Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.6 Wirtschaftliche Erbringung medizinisch-technischer Leistungen (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 haben die KVen darauf hinzuwirken, dass die medizinisch-technischen Leistungen, welche die Ärztin oder der Arzt zur Unterstützung ihrer/seiner Maßnahmen benötigt, wirtschaftlich erbracht werden. Die KVen sollen ermöglichen, solche Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen von Gemeinschaftseinrichtungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Dahinsiechen des Schade... / 4. Auflösungszahlungen

Höhere Kosten ... Auch Zahlungen, die der Leistungsempfänger für die Auflösung eines Vertragsverhältnisses zu zahlen hat, wären als Entgelt für die vertragliche Hauptleistung anzusehen, sofern damit die höheren Kosten ausgeglichen werden, die dem Leistenden bei der Leistungserbringung durch die Vertragsauflösung entstehen. ... bei Erbringung der vertraglichen Hauptleistung: E...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / a) Ausgangslage

Praxis-Beispiel Gescheiterte Vermietung Rz. 106 U beabsichtigt die Errichtung eines Bürogebäudes zur Vermietung. Er wendet die optionale Besteuerung an, die ihm den Vorsteuerabzug für das geplante Gebäude ermöglicht. Nachdem einer der potentiellen zukünftigen Mieter mitteilt, dass er an einer Anmietung nicht mehr interessiert sei, ergibt sich aus einer Neuberechnung der Kosten...mehr

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Das Dahinsiechen des Schade... / 2. Ähnliche Fälle

Grundsätze gelten für vergleichbare Fälle: Gleiches dürfte für alle vergleichbaren Zahlungen gelten. Immer dann, wenn der Leistungsempfänger wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, durch die dem Leistenden höhere Kosten entstehen, neben dem eigentlichen Entgelt für die Hauptleistung (Kaufpreis, Miete, Fracht etc.) eine Zahlung zu leisten hat, wäre diese mehrwertsteuerlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbares Verzichte... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bereits 2005 hat der BFH viel beachtet entschieden, dass die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrags gegen "Schadensersatz" eine sonstige Leistung sein kann.[1] Im Streitfall hatte eine Anwaltssozietät mit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis einen Beratungsvertrag für die Dauer von mehr als 5 Jahren geschlossen und ein jährliches Pauschalhonorar von 250.0...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Verbilligte Vermietung an n... / 2. Weitere gesetzliche Anforderungen

Die Vorschrift erfordert die verbilligte Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken. Bei verbilligter Überlassung zu anderen Zwecken, z.B. zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, ist bei Vermietung unterhalb der ortsüblich erzielbaren Miete auch nur ein entspr. anteiliger Werbungskostenabzug möglich. Im Bereich der Gewinneinkünfte findet § 21 Abs. 2 EStG ebenfalls keine Anwe...mehr

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Rechtswirksame Vertretung mit Zusatz "i.A." und Firmenstempel

Zusammenfassung Die Unterzeichnung als Vertreter kann auch mit dem Zusatz "i.A." kenntlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit einem Firmenstempel des Vertretenen erfolgt. Hintergrund: Streit über die wirksame Vertretung beim Abschluss eines Mietvertrags Zwischen den Parteien war im Kern streitig, ob ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden war. Beim A...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / k) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Decken sich die Gegenstände von außergerichtlicher Tätigkeit und gerichtlichem Verfahren nur teilweise, so ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV nur insoweit anzurechnen, als sich die Gegenstände decken. Selbst wenn der Gegenstandswert von außergerichtlicher Tätigkeit und nachfolgendem Rechtsstreit identisch ist, wird nur nach demjenigen Teilwert angerechnet, der in das gerichtl...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / c) Erhöhte Gebühr über 1,5

Strittig war anfangs, wie anzurechnen ist, wenn die Erhöhung zu einem Gebührensatz von über 1,5 führt. Nach einhelliger Rspr. bleibt es bei der Anrechnungshöchstgrenze von 0,75. Weder wird die Erhöhung angerechnet noch erhöht sich die Anrechnungsgrenze von 0,75.[4] Beispiel 17: Anrechnung bei mehreren Auftraggebern – erhöhter Gebührensatz höher als 1,5 Der Anwalt ist von zwei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.3 § 74 Abs. 1 Nr. 3: Zuweisung von Dienstwohnungen

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW ist die "Zuweisung von Wohnungen nach Nummer 2" mitbestimmungspflichtig. Nach Auffassung Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen[1] hat der Personalrat hier nicht nur dann mitzubestimmen, wenn auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Beschäftigten und/oder zwischen mehreren Personalunterkünften einem Beschäftigten eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 1 Leitsatz

Die Umlage von sonstigen Betriebskosten, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht benannt sind (hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder), erfordert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 3 Das Problem

K1 ist eine Aktiengesellschaft, K2 ist die Tochter eines Vorstands. Dieser ist Mehrheitsgesellschafter der K1. Die Anteile an der K1 werden ganz überwiegend von einer Familie "P" gehalten, der auch K2 und ihr Vater angehören. K1 erwirbt im Jahr 2015 ein Wohnungseigentum. Eine erste Kündigung gegenüber dem Mieter B begründet sie bereits kurz nach ihrer Grundbucheintragung mit...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 3 Das Problem

Im Mietvertrag zwischen Vermieter K und Mieter B sind Vorauszahlungen für Betriebskosten nach "Anlage 3 zur 3 27 Abs. 1/2BV/1984" vereinbart. § 3 Ziffer 2 Nr. 17 des Mietvertrags lautet: "Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen". § 3 Ziff. 7 des Mietvertrags lautet: "Werden öffentliche Grundstückabgaben neu eingeführt oder entstehen umla...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung ist Folgendes vereinbart: "In der Einheit Nr. 6 (Supermarkt) ist der Betrieb eines Ladengeschäftes einschließlich der Belieferung gestattet. Im Übrigen ist die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zulässig. (…)". K, der Eigentümer der Wohnungseigentums Nr. 6, stellt auf einer Versammlung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Veranstaltungsbetrieb

Die Aufwendungen eines Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalters für die Anmietung von Locations und beweglichen Wirtschaftsgütern zur Durchführung von Produktionen und Events sind auch dann gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb anteilig hinzuzurechnen, wenn die Wirtschaftsgüter nicht für andere Veranstaltungen verwendet werden und nur kurzf...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Fortsetzungsverlangen des Mieters

Rz. 132 Muster 31.31: Fortsetzungsverlangen des Mieters Muster 31.31: Fortsetzungsverlangen des Mieters Da Sie mir mitgeteilt haben, dass sich die Rückkehr von Ihrem Auslandseinsatz für Ihren Arbeitgeber um zwei Jahre verlängert hat, verlange ich gem. § 575 Abs. 3 BGB die Verlängerung des Mietverhältnisses um diese Zeit.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _____, – Vermieter – und _____, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes

Rz. 131 Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Nach dem zwischen uns bestehenden Mietvertrag wurde das Mietverhältnis bis zum _____ befristet. Diese Befristung haben Sie damit begründet, dass Sie die vermieteten Räume nach Ablauf der Mietzeit wegen Ihrer Rückkehr von e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mängelanzeige des Mieters

Rz. 65 Muster 31.10: Mängelanzeige des Mieters Muster 31.10: Mängelanzeige des Mieters In der von mir gemieteten Wohnung haben sich folgende Mängel gezeigt: _____ (konkrete Angaben der Mängel). Diese Mängel bestehen seit dem _____. Die hierdurch eingetretene Minderung des Mietzinses bewerte ich mit _____. Um diesen Betrag werde ich die von mir geschuldete Miete bis zur Behebun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung

Rz. 67 Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Mit Schreiben vom _____ hatte ich Ihnen bereits angezeigt, dass infolge einer Undichtigkeit des Daches in meine Wohnung Wasser eingedrungen ist. Sie haben diesen Mangel bisher noch nicht beheben ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Mängelanzeigen des Mieters nebst Minderungsankündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 61 Im Laufe eines Mietverhältnisses tritt ein Mangel an der Mietsache auf. Der Vermieter unternimmt jedoch nichts zur Mängelbeseitigung. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist gem. § 721 ZPO

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Abmahnung des Mieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs oder Vertragsverletzung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Fortsetzungsverlangen des Mieters bei Zeitmietvertrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufze...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Muster: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB

Rz. 116 Muster 31.26: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB Muster 31.26: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB Sehr geehrte Frau Meier, sehr geehrter Herr Meier, Sie haben mit Schreiben vom _____ das zwischen uns bestehende Mietverhältnis zum _____ gekündigt. Dieser Kündigung widersprechen wir unter Berufung auf das uns zustehende Widerspruchsrecht gem. ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag

Rz. 145 Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Zwischen _____ – Vermieter – und _____ – Mieter – wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ in _____ wird im beiderseitigen Einvernehmen zum _____ beendet. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf die Einräumung e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 E ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Hallengebäudes, das zu Lagerzwecken genutzt wird; einzelne Teilflächen werden von Mietern genutzt. Nach einem Brand in der Halle, der von dem durch den Mieter M auf dessen Mietfläche eingelagerten Heu ausgegangen ist, begehrt E von dem Mieter M Schadenersatz wegen Gebäudeschäden, Mietausfall etc. nebst Zinsen und ferner die F...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete von 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Erfasst sind jedoch nur solche energetischen Sanierungen, die einen Bezug zur Mietsache haben, also als Einsparung beim Mieter ankommen. Durch ein...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft

Rz. 74 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte.[187] Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Verwalter, die der Gemeinschaft zustehen, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[188] Ausnahmen werden nu...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr