Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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§ 3 Trennung der Eheleute / K. Auswirkungen der Trennung auf die gemeinsame Mietwohnung

Rz. 170 Die in praktischer Hinsicht am häufigsten vorkommende Art der Trennung von Eheleuten ist der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Mietwohnung, wohingegen der andere dort (zumindest noch eine Zeit lang) wohnen bleibt. Dabei stellen sich folgende Fragen:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / G. Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf die gemeinsame Wohnung

Rz. 342 Bei Trennung und Scheidung der Ehegatten verlässt meist ein Ehegatte freiwillig die bisherige Ehewohnung und überlässt die Räumlichkeiten dem anderen Ehegatten. Handelt es sich um eine Mietwohnung, übernimmt der verbliebene Ehegatte isR den Mietvertrag allein. Steht die Immobilie im Alleineigentum des anderen Ehegatten oder im Miteigentum beider Ehegatten, bietet es ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Voraussetzungen der gerichtlichen Wohnungszuweisung gem. § 1361b BGB

Rz. 195 Nach § 1361b BGB kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten im Falle der Trennung verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder Teile der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden, wobei eine unbillige Härte auch dann gegeben sein kan...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Fortbestand des Mietverhältnisses

Rz. 171 Weder die Trennung noch die Scheidung an sich haben Einfluss auf den Bestand eines Mietverhältnisses unabhängig davon, ob beide Ehegatten die Wohnung angemietet hätten oder nur ein Ehegatte Mieter ist. Ist nur ein Ehegatte Mieter, ist der Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten W...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / C. Rechte und Pflichten des Schuldners

Rz. 13 Nach der Beschlagnahme verbleibt die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks nach wie vor dem Schuldner, § 24 ZVG. Ist jedoch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücks gefährdet, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einschreiten, § 25 ZVG. Verstößt der Schuldner hiergegen, könnte ein Grundpfandrechtsgläubiger auf Unterlassu...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / II. Scheingebote

Rz. 66 Gebote, die in der Absicht abgegeben werden, im Fall des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen und zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.[95] Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH 19.7.2018:[96] Hier wurde – wieder einmal – mit unfairen und unzulässigen Mitteln versucht, im Versteigerungstermin Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind nach den allgemein Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen auf ihre steuerrechtliche Wirksamkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Verträge zwischen Eltern und volljährigen Kindern. Die nachfolgenden Grundsätze gelten des Weiteren auch bei Mietverhältnissen zwischen PersGes und Pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fremdüblichkeit des Vertragsinhalts

Rn. 185 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren muss der Vertragsinhalt im Wesentlichen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hier kommt es auf eine Gesamtbetrachtung an. Je mehr der Vertrag unübliche Regelungen enthält, desto eher spricht dies gegen eine Anerkennung des Mietverhältnisses. Die Rspr hat hier in einer Reihe von Einzelfällen diese Voraussetzung geprüft. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit

Rn. 175 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit eines Mietvertrages handelt es sich nur um ein Beweisanzeichen (Indiz) für die Anerkennung (BFH BStBl II 2000, 386; 2007, 294; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 84, 40. Aufl). Der Formmangel stellt aber ein starkes Indiz gegen die steuerliche Anerkennung dar (BFH BStBl II 2011, 20; BMF BStBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und eindeutige Vereinbarung

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zur Anerkennung ist erforderlich, dass die vertragliche Vereinbarung klar und eindeutig ist. So fehlt es an einer eindeutigen Regelung, wenn die im Vertrag genannte Miete nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie auch die Nebenkosten enthält oder nicht (BFH BFH/NV 2004, 1531; FG Mchn EFG 1998, 1127). Auch die Vereinbarung einer Überlassung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohngemeinschaft

Wird im Rahmen einer familiären Haushaltsgemeinschaft, einer Wohngemeinschaft zB von Studenten oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Mietvertrag zwischen den Teilnehmern der Haushaltsgemeinschaft geschlossen (auch in Form einer Untervermietung), so mag es sich zwar zivilrechtlich um einen wirksamen Vertrag handeln; jedoch ist er steuerlich idR nicht anzuerkennen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweiserfordernisse bei Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken, Sachinbegriffen, Luxusobjekten und nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Rn. 31 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr hat in bestimmten Fällen eine besondere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für erforderlich gehalten. Bei diesen Objekten hat das FA bzw FG im Einzelfall festzustellen, ob der StPfl beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die WK zu erzielen (BFH BStBl II 2010, 1038; 2013, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Es kommt darauf an, ob die Schadensersatzleistungen durch das Nutzungsverhältnis veranlasst sind. So sind Zahlungen des Mieters wegen vertragswidriger Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsablauf und dadurch entstandener Mietausfall (vgl BFH BStBl II 1971, 624) ebenso wie Ersatzleistungen wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache (BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zivilrecht und Steuerrecht

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "VuV" in § 21 EStG wird von der Rspr nicht zivilrechtlich, sondern wirtschaftlich verstanden. Es kommt auf den wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung an (BFH BStBl II 1974, 130; 2002, 829; 2004, 507; 2008, 679; FG SchlH EFG 2012, 840). Es kommt daher allein darauf an, dass der StPfl PV an einen Dritten zeitlich bef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zahlung des Mietzinses

Rn. 192 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hier kann auch die ältere Rspr herangezogen werden. So ist die erste Zahlung des vereinbarten Mietzinses zehn Monate nach Vertragsabschluss nicht hinnehmbar (s BFH BStBl II 1992, 75; BFH/NV 2002, 1157). Auch starke Schwankungen bei der Zahlung des Mietzinses sprechen für eine fehlende tatsächliche Durchführung des Mietvertrages (BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hatte der BFH bei Angehörigen-Mietverhältnissen früher die tatsächliche Durchführung und den Fremdvergleich derart streng geprüft, dass schon geringe Abweichungen in formeller Hinsicht (zB unklare Formulierungen des Vertrags) oder Abweichungen vom Vertrag hinsichtlich Mietzahlungen und Nebenkosten zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zurechnung von Drittaufwand

Rn. 172 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei Fällen des Drittaufwands ist zu entscheiden, wem die Aufwendungen zuzurechnen sind. Vor allem bei Eheleuten spielt die Frage eine wichtige Rolle. Soweit es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg handelt, ist die Zurechnung unproblematisch. Sie führt zur Anerkennung eines Aufwandstatbestandes beim StPfl. Dies hat der Große Senat des BFH b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ortsübliche Marktmiete und das Entgelt für die Überlassung der Wohnung

Rn. 76 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der drei Bereiche (> 50 %, mindestens 50 % aber weniger als 66 % und < 66 %) ist die ortsübliche Miete. Dies ist bei Vorliegen der örtliche Mietspiegel (BFH BStBl II 2021, 479 mit Hinweisen, wann ein Rückgriff auch auf einen vorhandenen Mietspiegel nicht in Betracht kommt). Liegt ein Mietspiegel nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rn. 231 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird ein von den Eltern selbst genutztes, bebautes Grundstück auf den Erben gegen Versorgungsleistungen übertragen und gleichzeitig eine Anmietung des Objekts durch die Eltern vereinbart (sog Stuttgarter Modell) so ist das Mietverhältnis grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Voraussetzung ist jedoch neben einem fremdvergleichbaren Mietvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Untervermietung

Eine Abfindung für die Übernahme eines zwischen dem Mieter und seinem Untermieter geschlossenen Mietvertrags ist ebenfalls als Einnahme zu erfassen (BFH BFH/NV 2005, 843).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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zfs 04/2022, Maß der Kürzun... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Kl., eine gewerbliche Kfz-Vermieterin, hat gegen den Bekl. zu 2 (Geschäftsführer der Mieterin) als Fahrer des gemieteten Transporters einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe. a) Der Bekl. zu 2 hat den im Eigentum der Kl. stehenden, angemieteten Transporter mit einer notwendigen Durchfahrthöhe von 3,20 m widerrechtlich beschädigt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Tatsächliche Durchführung entsprechend dem Vertrag

a) Grundsätze Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hatte der BFH bei Angehörigen-Mietverhältnissen früher die tatsächliche Durchführung und den Fremdvergleich derart streng geprüft, dass schon geringe Abweichungen in formeller Hinsicht (zB unklare Formulierungen des Vertrags) oder Abweichungen vom Vertrag hinsichtlich Mietzahlungen und Nebenkosten zur steuerrechtlichen Nichtane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hauptpflichten

ba) Zahlung des Mietzinses Rn. 192 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hier kann auch die ältere Rspr herangezogen werden. So ist die erste Zahlung des vereinbarten Mietzinses zehn Monate nach Vertragsabschluss nicht hinnehmbar (s BFH BStBl II 1992, 75; BFH/NV 2002, 1157). Auch starke Schwankungen bei der Zahlung des Mietzinses sprechen für eine fehlende tatsächliche Durchführung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrensfragen

Rn. 199 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Es handelt sich bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen um eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheiten (BFH BStBl II 2002, 699; 2014, 527; BFH/NV 2005, 192; 2016, 1006), wobei die Beachtung der Hauptpflichten hinsichtlich der Fremdüblichkeit und der Durchführung eine besondere Rolle spielen. Diese Beurt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abstandzahlung

Leistet der Vermieter an den weichenden Mieter, der vorzeitig sein Nutzungsrecht an der Wohnung aufgibt, eine Abstandszahlung, um anschließend eine erhöhte Miete vereinnahmen zu können, so handelt es sich um WK (BFH BFH/NV 2011, 1480; BStBl II 1975, 730; 1980, 187; Schallmoser in Brandis/Heuermann, § 21 EStG Rz 400 "Abstandszahlungen", November 2019). Hat dagegen der StPfl k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Nutzungsüberlassung

Rn. 198 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von einer fehlenden Nutzungsüberlassung ist dann auszugehen, wenn Gestaltungen vorgenommen werden, in denen der Vermieter und der Mieter eine Haushaltsgemeinschaft bilden (vgl BFH BFH/NV 2004, 38; 2004, 1262; 2007, 444; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 95, 40. Aufl).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu § 23 EStG

Rn. 286 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Während es bei der Besteuerung der Einkünfte aus VuV nach § 21 EStG darum geht, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte bzgl des Vermietungsobjekts zumindest teilweise die Herrschaftsgewalt über den Gegenstand behält oder zurückerhält, geht es bei § 23 EStG um eine endgültige Aufgabe des Vermögensgegenstandes. § 21 EStG und § 23 EStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abstandszahlung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zahlt der Mieter eine Abstandszahlung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, handelt es sich um eine Einnahme in Form einer Entschädigung für entgehende Einnahmen aus VuV iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, die gemäß § 34 Abs 1, 2 Nr 2 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist. Da es sich um Ersatz für entgangene Einnahmen h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit Kauf bzw Herstellung des Mietobjekts

Rn. 477 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In der Phase der Herstellung bzw in der Kaufphase entstehen im Allgemeinen die größten Aufwendungen. Diese HK bzw AK sind nur in Form von AfA gemäß § 7ff EStG als WK absetzbar. Hierzu bedarf es einer Aufteilung. Die Aufwendungen sind einerseits dem WG Grund und Boden und andererseits dem WG Gebäude zuzuschreiben. Nur soweit das Gebäude betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dingliche bzw obligatorische Rechte

Rn. 141 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Fall der Wohnungsmiete tritt der Nießbraucher kraft Gesetzes in die Rolle des Vermieters (s § 567 BGB iVm § 566 BGB; BFH BFH/NV 2004, 1079). Der Übergang auf den Nießbraucher muss aber dem Mieter angezeigt werden. Die Zurechnung von Einkünften aus VuV setzt aber nicht unbedingt ein dingliches Nutzungsrecht voraus. Auch ein schuldrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechselseitige Vermietungen

Rn. 220 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wechselseitige Vermietungen zwischen Ehegatten sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn planmäßig zwei in etwa gleichwertige Wohnungen angeschafft (bzw von den Miteigentümern in Wohnungseigentum umgewandelt) werden, um sie zugleich wieder ("über Kreuz") dem anderen zu vermieten, so dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 15 EStG

Rn. 282 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) bei Vermietungseinkünften richtet sich nach einer Abwägung der Indizien. Insbesondere können Sonderleistungen neben der Vermietung der Immobilie für eine gewerbliche Vermietung sprechen. So ist bei der Überlassung von Wohnräumen eine gewerbliche Täti...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 3 Das Problem

Mieter K und Vermieter B streiten über den Umfang der Mietsache. Zankapfel ist eine der Mietwohnung vorgelagerte Terrasse, die zwar nur über eine Terrassentür aus der Wohnung erreichbar, aber nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Die Terrasse, an der für das Wohnungseigentum des B ein Sondernutzungsrecht besteht, ist mit ca. 50 x 50 cm großen Betonplatten belegt und zu den umlie...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 4 Die Entscheidung

K hat gegen B nach Ansicht des AG einen Anspruch auf Reparatur der Terrasse! Die Terrasse sei nach Würdigung aller wesentlichen Umstände, vor allem ihrer Lage und dem Verhalten des B in der Vergangenheit, Teil der Mietsache und als solche von der Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst. Zwar werde die Terrasse nicht im Mietvertrag erwähnt. Diesem könne ab...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 2. Kürzere Dauer eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses

Auch die ggf. abweichende kürzere Dauer eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses begründet keine (voraussichtliche) tatsächliche ND des Gebäudes.[14] Beachten Sie: Das gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn das vermietete Wirtschaftsgut speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten ist und nach Ablauf des Mietvertrages geringere Mieten zu erzi...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 3. Nutzung entsprechend der Zwecksetzung

Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gebäude im Anschluss entsprechend seiner ursprünglichen Zwecksetzung genutzt werde.[15] So ist z.B. bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer voraussichtlich anschließenden Nutzung als Wohngebäude nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb einzubeziehen.[16] Das gilt auch für auf fremdem Grund und Boden errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke ...mehr

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Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Unter bestimmten Vorausset...mehr

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Zeitlich befristeter Nießbrauchs zugunsten von Kindern

Leitsatz Bestellen die Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Anerkennung der Beste...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.7 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG sind Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (Rz. 74, 76) von der Grundsteuer befreit. § 5 GrStG, nach dessen Absatz 2 Wohnungen stets steuerpflichtig sind, ist insoweit nicht anzuwenden. Die derzeit bestehenden Pr...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.5 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen

Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.[1] Praxis-Beispiel Mietvertrag zwischen Mutter und Kind in Verbindung mit widerrufbarem Schenkungsversprechen Ein Mietverhältnis zwischen Mutter und dem steuerpflichtigen Kind u...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fühlt sich durch den Mieter X der Wohnungseigentümer B1 und B2 im Gebrauch seiner Wohnung gestört (lautes Hundegebell, Poltern und Trampeln, Türenknallen, laute Streitgespräche, Partylärm). K wendet sich daher an B1 und B2 mit dem Wunsch, dass diese den Mietvertrag mit X kündigen mögen. B1 und B2 rufen den Mieter an, unterrichten ihn über die Beschwerde,...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer B1 und B2 ihre Wohnung an X vermietet. Dazu sind sie nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt. Überlässt ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum einem Dritten, muss er dafür sorgen, dass dieser die Regelungen der Wohnungseigentümer untereinander kennt und beachtet. Gibt es keine besonderen Regelungen – solche können nach § 19 Ab...mehr

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Geringfügige Mängel bei Angehörigen-Mietverträgen

Leitsatz Ein Angehörigen-Mietvertrag über eine Dachgeschosswohnung kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn ein über der Wohnung befindlicher, bei Abschluss des Mietvertrags noch in Bau befindlicher, nur über die Dachgeschosswohnung erreichbarer und nach Fertigstellung von den Mietern genutzter Spitzboden nicht im Mietvertrag erwähnt und auch bei der nach der Wohnfl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr