Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / E. Mitwirkung des Insolvenzverwalters

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Vertragsänderungen ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers

Rz. 164 In der Lebensversicherung können wegen der langen Laufzeit und der damit verbundenen Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung oder in manchen Fällen auch wegen der Unkenntnis des tatsächlichen Umfangs des versicherten Risikos Vertragsänderungen erforderlich werden. Dies gilt daneben auch für Fälle der Änderung gesetzlicher Regelungen oder der höchstrichterlichen ...mehr

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / D. Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar

Rz. 12 Nach § 26 BeurkG soll als Zeuge oder zweiter Notar bei der Beurkundung nicht hinzugezogen werden, wer Rz. 13 Als Zeuge soll bei der Beurk...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 427 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[1063] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der V...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Mitwirkungs- und Mitteilungsobliegenheiten

1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen Rz. 355 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[859] Rz. 356 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 22 bzw. § 7 MB BUZ 22 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei gr...mehr

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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§ 16 Private Unfallversiche... / 7. Besonderheiten bei der Invaliditätsleistung

Rz. 276 Bei der Invaliditätsleistung tritt die Frage der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen vielfach zugleich mit der Berücksichtigung einer Vorinvalidität auf. Wichtig ist, dass die unfallfremde Gesundheitsbeeinträchtigung nur einmal berücksichtigt und entsprechend zugeordnet werden darf. So kann z.B. eine Kniegelenksarthrose entweder nur als Vorinvalidität oder als M...mehr

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. (Haftungsbegründende) Kausalität

Rz. 54 Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein, Ziff. 1.3 AUB. Es gilt die Adäquanztheorie.[108] Das Unfallereignis muss im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, die Gesundheitsschädigung herbeizuführen....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Bestimmung des Mitwirkungsfaktors

Rz. 268 Entscheidend für die Ermittlung des konkreten Mitwirkungsanteils ist das Verhältnis zwischen der äußeren Einwirkung bzw. der aufgewendeten Kraft und der Schwere der Krankheit oder des Gebrechens. Je geringer die Einwirkung auf den Körper der VP ist, desto höher ist in der Regel der Anteil der Krankheiten bzw. der Gebrechen an den entstandenen Gesundheitsschädigungen....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Kappungsgrenze (Ziff. 3.2.2)

Rz. 275 Das Bestehen einer Krankheit oder eines Gebrechens alleine ist für die Berücksichtigung einer Mitwirkung nicht ausreichend. Eine Leistungskürzung erfolgt nur dann, wenn der Anteil mindestens 25 % beträgt. Hinweis Wird lediglich eine Mitwirkung von 20 % festgestellt, hat der VR die volle Leistung zu erbringen. Viele VR vereinbaren höhere Schwellenwerte als 25 %. Hier s...mehr

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A / 13 Ablehnungsverfahren [Rdn 129]

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B / 53 Blinder/stummer Richter [Rdn 1477]

Rdn 1478 Literaturhinweise: Hunsmann, Die Mitwirkung hör-, seh- und sprachbehinderter Personen im Strafverfahren, StRR 2014, 324 Reichenbach, Die Mitwirkung blinder Richter im Strafverfahren, NJW 2004, 3160 Schulze, Blinde Richter – aktueller Stand von Diskussion und Rechtsprechung, MDR 1995, 670. Rdn 1479 1. Uneinheitlich beantwortet die Rspr. die Frage, ob ein blinder Richter...mehr

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / B. Taubheit/Blindheit/Stummheit

Rz. 2 Ist ein Beteiligter nach seiner Angabe oder nach Überzeugung des Notars taub, blind oder stumm, soll der Notar einen Zeugen oder zweiten Notar hinzuziehen.[3] Die Überzeugung des Notars über die vorliegende Behinderung ist im Wege der freien Beweiswürdigung zu bilden. Eine falsche Angabe des Beteiligten oder ein Irrtum des Notars bei der Beurkundung sind unschädlich. Z...mehr

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A / 4 Ablehnung eines Staatsanwalts [Rdn 43]

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§ 16 Private Unfallversiche... / cc) Unfallbedingte Gesamtinvalidität

Rz. 207 Bei der Berechnung der unfallbedingten Invalidität werden die Werte der betroffenen Körperglieder und die Werte außerhalb der Gliedertaxe zur Gesamtinvalidität addiert. Die Invaliditätsleistung ist jedoch auf 100 % begrenzt, selbst wenn sich aus der Addition der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen rechnerisch ein höherer Invaliditätsgrad ergeben würde, Ziff. 2.1.2....mehr

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AGS 11/2024, Rahmengebühren... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Auch die Absetzung der Zusätzlichen Gebühr Nr. 5115 VV hat das LG nicht beanstandet. Erforderlich für das Entstehen dieser Gebühr sei die anwaltliche Mitwirkung. Gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 5115 VV falle die Gebühr nicht an, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Eine anwaltliche Mitwirkung i.S.v. Nr. 5115 VV setze voraus, dass der...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Vertragsänderungen aufgrund Gesetzes

Rz. 165 Änderungen eines Lebensversicherungsvertrages, die ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers erfolgen (können), sind in den §§ 19, 157, 163 und 164 VVG sowie für den Sonderfall der Anpassung der AVB von Altverträgen an das neue VVG in Art. 1 Abs. 3 EGVVG vorgesehen.[180] a) Prämien-/Leistungsanpassung Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fälle...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Beeinträchtigung (Ziff. 2.3.1.1 AUB 2014)

Rz. 224 Die VP muss unfallbedingt im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein und die Beeinträchtigung muss vom Unfalltag an gerechnet ununterbrochen mehr als sechs Monate bestehen. Ist die berufliche Leistungsfähigkeit beei...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / F. Finanzierungsvollmachten werden unwirksam

Rz. 8 Gemäß § 117 InsO werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers die vom Verkäufer zuvor erteilten Finanzierungsvollmachten unwirksam. Kann der Käufer berechtigt vom Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags verlangen, und ist der Vollzug nur noch abhängig von der Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld, ist der Insolvenzverwalter nach hi...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / III. Verbot der Auszahlung von Amts wegen

Rz. 25 Erkennt der Notar nachträglich,[33] dass er durch die Auszahlung des verwahrten Kaufpreises an der Vollendung eines verbotenen oder unredlichen Zwecks mitwirken würde, hat er von der Auszahlung abzusehen (§ 61 Abs. 1 BeurkG). Eine amtliche Pflicht entsprechend zu ermitteln, trifft den Notar grundsätzlich nicht. Nur wenn konkrete Verdachtsgründe vorliegen, muss der Nota...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Prämien-/Leistungsanpassung

Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer vor.[181] Eine Prämienanpassung durch den Versicherer setzt voraus, dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat und, dass die nach den berich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 262 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesundheitlichen Folgen eines konkreten Unfallereignisses. Andere Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen nicht entschädigt werden. Liegen unfallbedingte und unfallfremde Gesundheitsschäden vor, so entsteht grundsätzlich nur für den unfallbedingten Anteil ein Leistungsanspruch. Ziff. 3 AUB 2020/2014 wurde gegenüber Ziff. 3 ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Altersentsprechender Verschleiß

Rz. 267 Bei Krankheiten und Gebrechen ist auf den altersentsprechenden Normalzustand abzustellen, nicht auf einen abstrakten Idealzustand.[429] Altersentsprechender Verschleiß gilt somit nicht als Krankheit oder Gebrechen. Eine Mitwirkung ist also nur dann zu berücksichtigen, wenn die unfallfremde gesundheitliche Beeinträchtigung über die altersentsprechende Norm hinausgeht....mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 355 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[859] Rz. 356 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 22 bzw. § 7 MB BUZ 22 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei grober Fahrlässigkeit mit einer Herabsetz...mehr

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 94 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 95 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern deren ...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 229 Der VN hat sowohl die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit von mehr als bzw. mindestens 50 % ohne Unterbrechung zu beweisen,[378] als auch den Umstand einer fehlenden Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen.[379]mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe der Leistung

Rz. 243 Bei unfallbedingtem Tod besteht Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Problematisch ist die Höhe, wenn der Tod wegen einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen nicht ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen ist. Im Ergebnis erfolgt eine Kürzung entsprechend des jeweiligen Mitwirkungsanteils,[399] basierend auf einer groben Schätzung unter Berücksichtigu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / E. Leistungsbegrenzung

Rz. 261 Die tatsächlich zu erbringende Leistung des VR kann durch die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen oder eine Kürzung entsprechend der Regelungen zu Obliegenheitsverletzungen beeinflusst werden. Während die Mitwirkungsregelungen unfallspezifisch sind, sind die Sanktionen einer Obliegenheitsverletzung (Ziff. 8 AUB) ohne spartenspezifische Besonderheiten. Deshalb wi...mehr

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Z / 11 Zeuge, Staatsanwalt als Zeuge [Rdn 4251]

Rdn 4252 Literaturhinweise: Brause, Faires Verfahren und Effektivität im Strafprozeß, NJW 1992, 2865 Dose, Der Sitzungsvertreter und der Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung, NJW 1978, 349 Kelker, Wohin will der BGH beim Zeugenstaatsanwalt? Zugleich eine Besprechung des BGH-Beschlusses vom 24.10.2007 – 1 StR 480/07, StV 2008, 381 Malmendi...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Interne Zuständigkeit für den Vertragsschluss

Rz. 21 Die Wirksamkeit einer Gesellschafts-finanzierten D&O-Versicherung war, was die Vertretung nach außen angeht, nie wirklich Thema und warf auch keine Probleme auf. Im Schrifttum wurde aber bisweilen unterschiedlich beurteilt, wer intern für den Abschluss einer D&O-Versicherung nach aktienrechtlichen Vorgaben zuständig ist, und die Frage erörtert, ob ein nicht vom Aufsic...mehr

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A / 15 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 173]

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr