auf Verordnung durch den Arzt von der Apotheke zulasten der Krankenkasse abgegeben. Verbandmittel sind keine Hilfsmittel i. S. des § 33 SGB V.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.2 Vergütungsverzeichnis

Ein Bestandteil des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist das Hebammen-Vergütungsverzeichnis (Anlage 1.3 zum Vertrag nach § 134a SGB V). Neben den unter Abschn. 1 erbrachten Leistungen können auch Auslagen (z. B. notwendige Materialen und apothekenpflichtige Arzneimittel) sowie Wegekosten abgerechnet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Soziotherapie / Zusammenfassung

Begriff Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll helfen, den sogenannten "Drehtüreffekt" zu vermeiden. Damit ist gemeint, dass es bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oft sehr schnell zur Wiederaufnahme kommt. Die Soziotherapie dient hier der Verkürzung oder Vermeidung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.2 Leistungsanspruch ab dem vollendeten 22. Lebensjahr

Ab dem vollendeten 22. Lebensjahr ist ausnahmsweise eine Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln im Rahmen der Krankenbehandlung möglich, wenn[1] dies im Einzelfall erforderlich ist, um Gefahren einer schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigung abzuwenden[2], oder erst zusammen mit einem anderen Arzneimittel die krankheitsbekämpfende Gesamtwirkung ausgelöst wird oder das e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 2 Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband nimmt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr.[1] Dazu gehören u. a. Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung, Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere durch die Entwicklung von und Abstimmung zu Datendefinitionen – Formate, Stru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 1 Ärztliche Beratung

Die Motive für die Inanspruchnahme einer Beratung über Fragen der Empfängnisregelung sind unerheblich. Anspruch auf diese Leistung haben weibliche und männliche Versicherte. Der Anspruch ist grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden; er ist immer dann gegeben, wenn der Beratungswunsch aufgrund der biologischen Entwicklung nicht sinnlos erscheint. Findet eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.6 Arznei-/Heil-/Hilfsmittel/Haushaltshilfe o. dgl.

Der MD unterstützt die Krankenkassen bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von Hilfsmitteln und häuslicher Krankenpflege sowie Haushaltshilfe (z. B. Satzungsregelung "akute und schwere Erkrankung"), Arzneimittelverordnungen insbesondere bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-label-use), H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 1 Vertragspartner der besonderen Versorgung

Die Krankenkassen können die Verträge zur besonderen Versorgung mit zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, medizinische Versorgungszentren - MVZ), Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinricht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verhütung übertragbarer Kra... / 1.4 Satzungsleistungen

Viele Krankenkassen haben die Möglichkeit genutzt, Schutzimpfungen als weitere umfassende Mehrleistungen in der Satzung anzubieten. Insbesondere der Leistungsausschluss für Schutzimpfungen aus Anlass privater Auslandsreisen wird hier wieder aufgehoben. So ist es bei entsprechender Satzungsregelung möglich, auch diese Reiseimpfungen zu erhalten. Meist bezieht sich die Satzung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.9 Entlassmanagement

Zur stationären Rehabilitation gehört auch ein Entlassmanagement.[1] Die Rehabilitationseinrichtung prüft rechtzeitig vor der Entlassung des Rehabilitanden, ob und ggf. welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Rehabilitation erforderlich sind, leitet in Abstimmung mit dem Rehabilitanden erforderliche Folgemaßnahmen nach der Rehabilitation ein (z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notfallsanitäter (Professio... / 1.1.2 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Rettungseinsätze

Sicherung der Betriebsbereitschaft der Einsatzfahrzeuge (Betanken, Reinigen, Kontrolle der medizinischen Geräte und Medikamente an Bord), Realisierung der Einsatzaufträge der Rettungsleitstelle und Fahrt zu Notfall- und sonstigen Patienten, Sicherung der Vitalfunktionen des Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Beurteilung der Transportfähigkeit des Patienten und Durchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / IV. Umfang des Vertretungsrechts

Rz. 46 Die Vertretungsbefugnis gem. § 1358 BGB umfasst folgende Angelegenheiten der Gesundheitssorge:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 5 Raucherentwöhnung

Raucherentwöhnung ist ein sinnvoller Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung. Rauchen ist die wichtigste durch Verhaltensänderung vermeidbare Krankheitsursache überhaupt. Ein relativ hoher Prozentsatz der Raucher trägt sich stets mit dem Gedanken ans Aufhören, es fehlt aber oft lange am letzten Anstoß bzw. am nötigen Selbstvertrauen, es schaffen zu können. In dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 4.2.2 Unternehmensqualität des Erwerbsobjekts

Die Regelungen zur business combination gelangen nur dann zur Anwendung, wenn das Erwerbsobjekt ein Unternehmen (business) und nicht lediglich eine Gruppe von Vermögenswerten ist (IFRS 3.3). Für diese Beurteilung ist weder auf die rechtliche Form des Erwerbsobjekts noch auf seine Verwendung beim Erwerber abzustellen. Beispiel U benötigt zur Arrondierung seines Betriebsareals ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.4 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

IAS 38.8 und IAS 38.54 ff. treffen eine Unterscheidung zwischen Forschungsaufwendungen und Entwicklungsaufwendungen. Forschung zielt darauf ab, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen mit dem Ziel der Verbesserung und Innovation von Materialien, Vorrichtungen, Produk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.5 Unterscheidung von "Forschungsphase" und "Entwicklungsphase" auch bei Herstellung von Trivialgütern

Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff von IAS 38 umfasst nicht nur klassische Fälle wie die Erfindung neuer Produktionstechnologien, neuer Medikamente usw. Er dient vielmehr allgemein der Abgrenzung zwischen einem frühen, konzeptionellen Stadium der Herstellung eines immateriellen Guts und einem späteren, fortgeschritteneren Stadium. IAS 38.52 spricht daher von den Phasen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Angebote zur Gesun... / 5 Wie findet man passende, sichere und geprüfte Angebote?

Seit Oktober 2020 gibt es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassene Lösungen. Diese sind browserbasiert oder als App erhältlich. Sie sind teilweise auch mit Zusatzgeräten zu nutzen und werden umgangssprachlich als "App auf Rezept" tituliert. Im Rahmen ihrer Zulassung müssen diese DiGA verschi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3 Rehabilitation wegen Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 48 Gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker v. 4.5.2001 – auch Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" genannt (veröffentlicht im Internet unter https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.13 Anspruch auf Vergütung (Abs. 8)

Rz. 90 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 98 und 99) wird der Träger der Rentenversicherung, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Rehabilitanden erbringt, vom 1.1.2026 an "verpflichtet, die von der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen auf der Grundlage des nach Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 von der Deutschen Rentenversicherung Bund ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.7 Digitale Gesundheitsanwendungen

Rz. 30 Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a und § 47a SGB IX). Digitale Gesundheitsanwendungen sind digitale Medizinprodukte, die z. B. aus Smartphone-Applikationen ("Apps") hervorgehen können und deren Hauptfunktion es ist, gesundheitsbezog...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.6 Hilfsmittel

Rz. 26 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Hilfsmittel haben die Aufgabe, die Folge einer Krankheit/Behinderung – also den Funktionsausfall bzw. die Funktionsbeeinträchtigung – erträglicher zu machen. Zu den Hil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.7 Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen

Der Einsatz und die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sind häufig mit einem entsprechenden Anleitungsbedarf verbunden. Soweit erforderlich, besteht deshalb auch Anspruch auf eine ergänzende Unterstützung in diesem Bereich durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Auch hier gilt der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegte Rahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.6 Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die auf digitalen Technologien beruhen.[1] Diese digitalen Pflegeanwendungen können in der privaten Pflege sowie bei der pflegerischen Betreuung durch professionelle Pflege- und Beratungskräfte unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege Rechnung tragen. Bei den Leistungen geht ...mehr