Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 100 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Rz. 101 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Inhalte der jeweiligen Entscheidung

Rz. 289 In den Fällen der Erstklage und der Vollstreckungsgegenklage sind die Verfahren nach § 780 ZPO – Verurteilung des Erben – und nach §§ 781, 785 ZPO – Entscheidung über die Haftungsbeschränkung – in einer Entscheidung zusammengefasst: Das Prozessgericht verurteilt den Erben ohne Vorbehalt, oder es verurteilt nur zur Leistung aus dem Nachlass bzw. zur Duldung der Zwangs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 8. Besonderheiten bei der Zuteilung von Grundstücken

Rz. 568 Hat der Erblasser einem Miterben oder einem Dritten ein Grundstück vermächtnisweise zugewandt, so erklärt der TV die Auflassung mit dem Empfänger aufgrund seiner Verfügungsbefugnis nach § 2205 BGB. Es handelt sich um die Bereinigung einer Nachlassverbindlichkeit im Rahmen von § 2046 BGB. Rz. 569 Sieht eine vom Erblasser getroffene Teilungsanordnung vor, dass einem Mit...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Notverwaltung

Rz. 64 Hierbei sieht das Gesetz eine gesetzliche Vertretungsmacht für den handelnden Erben vor, und zwar sowohl für das Verwaltungshandeln, als auch für die entsprechende Verfügung (§ 2038 Abs. 1 S. 2 a.E. BGB).[82] Aus der rechtsgeschäftlichen Handlung wird der Nachlass unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Lagen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Notverwaltung...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Verschaffungsvermächtnis

Rz. 132 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten Eigentum an dem entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser d...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Ordentlicher Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil als zwei selbstständige Ansprüche

Rz. 135 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht als selbstständiger Anspruch neben dem Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil. Entscheidend ist nicht, ob der Pflichtteilsberechtigte tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch hat oder nicht, sondern vielmehr, ob er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten des § 2303 BGB gehört oder nicht. OLG Hamm:[208] Zitat "… Die Ausschlagung d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 609 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung, z.B. das von den Eheleuten gemeinsam genutzte Einfamilienhaus, nicht zu verfügen (§ 137 Abs. 2 BGB).[661] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form.[662] Er kann deshalb auch stillschweigend geschl...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / VI. Bankkonto des Verstorbenen

Rz. 52 Immer wieder zahlten und zahlen Banken an den Bestatter auf dessen Weisung oder die Weisung eines Dritten (z.B. Betreuer) einen Betrag in Höhe der Bestattungskosten vom Konto des Erblassers aus. Das erscheint pragmatisch, handelt es sich doch um eine grundsätzlich unzweifelhafte Nachlassverbindlichkeit. Der Empfänger und/oder Anweisende musste zudem die Bank meist von...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / A. Einleitung

Rz. 1 Kein Erbfall ohne Bestattung. Berührungspunkte mit bestattungsrechtlichen Fragen gibt es in jedem erbrechtlichen Mandant. Dies kann die Bewertung der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit für die Berechnung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sein. Es kann um den Kostenersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben gehen. Oder es tauchen Fragen ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Anspruchsschuldner

Rz. 153 Schuldner des Ersatzanspruchs ist der Erbe, ausnahmsweise auch ein mit dem Vermächtnisgegenstand Beschenkter. Mehrere mit dem Vermächtnis beschwerte Erben haften, da es sich nach § 1967 Abs. 2 BGB um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, als Gesamtschuldner.[219] Wurde der Vermächtnisgegenstand verschenkt, so haftet kraft der in § 2288 Abs. 2 BGB enthaltenen Verweisun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Die Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 298 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Eigenvermögen abwehre...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 158 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 Abs. 2 BGB).[223] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforde...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diffe...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Fälle des § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 167 Nach § 2027 Abs. 1 BGB ist auskunftspflichtig, wer aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Wer als Miterbe ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht beansprucht, kann Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der Differenz sein.[190] Nicht zur Auskunft verpflichtet ist dagegen, wer sich nur eines Erbrechts ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Kosten der Bestattung

Rz. 60 Die Kosten der Bestattung sind nach einheitlicher Meinung als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.[50] Nach herrschender Meinung können aber nur die auch von § 1968 BGB erfassten Kosten angesetzt werden. Zum 1.1.2009 wurde das Wort "standesgemäß" in § 1968 BGB gestrichen. Das sollte aber nur eine zeitgemäße Anpassung des Gesetzestextes sein und keine inhaltliche Ände...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / D. Checkliste

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Der Nachlassverwalter

Rz. 139 Die Nachlassverwaltung ist eine besondere Form der Nachlasspflegschaft; allerdings ist der Nachlassverwalter Partei kraft Amtes und untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts (§§ 1975, 1962, 1915 Abs. 1 S. 1, 1837 Abs. 1 BGB).[148] Insofern unterscheidet er sich teilweise vom Nachlasspfleger i.S.v. §§ 1960, 1961 BGB; jener ist gesetzlicher Vertreter des Erben,[149]...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Begriffe

Rz. 199 Von Erbauseinandersetzung spricht man, wenn der Nachlass abgewickelt und aufgeteilt wird. Dazu gehören die Bereinigung des Nachlasses von Nachlassverbindlichkeiten und die Verwertung von Nachlassgegenständen, um liquide Mittel für die Befriedigung von Nachlassgläubigern zu erhalten. So sieht das Gesetz eine strenge Reihenfolge vor: Zunächst sind die Nachlassverbindli...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 94 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 311 Der Erbe haftet ab Erbschaftsannahme den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§ 1978 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1978 Abs. 3, 1979, 670 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbind...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Beerdigungskosten im Einzelnen

Rz. 75 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Kosten nur einer übl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 41 Das Recht, die Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmittel selbst zu beantragen (§ 1975 BGB), steht lediglich allen Erben gemeinschaftlich zu, § 2062 Hs. 1 BGB. Wirken einzelne Erben dabei nicht mit, so hat der in Anspruch genommene Miterbe vor der Erbteilung die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass durch Erhebung der Einrede des ungeteilten Nachlasses z...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Ausgangslage

Rz. 445 Die Erbteilung kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Die Auseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker nach den gesetzlichen Regeln

Rz. 555 Zur Bereinigung der Nachlassverbindlichkeiten ist der Nachlass in Geld umzusetzen (§§ 2046, 755 BGB). Bei streitigen oder nicht fälligen Verbindlichkeiten ist der erforderliche Betrag zurückzubehalten. Rz. 556 Der nach[570] Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss des Nachlasses ist unter die Erben im Verhältnis ihrer Erbteile unter Berücksichti...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 14. Kosten der Erbscheinserteilung

Rz. 61 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[68] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des Antragstellers erteilt. Deshalb trägt dieser gem. § 22 Abs. 1 GNotKG die Kosten des Verfahrens. Wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, kommt jedoch ein Erstattungsanspruch gegen die übrigen Miterben aus Geschäftsführung ohne Au...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 60 Begriff: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[75] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht eines wirtschaftlich und vernünftig denkend...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / V. Nachlassverzeichnis

Rz. 30 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist häufig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in das der gesamte Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufgenommen werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann über die Zweckmäßigkeit der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft entschieden werden. Auch für die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüc...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Die vorläufige Sicherung des Vermächtnisanspruchs durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 55 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Alleinverwaltungsrecht und -pflicht jedes Miterben

Rz. 45 Im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags- und Vertretungsrechts kann der einzelne Erbe ordnungsmäßige Maßnahmen sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis treffen. Jeder Miterbe hat ein Alleinverwaltungsrecht (Notgeschäftsführung, § 2038 Abs. 1 S. 2 a.E. BGB). Im Falle der Notgeschäftsführung ist der betreffende Erbe auch zur Alleinverfügung nach außen gem. § ...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / F. Gesetzlicher Ausgleichsanspruch bei Abkömmlingen nach § 2057a BGB

Rz. 16 Handelt es sich bei der pflegenden Person um einen Abkömmling des Erblassers, dann kann im Falle des Todes eine Ausgleichung der erbrachten Pflegeleistung nach der Vorschrift des § 2057a Abs. 1 S. 2, 1 BGB erfolgen, sofern die Leistung des Abkömmlings in besonderem Maße dazu beigetragen haben, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Nach dem Ausglei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Grundsätze

Rz. 315 Beachten die Miterben einer Erbengemeinschaft die gesetzlichen Regeln über die Verwaltung des Nachlasses und die Vorbereitung und Durchführung der Nachlassauseinandersetzung, so werden sich in der Praxis kaum Komplikationen in Bezug auf die Erbenhaftung, insbesondere nach erfolgter Nachlassauseinandersetzung, ergeben. Rz. 316 Deshalb ist es Aufgabe des anwaltlichen Be...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 8. Schiedsfähigkeit von ehegüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 26 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand lebten, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten[65] zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansprüchen aus dem ehelichen Gü...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Folgen der Anfechtung der Annahme

Rz. 122 Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Antragsberechtigung

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Abgrenzung unbenannte Zuwendung – Innengesellschaft

aa) Problembeschreibung Rz. 37 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[36] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick a...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 2. Die Auseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 37 Die Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben gemäß § 2204 BGB gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben des Testamentsvollstreckers. Bevor diese jedoch erfolgen kann, muss der Testamentsvollstrecker zunächst gemäß § 2046 BGB die Nachlassverbindlichkeiten erfüllen. Ist dafür ein ausreichendes Barvermögen nicht vorhanden, kann gemäß § 2046 Abs. 3 BGB der Na...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Begriff der Beerdigungskosten

aa) Allgemeines Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend sind Kosten einer "standesmäßigen ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 11. Vergütungsansprüche des gewerblichen Erbenermittlers

Rz. 56 BGH in NJW 2000, 72: Zitat "Wer gewerblich als Erbensucher unbekannte Erben ermittelt, hat gegen diese, sofern es nicht zu einer Honorarvereinbarung kommt, Vergütungsansprüche weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung."mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Anwachsung auch auf der Passivseite

Rz. 508 Nicht nur auf der Aktivseite des Nachlasses erfolgt eine Anwachsung, sondern auch auf der Passivseite, d.h. auch die noch vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten wachsen den verbleibenden Miterben an.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Anfechtungsgründe

Rz. 117 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VIII. Die Überschuldung des Nachlasses als Eigenschaftsirrtum i.S.v. § 119 Abs. 2 BGB bei Annahme der Erbschaft

1. Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft Rz. 116 Das Gesetz geht in §§ 1954 bis 1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff. BGB maßgebend sind.[127] 2. An...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / C. Der Grundsatz der unbeschränkten Haftung

Rz. 28 Im Grundsatz haftet der Erbe den Nachlassgläubigern unbeschränkt, d.h. sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem eigenen Vermögen. Die Nachlassgläubiger können also auf das in der Hand des Erben verschmolzene Vermögen zugreifen, ohne dass eine Beschränkung auf Nachlassgegenstände oder auf den Wert des Nachlasses einträte. Allerdings bleibt dem Erben die Möglichkeit,...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beerdigungskosten

a) Begriff der Beerdigungskosten aa) Allgemeines Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend si...mehr