Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsgemäße Anzeige eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß im Sinne des § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde. Sachverhalt An der O GmbH waren die Klägerin mit 90,1 % und die M AG mit 9,9 % beteiligt. Die O GmbH ist Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses in X-Stadt. Mit notariell beurkundetem Vertrag verkaufte die M AG ihren Anteil von ...mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.2 Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von 2 oder mehr sich ausschließenden alternativen Investitionsprojekten das Projekt mit den geringsten Kosten zu wählen. Das heißt, die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird durch die Gegenüberstellung der relevanten Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen beurteilt. Dabei empfiehlt es sich, nur Investitionen der gleichen Art gege...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anforderungen an die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar

Leitsatz Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde. OLG Celle, Urt. v. 29.10.2020 – 6 U 34/20 1 Tatbestand I. Die...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anford... / 2 Gründe

II. Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die Anschlussberufung ist zulässig und begründet. 1. Die Berufung ist zulässig. Die Berufungssumme von mehr als 600 EUR gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist erreicht, denn der Streithelfer meint, dass er für die Erstellung eines vollständigen notariellen Verzeichnisses von der Beklagten nochmals Gebühren verlangen kann, weil es sich...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 2. Belehrung des Erben

Sieht man die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses nach zutreffender Ansicht nicht als Beurkundung einer Willenserklärung im Sinne der §§ 8 ff. BeurkG an, sondern als Beurkundung eigener Tatsachenwahrnehmungen des Notars, so handelt es sich um eine sonstige Beurkundung gemäß § 36 ff. BeurkG, auf die die Regelungen der § 17 BeurkG zur Belehrungspflicht des Notars bei Willenser...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 3. Neutralitätsgebot

Ungeachtet bestehender Belehrungspflichten trifft den Notar das Gebot unparteiischer Tatsachenfeststellung. Hinweis § 14 BNotO: Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar w...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / I. Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis gehört mittlerweile zum "Goldstandard" in der pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzung. Der BGH hat jüngst zu den Anforderungen an die notarielle Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses Stellung nehmen können. Der BGH stellt in seinem Urt. v. 20.5.2020[1] ausdrücklich klar, dass der Notar unter Berücksich...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Mit dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Nichterbe den Umfang seines Pflichtteilsanspruchs bestimmen können. Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs können besondere Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a BGB über § 2316 Abs. 1 BGB berücksichtigt werden, wenn sie das Vermögen des Erblassers erhalten oder gemehrt haben...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 1. Grundkonstellation – Berücksichtigungsverlangen

Die Ausgleichung besonderer Leistungen gemäß § 2057a BGB ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten unter erbberechtigten und enterbten Geschwistern und deshalb ebenso häufig Thema bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen. Das gilt nicht minder für die anderen Ausgleichungstatbestände der §§ 2050 ff. BGB. Obwohl die Ausgleichung unter Geschwistern (und Enkeln) auch für de...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anford... / Leitsatz

Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde. OLG Celle, Urt. v. 29.10.2020 – 6 U 34/20mehr

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ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel ist als unbeschränkte Beschwerde statthaft (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO) und auch im Übrigen zulässig, §§ 73, 15 Abs. 2 GBO, § 10 Abs. 2 Nr. 3 FamFG. Beschwerdeführer sind die zur Antragstellung Berechtigten. Das sind diejenigen unmittelbar Beteiligten, deren dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet oder einen Gewinn erfä...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / II. Leistungen nach § 2057a BGB

§ 2057a BGB schafft einen Ausgleich zugunsten derjenigen Abkömmlinge des Erblassers, die den Erblasser in besonderer Weise unterstützt haben. Der Ausgleich nach § 2057a BGB ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein solcher Ausgleich bereits zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt ist. Der Gesetzgeber berücksichtig hierdurch Zuwendungen der Abkömmlinge an den Erblasser.[8] Nach § 2316...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anford... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung der Auskunftspflicht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Berechnung eines im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Kläger ist der Sohn des am 13.6.2016 in H. verstorbenen F. M. (Erblasser). Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und dessen Alleinerbin. Nachdem die Beklagte auf Auf...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 12c Abs. 4, 71 Abs. 1, 73 GBO zulässige Beschwerde, über die nach §§ 72 GBO, 13a, 23a Abs. 2 Nr. 8 GVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zu befinden hat, führt zu dem angestrebten Erfolg, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 GBO dargelegt hat. 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Gru...mehr

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ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 1 Tatbestand

I. In drei Grundbüchern ist der Erblasser, Vater der Beteiligten, als Teileigentümer eingetragen. Der zuletzt in Italien wohnhafte, am 4.7.2016 verstorbene Erblasser hatte ein handschriftliches Testament verfasst, nach dem er das Vermögen anteilsmäßig auf seine zwei Kinder und seinen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder aufteilte. Zudem hatte er die "Immobilie in Mün...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLI. Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 133 Wird anlässlich eines Verbundverfahrens vor Gericht eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, gilt für die Einigungs- und Differenzgebühren das Recht, das auch für das → Verbundverfahren gilt. Es handelt sich insoweit nicht um eine gesonderte Angelegenheit (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG). Auf die frühere gegenteilige Rechtsprechung[29] kann nicht mehr zurückgegriff...mehr

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ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 2 Gründe

II. 1. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthafte Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) ist auch im Übrigen zulässig eingelegt (§ 73 GBO, § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache vorläufig Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung hätte aus formalen Gründen nicht ergehen dürfen. Eine Zwischenverfügung soll es dem Antragste...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Einigungsgebühr

Rz. 268 Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass eine Einigungsgebühr auch im Rahmen einer Beratung anfallen kann. Dies war bisher schon Rechtsprechung. Rz. 269 Hinweis Führt die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts zum Abschluss eines Einigungsvertrages, so erhält der Anwalt neben der Gebühr für die Beratung auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG. AG Neumünster, U...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / III. Integration der Privatscheidung in den Anwendungsbereich der Brüssel IIb-VO

Zumindest ab Geltungsbeginn der neu gefassten Brüssel IIb-VO wird das Prinzip automatischer (verfahrensrechtlicher) Anerkennung für "Vereinbarungen über eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und eine Ehescheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat rechtsverbindliche Wirkung haben" durch Art. 65 Abs. 1 S. 1 Brüssel IIb-VO endgültig verwirklicht. Die Anerkennung einer Vereinb...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 1

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist ein Dauerbrenner in Literatur und Rechtsprechung. Während der reale und fiktive Nachlass sowie die Ermittlungstätigkeit des Notars mit großer Regelmäßigkeit Gegenstand von Urteilen, Aufsätzen und Beiträgen sind, wurden die besonderen Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a BGB bisher kaum in den Blick genommen. Dies verwundert insowei...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 1 Tatbestand

I. Der Antragsteller hat gegenüber dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Montabaur die Erteilung eines amtlichen Grundbuchausdrucks für sämtliche im (Mit-)Eigentum seiner am xx.xx.20xx verstorbenen Mutter stehende Grundstücke im Grundbuchbezirk sowie einer Abschrift sämtlicher Übertragungsverträge zu den Grundstücken beantragt. Er hat u.a. geltend gemacht, im Hinblick auf seine P...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Abweichungen vom Musterprotokoll bei GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren

Zusammenfassung Bei der Gründung einer GmbH im vereinfachten Verfahren darf vom Musterprotokoll nicht abgewichen werden. Auch die Regelung zum Gründungsaufwand darf nicht verändert werden. Hintergrund: GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren Der vom OLG Stuttgart entschiedene Fall hatte eine GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren zum Gegenstand. Konkret hatte die alleinige ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 26) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in Abt. I des im Beschlusseingang bezeichneten Wohnungsgrundbuchs mit dem Beteiligten zu 2 und x als ihren Gesellschaftern eingetragen ist. Für die Beteiligte zu 4 ist in Abt. III lfd. Nr. 4 eine brieflose Grundschuld gebucht. Weitere Belastungen sind im Grundbuch nicht eingetragen. Am 19.6.2017 erteilte da...mehr

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FF 12/2020, Formbedürftigke... / I. Einleitung

Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich dafür entschieden, Vereinbarungen über die Brautgabe der notariellen Beurkundungspflicht zu unterwerfen und nicht notariell beurkundete Absprachen für nichtig zu erklären (§ 125 S. 1 BGB).[1] In der Sache lässt diese Judikatur die Absprachen über die Erbringung einer Vermögensleistung als Brautgabe leerlaufen, wenn sie nach deutsche...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / c) Steuerliche Absetzbarkeit

Der GLE bestimmt hierzu: Zitat "1.1.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage." Die Kosten sind in vollem Umfang als Minderung der Bereicherung zu berücksichtigen (<H E 7.4 (4) “Erwerbsnebenkosten im Zusammenhang mit einer Schenkung“ ErbStH 2011). Beispiel: Der Schenker übereignet dem Beschenkten ein zu gewerblichen Zwecken vermietetes ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 8. Auseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Immer wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, die auf die Erben aufgeteilt werden, fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Hierzu ist das Urteil des BFH vom 9.7.2013[36] einschlägig. In der Pressemitteilung hierzu heißt es: Zitat "Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, di...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 1. Erblasser hat Regelung getroffen

Hat der Erblasser ausdrückliche Regelungen zur Verteilung von Unternehmensgewinnen und Gewinnvorträgen getroffen, sind diese beachtlich.[20] Ebenso ist der Erblasserwille maßgeblich, soweit sich dieser durch Auslegung rechtswirksam ermitteln lässt.[21] Insofern ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Begünstigte mit dem Ausgleichsanspruch für den anteiligen laufenden Gewinn...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1. Anfallende Kosten

Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung zwangsläufig folgende Kosten anfallen:mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 3. Allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung)

Hierzu heißt es unter 2. der GLE: Zitat "Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Schenkung entstehen, sind bei der Ermittlung des Werts des steuerpflichtigen Erwerbswie folgt zu behandeln:" 1. Allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung) Die allgemeine Erwerbsnebenkosten, wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister, entstehen erst durch die ...mehr

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FF 12/2020, Formbedürftigke... / VII. Schutzerfordernis im Eherecht

Aber auch die Herleitung der Beurkundungsbedürftigkeit der Brautgabevereinbarung aus einer Gesamtanalogie zu den Formvorschriften des Schenkungs- und Eherechts ist nicht akzeptabel, denn die Absprache der Brautgabe ist vom Tatsächlichen her mit den diesen Vorschriften zugrundeliegenden Konstellationen nicht vergleichbar. Zunächst einmal geht es bei der Brautgabe um eine einm...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / b) Zeitlicher Aufteilungsmaßstab

Die zeitliche Aufteilung der Gewinne auf die Berechtigten erfolgt pro-rata-temporis, und zwar dergestalt, dass jedem der Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil gebührt.[36] Hinsichtlich des laufenden Gewinns ist die Frage, wem dieser in welcher Höhe zusteht, dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Berechtigung während des laufenden Geschäfts...mehr

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ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. 1. Die im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, führt in der Sache aber zu keinem Erfolg. a) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, § 18 Abs. 1 ...mehr

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AGS 12/2020, Neuanfang AGS 2021

Im Januar erwartet die Leser nicht nur die erfreuliche Gebührenerhöhung nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, auch die Zeitschrift "AGS" erscheint neu gestaltet und unterstützt Sie noch mehr in den gebührenrechtlichen Fragen. Der Verlag und die Herausgeber haben sich Gedanken darüber gemacht, wie die Zeitschrift "AGS" mit der Beilage "AGkompakt" weiter verbessert werden ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 1 Tatbestand

Herr K. B. (im Folgenden: Erblasser) verstarb zwischen dem 1.1.2019 und dem 18.1.2019. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Beteiligte zu 2) ist ein Bruder des Erblassers. Der Erblasser hinterließ mehrere letztwillige Verfügungen, die am 15.4.2019 vom Nachlassgericht eröffnet worden sind. Durch zwei gleichlautende handgeschriebene und unterschrieben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der ZIV (§ 102 Abs. 4 Abs. 1 und 2 AO)

Rz. 35 Nach § 102 Abs. 4 S. 1 AO bleiben die gesetzlichen Anzeigepflichten der Notare unberührt. In Bezug auf derartige Anzeigepflichten[1] kann sich ein Notar mithin nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. § 102 Abs. 4 AO gilt nur für inländische Notare; für ausländische Notare besteht weder eine Anzeigepflicht nach den vorgenannten Regelungen, noch eine Verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Mitteilungspflichten nach § 102 Abs. 4 Satz 3 AO

Rz. 37 Nach dem zum 1.1.2020 neu eingefügten und ab 1.7.2020 anzuwendenden § 102 Abs. 4 Satz 3 AO (Rz. 1) haben die sog. Intermediäre [1] innerhalb einer Frist von 30 Tagen[2] grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem BZSt in Gestalt eines Datensatzes[3] elektronisch zu melden. Gem. § 102 Abs. 3 Satz 4 AO gehören zu den Intermediären die Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erfassung der Steuerpflichtigen und steuerlich relevanter Tatbestände

Rz. 2 Die möglichst vollständige Erfassung der Stpfl. und steuerlich relevanter Sachverhalte ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Dieser Erfassung dienen die in den Einzelsteuergesetzen vorgesehenen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen[1], zur Anzeige z. B. des Erwerbs nach § 30 ErbStG bzw. als Vermögensverwalter oder -verwahre...mehr

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Anhang / Teil 4 Ergänzende Bestimmungen

§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen wirksam, wenn die Eintragung der Veräußerung oder einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor dem 15. Januar 1994 erfolgt ist und es sich um die erstmalige Veräußeru...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflichten des Rechtsanwalts und des Notars

A. Wahl des sichersten Weges – Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte Rz. 1 Die Rechtsprechung bejaht u.U. auch Schadensersatzansprüche Dritter – etwaiger Erben – aus Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages. Nach den später entwickelten Grundsätzen des BGH (vgl. nachfolgend Rdn 2)[1] wäre eine Klage auf Feststellung der Anwaltshaftung u.U. auch schon zu Lebzeiten des Er...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / C. Einflussnahme des künftigen Erben auf den Testamentsinhalt des Erblassers

Rz. 6 Der Wirksamkeit eines Testaments steht nicht entgegen, dass der vorgesehene Erbe die Errichtung des Testaments maßgeblich veranlasst hat. Ein Notar hat gemäß § 17 BeurkG den Willen des Erblassers zu erforschen und muss sich bei der Beurkundung davon überzeugen, dass der von dem Dritten vorgetragene Wille mit den eigenen Vorstellungen des Erblassers übereinstimmt, und s...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 7. Formalien des Verzeichnisses

Rz. 67 Das Nachlassverzeichnis muss schriftlich erstellt und vom Vorerben unter Angabe des Datums unterschrieben werden. Der Nacherbe kann verlangen, dass das Verzeichnis nach § 2121 Abs. 3 BGB amtlich aufgenommen (Notar oder Beamter) und er nach § 2121 Abs. 2 BGB bei der Aufnahme hinzugezogen wird. Die Kosten der Aufnahme und der Beglaubigung fallen der Erbschaft zur Last. D...mehr