Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hab) Das Objekt der Betrachtung

Rn. 107b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen, dh (BFH IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 3/10, BStBl II 2011, 166; BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815; BFH IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196; Schallmoser, DStR 2013, 501; s § 21 Rn 29 (Nacke)), also die auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die persönliche Zurechnung der Einkünfte

Rn. 127 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Damit die Einkünfte jedes StPfl gesondert erfasst werden können, ist zu fragen, welche Einkünfte ihm persönlich zuzurechnen sind. Insbesondere wegen der progressiven Besteuerung ist dies bedeutsam. Unabhängig vom Steuerrecht mag es für die Angehörigen einer Familie bedeutungslos sein, wer von ihnen welche Einkünfte erzielt, solange alles Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus VuV

Rn. 135 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH BStBl II 1987, 322; Nießbrauchs-Erlass BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Rz 1), dh, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs 1 EStG genannten WG einem anderen entgeltlich auf Zeit zur...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Schriftform

Rz. 9 Die Staffelmiete muss – zwischen den Mietvertragsparteien – vereinbart werden; dies kann beim Mietvertragsabschluss als auch nachträglich während eines bereits bestehenden Mietvertrags geschehen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 30). Rz. 10 Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden (§ 557a Abs. 1 Satz 1). Schriftform (vgl. dazu näher § 550 Rn. 2) bedeu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Staffel

Rz. 11 Die Staffelmietvereinbarung muss mindestens zwei verschiedene Mietstufen enthalten, wobei die zweite Stufe höher sein kann als die erste. Es genügt, wenn neben der Anfangsmiete nur eine weitere Mieterhöhung bei Vertragsschluss vereinbart wird (BGH, Urteil v. 16.11.2005, VIII ZR 218/04, WuM 2006,102; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 45). Jedoch können auch fal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Mindestdauer der Staffel

Rz. 16 Die Miete muss – gleichgültig ob Staffelmiete oder davor geltende Miete – mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 Satz 1). Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen Erhöhungsstufen mindestens jeweils ein Jahr liegen muss. Ist irrtümlich in einem Mietvertrag die erste Erhöhung schon nach weniger als einem Jahr vorgesehen, ist die gesamte Staffelmietverein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 19 Unabhängig von seiner Dauer kann der Wohnraummietvertrag mit einer Staffelmietvereinbarung vom Mieter stets zum Ende des vierten Jahres gekündigt werden (LG Berlin, GE 2000, 207; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 59). Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksamkeit gem. § 5 WiStG

Rz. 18 Die Staffelmiete darf – wie alle Mieten – die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 % übersteigen (§ 5 WiStG – OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2000, 4 U 1122/99, GE 2000, 277; LG Berlin, Urteil v. 29.1.1998, 62 S 306/97, NZM 1998, 1000; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 72 ff.). Bei der Überprüfung einer Mietvereinbarung nach § 5 WiStG sind nämlich auch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Ehewohnung im Miteigentum eines Ehegatten mit einem Dritten

Rz. 199 Hat nur ein Ehegatte Eigentum (oder Nießbrauch, Erbbaurecht, dingliches Wohnrecht) an der Ehewohnung, aber zusammen mit einem Dritten, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der an der Ehewohnung nicht dinglich berechtigte Ehegatte kann deren Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wird die Ehewohnung aus Gründen der Billigkeit dem ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gemietete Ehewohnung

Rz. 447 Bei einer Mietwohnung sieht § 1568a Abs. 3 BGB vor, dass der Ehegatte, dem die Ehewohnung überlassen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten an den Vermieter über die Überlassung in das von dem anderen Ehegatten oder von beiden Ehegatten gemeinsam eingegangene Mietverhältnis eintritt und dieses allein fortsetzt. Ein entsprechendes Schreiben könnte...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Definition "Ehewohnung"

Rz. 195 Unter den Begriff der Ehewohnung fallen alle Räumlichkeiten, die die Ehegatten vor ihrer Trennung überwiegend zum gemeinsamen Wohnen benutzt haben bzw. die dafür bestimmt waren. Nebenräume und Grundstücksflächen gehören dazu. Ehewohnung kann eine nicht abgeschlossene Wohneinheit, ein Einzimmerraum, ein möbliertes Zimmer, ein Gartenhaus, ein Wohnmobil oder eine Schiff...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Miete oder Nutzungsentschädigung? Verhältnis zur Unterhaltsregelung

Rz. 202 Nach § 1568a Abs. 5 BGB können sowohl der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen werden soll, als auch der Eigentümer oder Miteigentümer bzw. sonst zur Vermietung Berechtigte den Abschluss eines Mietverhältnisses verlangen. Sie müssen dies aber nicht. Kommt es nicht zum Abschluss eines Mietvertrages, ergibt sich für den Fall des Miteigentums der Ehegatten an der Ehewoh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Gemietete Ehewohnung

Rz. 210 Muster 3.30: Gemietete Ehewohnung Muster 3.30: Gemietete Ehewohnung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[321] Wohnungszuweisungsantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________[322] gegen Herrn _______...mehr

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Rückstellung, Drohverlustrü... / 3.1 Schwebendes Geschäft

Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn Vertragspartner verpflichtende Verträge abgeschlossen haben, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind und die Leistung noch nicht (auch nicht teilweise) erbracht wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen Leistungsaustausch handelt, wie z. B. bei einem Kaufvertrag, Werkliefervertrag, Dienstleistungsvertra...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Umlagevoraussetzung

Rz. 1 Bisher konnte der Vermieter nicht einseitig von Eigen- auf Fremdversorgung (Wärmecontracting) umstellen und den gesamten Wärmepreis inklusive Anteile für Instandhaltung, Abschreibung, Gewinne und Ähnliches umlegen (BGH, VIII ZR 54/04, GE 2005, 664; KG, Beschluss v. 13.2.2007, 8 U 159/06, GE 2007, 444; AG Berlin-Wedding, Urteil v. 14.1.2010,22a C 180/99, Juris; AG Berli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zulässige Vereinbarungen

Rz. 2 Die Mietabänderungsvereinbarung kann nur während des Bestehens des Mietverhältnisses – also nach Vertragsschluss – getroffen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 557 Rn. 2). Der noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragene Grundstückserwerbers kann mit dem Wohnungsmieter eine Mieterhöhung ab seinem Eintritt in den Mietvertrag vereinbaren, da es sich um ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 17 § 556b Abs. 2 beschränkt – unabhängig von § 536 Abs. 4 und den vorrangig zu prüfenden §§ 307, 309 Nr. 3 – für ab dem 1.9.2001 abgeschlossene Wohnraummietverträge die Möglichkeit, das Aufrechnungsrecht des Mieters vertraglich einzuschränken. Für die Zeit vor dem 1.9.2001 gilt weiterhin § 552a a. F. Der Mieter kann nunmehr entgegen einer vertraglichen Vereinbarung nicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 556b Abs. 1 verlagert abweichend von § 551 a.F., der nach Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBG für die bis zum 31.8.2001 abgeschlossenen Mietverträge weiter gilt, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Miete für Wohnraum auf den Beginn der Mietzeit, spätestens auf den dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte. Die Fälligkeit tritt erst mit Ablauf des dritten Werktages ein,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolge der Nichtigkeit

Rz. 21 Lediglich diejenigen Vereinbarungen des Wohnraummietvertrags, die zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Regelungen abweichen, sind unwirksam; die übrigen Mietvertragsvereinbarungen bleiben grundsätzlich wirksam. Nur wenn mehrere unwirksame Vereinbarungen von anderen Vertragsklauseln nicht getrennt werden können, erstreckt sich gemäß § 139 die Unwirksamkeit der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Verjährung

Rz. 14 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch fällig geworden ist und der Vermieter von den Mietzahlungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Mieters Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1a Nr. 1, 2). Achtung Verjährungsfrist auch für Nebenkosten Die dreijährige Verjährungsf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Umstellungsankündigung

Rz. 10 Der Vermieter ist gem. § 556c Abs. 2 verpflichtet, dem Mieter die Umstellung spätestens drei Monate vorher anzukündigen. "Umstellung" ist hier die Einstellung des Wärmepreises an die Stelle der Einzelkosten in die Heizkostenabrechnung, nicht die technische Umgestaltung der Wärme-/Warmwasserversorgung (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 11). Während des Laufes einer Ab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 11 Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind bei Wohnraum unwirksam. Dies gilt nicht nur für nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes abgeschlossene Mietverträge. Vermieter und Mieter dürfen daher z.B. nicht vereinbaren, dass der Vermieter die Miete um die in ihr enthaltenen Investitionsrücklagen für die Heizung, entsprechende Gewinnanteile, Versi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 3 Die Neuregelung gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum. Für preisgebundenen Wohnraum gilt die speziellere Vorschrift des auch auf bei der Umstellung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung anwendbaren (§ 5 Abs. 3 NMV (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 1; Lützenkirchen, ZMR 2014, 955). Danach ist bei einer Verringerung des Gesamtbetrages der laufenden Aufwendunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Umstellung auf Wärmelieferung

Rz. 6 Voraussetzung der einseitigen Kostenumlage ist erstens die Umstellung der Eigenversorgung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung. Der Abschluss neuer Mietverträge über Wohnungen, die bereits im Wege des Contractings versorgt werden, fällt nicht darunter (RegEntw-BT-Drucks. 17/10485 S. 23). Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Nah – oder Fernwärme handelt (vgl. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Begrenzung durch Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 2 Die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung waren ferner insoweit nicht umlagefähig, als sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 a. F.) verstießen (vgl. auch LG Berlin, Urteil v. 30.8.2004, 67 S 104/04, GE 2004, 1294). Unproblematisch war der Fall, dass die Kosten der Wärme- und Warmwasserlieferung niedriger als die Kosten der Zentralheizung waren. Der Verm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S.2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Transportrecht

Rz. 57 Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die "Beförderung" von Gütern. Die einzelnen Vertragstypen sind für das inländische Recht überwiegend im HGB geregelt: Frachtvertrag (§§ 407ff. HGB) – für Straßen-, Eisenbahn-, Flug- und Binnenschifftransporte Umzugsvertrag (§§ 451–451h HGB) Speditionsvertrag (§§ 453ff. HGB) Lagervertra...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.7 Ankündigung gegenüber dem Mieter

Rz. 24 Die Ankündigung muss gegenüber dem Mieter erfolgen. Mieter ist grundsätzlich derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ist der Mieter eine Einzelperson, braucht die Ankündigung nur ihm gegenüber erfolgen. Sind Mieter mehrere Personen, (z.B. Ehegatten vgl. dazu § 555a Rn.9) müssen die Maßnahmen allen gegenüber angekündigt werden. Rz. 25 Ausreichend ist der Zuga...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 555f, der gem. § 578 Abs. 2 entsprechend auch auf Geschäftsräume anwendbar ist, betrifft lediglich solche Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrages (LG Leipzig, Urteil v. 20.2.2009, 8 O 3429/08, WuM 2010, 243) aus Anlass von konkreten Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden; ausreichend ist, dass die Modernisierungsvereinbarung dem Mietve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 52 Modernisierungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 4.7.1989, 2/11 S 2/89). Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist aber eine zum Nachteile des Mieters von § 555c Abs. 1-2 abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555c Abs. 5); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen is...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gem. § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300 = NZM 2001, 89 f. = GE 2001, 55) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c R...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarungen über die Höhe der zukünftigen Miete

Rz. 9 Die Parteien können sich individual-vertraglich auch auf die Höhe der zukünftigen Miete einschließlich etwaiger Betriebskosten einigen. Die Parteien können eine Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 ebenso vereinbaren wie auch eine höhere Miete als nach § 559 Abs. 1 zulässig. Die Mieterhöhung kann auch gestaffelt werden dahingehend, dass sie zunächst unter der nach ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.4 Form der Ankündigung

Rz. 4 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Übergangsregelung

Rz. 54 In den bis zum 1.5.2013 entstandenen Mietverhältnissen muss die Ankündigung den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Satz 1 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung entsprechen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt dem Mieter zugegangen ist (Artikel 229 EGBGB i. d. F. des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 1 des MietRÄndG). Da die Übergangsregelung sich auf sämtliche "entstandene(n)" Mi...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 37 Die Zwangsverwaltung einer Wohnung ist zur Sicherstellung der laufenden Hausgeldzahlungen eine sinnvolle Maßnahme, sofern die Wohnung nicht vom Eigentümer selbst genutzt, insbesondere wenn sie vermietet wird. Ist der Schuldner zugleich Eigentümer eines Teileigentums "Stellplatz" oder "Garage", können die Wohnung und das Teileigentum zugleich (als "wirtschaftliche Einh...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Ansprüche gegen den vermietenden Eigentümer

Rz. 76 Im alten Recht (§ 14 Nr. 2 WEG a.F.) war ausdrücklich geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer für die Einhaltung der Pflichten durch die Personen zu sorgen hat, denen er die Benutzung seines Wohnungseigentums überlässt (typischerweise also Mietern). Die Vorschrift als solche ist zwar entfallen; ihr Regelungsgehalt gilt aber weiter, da er in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG aufge...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Ansprüche gegen den störenden Mieter

Rz. 80 Nach zutr. herrschender Meinung können die Gemeinschaft oder gestörte einzelne Miteigentümer – alternativ zur Inanspruchnahme des vermietenden Eigentümers oder gleichzeitig – direkt gegen einen störenden Mieter vorgehen und gem. § 1004 BGB die Unterlassung von Störungen beanspruchen. Es gilt vereinfacht gesagt der Grundsatz, dass der Mieter keine weitergehenden Befugn...mehr