Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenjob

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.2 Künstler

Rz. 20 Daneben sind nach § 3 Nr. 26 EStG auch künstlerische Nebentätigkeiten begünstigt. Der Begriff der künstlerischen Tätigkeit deckt sich mit demjenigen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach den dort entwickelten Grundsätzen übt eine künstlerische Tätigkeit nur aus, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26a S. 3 EStG)

Rz. 8 Nach § 3 Nr. 26a S. 3 EStG sind Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Nebentätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG nur eingeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Aufwendungen dürfen – wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag überschreiten – abweichend vom Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben oder Werbungsko...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1219 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2635] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1220 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1109 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Berufliche Verfügbarkeit/Nebentätigkeit

Rz. 84 Fragen zur räumlichen und zeitlichen Mobilität des Bewerbers (Außendienst, Schichtdienst, Einsatz an wechselnden Arbeitsorten) sind grds. zulässig, da sie das konkrete Arbeitsverhältnis betreffen und auch nicht gegen Vorschriften des AGG verstoßen.[181] Diskutiert wird im Zusammenhang mit Schichtdienst allenfalls ein denkbarer Bezug zu dem Diskriminierungsmerkmal "Ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Begrenzung von Nebentätigkeiten

Rz. 1112 Das Recht eines Arbeitnehmers zur Ausübung von Nebentätigkeiten kann einzelvertraglich begrenzt werden. Hierbei gelten jedoch von Verfassungs wegen enge Grenzen. Soweit die Nebentätigkeit beruflicher Natur ist, kann sich der Arbeitnehmer auf das Grundrecht der freien Berufswahl stützen (Art. 12 Abs. 1 GG).[2508] Diese schützt nicht nur die Ausübung eines Haupt-, son...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verbot der Nebentätigkeit, Veröffentlichungen

Rz. 813 Angesichts des Umstandes, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft seine gesamte Arbeitskraft schuldet, geht das Vertragsmuster in § 7 Abs. 1 von einem grundsätzlichen Verbot der Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Geschäftsführer aus. Dabei dürfte es rechtlich zulässig sein, ein solches Nebentätigkeitsverbot absolut, also uneingeschränkt auszugestalten. Das Ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 83. Nebentätigkeit

a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten Rz. 1109 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1113 Zustimmungspflichtigkeit von Nebentätigkeiten (1) Die Übernahme jeder Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. (2) Der Arbeitgeber erteilt seine Zustimmung, wenn und soweit die Nebentätigkeit die Wahrung der vertraglichen Aufgaben des Arbeitnehm...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 408 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[856] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenvers...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 423 Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) geschlossen: 1. Begi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 724 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster 1a.36: Betriebsvereinbarung Verhaltenskodex Muster 1a.36: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Nebentätigkeitsverbot

Rz. 296 Hinsichtlich der Vereinbarung einer Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Je geringer der Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist, desto weniger kann die Ausübung einer Nebentätigkeit jedoch mit der Begründung einer drohenden Überlastung des Arbeitnehmers versagt werden. Die Versagung wird – soweit die Nebentätigkeit nicht tatsächlich zu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Grundsätze der Zusammenarbeit

Rz. 744 In § 7 Abs. 2 des Vertragsmusters wird klargestellt, dass der Arzt seine volle Arbeitskraft in den Dienst des Krankenhausträgers zu stellen hat. Angesichts der früher bestehenden Üblichkeit, einem Chefarzt das Recht zur privatärztlichen Behandlung von stationären Wahlleistungspatienten im Wege der Privatliquidation und von ambulanten Patienten im Wege der Nebentätigk...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Klauselbeispiele

Rz. 1244 Die folgende Klausel ist angelehnt an § 8 Abs. 1 BAT bzw. § 41 TVöD BT-V Allgemeines Verhalten incl. Tendenzträger-Unternehmen Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen und die Interessen des Arbeitgebers sind nach besten Kräften zu fördern und zu vertreten. Der Arbeitnehmer hat auch im außerdienstlichen Ber...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbote mit Erlaubnisvorbehalt/Zustimmungsfiktion

Rz. 1222 Regelungen, wonach der Arbeitnehmer vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen hat, sind zulässig, denn sie dienen nur dazu, dem Arbeitgeber rechtzeitig die Prüfung eines eventuellen Interessenkonflikts zu ermöglichen.[2640] Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen; diese Folg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufzählung der Dienstaufgaben in der Krankenversorgung

Rz. 731 Zunächst sollten in dieser Regelung die wesentlichen dem Arzt als Dienstaufgaben obliegenden ärztlichen Aufgaben beispielhaft ("insbesondere") aufgeführt werden. Dabei ist angesichts der Vielfältigkeit ärztlicher Aufgaben, die von einem Krankenhausarzt durchgeführt werden können, besondere Gründlichkeit an den Tag zu legen. Dies gilt insbesondere, weil ein Chefarzt t...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Checkliste: Altersteilzeit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 217 Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung gesc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 1221 Absolute Nebentätigkeitsverbote sind unwirksam,[2638] weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Für ein tarifvertraglich begründetes partielles Nebentätigkeitsverbot kann etwas anderes gelten. Denn wenn z.B. ein vollzeitig beschäftigter Busfahrer auch in der Freizeit als Kfz-Führer tätig sein will, würde er zwangsläufig mit den Lenkzeitenvorschriften de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines/Einleitung

Rz. 233 Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 60 HGB ein allgemeines Wettbewerbsverbot zugunsten des Vertragsarbeitgebers.[588] § 60 HGB verbietet dabei den Betrieb eines eigenen Gewerbes und den Wettbewerb auf eigene oder fremde Rechnung. Soweit also klauselmäßig ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers für die Dauer des Arbeitsverhältnisses geregelt werd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 1212 Es haben sich Fallgruppen für typische Klauselinhalte herausgebildet, die die außerdienstliche Betätigung in der Freizeit betreffen, z.B. über die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung, die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit, das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers und den Schutz des Ansehens des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Wirk...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 478 Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – –...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1057 Muster 1a.61: Kurzarbeit Muster 1a.61: Kurzarbeit (1) Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen oder der Einstellung des Betriebs kann es erforderlich sein, Kurzarbeit durchzuführen. Unter der Voraussetzung eines erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfalls im Sinne § 96 SGB III ist der Arbeitgeber daher berechtigt, Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist von minde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1619 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3580] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Unmittelbare/mittelbare Diskriminierung

Rz. 29 Unproblematisch erkennbar und daher leicht zu vermeiden ist eine direkte Anknüpfung an die Merkmale des AGG, während die Verwendung von Umschreibungen ("Berufseinsteiger", "Muttersprachler" etc.) besondere Aufmerksamkeit erfordert.[78] Ein mittelbarer Bezug auf das Alter ergibt sich z.B. aus der Suche nach Studenten/Rentnern für Nebentätigkeiten. Das Kriterium der Mut...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Ansehen des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 1230 Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit macht nicht vor dem Arbeitsverhältnis halt. Äußerungen von Arbeitnehmern in der Öffentlichkeit – etwa vor der Kamera aus Anlass eines Streiks oder bei Meinungsumfragen auf offener Straße – sind daher grundsätzlich zulässig, auch wenn damit sachliche Kritik verbunden ist. Grenzenlos ist diese Freiheit natürlich nicht, der ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 840 Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / q) Entwicklungsklausel

Rz. 761 Die Zulässigkeit von Entwicklungsklauseln in Chefarztverträgen ist angesichts des Umstandes, dass es sich zumindest bei Chefarztverträgen, die auf der Basis von Formularmustern entwickelt werden, um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt,[1405] umstritten.[1406] Das BAG hält derartige Entwicklungsklauseln grds. für zulässig, untersucht die Wirksamkeit ihrer Anwendun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 744 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 422 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[978] P...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitszimmer

Rz. 672 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 676). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der vom ArbG gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a EStG ermöglic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern sind > Arbeitnehmer (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern auch die > Bürgermeister. Wegen der Aufsichtsratsvergütungen der Beamten, die von ihrer Behörde als Mitglieder eines Aufsichtsrats entsandt werden, > Aufsichtsrat Rz 6. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr