Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 5 Erst ab Beginn der mündlichen Verhandlung kann Versäumnisurteil ergehen. Tritt die Partei während der Beweisaufnahme nicht auf, ist diese gleichwohl durchzuführen, soweit dies ohne deren Mitwirkung möglich ist (§ 367). Erst wenn die Partei auch nach deren Abschluss noch nicht erschienen ist, kann Versäumnisurteil beantragt und erlassen werden (vgl BGH NJW 02, 301, 302 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ladung, Anfechtbarkeit, Erzwingung des Erscheinens des Kindes.

Rn 25 Die Entscheidung des Gerichts, ein Kind in einer Kindschaftssache anzuhören, ist eine unanfechtbare Zwischenentscheidung. Die Anhörung des Kindes ist grds auch gegen den Willen der Eltern durchzuführen (Brandbg ZKJ 16, 142; Frankf FuR 17, 217; Musielak/Borth/Frank/Frank § 159 Rz 17). Die Pflicht eines Erziehungsberechtigten, sein Kind zu einem gerichtlichen Anhörungste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beteiligte, Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Erörterung findet, wie auch in § 155 II und § 160 I 2 geregelt, mit den Eltern statt, deren persönliches Erscheinen gem Abs 2 S 1 (wie auch in § 155 III 1 und § 160 I 2) anzuordnen ist. Hiervon ist auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil erfasst, der bei im Raum stehenden Maßnahmen nach § 1666 BGB gegen den anderen, allein sorgeberechtigten Elternteil im Hinblick...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Rz. 7 § 623 BGB begründet seit dem 1.5.2000 ein konstitutives Schriftformerfordernis und verlangt bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Dass sich das Schriftformerfordernis i.S.v. § 623 BGB auch auf den Aufhebungsvertrag im Ausbildungsverhältnis bezieht, ist dabei im Hinblick auf § 10 Abs. 2 BBiG unstreitig.[13] Soweit es sich um eine...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung können insbesondere folgende Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten der Verwaltung von Investmentvermögen angesehen werden und fallen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, soweit sie nicht Nebenleistungen zu einer der unter Rz. 156 bezeichneten steuerfreien Tätigkeit sind (vgl. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.4 Nachweise

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine spezielle Regelung für das Führen des Buchnachweises in Fällen des § 6 Abs. 3 UStG enthält § 13 Abs. 6 UStDV. Demnach soll der Unternehmer neben den in § 13 Abs. 2 UStDV geforderten Angaben (z. B. handelsübliche Bezeichnung und Menge des Gegenstands, Name und Anschrift des Abnehmers, Tag der Lieferung, das vereinbarte [vereinnahmte] Entg...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nichtunternehmer

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 S. 2 1. Alt. UStG fallen alle Nichtunternehmer, die in einem Dokument wie leistende Unternehmer abrechnen und dabei USt gesondert ausweisen. In diese Rubrik fallen auch Unternehmer, die eine Leistung, die sie nicht im Rahmen ihres Unternehmens erbringen, mit gesondertem Steuerausweis abrechnen (vgl. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kenntnisnahme durch Befragung des Schuldners oder Einsichtnahme (Abs 1).

Rn 3 Ist erkennbar, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der GV über § 806a I nicht nur berechtigt, sondern als staatliches (Vollstreckungs-)Organ auch verpflichtet, den Schuldner nach dessen Geldforderungen zu befragen (str, MüKoZPO/Gruber Rz 7 mN). Eine Pflicht des Schuldners, dem GV Auskunft zu erteilen, besteht in diesem Fall j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchs

Rn. 209c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einräumung des (regelmäßig unentgeltlich vereinbarten) Nießbrauchs an einem luf Betrieb ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen (BFH v 04.11.1980, BStBl II 1981, 396 und BFH v 05.07.1984, BStBl II 1986, 322). Wie bei allen Verträgen mit nahen Angehörigen, die auf eine Verlagerung der Einkünftezurechnung hinzielen, ist aber Vorau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Basis des Vorschlags.

Rn 2 Nach dem Gesetzestext stellt die Basis für den Schlichtungsvorschlag durch den Streitmittler ›die sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebende Sachlage‹ dar. Dies ist in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Der Streitmittler soll also den gesamten Inhalt des Parteivorbringens beider Seiten sowie das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme in seine Überlegungen einbez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 194 GVG – [Gang der Beratung].

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. (2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht. Rn 1 Die Beratung ist die abschließende Erörterung des Prozessstoffes, der Tatsachen- und der Beweisfragen durch die zur Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entsprechende Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsycholo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

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zfs 04/2024, Anspruch auf E... / 2 Aus den Gründen:

LG Hanau, Urt. v. 23.3.2022 – 4 O 1171/21 Dem Kl. steht gegenüber der Beklagten ein Recht auf Einsicht in das von der Beklagten aufgrund seiner Schadensanzeige eingeholte Kaskogutachten zu. Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kl. Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die für die Festsetzung von Kindergeld erheblich sind

Rn. 110 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Es muss sich um eine Änderung der für die Kindergeldfestsetzung erheblichen Verhältnisse handeln. Änderungen in den Verhältnissen, die die Auszahlung des Kindergelds betreffen, werden von § 70 Abs 2 EStG nicht erfasst, Wendl in H/H/R, § 70 EStG Rz 13 (April 2020). Die Änderung betrifft dann "anspruchserhebliche" Verhältnisse, wenn die geänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Rechtsnorm befreit die Umsätze aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Eine genauere Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in der Vorschrift selbst nicht zu finden. Sie wird jedoch aus der Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen entwickelt. Nach der BFH-Rechtsprechung gehören zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten alle Tätigkeiten, die in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 3 Dem autonomen Anerkennungsverfahren unterliegen in Dänemark sowie in Drittstaaten ergangene rechtskräftige Entscheidungen in Ehesachen (KG FamRZ 19, 1534; MüKoFamFG/Rauscher Rz 21). ›Ehesache‹ ist weiter als in § 121 zu verstehen u erfasst neben Scheidungen mit oder ohne Auflösung des Ehebandes auch Eheaufhebungen, Ehenichtigerklärungen u Feststellungen über das Bestehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / J. Verdachtskündigung

Rz. 30 Nach der Rechtsprechung des BAG[72] ist nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer. Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt eine Verdachtskündigung[73] dann vor, we...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 108 Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 72a ArbGG erhält der Anwalt nach Nr. 3506 VV[180] eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Diese Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet, Anmerkung zu Nr. 3506 VV. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Auftrags reduziert sich die Gebühr auf 1,1, Nr. 350...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Eine vertretbare Handlung iSd § 887 liegt vor, wenn das geschuldete Verhalten von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden kann, ohne dass es dem Gläubiger darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade vom Schuldner selbst vorgenommen wird (vgl etwa BGH 27.11.08 – I ZB 46/08, NJW-RR 09, 443; 9.10.13 – I ZB 51/11; Frankf 24.3.23 – 26 W 1/23, DGVZ 23, 146 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Reichweite des Vertrauensschutzes

Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abschn. 6a.8. Abs. 4 S. 1 UStAE bezieht sich der Vertrauensschutz des § 6a Abs. 4 UStG nur auf die nach § 6a Abs. 1 UStG erforderlichen Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung für dessen Unternehmen, körperliche Warenbewegung ins üGG). Er bezieht sich nicht auch auf die Richtigkeit der nach § 6a Abs. 3 UStG i. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Fehlende Bestimmung hinsichtlich der Aufteilung der Monatsbeiträge

Rz. 13 Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 soll es kommen, wenn zwischen den Anspruchsberechtigten über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate bewusst oder unbewusst keinerlei Bestimmung getroffen und die Festlegung quasi in die Hände eines Dritten – der zuständigen Behörde – gelegt wird.[1] In diesem Fall soll über eine entsprechende Anwendung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.2 Unrichtige Leistungsbezeichnung

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine unrichtige Leistungsbezeichnung liegt nach den Urteilen des BFH und/oder Verwaltungsauffassung z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 21.05.1987, Az: V R 129/78, BStBl II 1987, 652 – Ausstellen einer Rechnung über die Lieferung von Antriebsmotoren, tatsächlich jedoch Lieferung von Schrottmotoren. BFH vom 20.08.1997, Az: V B 114/96, BFH/NV ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Terminsgebühr

Rz. 68 Die Terminsgebühr ist ebenfalls eine Wertgebühr gem. § 13 RVG.[120] Sie entsteht gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Verkündungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Auslandsbezogenheit des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 11 Deutsche Gerichte können für vollständig im Inland durchgeführte selbstständige Beweisverfahren auslandsansässige SV heranziehen; diese können unter den Voraussetzungen des § 8 IV JVEG einen Anspruch auf höhere Vergütung haben, sie unterliegen ferner nicht dem Begutachtungszwang des deutschen Verfahrensrechts, weshalb sie auch nicht zur mündlichen Erläuterung des Gutac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gegen einen entsprechenden Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Sanktionen gegenüber Beziehern von Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 69 Gem. § 31a Abs. 5 SGB II finden die §§ 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 auf nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist, dass sie eine Obliegenheitsverletzung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit) oder nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Fortsetzung des unwirtschaftlichen Verhaltens) begangen haben. F...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Sonderregelungen

Rz. 64 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten innerhalb von vier Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot ohne Ankündigung von Rechtsfolgen, in dem die Inhalte des Kooperationsplans nach § 15 SGB II n.F. überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Mit der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichterscheinen der Parteien.

Rn 2 § 367 I setzt voraus, dass beiden Parteien Zeit und Ort der Beweisaufnahme ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Nur dann ist die Beweisaufnahme unbeschadet dessen durchzuführen, dass eine oder beide Parteien nicht erschienen sind. Anderenfalls ist sie auf Rüge der nicht ordnungsgemäß informierten Partei zu wiederholen (RG JW 1907, 392; St/J/Berger Rz 1). Dies gilt für Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Verstoß gegen Meldeobliegenheiten

Rz. 62 Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen sie keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nach, tritt eine Minderung Bürgergeldes um 10 % ein (§...mehr