Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / V. Keine Einigungsgebühr

Eine Einigungsgebühr entsteht nach Anm. 1 Abs. 1 zu Nr. 2508 i.V.m. Nr. 1000 VV für die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird eine Beratungsperson wegen Lärmbelästigung eines angrenzenden Mieters konsultiert und zieht der Gegner daraufhin freiwillig aus, so entste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Leitsatz 1. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt. 2. Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tiefgarage: Verbot von Elek... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Gebrauchsvereinbarung. Zu fragen ist, ob es möglich ist und ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, zu verbieten, in Tiefgaragen elektrisch betriebene Fahrzeuge abzustellen. Beschlusskompetenz Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch ein Gesetz oder durch eine Vereinbarung der Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Heizkoste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wir stellen diesen zum Mietrecht entschiedenen Fall an dieser Stelle dar, da das Ergebnis im Wohnungseigentumsrecht teilweise identisch ist. Nach § 4 Abs. 1 HeizkostenV hat der Gebäudeeigentümer den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. In der Regel geschieht dies durch die getrennte Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Heizkoste... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Mieter hätten ordnungsmäßig gehandelt! Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV habe der Nutzer nämlich das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen, wenn die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet würden. Eine Abrechnung sei i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Heizko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tiefgarage: Verbot von Elek... / 3 Das Problem

Mieter M von Wohnungseigentümer K ist berechtigt, den Tiefgaragen-Stellplatz der K zu gebrauchen. M stellt dort ein sog. Hybrid-Fahrzeug ab. Die Wohnungseigentümer fassen daraufhin im August 2021 den Beschluss, der das Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Tiefgarage bis auf Weiteres untersagt. Die Wohnungseigentümer meinen, von den Lithium-Ionen-Akkus in el...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Heizkoste... / 3 Das Problem

In einem Mietshaus werden die Heizungswärme und das Warmwasser zentral durch Bezug von Fernwärme mittels einer Anlage bereitgestellt, bei der die Versorgung mit Wärme mit der Warmwasserversorgungsanlage verbunden ist (verbundene Anlage). Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge wird entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV nicht mit einem Wärmezä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

1 Anwendungsbereich Rz. 1 § 537 ist anwendbar auf alle Arten von Mietverträgen. Problematisch ist die Anwendung auf Verträge mit gemischten Leistungen. Ist eine einheitliche Gegenleistung für ein Bündel von Leistungen versprochen, deren Bestandteil die Gebrauchsüberlassung ist, so ist § 537 nur anwendbar, wenn die Gebrauchsüberlassung Hauptbestandteil ist wie beim Hotelaufnah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Befreiung von der Miete bei anderweitiger Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Mieter wird jedoch von seiner Mietzahlungspflicht frei, wenn der Vermieter infolge der Überlassung der Mietsache an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren. Dies gilt insbesondere bei endgültiger Weitervermietung der Mietsache. Hätte der Vermieter trotz Gebrauchsüberlassung den vertragsgemäßen Gebrauch jederzeit wiedereinräumen können, g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 537 ist anwendbar auf alle Arten von Mietverträgen. Problematisch ist die Anwendung auf Verträge mit gemischten Leistungen. Ist eine einheitliche Gegenleistung für ein Bündel von Leistungen versprochen, deren Bestandteil die Gebrauchsüberlassung ist, so ist § 537 nur anwendbar, wenn die Gebrauchsüberlassung Hauptbestandteil ist wie beim Hotelaufnahmevertrag (Schmidt-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 8 Beruft sich ein Mieter darauf, das Mietobjekt sei bereits bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses mängelbehaftet (hier: kontaminiert) gewesen, so trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Übergabe in mangelfreiem Zustand (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2019, 24 U 104/18, ZMR 2019, 930; Schmidt-Futterer/ Lehmann-Richter, § 538 Rn. 36). Hat sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Ersparte Aufwendungen

Rz. 6 Zu den ersparten Aufwendungen, die sich der Vermieter auf seinen Mietzahlungsanspruch anrechnen lassen muss, gehören insbesondere die Betriebskosten (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 537 Rn. 38; Blank/Börstinghaus, § 537 Rn. 11 vgl. dazu näher Rn. 7). Bei Hotelübernachtung mit oder ohne Frühstück wird die Ersparnis mit 9-20 % (OLG Düsseldorf, Urteil v. 2.5.1991, 10 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 5 Der Mieter ist dagegen wegen Verletzung seiner Obhutspflicht aus positiver Vertragsverletzung nach § 280 schadensersatzpflichtig, wenn er die Grenzen des ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauchs überschreitet und dadurch die Mietsache verschlechtert oder verändert. Dabei muss der Mieter für alle Erfüllungsgehilfen einstehen (§ 278), zu denen nicht nur seine Familienan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 7 Jedoch kann auch eine Haftung des Mieters für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, im Mietvertrag vereinbart werden. Die Klausel "Rückgabe der Sache in demselben Zustand wie übernommen" bedeutet jedoch keine Abweichung von § 538, sodass der Mieter für vertragsmäßige Veränderungen oder Verschlechterungen nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 35 Der Vermieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 1 darlegen und beweisen, dass er zur Gebrauchsgewährung in der Lage war (Blank-Börstinghaus § 537 Rn. 27). Der Mieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 2 darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mietgebrauch anderweitig verwertet hat, dass ihm hieraus Vorteile entstanden sind oder dass er sich Aufwendungen ersp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 3 Welcher Gebrauch vertragsgemäß ist, richtet sich nach dem Vertragsinhalt und dem Vertragszweck. Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchsrecht ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 12). Ist die Hausordnung wirksam Bestandteil des Mietvertrags geworden, so kann auch sie Einzelheiten des vertragsgemäßen Gebrauchs regeln. Auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Gebrauchsvorteile

Rz. 10 Der Vermieter muss sich ferner diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Dazu gehört insbesondere die Eigennutzung der Räume nach vorzeitigem Auszug des Mieters. Den Wert dieser Eigennutzung muss sich der Vermieter auf seinen Mietanspruch anrechnen lassen. Hat der Vermieter die vermieteten, aber vom Mieter a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Spiegelbild des § 535 zu verstehen, wonach der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat. Daraus folgt bereits, dass der Mieter für die durch den vertragsgemäßen Gebrauch bewirkte Abnutzung nicht aufzukommen hat (BGH,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 538 gilt für jede Art von Mietvertrag. Bei gemischten Verträgen kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt auf der Gebrauchsüberlassung liegt. Zeitlich ist § 538 BGB ab der Überlassung der Mietsache anwendbar (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 6). Im unbeendeten Mietvertrag ist der Mieter nicht verpflichtet, Veränderungen der Mietsache durch vertragsgemäßen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anrechnungspflicht

Rz. 5 Der Vermieter muss sich auf seinen grundsätzlich in voller Höhe fortbestehenden Mietzahlungsanspruch jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Gebrauchsüberlassung erlangt. § 537 Abs. 1 Satz 2 erfasst sowohl den Fall, dass der Mieter durch äußere Umstände aus seinem Risikobereich am Gebrauch ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abdingbarkeit

Rz. 32 § 537 ist grundsätzlich abdingbar. Der Ausschluss der Vorteilsanrechnung in Vermieter-AGB verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 (BGH III ZR 310/00, NJW 2001, 2971). Gleiches gilt, wenn die Vorteilsanrechnung an zusätzliche, im Gesetz nicht vorgesehene Voraussetzungen geknüpft wird. Auch die Mietfreiheit des Mieters, wenn der Vermieter zur Gebrauchsgewährung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Wegen seiner deutlich engeren Auslegung der von der grundsätzlichen Umsatzsteuerfreiheit bezüglich Grundstücksvermietungen umfassten Nebenleistungen hat der EuGH mit seinem im Jahre 2015 Urteil ergangenen Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM)[16] einiges Aufsehen erregt. Das vorlegende polnische Gericht fragte u.a. an, ob die eine Vermietungsleistung begleite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Geht man dem EuGH folgend bei Versorgungsleistungen regelmäßig von selbständigen Hauptleistungen des Vermieters aus, stellt sich die Frage, inwieweit diese sinnvollerweise überhaupt in die interne Abrechnung der Betriebskosten zwischen Veräußerer und Erwerber einer vermieteten Immobilie einbezogen werden sollten. Wohnungsmieter verfügen in der Regel über einen eigenen Stroman...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / I. Einleitung

Die Betriebskostenabrechnung ist oft Anlass von Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern, aber auch zwischen Verkäufern und Erwerbern von Immobilien. Neben primär mietrechtlichen Punkten wie der grundsätzlichen Umlagefähigkeit bestimmter Kosten geht es dabei häufig um die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Mit solchen umsatzsteuerlichen Aspekten beschäftigen wir uns ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / [Ohne Titel]

Robert C. Prätzler / Reglindis Müller-Adams[*] Die Betriebskostenabrechnung ist oft Anlass von Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern, aber auch zwischen Verkäufern und Erwerbern von Immobilien. Neben primär mietrechtlichen Punkten wie der grundsätzlichen Umlagefähigkeit bestimmter Kosten geht es dabei häufig um die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Mit solchen ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Gehen im Rahmen von Immobilienverkäufen auch Mietverträge auf den Erwerber über, der diese weiterführt, liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen[13] vor.[14] Die Parteien vereinbaren in der Regel, dass der Erwerber die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern für das am Übergangstag laufende Kalenderjahr übernimmt und die bis zum Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 2 Inhalte einer Dauerrechnung

Für Dauerrechnungen bestehen keine besonderen gesetzlichen Anforderungen. Eine Dauerrechnung muss deshalb dieselben Angaben enthalten wie eine Einzelrechnung. Damit muss der leistende Unternehmer die folgenden Punkte in der Rechnung aufnehmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 5. Wohnwert

Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen. Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.2 Nicht zu rechtfertigende Härte für Gläubiger

Rz. 70 Trotz hohen Wertes muss zusätzlich die Unpfändbarkeit eine Härte für den Gläubiger bedeuten, die durch die Belange des Tierschutzes und die Schuldnerinteressen am Tier bei Abwägung aller Umstände nicht zu rechtfertigen ist. Dies ist z.B. gegeben bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung eines Mieters, auch wenn die wertvollen Haustiere (hier: Koi-Karpfen und Papageien) se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73g Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5 Einnahmen aus der Lieferung von Strom (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG)

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG auch vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist – ebenso wie bei § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG – im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Um welche Art von Grundbesitz es sich handelt – z. B. Wohn- oder Bürogebäude – ist unerheblich. Bodenschätze sowie Betriebsvorrichtungen rechnen nach § 68 Abs. 2 Nr. 1, 2 BewG nicht zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Die erweiterte Kürzung kommt nur hinsichtlich der begünstigten Tätigkeit – also der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – in Betracht. Weitere vom Grundstücksunternehmen ausgeübte Tätigkeiten sind begünstigungsschädlich, sodass entweder die erweiterte Kürzung in vollem Umfang keine Anwendung findet oder nur die entsprechenden Tätigkeiten nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 61 Unschädlich für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist die Ausübung der in § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind insofern nicht begünstigt, als sich die erweiterte Kürzung nur auf den Teil des Gewerbeertrags erstreckt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu den erlaubten, aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die seit dem 1.1.2021 geltenden Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Telekommunikationsdienstleistungen präzisiert. Im Mittelpunkt der Präzisierung des UStAE stehen die Telekommunikationsdienstleistungen, die Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen und den Mietern bzw. den Eigentümern weiterberechnen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zeitvergütung für den T... / G. Praxismuster für die Abrechnung eines Testamentsvollstreckers

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitlich begrenzte Eigentumsüberlassung als schädliches Nebengeschäft i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / a) Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Rz. 16 Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2021 (TKG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex). Ziele des Kodex sind der Ausbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die Gewährleistung eines nachhaltigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteueroption bei Grun... / D. Mögliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Unseres Erachtens ist es nun an der Finanzverwaltung, Abschnitt 9.2 Abs. 9 UStAE an die jüngste Rechtsprechung des BFH anzupassen. Auch wenn eine Reaktion seitens der Finanzverwaltung noch aussteht, ist ein Berufen auf die Entscheidung vom 2.7.2021 empfehlenswert, soweit dies im konkreten Einzelfall einen Mehrwert bietet.[43] Wurde in bereits notariell beurkundeten Grundstüc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteueroption bei Grun... / B. Problemaufriss

Zeitpunkt der Ausübung: Voraussetzung für die Ausübung der Umsatzsteueroption ist, dass der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG folgt für diesen Verzicht, dass er "nur in dem gemäß § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertrag" erfolgen kann.[15] Nach übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Umsatzsteuerklausel in Grundstückskaufverträgen

Die aktuelle Rechtsprechung des BFH hat auch Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen in Grundstückskaufverträgen. Vertragliche Regelungen orientieren sich zwar grundsätzlich an dem jeweiligen Einzelfall. Allerdings empfiehlt es sich u.a. folgende Aspekte bei bestimmten Grundstückslieferungen, bspw. von einem Immobilien-Projektentwickler, zu beachten. Vollständige O...mehr