Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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§ 19 Mietrecht / E. Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, § 563 BGB

Rz. 33 Der Tod des Mieters bei Wohnraummietverhältnissen beendet nicht automatisch den Mietvertrag. Die Konzeption des § 563 BGB schützt den Bestand von Mietverhältnissen zugunsten der Personen, die mit dem Verstorbenen als "Hausgenossen" zusammenwohnen. Diese gesetzliche Regelung durchbricht die Systematik des Erbrechts und statuiert unter bestimmten Voraussetzungen eine So...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 69 Treten beim Tod eines Mieters keine Mieter in das Mietverhältnis ein oder wird das Mietverhältnis nicht nach den Vorschriften des §§ 563, 563a BGB fortgesetzt, so wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Insoweit greift der Grundsatz der Universalsukzession ein und die Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 schließt sich an. Die Erben treten ...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 564 S. 2 BGB

Rz. 73 Der Wortlaut des Gesetzes gibt sowohl dem Vermieter als auch dem Erben ein Kündigungsrecht in die Hand. Die Kündigung ist binnen Monatsfrist und schriftlich (§ 568 BGB) zu erklären. Es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde.[97] Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573d...mehr

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§ 19 Mietrecht / Literaturtipps

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§ 19 Mietrecht / 1. Kündigung als Verfügung i.S.d. § 2040 BGB

Rz. 27 In der Kündigung durch die Erbengemeinschaft wurde vom BGH materiell-rechtlich eine Verfügung nach § 2040 Abs. 1 BGB gesehen und nicht eine mehrheitsfähige Maßnahme der Nachlassverwaltung gemäß § 2038 Abs. 2 BGB. Diese sollte auch für Verfügungen über Nachlassgegenstände gelten, die zugleich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind. Diese Rechtsprechung wurde ab ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[2] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 51 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[68] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Überlassung der Wohnung innerhalb der Familie

Rz. 79 Fraglich ist, ob mit den Regelungen der §§ 563 ff. BGB tatsächlich sämtliche familiäre Härten abgefangen werden. Verneinend hierzu wird ausgeführt, dass insbesondere dort die Interessensgerechtigkeit leidet, wo Eltern für ihre Kinder eine Wohnung anmieten, weil diese auswärts studieren. Beispiel Der in Berlin lebende Mieter M mietet für seine in München studierende Toc...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Dieselbe Angelegenheit mehrerer Auftraggeber

Rz. 2 Ob und inwieweit dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, ist nach den §§ 15, 16, 17 RVG zu bestimmen. Auftraggeber ist der, dessen Rechte und Pflichten Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind. Nicht entscheidend ist also, ob der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt worden ist, sondern wen der Rechtsanwalt vertri...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / b) "Parallele" Erklärungen nach außen

Rz. 23 Kein Interessengegensatz wird bei sog. "parallelen Erklärungen" angenommen.[27] Steht der Betreuer "neben" dem Betreuten und ihm nicht gegenüber, sollen Erklärungen zulässig sein. Dies betrifft etwa solche gegenüber Außenstehenden, wie den Abschluss eines Mietvertrages durch die Erbengemeinschaft mit einem Dritten.[28]mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Mietzins

Rz. 14 Hauptleistungspflicht des Mieters ist die Zahlung der Miete. In der Vereinbarung von Art und Höhe der Miete sind die Parteien grundsätzlich gem. § 311 BGB frei. Schranken werden allenfalls durch die Wuchertatbestände gezogen gem. § 5 WiStG, § 291 StGB, durch § 138 BGB sowie durch das Regelwerk über den preisgebundenen Wohnungsbau. 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft Rz...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Anwendungsbereich

Rz. 18 Der Anwendungsbereich der §§ 550, 578 BGB beschränkt sich auf Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Teile von Grundstücken, Wohnräume und sonstige Räume. Eine vergleichbare Vorschrift enthält § 585a BGB für Landpachtverträge.mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Abschluss über längere Zeit als ein Jahr

Rz. 19 Die Anwendung von § 550 BGB setzt voraus, dass der Grundstücksmietvertrag über längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird. Die Jahresfrist wird berechnet ab dem Vertragsbeginn.[24] Dasselbe gilt, wenn die Kündigungsfrist so lange gefasst ist, dass der Vertrag erstmals nach Ablauf des ersten Mietjahres gekündigt werden darf.mehr

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§ 19 Mietrecht / b) Nachlassgericht

Rz. 87 Empfehlenswert ist daher, das Nachlassgericht zu informieren und eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 BGB zugunsten der unbekannten Erben zu beantragen.[125] Das Nachlassgericht hat ihm Einsicht in die Nachlassakten zu gewähren, da er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Zur Glaubhaftmachung reicht üblicherweise die Vorlage des Mietvertrags aus. Die Nachlasspfleg...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Einzelfallabwägung

Rz. 75 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Die Frage lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[170] ...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 97 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[142] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[143] Die hinterlegte Sicherheitsleistung ist zu verzinsen,...mehr

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§ 19 Mietrecht / 5. Haftung für die Kaution bei Veräußerung der Immobilie, §§ 551, 566a BGB

Rz. 104 Mit Vorsicht hat die Erbengemeinschaft zu agieren, wenn sie ein Mietshaus, welches sich im Nachlass befindet, veräußert und zugleich sicherstellen möchte, später nicht für die Rückgewähr von Sicherheitsleistungen in Anspruch genommen zu werden. Nach § 566a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus einer Sicherheitsleistung des Mieters auf den Erwerber über, doch bleibt e...mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft

Rz. 15 Zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehört selbstverständlich auch die Einziehung von Mietzinsforderungen.[16] Für die Einziehung der Miete gilt § 2038 i.V.m. § 754 S. 2 BGB. Somit kann jeder Teilhaber der Erbengemeinschaft die gemeinschaftliche Einziehung der Miete verlangen.[17] Jedoch kann sich der einzelne Erbe nun nicht direkt an den Mieter wenden, um ...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 77 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[175] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[293] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 45 Fraglich bleibt die Rechtsfolge, bei Verfügung eines oder mehrerer Miterben, jedoch ohne Zustimmung aller Miterben. Würde man § 2040 BGB als lex specialis zu § 2038 BGB verstehen, so wäre die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[100] Würde die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgült...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 102 Streitigkeiten unter Miterben können erhebliche Kosten verursachen. Sie können zu persönlichen, innerfamiliären Zerwürfnissen zwischen den Miterben führen, die mitunter auf lange Zeit nicht mehr zu befrieden sind. Die Gründe für die Konflikte mögen dabei vielfältig sein, von persönlichen Animositäten über unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bis hin zu fehlend...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Eigenbedarfskündigung der Erbengemeinschaft

Rz. 90 Erbt die Erbengemeinschaft ein Mietshaus, regt sich bei einzelnen Erben oft der Wunsch eine dieser Wohnungen nun für sich zu nutzen. Da liegt die Frage nach den Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung für die Erbengemeinschaft nicht fern. Eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit der Begründung bestehenden Eigenbedarfs ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 5. Verteilung der Früchte

Rz. 86 § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB regelt über den Verweis auf § 743 Abs. 1 BGB den Anteil eines Miterben an den Früchte der Erbengemeinschaft. Der Anteil an den Früchten entspricht danach der Erbquote des Miterben am Nachlass. Rz. 87 Unter "Früchte" i.S.v. § 743 Abs. 1 BGB sind sowohl "Früchte" i.S.v. § 99 BGB als auch die "Nutzungen" i.S.v. § 100 BGB zu verstehen.[216] Früchte v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.16 Gestaltung von Arbeitsplätzen

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gem. § 75 Abs. 3 Nr. 16 bei der Gestaltung der Arbeitsplätze besteht nicht nur bei der erstmaligen Errichtung von Arbeitsplätzen, sondern auch bei der Ausstattung bzw. Änderung bereits bestehender Arbeitsplätze. Hinweis Bei der Gestaltung neuer, noch nicht bestehender, sondern erst in der Planungsphase befindlicher Arbeitsplätze ebenso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.9 Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen (Nr. 9)

Das Mitbestimmungsrecht betrifft nur Werksmietwohnungen, nicht Dienstwohnungen. Letztere werden den Arbeitnehmern im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aus dienstlichen Gründen ohne besonderen Mietvertrag überlassen, z. B. die Wohnung des Hausmeisters, Pförtners oder Wachdienstes. Zwischen Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis muss bei der Werksmietwohnung ein innerer Zusammen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übereignung im Ganzen bedeutet, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes übergehen müssen (BFH v. 07.11.2002, VII R 11/01, BStBl II 2003, 226). Behält der frühere Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage zurück und übereignet er sie erst später an den Betriebsübernehmer, so liegt keine Übereignung im Ga...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorschrift kommt in der Praxis hohe Bedeutung zu, oft ohne dass es den Beteiligten bewusst wird, dass eine "Beweisaufnahme" i. S. von § 97 AO vorliegt. So fällt z. B. jede Anforderung eines Kaufvertrags, Mietvertrags oder einer Einnahme-Überschussrechnung o. Ä. in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Sie gilt in allen Verfahren, die...mehr

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AGS 10/2018, Klage auf Zahl... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit von dem Beklagten Räumung von vermietetem Wohnraum, Bezahlung eines Hauptforderungsbetrags i.H.v. 1.028,40 EUR sowie Bezahlung einer Nutzungsentschädigung in monatlicher Höhe von 332,88 EUR, beginnend ab September 2017 und endend mit der vollständigen Räumung und Herausgabe der Mietwohnung begehrt. Aufgrund des zwischen den Partei...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession). Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers werden die Erben Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die der Erblasser innehatte, gleichgültig, ob die Erben oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Kraft ausdrückliche...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 46 Dem Testamentsvollstrecker steht nach § 2205 BGB die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu.[51] Die Verfügungsbefugnis bezieht sich auf sämtliche der Testamentsvollstreckung unterliegenden Gegenstände, wie beispielsweise die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken,[52] die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten etc., wobei zu beachten ist, dass das Verfügungsgesc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ee) Nießbrauchsbelasteter Erbteil

Rz. 289 Die Rechte des Nießbrauchers dürfen durch die Teilungsversteigerung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ordnet § 1066 BGB an:mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 29 Begriff: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[38] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen unter Ausschluss wesentlicher Veränderungen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Leitsatz 1. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat. 2. Der Erwerber verwertet seine Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag, wenn er durch seine Unterschrift unter den Vertrag über die Aufhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anerkennung eines Vertrages zwischen Personengesellschaft und Angehörigen eines Gesellschafters.

Leitsatz Ein Vertrag zwischen Angehörigen eines beherrschenden Gesellschafters einer Personengesellschaft und der Gesellschaft ist steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn er einem Fremdvergleich standhält. Sachverhalt Klägerin war eine Personengesellschaft, an der zwei Gesellschafter jeweils zu 50% beteiligt waren. Die Ehefrau eines Kommanditisten schloss mit der Klägerin eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rn 1 Entsprechend der Regelung des Art. 11 EuInsVO (Art. 8 EuInsVO a. F.) enthält § 336 Satz 1 eine historisch gewachsene[1] Ausnahme von § 335 und der Anwendung der lex fori concursus und verweist direkt auf das Recht des Lageortes (lex rei sitae) [2]. Von § 336 und der lex rei sitae lässt sich durch Individualvereinbarung der Privatparteien keine Abweichung treffen, insowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis durch ein Gutachten

a) Qualifikation der Sachverständigen Rz. 79 [Autor/Stand] Aus der einschränkenden Formulierung "regelmäßig" kann auch abgeleitet werden, dass in der Praxis vorrangig auf die Qualität des Gutachtens und erst in zweiter Linie auf die formelle Qualifikation des Gutachtenden abzustellen ist. Während in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999[2] zunächst regelmäßig ein Gutachten ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung: Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie

Leitsatz Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das BFH-Urt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 16 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / 3.2 Zulässige Fragen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / 4.3 Unzulässige Fragen

Unzulässig ist dagegen das Verlangen nach Angabe des bisherigen Vermieters oder nach Vorlage einer sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters. Checkliste Mieterauswahl und Bonitätsprüfungmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / Zusammenfassung

Begriff Vor der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags kann der Vermieter die Bonität des Mietinteressenten feststellen, indem er von ihm eine hinreichend aussagekräftige Mieterselbstauskunft einholt. Wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert, eine sog. Selbstauskunft zu erteilen, ist zunächst zu prüfen, ob die jeweiligen Fragen zulässigerweise gestellt worden s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / 5 Falschauskünfte

Der Mieter hat die Obliegenheit, die zulässigerweise gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch ohne konkrete Frage kann ein Mietinteressent verpflichtet sein, auf mögliche Leistungshindernisse hinzuweisen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nicht schon dann, wenn die Fähigkeit zur Bezahlung der Miete irgendwie zweifelhaft ist. Andererseits setzt die Aufklärun...mehr

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zerb 8/2018, Die Vergütung ... / A. Ein Beispiel anstelle einer Einleitung

Der Dauertestamentsvollstrecker des nicht befreiten Vorerben muss eine Wohnung, die zur Substanz gehört, mit Mitteln aus derselben grundlegend sanieren: ein Fall des § 2124 Absatz 2 Satz 1 BGB, der dem Testamentsvollstrecker des Vorerben den Substanzzuriff für Sanierungszwecke in Form eines Anspruchs gegenüber dem Nacherben erlaubt.[8] Danach bzw. schon im Zuge der Sanierung...mehr