Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertfortschreibung bei Wegfall der Grundsteuervergünstigung und der Beihilfe für Arbeiterwohnstätten

Rz. 114 [Autor/Stand] Mit Wegfall der Grundsteuervergünstigung entfiel der Grund für den Zuschlag nach § 79 Abs. 3 BewG. Deshalb war wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auf den nächsten Stichtag eine Wertfortschreibung zugunsten des Grundstückseigentümers durchzuführen, wenn die Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG überschritten sind.[2] Der Vermieter ist regelmäß...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Wohnungen in Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken und Mietwohngrundstücken

Rz. 74 [Autor/Stand] Für eigengenutzte Wohnungen oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG zu schätzen ist, kann i.d.R. die Kostenmiete nicht unterschritten werden. Wird von Mietern des zu bewertenden Grundstücks bzw. in vergleichbaren Grundstücken, bei denen die tatsächlich gezahlte Miete für die Einheitsbewertung maßgebend ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Nicht in die Jahresrohmiete einzubeziehende Zuschläge und Betriebskosten

Rz. 27 [Autor/Stand] Untermietzuschläge und Betriebskosten für besondere Anlagen gehören nach ausdrücklicher Vorschrift des § 79 Abs. 1 Satz 4 BewG nicht zur Jahresrohmiete. Diese Beträge sind, soweit sie in der Miete enthalten sind, herauszurechnen. Es kommen die folgenden Zuschläge und Kosten in Betracht: 1. Untermietzuschläge. Nach der amtlichen Begründung zum BewÄndG 1965 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Wohnungen in Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken und Mietwohngrundstücken

Rz. 65 [Autor/Stand] Für eigengenutzte Wohnungen oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG zu schätzen ist, kann i.d.R. die Kostenmiete nicht unterschritten werden. Wird von Mietern des zu bewertenden Grundstücks bzw. in vergleichbaren Grundstücken, bei denen die tatsächlich gezahlte Miete für die Einheitsbewertung maßgebend ist ...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datenlöschung, Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten [Rdn 158]

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zerb 12/2015, Die verspätet... / Aus den Gründen

II. 1. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 3. ist als Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise eingelegt. a) Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beteiligten zu 3. schon mit ihrem Schriftsatz vom 10.6.2015 Beschwerde gegen den – ihnen damals noch nicht positiv bekannten – Ausschließungsbeschluss vom 16.3.2015 ein...mehr

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Dienstwohnung / 3.7 Tod des Mieters

Verstirbt der Beschäftigte, der zugleich Mieter einer Werkmietwohnung ist, so sind die §§ 563–564 BGB zu beachten. 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kind...mehr

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Dienstwohnung / 2.9.2 Vertragliche Hausordnung

Regelmäßig ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, d. h. der Mieter hat vor oder bei Vertragsschluss Kenntnis von der Hausordnung bekommen. In diesem Fall ist die Hausordnung eine Art "Allgemeine Geschäftsbedingung". Praxis-Tipp Im Vertrag sollte die Geltung der Hausordnung bestimmt und dem Mieter ein Exemplar der Hausordnung zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt we...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.2 Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen

Kündigt ein Vermieter eine Werkmietwohnung mit der Kündigungsfrist des § 573c BGB, so steht dem Mieter das Widerspruchsrecht (Sozialklausel) nach §§ 574 ff. BGB zu. Das Widerspruchsrecht besteht auch, wenn dem Mieter einer normalen (oder auch funktionsgebundenen) Werkmietwohnung mit der Frist nach § 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt wird. Gemäß § 576a Abs. 1 BGB sind in diesem F...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.1 Kündigungsgrund

§ 576 BGB dient lediglich der Verkürzung der Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen, er enthält aber keine Kündigungsgründe, so dass diesbezüglich § 573 BGB zu beachten ist. Hinsichtlich des Kündigungsgrunds ist zu unterscheiden, ob die Kündigung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung des Arbeitverhältnisses erfolgt. Als Kündigungsgrund während...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.1 Allgemein

Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfe...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.5 Wahlrecht hinsichtlich der Kündigungsfristen

Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB sind für einen Vermieter besonders dann wichtig, wenn er nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welches damit beendet ist, die Wohnung für einen neuen Beschäftigten benötigt und schnellstmöglich frei haben will. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es aufgrund der ...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.2 Kündigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt § 576 BGB dem Vermieter das Recht zur ordentlichen Kündigung der Werkmietwohnung mit verkürzten Fristen. Der Umstand, dass der Vermieter den Arbeitsvertrag bereits gekündigt hat, reicht nicht aus.[1] Erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf die Kündigungserklärung dem Mieter zugehen. Nicht ausreichend ist die tatsäc...mehr

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Dienstwohnung / 2.9.1 Einseitige Hausordnung

Ist die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrags geworden, sondern wurde sie vom Vermieter bekannt gegeben, spricht man von einer einseitigen Hausordnung. Diese darf nur Pflichten enthalten, die sich bereits aus dem Gesetz oder dem Mietvertrag ergeben. Unzulässig wäre die Schaffung neuer Pflichten wie etwa der Schnee- und Glättebeseitigung oder der Treppenreinigung. Ge...mehr

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Dienstwohnung / 3.2.4 Mieterhöhung

Einseitige Mieterhöhungen des Vermieters sind unzulässig, es gelten die §§ 557ff. BGB. Der Vermieter kann aber die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete unter den Voraussetzungen der §§ 558ff. BGB verlangen, wenn eine Mieterhöhung nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Damit kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden, allerdings darf die Miets...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.2 Fortsetzung des Mietverhältnisses

§ 563a BGB enthält eine Sonderregelung, wenn mehrere Personen gemeinsam Mieter waren. Das Mietverhältnis wird mit den Mitmietern fortgesetzt, diese Regelung ist gegenüber dem Eintritt nach § 563 BGB vorrangig. Damit bleibt der/bleiben die Mitmieter Mietpartei. Diese haben gemäß § 563a Abs. 3 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Ein Kündigungsrecht des Vermieters ergibt sich nicht ...mehr

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Dienstwohnung / 3.1 Allgemeines

Werkmietwohnungen werden "mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet" also nicht überlassen wie Dienstwohnungen bzw. Werkdienstwohnungen oder Personalunterkünfte. Als Dienstverhältnis kommen insbesondere ein Arbeitsverhältnis mit Beschäftigten sowie ein Ausbildungsverhältnis in Betracht; Voraussetzung ist stets eine unselbstständige Tätigkeit. Dienstv...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.4 Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz

Unabhängig davon, ob ein Widerspruchsrecht besteht, kann der Mieter einer Werkmietwohnung die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO bzw. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO geltend machen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Der Mieter einer Werkmietwohnung, dessen Mietverhältnis gekündigt wurde, kann ein Widerspruchsrecht aus §§ 574 ff. BGB (sog. Sozialklausel) haben. 3.8.3.1 Allgemein Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Fami...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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Dienstwohnung / 4.12 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Wählt der Arbeitgeber für die Kündigung einer Werkdienstwohnung die Kündigungsfrist des § 573c BGB, so finden die §§ 574 BGB, also das Widerspruchsrecht, Anwendung. Gemäß § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen. Im Falle der Anwendung des § 576b BGB gilt das zum...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.3 Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Nach § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b BGB rechtzeitig hinweisen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Wohnraum im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB handelt. Wichtig Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht ist nicht zwingend, er muss auch nicht im Kündigungsschreiben enthalten sein. Gleichwo...mehr

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Dienstwohnung / 7.2 Umwandlung einer Mietwohnung

Wenn allerdings zunächst nur ein Mietverhältnis besteht und dann ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird, kann das Arbeitsverhältnis nicht die Geschäftsgrundlage des Mietvertrags sein, so dass hierdurch kein Werkmietwohnungs- oder gar Werkdienstwohnungsverhältnis entstehen kann. Dies würde eine nachträgliche Verkürzung der Vorschriften der §§ 573c Abs. 4, 574 Abs. 4 und 574a A...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis

Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt haben, in das Mietverhältnis ein. Zudem können auch andere in der Wohnung lebende Fa...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.3 Haftung für Verbindlichkeiten

Personen, die in das Mietverhältnis eintreten (§ 563 BGB) oder es fortsetzen (§ 563a BGB), haften gemäß § 563b BGB gemeinsam mit den Erben als Gesamtschuldner für alle bis zum Tod des Mieters aus dem Mietverhältnis entstandenen Verbindlichkeiten.mehr

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Dienstwohnung / 3.7.4 Fortsetzung mit Erben

Treten keine Personen in das Mietverhältnis ein oder setzen es fort, so wird es gemäß § 564 BGB von den Erben fortgeführt. Sowohl der Vermieter als auch die Erben sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt nach der Kenntnis vom Tod des Mieters, dem Umstand, dass keine Person i...mehr

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Dienstwohnung / 2.8 Mietminderung/Schadensersatz

Eine Mietminderung ist auch bei Dienstwohnungen möglich, da die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts festzusetzen ist und durch den Mangel die übliche Miete geringer ist. Der Dienstwohnungsinhaber kann bei Mängeln der Dienstwohnung entsprechend den Vorschriften des BGB Minderung der Dienstwohnungsvergütung verlangen. Er ist insofern nicht schlechter gest...mehr

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Dienstwohnung / 4.6 Mieterhöhung

Die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe sind für Werkdienstwohnungen jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn ein Teil des zu zahlenden Nutzungsentgelts durch Einbehalt von Vergütungsbestandteilen geleistet wird und der so genutzte Entgeltbestandteil im Zuge des zu beurteilenden Mieterhöhungsverlangens Änderungen unterläge. Damit ist eine Erhöhung der Miete einer Werkdienstw...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.1 Kündigung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erfolgt die Kündigung der Werkmietwohnung, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet ist, sind die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB einzuhalten; auf die Fristen des § 576 BGB darf der Vermieter sich nicht berufen. Dabei ist streitig, ob während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses das Recht zur ordentlichen Kündigung überhaupt besteht.[1] Für eine ordentliche...mehr

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Dienstwohnung / 2.19 Lohnsteuer

Die verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung ist ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist, wenn die vergünstigte Überlassung auf dem Arbeitsverhältnis beruht. Ein geldwerter Vorteil ist gegeben, wenn die Miete die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung unterschreitet. Der Wert der verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung ist nach...mehr

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Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen (zu § 2 UStG)

Überblick Kauft jemand eine zahlungsgestörte Forderung, wird er mit dem Einzug der Forderung nach der Rechtsprechung des EuGH nicht wirtschaftlich tätig. Ein Vorsteuerabzug steht ihm deshalb für Eingangsleistungen, die mit dem Erwerb und dem Einzug der Forderungen im Zusammenhang stehen, nicht zu. Die Finanzverwaltung übernimmt jetzt die Grundsätze aus der Rechtsprechung des...mehr

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zfs 12/2015, Verjährungsunt... / Sachverhalt

Die dem Betr. vorgeworfene Ordnungswidrigkeit erfolgte am 7.8.2013 mit einem Mietfahrzeug. Nachdem mitgeteilt worden war, Mieter des Tatfahrzeuges sei am Tattag der Betr. gewesen, veranlasste die Bußgeldbehörde am 19.8.2013 dessen Anhörung und beauftragte anschließend die Polizei mit seiner Identifizierung, nachdem er sich auf die Anhörung nicht geäußert hatte. Am 8.10.2013 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehung der Hauptforderung nach Eröffnung des Verfahrens (Nr. 1)

Rn 4 In dem in Nr. 1 geregelten Fall wird im Gegensatz zu § 95 die Forderung der Insolvenzmasse (Hauptforderung), gegen die aufgerechnet werden soll, nach Verfahrenseröffnung überhaupt erst begründet. Die dadurch vollständig erst nach Verfahrenseröffnung entstehende Aufrechnungslage ist nicht schutzwürdig, da der aufrechnende Insolvenzgläubiger bis zur Verfahrenseröffnung nu...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksübertragung als Geschäftsveräußerung

Leitsatz 1. Die für eine Geschäftsveräußerung oder für eine Teilgeschäftsveräußerung in Bezug auf ein Vermietungsunternehmen erforderliche Nachhaltigkeit der Vermietung liegt bei einer Vermietung über insgesamt 17 Monate vor. 2. Die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Blockheizkraftwerk: Betrieb gefährdet erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Kommentar Grundstücksunternehmen, die ein Blockheizkraftwerk betreiben wollen, sollten unbedingt die gewerbesteuerlichen Folgen einkalkulieren, denn die Lieferung von Strom ist eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit, die eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung entfallen lässt. Es gibt allerdings Gestaltungen, um gewerbesteuerliche Nachteile zu vermeiden. Gehört zum Betriebsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2015, Vollstreckung... / Leitsatz

Hat der Mieter von Gewerberäumen gegen ein Berufungsurteil des OLG auf Räumung und Herausgabe Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, kann er im noch laufenden Erkenntnisverfahren Vollstreckungsschutz über §§ 544 Abs. 5 Satz 2, 719 Abs. 2 ZPO erhalten; ein Antrag nach § 765a ZPO ist daher unzulässig. LG Frankfurt, Beschl. v. 27.2.2015 – 11 T 29/15mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / Leitsatz

1. Das angebliche Bestehen von Untermietverhältnissen über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reicht nicht zur Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen die Räumung nach § 765a ZPO. 2. Aus einem gegen den Hauptmieter erstrittenen Räumungstitel kann grundsätzlich nur gegen diesen die Zwangsvollstreck...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 2 II. Die Entscheidung

Frist als erstes Hindernis Zutreffend weist das AG bezüglich des Vollstreckungsschutzantrages darauf hin, dass die Schuldnerin bereits die Frist für den Antrag auf Räumungsschutz nach § 765a Abs. 3 ZPO nicht eingehalten hat. Ihr wäre es auch möglich gewesen, den – mit dem Bestehen von drei Untermietverhältnissen begründeten – Räumungsschutzantrag zu einem früheren Zeitpunkt z...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 3 Der Praxistipp

Schnelles Handeln wichtig Zahlt der Mieter seine Miete nicht, entsteht schnell ein erheblicher Schaden, so dass der Rechtsdienstleister gehalten ist, schnell zu reagieren. Kurze Fristen zur Zahlung, danach die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit dem Räumungsverlangen und eine konsequente Titulierung sind hier gefordert. In der Zwangsvollstreckung muss dann auf einen schnelle...mehr

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AGS 10/2015, Negative Fests... / 2 Anmerkung

Schon der Leitsatz zeigt, dass der BGH das Bewertungsproblem nicht verstanden hat. Im Streit waren nicht die "Modernisierungsmieterhöhungserklärungen", sondern der Anspruch auf Zahlung der Miete. Im Falle der Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme (§ 599 BGB) tritt die Mieterhöhung gem. § 559b Abs. 2 S. 1 BGB automatisch mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten

Leitsatz Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Herausgabe einer Mietsicherheit durch einen Verwalter

Leitsatz Hat der Mieter eines Sondereigentums eine Mietsicherheit nicht an den vermietenden Wohnungseigentümer, sondern an den Verwalter des Sondereigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter berechtigt, die Überlassung der Mietsicherheit direkt von diesem zu fordern. Normenkette § 152 Abs. 1, 2 ZVG Das Problem K ist seit Anfang April 2013 Zwangsverwalter eines Wohnungseigent...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch: Asylbewerber

Leitsatz Eine vorrübergehende Vermietung eines 80 m2 großen Sondereigentums an 11 Asylbewerber ist kein störender Gebrauch. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer B vermietet ohne eine Beschränkung der Personenzahl sein 80 m2 großes Sondereigentum an das Landratsamt Traunstein. Dieses bringt dort 11 Asylbewerber unter. Es gibt 2 getrennte Schlafr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen ausgeschiedenen früheren Eigentümer?

Leitsatz Aus den §§ 18, 19 WEG folgt kein Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den nach Veräußerung ausgeschiedenen früheren Eigentümer. Normenkette §§ 18, 19 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen, dass Wohnungseigentümer B sein Wohnungseigentum veräußern muss. B fügt sich – und veräußert daher sein Wohnungseigentum an Q. Der Q (gegebenenfalls ein "Strohmann") vermi...mehr

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FF 9/2015 / Erbrecht

a) Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses vo...mehr

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Vorsteuerabzug aus Entschädigungszahlung für vorzeitige Pachtvertragsauflösung

Leitsatz Gehört die für die Vertragsaufhebung gezahlte Entschädigung zu den Kostenelementen der besteuerten Verpachtungsumsätze, ist ein Vorsteuerabzug möglich - auch wenn bereits im Aufhebungsvertrag die Absicht geäußert wurde, das Grundstück später zu verkaufen. Sachverhalt Der Kläger hatte ein Grundstück bis März 2020 an die Brauerei X verpachtet, die es wiederum an Frau Y...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Büro­gebäudekomplexes durch einen Bauträger

Leitsatz 1. Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt zu einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn der Erwerber durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in bestehende Mietverträge vom Veräußerer ein Vermietungsunternehmen übernimmt. 2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Veräußerer ein Bauträger ist, der ein Gebäude erworben...mehr

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zfs 8/2015, Anwaltsvergütun... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5 nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg … ." [17] 2. … [18] a) Nach § 277 Abs. 1 S. 1 FamFG erhält der Verfahrenspfleger Ersatz seiner Aufwendungen...mehr