Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Akteneinsicht im Steuerstra... / II. Die Bedeutung der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren: Das Recht auf Akteneinsicht im Strafverfahren nach § 147 Abs. 1 StPO ist bei bestehender Verteidigung ausschließlich ein Recht des Strafverteidigers, also auch des in dieser Funktion agierenden Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.[5] Der unverteidigte Beschuldigte hat durch die Neuregelung d...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Steuer-, Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsakten

Originäre Steuerakten, die den Beschuldigten selbst betreffen, werden regelmäßig als Akten zu einem Steuerstrafverfahren beigezogen und damit Bestandteil der Strafakte.[38] Beraterhinweis Besonders aufschlussreich können insb. auch Unterlagen aus einem bereits geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids sein. Falls nämlich AdV gewährt wurde, so se...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.3 Minderheitsbeteiligung

Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG an der zur Geschäftsführung befugten Komplementär-GmbH zu weniger als 10 % beteiligt (Minderheitsbeteiligung), ist diese Beteiligung nicht dem Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten zuzuordnen, wenn in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung regelmäßig nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Das gilt selbs...mehr

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Virtuelle Mitgliederversammlung im Verein

Zusammenfassung Der Bundestag hat am 9.2.2023 eine Gesetzesänderung beschlossen, die es Vereinen ermöglicht, auch ohne entsprechende Satzungsbestimmungen hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen abzuhalten. Bislang war dies nur möglich, wenn dies in der Satzung vorgesehen war oder wenn alle Mitglieder dem schriftlich zugestimmt haben. Hintergrund Früher – genauer: vor Cor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zivilrechtlich ist ein Nießbrauch an beweglichen Sachen, z. B. Wertpapieren, bereits wirksam durch eine entsprechende Vereinbarung und die Übergabe der Sache[1] bzw. bei Rechten durch Abtretung.[2] Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung[3] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[4] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, s...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister (§ 733 BGB)

Rz. 368 Die Neuregelung des § 733 BGB über die Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister (wogegen § 733 BGB alt die Berichtigung der Gesellschaftsschulden und die Erstattung der Einlagen geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist ihre Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintrag...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Erleichterung der Eintragung der Auflösung

Rz. 372 Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst (gesellschaftsvertragliche Auflösungsklausel für den Fall des Todes eines Gesellschafters), kann die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft nach § 733 Abs. 2 BGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 707 Abs. 4 S. 2 BGB (s. vorstehende Rdn 64) – ohn...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Registerrechtliche Behandlung der eingetragenen GbR

Rz. 86 Nach § 707b Nr. 2 BGB finden auf die registerrechtliche Behandlung der eingetragenen GbR in Bezug aufmehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Anmeldung der Auflösung (§ 141 HGB)

Rz. 195 § 141 HGB über die Anmeldung der Auflösung hat folgenden Wortlaut: (1) Die Auflösung der Gesellschaft ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Erleichterte Anmeldung beim Tod eines Gesellschafters

Rz. 197 Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, kann die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft nach § 141 Abs. 2 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 143 Abs. 3 HGB alt – ohne Mitwirkung der Erben erfolgen, sofern einer solchen Mitwirkung besondere Hindernisse entgegenstehen.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 7. Anmeldung durch alle Gesellschafter

Rz. 18 Anmeldungen sind nach § 106 Abs. 7 S. 1 HGB – entsprechend § 108 HGB alt und § 143 Abs. 3 HGB alt sowie § 707 Abs. 4 S. 1 BGB – grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Etwas anderes gilt nur in folgenden Fällen:mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Anmeldung zum Gesellschaftsregister

Rz. 31 Die Neuregelung des § 707 BGB (Anmeldung zum Gesellschaftsregister[49] – Verfahren der Ersteintragung) – § 707 BGB alt regelte die Erhöhung des vereinbarten Beitrags – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss e...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Anmeldung zum Handelsregister und Statuswechsel in eine Personengesellschaft (§ 106 HGB)

Rz. 7 Die Regelung des § 106 HGB über die Abmeldung zum Handelsregister – und neu zum Statuswechsel in eine Personengesellschaft – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Anforderungen an eine Anmeldung (Form)

Rz. 66 Nach § 707 Abs. 4 S. 1 BGB (entsprechend der Neuregelung des § 106 Abs. 7 S. 1 HGB) ist – in Anlehnung an die §§ 108, 143 Abs. 3 HGB alt – die Anmeldung zwecks Gewährleistung der Wahrheitsgemäßheit der angemeldeten Tatsachen[110] grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Die regelmäßig notwendige Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter zielt auch dara...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Anmeldung der Liquidatoren (§ 147 HGB)

Rz. 222 § 147 HGB über die Anmeldung der Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 147 HGB alt die Abberufung der Liquidatoren geregelt hatte): (1) Die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Gleiche gilt für jede Änderung in der Person des Liquidators oder in seiner Vertretun...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Pflicht zur Anmeldung

Rz. 414 Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis nach § 736c Abs. 1 S. 1 BGB von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Beachte: "Die Anmeldung hat auch zu erfolgen, wenn die bislang vertretungsbefugten Gesellschafter Liquidatoren werden oder wenn sämtliche Gesells...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IX. Geschäftsführungsbefugnis (§ 116 HGB)

Rz. 95 § 116 HGB regelt in Zusammenfassung der §§ 114 bis 117 HGB alt die Geschäftsführungsbefugnis (wohingegen § 116 HGB alt den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis geregelt hatte): (1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. (2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 97 § 116 Abs. 2 HGB entspricht inhaltlich § 116 HGB alt, "dessen drei Absätze nunmehr in einem Absatz zusammengefasst werden".[242] Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich nach § 116 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 HGB auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Geschäften, die darüber hinausgehen, ist ...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / D. Geschäftsführungsbefugnis (§ 164 HGB)

Rz. 10 Die Neufassung des § 164 HGB zum Ausschluss der Kommanditisten von der Geschäftsführung hat folgenden Wortlaut: Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt. Rz. 11 Mit § 164 HGB soll dessen Sinn und Zweck besser verdeutlicht werden: Durch den Ausschluss der Kommanditisten von der "Geschäftsführungsbef...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Durchführung der Liquidation durch alle Gesellschafter

Rz. 393 Zur Liquidation sind nach § 736 Abs. 1 BGB als mitgliedschaftliches Pflichtrecht[668] "alle" Gesellschafter als sog. geborene Liquidatoren berufen. In der korrespondierenden Verpflichtung zur Mitwirkung an der Liquidation konkretisiert sich die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.[669] Infolgedessen sind auch die bislang von der Geschäftsführung und Vertretung ausges...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Anmeldung der Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 223 Die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind nach § 147 Abs. 1 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 148 Abs. 1 HGB alt – von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Gleiche gilt gemäß § 147 Abs. 1 S. 2 HGB für jede Änderung in der Person des Liquidators oder in seiner Vertretungsbefugnis. Wenn im Fall des Todes...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Anmeldung der Liquidatoren (§ 736c BGB)

Rz. 413 Die Neuregelung des § 736c BGB "regelt die Anmeldung und Eintragung der Liquidatoren und ihrer Vertretungsbefugnis sowie diesbezüglicher Änderungen".[696] (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Das Gleiche g...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Recht und Pflicht zur Geschäftsführung

Rz. 184 Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind nach § 715 Abs. 1 BGB – dem § 114 Abs. 1 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 116 Abs. 1 HGB) nachgebildet – (kraft Mitgliedschaft) vorbehaltlich einer anderweitigen gesellschaftsvertraglichen Regelung alle (d.h. jeder) Gesellschafter berechtigt und verpflichtet (Grundsatz der Selbstorganschaft).[375] Beachte: Das R...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Rz. 66 Die Bundesländer sind zuständig für die Einrichtung des besonderen Gesellschaftsregisters für die GbR – das neben die bereits bestehenden Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) tritt. Rz. 67 Um den Bundesländern hinreichend Vorlaufzeit für die Einrichtung entsprechender Register zu verschaffen, tritt das MoPeG nach dessen Art. 137 S....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.2.3 Hilfeleistung

Rz. 67 Hilfeleistung in Steuersachen i. S. v. § 1 Abs. 1, 2 StBerG ist jede unterstützende Tätigkeit bei der Erfüllung der dem Beteiligten im Interesse der Besteuerung obliegenden Pflichten oder bei der Wahrnehmung der dem Beteiligten nach Steuergesetzen zustehenden Rechte. Angestellte des Beteiligten leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen, sofern es sich nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.3.2 Rechtsscheingrundsätze

Rz. 29 Von der Vollmachtserteilung durch konkludentes Verhalten sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Vollmacht nicht erteilt wurde, der angeblich Vertretene sich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes den durch das Auftreten und Verhalten des angeblichen Vertreters erzeugten Rechtsschein der Bevollmächtigung gleichwohl zurechnen lassen muss.[1] Der Rechtssc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die §§ 82–84 AO regeln die Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen im steuerlichen Verwaltungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit. Das steuerliche Verwaltungsverfahren soll gewährleisten, dass die Aufgaben der Behörden sachlich und unvoreingenommen erfüllt werden. Aus diesem Grund müssen diejenigen Personen von der Mitwirkung im steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 5.1.2 Ermessensfreiheit bei der Anforderung von Mitwirkungshandlungen des Beteiligten

Rz. 50 Nur wenn sich der Umfang der Vertretungsmacht auf das gesamte Verfahren erstreckt, ergibt sich die Frage nach dem Umfang des durch die "Sollbestimmung" eingeräumten Ermessens der Finanzbehörde. Hierfür darf § 80 Abs. 5. 1 AO aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern es ist die in § 80 Abs. 5 S. 2 AO getroffene Regelung zur Auslegung heranzuziehen.[1] Danach kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Zweck

Rz. 4 Die §§ 82ff. AO sollen nicht allein ein sachgerechtes Steuerverwaltungsverfahren sicherstellen, sondern vielmehr darüber hinaus auch das Vertrauen in die Objektivität der am Steuerverwaltungsverfahren Beteiligten sicherstellen. Vermieden werden soll bereits der "böse Schein" einer möglichen parteiischen Entscheidung.[1] Gemäß § 85 S. 1 AO haben die Finanzbehörden die S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 5.1.3 Bekanntgabe von Verwaltungsakten i. S. v. § 122 AO

Rz. 52 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich dem Beteiligten bekannt zu geben, wobei nach § 122 Abs. 1 S. 3 AO die Finanzbehörde den Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt geben kann. Es steht daher grundsätzlich im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie einen Verwaltungsakt dem Stpfl. selbst oder seinem Bevollmächtigten bekannt gib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 128 Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag muss nicht bereits vor der ersten Vermittlungstätigkeit für den Arbeitsuchenden geschlossen sein, wenn diese Vermittlungstätigkeit erfolglos und damit vergütungsrechtlich unerheblich geblieben ist. Es ist vielmehr ausreichend, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen ist, bevor die (spätere) vergütungsrechtlich rele...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / III. Fortgeltung der Argumentation

Diese Ausführungen haben nach Auffassung des OLG weiter Bestand und gelten nach seiner Ansicht auch für den vorliegenden Fall, dass von Anfang an übereinstimmend das Strafbefehlsverfahren gewählt und der Angeklagte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt (vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, VV Nr. 4141–4147 Rn 23). Auch bei dieser Fall...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / II. Festhalten an früherer Rechtsprechung

Das OLG hält ausdrücklich an seiner bisherigen Rspr. (Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09, RVGreport 209, 464 = Rpfleger 2009, 645 = VRR 2009, 399 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534; s. auch noch StRR 2010, 443 [Ls.]), wonach die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder d...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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zfs 04/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat bereits auf die Sachrüge hin Erfolg, sodass es auf die erhobene Aufklärungsrüge nicht mehr ankommt. Die angefochtene Entscheidung unterliegt der Aufhebung, weil die den Freispruch aus tatsächlichen Gründen tragende Beweiswürdigung lückenhaft ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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zfs 04/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen der Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstins...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Die Bestimmung stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit der meisten Vertragstypen des BGB dar und ist im Zusammenhang mit § 566 A...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entsprechende Anwendung Ich hatte ja schon in AGS 2023, 74 dargelegt, dass m.E. eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt und das LG Nürnberg-Fürth, den richtigen Weg eingeschlagen hatte (ebenso falsch wie das OLG Nürnberg übrigens auch noch: LG München I, Beschl. v. 24.11.2021 – 26 Qs 60/21 und AG München, Beschl. v. 20.102.2021 – 845 DS 235 Js 136362/21). Dazu noch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Unterrichtungspflicht Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 23 Nach § 364b Abs. 1 AO können Gegenstand der Fristsetzung (nur) die in den Nr. 1 bis 3 aufgezählten Mitwirkungshandlungen sein.[1] Rz. 24 Für welche Mitwirkungshandlungen die Finanzbehörde eine Frist setzt, steht ebenfalls in ihrem Ermessen und bestimmt sich nach dem im Einzelfall gegebenen Aufklärungsbedarf.[2] Rz. 25 Die Fristsetzung kann sich auf eine einzelne der gen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Rechtsnatur der Fristsetzung

Rz. 8 § 364b AO erlaubt es der Finanzbehörde, für die Aufforderung des Einspruchsführers zur Erfüllung bestimmter Mitwirkungshandlungen eine Frist mit Ausschlusswirkung zu setzen. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Mitwirkung, denn die Finanzbehörde ist hierzu bereits nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 90 Abs. 1, 93 AO befugt.[1] Sie berechtig...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht[2] für sonstige Einzeltätigkeiten,[3] die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,[4] die Vertretung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren[5] und sonstige Verfahren, auf die das RV...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Folgen für das finanzgerichtliche Verfahren

Rz. 111 Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden.[1] Rz. 112 Die Zurückweisung der Erklärungen und Beweismittel setzt zunäc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Fristsetzung als Ermessensentscheidung

Rz. 13 Nach § 364b Abs. 1 AO "kann" die Finanzbehörde dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen. Bei der Fristsetzung handelt es sich somit um eine Ermessensentscheidung.[1] Rz. 14 Die Finanzbehörde hat ihr Ermessen nach § 5 AO insbesondere entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben. Sie hat daher zu prüfen, ob durch das Verhalten des Einspruchsführers die Gefahr...mehr