Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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ZErb 07/2019, Zur Abgrenzun... / Aus den Gründen

II. Die zulassige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und auch mit zutreffender Begrundung hat das Amtsgericht die Anordnung des Erblassers vom 30.4.2017 nicht als Widerruf im Sinne des § 2258 BGB, sondern als testamentarisches Vermachtnis zugunsten der Antragsgegnerin eingeordnet. Dagegen wendet sich die Beschwerde vergebens. Das Testament vom 30.4.2017 entha...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Aus den Gründen

B. Die Beschwerde hat insgesamt keinen Erfolg. Die Beteiligten zu 7) bis 10) sind durch die angefochtene Entscheidung nicht in ihren Rechten beeintrachtigt, weshalb ihr Rechtsmittel bereits unzulassig ist. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) ist zwar zulassig, in der Sache jedoch unbegrundet. I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 7) bis 10) ist unzulassig. Sie sind nicht besc...mehr

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. I. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Heidelberg gemäß § 1 ZPO, §§ 23, 71 Abs. 1 GVG sachlich und nach § 27 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig und es besteht keine doppelte Rechtshängigkeit. Mit der versehentlich an das Amtsgericht Heidelberg adressierten, jedoch eindeutig für das Landgericht bestimmten Klage...mehr

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Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden

Leitsatz 1. Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des BFH-Urteils vom 20.01.2016 – II R 34/14, BFHE 252, 389, BStBl II 2016, 482). 2. Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 Abs. 1 Satz ...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / VI. Auslegung und Vollzug

Fraglich ist allerdings, wie der praktische Vollzug eines solchen Vermächtnisses zu erfolgen hat. Denn naturgemäß handelt es sich dabei um einen schuldrechtlichen Anspruch und eine Nachlassverbindlichkeit, die vor der Erbteilung zu erfüllen ist. Werner [22] sieht darin daher eine an die Anteilsberechtigung aktiv und passiv gebundene Obligation, die Auseinandersetzung der Erben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

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ZErb 05/2019, Kein Zeugnisv... / Aus den Gründen

Der Erblasser A.H. ist im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über seinen Nachlass weder nach dem materiellen noch nach dem formellen Parteibegriff taugliches Subjekt für ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht seines Sohnes P.H. nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Der bloße Umstand, dass das Verfahren nicht unter dem Namen des Erben, sondern unter dem Namen des Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck u allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ u in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse, BB 2009,...mehr

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AGS 03/2019, Entschädigung ... / 1 Sachverhalt

Im Rahmen des Verfahrens über die familiengerichtliche Genehmigung der Erbausschlagung der minderjährigen Kinder X und V hat das FamG im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG die Beteiligte zu 1) gebeten, Auskünfte über Nachlasswerte oder Nachlassverbindlichkeiten/Schulden des verstorbenen Kindesvater zu erteilen. Die Beteiligte zu 1) hat die geforderten Auskünfte durch Vo...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / E. Erbengemeinschaft

Sind die Erben in einer Erbengemeinschaft, ergeben sich im Hinblick auf die ererbte Kunst besondere Probleme. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung ausgelegt, was bedeutet, dass sie aufgelöst wird, sobald die Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden und die Auflösung der Gemeinschaft gefordert wurde. Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn der Nachlass in natura...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 54 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 395 In Fällen, in denen ein Minderjähriger Vorerbe ist, sind häufiger Geschwister des Minderjährigen oder die (auch ungeborenen) Kinder des Minderjährigen, selten einmal die Eltern des Minderjährigen, die Nacherben. Rz. 396 Hinzuweisen ist auf die Überlagerung familienrechtlicher und erbrechtlicher Vorschriften. Welche Vorschriften dominieren hängt davon ab, welche die sp...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 60 Der volljährig gewordene Miterbe bei überschuldetem, aber ungeteilten Nachlass

Rz. 450 Ist der überschuldete Nachlass bei Eintritt des minderjährigen Miterben in die Volljährigkeit noch ungeteilt, z.B. weil der Erbfall kurz vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Miterben stattfand, dann kann sich jeder Miterbe auf die Haftungsbeschränkungbis zur Teilung (§ 2059 BGB) berufen, kann also die Zwangsvollstreckung in sein nicht-ererbtes Vermögen abwehre...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 46 Die sachliche Teilauseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 342 Es sind eher seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass auf einmal vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart würde, erfolgt häufig eine sachliche (treffender: gegenständliche) Teilauseinandersetzung. Nach der Begleichung einiger Schulden verkauft man zuerst einmal das ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Der minderjährige Erbe bei Testamentsvollstreckung über ein Handelsgeschäft

Rz. 208 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 31 Der Erwerb eines Erbanteils (mit Grundstück oder Erwerbsgeschäft) durch den Minderjährigen

Rz. 257 Der Erwerb eines Erbanteils durch den Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, bedarf im Grundsatz keiner familiengerichtlichen Genehmigung gem. § 1643 BGB, denn das Gesetz, insbesondere §§ 1821, 1822 BGB, stellt solches Erfordernis nicht auf. Mit dem Erwerb eines Erbanteils ist die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern verbunden (§ 2382 BGB). D...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 32 Die Entgegennahme des Nachlassverzeichnisses des Testamentsvollstreckers durch den minderjährigen Erben

Rz. 261 Der Testamentsvollstrecker hat unverzüglich nach Annahme des Amtes dem Erben, also dem Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen (§ 2215 Abs. 1 BGB). Da die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2205 BGB beim Testamentsvollstre...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Die Verwaltung der Innenseite der Beteiligung eines Minderjährigen an einer OHG durch einen Testamentsvollstrecker

Rz. 218 Eine Verwaltungstestamentsvollstreckung an der Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters ist nach der heutigen, vom BGH geprägten Praxis,[57] nur an dessen "Außenseite" möglich. In den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers fallen jedenfalls nicht die gesellschaftsinternen Maßnahmen der Geschäftsführung, mit denen der Gewinn der Gesellschaft erwirts...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 223 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die von den Miterben mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vorgenommen werden.[1] Das kann Verpflichtungsgeschäfte, aber auch Verfügungsgeschäfte beinhalten. Auch die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten u...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 3. Rechtsberatung

Der Rechtsberater wird in Fällen, in denen der Erblasser dem Erben nicht alle Schranken des § 2136 BGB auferlegen will, folgenden Testamentstext vorschlagen: "Ich setzt den B zum Erben ein. Der C erhält als Vermächtnis alle Nachlassgegenstände, die von meinem Nachlass beim Tod des B noch vorhanden sind; das Vermächtnis ist erst mit dem Tod des B fällig". Man kann zur Klarste...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Vergütung... / Sachverhalt

Der am 2. Juli 2015 verstorbene Erblasser hatte mit Testament vom 20. Mai 2015 bestimmt: Zitat Mein Testament Meiner Schwester A. vermache 20.000 EUR Meiner B. vermache 20.000 EUR und C. vermache 20.000 EUR nicht bar. Der im Testament genannte C. beantragte am 21. April 2016 die Bestellung eines Nachlasspflegers; es sei zwar ein Erbscheinsantrag gestellt worden, jedoch habe das N...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 3. Anzeige- und Berichtigungspflichten von Erben

Gem. § 153 Abs. 1 S. 2 AO sind Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB) zur Anzeige- und Berichtigung unrichtiger Steuererklärungen des Erblassers verpflichtet, sofern die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird.[32] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht soll bei Erbengemeinschaften auch die Erben treffen, die keine Kenntnis von...mehr

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ZErb 02/2019, Erbrecht

Prof. Dr. Knut Werner Lange C.H.BECK, 2. Auflage 2017, 1.076 Seiten, 139 EUR ISBN 978-3-406-71126-8 Das Erbrecht gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung. Vorliegendes Werk will es nicht nur dem Studenten näherbringen. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Darstellung des gesamten Nachfolgerechts mit seinen Bezügen zum Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und Sachenrecht...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.4.1 Allgemeines

Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB) entsteht, wenn mehreren Personen das Erbe zugewendet wird, sie also in die Rechtstellung der verstorbenden Person eintreten. Nicht zur Erbengemeinschaft gehören Personen, denen ledglich ein Vermächtnis zugewendet wird; diese erhalten "lediglich" einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des durch Vermächtnis angeordneten.[1] Praxis...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten/Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 329 Der Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger für die Nachlassverbindlichkeiten dem Grundsatz nach unbeschränkt, § 1967 Abs. 1 BGB. Ein nach Annahme der Erbschaft gegen den Erben erwirkter Vollstreckungstitel kann daher auch in sein eigenes Vermögen vollstreckt werden, § 1958 BGB. Rz. 330 Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, indem der Erbemehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 5. Klageantrag

Geht man davon aus, dass eine grundsätzliche Zulässigkeit der Verbindung einer Stufenklage und eines teilbezifferten Zahlungsantrags besteht, so muss dies bei der Antragstellung zwingend in Gestalt der Anbringung einer offenen Teilklage beachtet werden. Dies führt dazu, dass neben der üblichen Antragstellung einer Stufenklage nach § 254 ZPO der bezifferte Teil als Leistungsa...mehr

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Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / b) Es bedarf einer konkreten Haftungsbeschränkungsmaßnahme

Nach aA ist das bloße Vorliegen der Voraussetzungen zur Erhebung der Einrede nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr einer konkreten Geltendmachung der Einrede bzw. der Haftungsbeschränkungsmaßnahme.[17] Dies wird weitest gehend damit begründet, dass eine pauschale Unterstellung einer möglichen Geltendmachung nicht haltbar ist, denn die Haftung des Erben für die Nachlassverbin...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Anmerkung

Häufig sieht sich der Erbe gezwungen Nachlassimmobilien zu veräußern, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Dies ist gängige Praxis und oft eine Notwendigkeit, um die Pflichtteilsansprüche abzugelten. Was aber geschieht, wenn der Erbe den Kaufpreis beiseiteschafft? Welche Verpflichtungen bestehen seitens des anwaltlichen Vertreters des Pflichtteilsberechtigten, um die Ansprü...mehr

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Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Nicht zu berücksichtigende Passiva

Nicht sämtliche Passiva sind im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nachlassmindernd zu berücksichtigen. Zum einen kommen Passiva des Erblassers, die nicht vererblich oder die einredebehaftet, insbesondere verjährt sind, bei der Pflichtteilsberechnung keine nachlassmindernde Wirkung zu.[15] Vor diesem Hintergrund sind zu Passiva, die der Erbe passivieren möchte, etwa auch dere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist § 786 ZPO nachgebildet. §§ 781–784 ZPO s. § 265 AO Rz. 1. § 1480 BGB Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 737 ZPO Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Bestell...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 77 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Beerdigung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem Erben auf der G...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Kosten des Erbscheins als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 238 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Pflichtteilsrechts, sodass sie nicht als Passiva in ein Nachlassverzeichnis zur Berechnung des Pflichtteils eingestellt werden können.[188]mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / E. Vererblichkeit der Auskunftsverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 137 Obwohl die Erteilung einer Auskunft eine Wissenserklärung und keine Willenserklärung ist, kann die Auskunftsverpflichtung eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeit auf dessen Erben übergehen. Rz. 138 Zunächst für Ansprüche nach § 2027 BGB hat der BGH klargestellt:[155] Zitat "Die gesetzliche Ausgestaltung der Universalsukzession bringt es mit sich, dass die Erbschaft...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 38 Aus drei verschiedenen rechtlichen Gründen ist jeder einzelne Miterbe verpflichtet, bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[51] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Au...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 595 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt d...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / a) Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 Die Regeln für die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten sind in § 2046 BGB normiert. Demnach sind die Miterben, zumindest im Innenverhältnis,[24] verpflichtet, vor der Teilung des Nachlasses sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die Miterben können jedoch, da § 2046 BGB abbedungen werden kann, einvernehmlich anderweitige Vereinbarungen treffen und ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 88 An die Stelle des Erblassers als bisherigem Schuldner tritt mit Eintritt des Erbfalles gem. §§ 1922, 1967 BGB der Erbe. Schuldner werden demnach nicht Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte; sie haben selbst die Stellung von Nachlassgläubigern. Rz. 89 Vor- und Nacherbe: Der Vorerbe ist während seiner Zeit der Erbberechtigung, also bis zum Eintritt des Nacherbfal...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 217 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[243] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verp...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / f) Empfehlung: Aufgebot der Nachlassgläubiger und Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten vor der Abschichtung

Rz. 515 Das Erbteilungsmodell des Gesetzes sieht in §§ 2045, 2046, 2047 BGB im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung eine strenge dreistufige Reihenfolge vor: Es gibt kei...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten

a) Die vom Gesetz festgelegte Reihenfolge Rz. 213 Dass vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen sind, schreibt § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB insofern vor, als er eine Reihenfolge vorsieht: Wer diese Reihenfolge nicht einhält, kann nach der E...mehr