Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.4 ESRS S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 45 Die Angabepflicht verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen davon, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinschafte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.2 Nachholung der Mitwirkung

Rz. 7 Die Aufnahme der Leistungserbringung setzt voraus, dass die unterbliebene Mitwirkung des Leistungsberechtigten tatsächlich nachgeholt worden ist. Die Bereitschaft zur Mitwirkung ist allein nicht ausreichend, etwa eine Erklärung, zukünftig alle benötigten Unterlagen rechtzeitig einreichen bzw. vorlegen zu wollen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.1.2022, L 21 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154). 1 Allgemeines Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5 Datenerhebung ohne Mitwirkung der betroffenen Person (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 25 Inhaltlich entspricht Satz 2 den Regelungen in § 67a Abs. 2 Satz 2 SGB X a. F., er wurde zum 25.5.2018 nur redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst (Rz. 2). Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips nach der Ersterhebung bei der betroffenen Person nach Satz 1 regelt Satz 2 die Erhebung bei Dritten (zur Definition wird auf die Komm. zu § 67 verwi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.3 Mitwirkung ohne Verlangen

Rz. 10 Abs. 2 ermöglicht einen Aufwendungsersatz auch in Fällen, in denen die Mitwirkungshandlung nicht erst auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers durchgeführt worden ist. Voraussetzung ist zunächst, dass eine persönliche Vorsprache oder eine Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat. Entscheidungsbefugt ist allein der zuständige Leistungsträger. Er kann nachträgli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12 Auskünfte, Mitwirkung, Bescheinigung

Rz. 56 Abs. 2 Nr. 19 bis 21, 23 bis 25 drohen mit Bußgeld bis zu 2.000 EUR bei Verstößen gegen Auskunfts- und Bescheinigungspflichten. Betroffen sind die Arbeits-, Insolvenzgeld- und Nebeneinkommensbescheinigung (§§ 312 bis 313a, § 404 Abs. 2 Nr. 19, 20), letztere hat der Beschäftigte zu verlangen. Das Bescheinigungsverfahren richtet sich nach § 313a (§ 313 Abs. 2, § 404 Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.3 Persönliche Vorsprache und Grenzen der Mitwirkung

Rz. 11 Gegenstand persönlichen Erscheinens sind notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung. Zu Untersuchungsmaßnahmen vgl. § 62. Hauptanwendungsfall ist die im Gesetz ausdrücklich genannte mündliche Erörterung des Antrages. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass eine persönliche Vorsprache zur mündlichen Erörterung auch notwendig sein kann, wenn die Leistung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a., BT-Drs. 18/3542). Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 3 Literatur

Rz. 18 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungspflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, info also 2012, 150. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versagung und Entziehung der Leistung Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht en...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hinde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 3 Literatur

Rz. 27 Ziebarth, Kontoauszüge im Sozialverwaltungsverfahren, NZS 2015, 569.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.3 Nachträgliche Leistungserbringung

Rz. 11 Über die nachträgliche Leistungserbringung hat der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In der Regel wird er nach Sinn und Zweck der §§ 66, 67 Leistungen auch für die Vergangenheit erbringen; denn durch das Nachholen der Mitwirkung ist das Ziel der Vorschriften, Berechtigte zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zu bewegen, ja gerade erreicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträger verlangten Mitwirkung nur einen Anspruch auf Prüfung des § 67 (vgl. Bay. LSG, Urteil v. 28.7.2015, L 16 AS 118/15). Die Regelung gilt für alle Sozialleistungsbereiche, spezialgesetzliche Vorschrift...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid aufgehoben wird. Für die Zukunft steh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.4 Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 3

Rz. 21 Abs. 3 schützt den Sozialleistungsberechtigten und ihm nahe stehende Personen davor, sich durch Angaben im Verwaltungsverfahren unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auszusetzen. Eine solche Regelung ist in allen Prozessordnungen in Bezug auf den Betroffenen selbst oder einen Angehörigen enthalten. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hindert den Eintritt von Rechtsfolgen nach § 66. Die bea...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.3 Ablehnungerechte (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 schützt die körperliche Unversehrtheit. Die Regelungen haben aber nur geringe praktische Bedeutung. Leistungsberechtigte können Mitwirkungshandlungen ablehnen, die ihren Körper nicht unangetastet lassen. Darauf wird jedoch nur ausnahmsweise ein Leistungsträger beharren, insbesondere in Bezug auf chirurgische Eingriffe. Die Regelung fokussiert auf die Untersuchu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschiedene verfassungsmäßig garantierte Grundsätze, neben der Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren. Dazu listet die Vorschrif...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.2 Erhebung bei anderen Personen oder Stellen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 32 Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ist eine Datenerhebung bei anderen Personen oder Stellen zulässig, wenn eine der 3 folgenden Voraussetzungen vorliegt; also wenn eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Pe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für alle Sozialleistungsbereiche des SGB Grundpflichten von Sozialleistungsbeziehern, Antragstellern und Erstattungspflichtigen. In der Literatur werden sie auch als Mindeststandards der zu erwartenden Mitwirkung bezeichnet. Die Mitwirkungsobliegenheiten nach dem SGB I gelten auch, soweit in den speziellen Büchern des Sozialgesetzbuches gesonderte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.3 Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2 Nr. 22 a. F.)

Rz. 62 Abs. 2 Nr. 22 bedrohte Insolvenzverwalter und in den besonderen Fällen des § 314 Abs. 2 den Arbeitgeber mit Bußgeld (vgl. jetzt Abs. 2 Nr. 19). Der Bußgeldtatbestand wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.1 Erhebung bei den in § 35 SGB I und den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 28 Nach Nr. 1 dürfen Sozialdaten bei den in § 35 SGB I genannten Stellen oder den ihnen nach § 69 Abs. 2 gleichgestellten Stellen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person erhoben werden, wenn die nachfolgenden 3 Bedingungen erfüllt sind, also wenn diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhäl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Zur persönlichen Vorsprache nach § 61 verpflichtet sind Antragsteller auf Sozialleistungen und Personen, die diese Leistung bereits beziehen. Die Vorschrift ergänzt § 60. Befürchtungen, die Vorschrift sei gegen die Leistungsberechtigten gerichtet, sind unbegründet. Die Pflichten aus § 61 treffen den Leistungsträger und den Leistungsberechtigten. Durch Aufforderungen zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Hinweise des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII), NDV 2011,204. Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.5 Anzeige-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (Abs. 2 Nr. 25)

Rz. 64 Abs. 2 Nr. 25 bezieht die in § 320 aufgeführten sonstigen Pflichten in die Bußgeldtatbestände des § 404 ein. Betroffen sind Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld. Rz. 65 § 320 Abs. 5 korrespondiert mit § 346 und § 380. Die Agentur für Arbeit soll ohne besondere Formvorschriften über jegliche Form von Arbeitskämpfen unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschaffungscontrolling: De... / 2.2.2 Messung und Bewertung der Beschaffungsleistung

Während die Beschaffungskosten – zumindest als Gesamtbetrag – tendenziell leicht zu messen sind, ist die Messung des aus der Beschaffung resultierenden Beitrags zum Unternehmensergebnis mit zahlreichen Problemen behaftet. So muss der Rückgang der Materialkosten einer Materialgruppe nicht auf die gute Arbeit der Beschaffung zurückzuführen sein, wenn beispielsweise die Rohstof...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.2 Verlangen und Weiterleitung durch den Beschäftigten (Abs. 2 Nr. 20 und 21)

Rz. 61 Abs. 2 Nr. 20 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313 Abs. 2, auch i. V. m. Abs. 3, eine Nebeneinkommensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig verlangt, und Abs. 2 Nr. 21 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313a Abs. 1 Satz 2 HS 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig zuleitet. Der Beschäftigte hat also die Bescheinigung zu verlangen und nach Erha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.4 Ersterhebungsgrundsatz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 § 67a Abs. 2 Satz 1 stellt auch nach Anpassung an die DSGVO die Direkterhebung bei der betroffenen Person in den Vordergrund (Ersterhebungsgrundsatz). Er wurde nur redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst (vgl. die Komm. zu § 67). Sozialdaten sind nach Satz 1 grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst zu erheben. Im Rahmen des Antragsprinzi...mehr