Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 1. Die praktische Bedeutung des gegenseitigen Erbvertrags

Rz. 18 Gegenseitige Erbverträge kommen in der Praxis relativ häufig in der Variante des Ehegattenerbvertrags vor, sehr häufig kombiniert mit einem Ehevertrag. Sie stammen nicht selten aus der Zeit der Geltung der notariellen KostO, als bei Beurkundung eines Ehe- und Erbvertrags die Kostenbegünstigung des § 46 Abs. 3 KostO gegolten hat, wonach für zwei Verträge (Ehevertrag un...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Anfechtbarkeit einer testamentarischen Anordnung

Rz. 17 Soweit jedoch Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen hätte, kann nach teilweise vertretener Literaturmeinung sein Betreuer analog § 2282 Abs. 2 BGB unter Einhaltung der Jahresfrist des § 2283 Abs. 1 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts seine eigenen wechselbezüglic...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Beim Tod des Erblassers nicht abgeschlossenes Adoptionsverfahren

Rz. 39 Da durch die Adoption rechtliche Verwandtschaftsbeziehungen begründet werden, treten dementsprechend erbrechtliche Wirkungen ein. § 1753 Abs. 2 und Abs. 3 BGB regeln die erbrechtlichen Wirkungen einer Adoption, die vor dem Erbfall beantragt wurde, aber erst nach dem Tod des annehmenden Erblassers ausgesprochen wird. Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch nur z...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / B. Klage auf Feststellung der Notarhaftung vor dem Tod des Erblassers

Rz. 4 Ist ein Erbverzichtsvertrag infolge eines Notarfehlers unwirksam, kann nach der BGH-Rechtsprechung die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Tode des Erblassers zulässig sein.[4] Zum Schaden in einem solchen Fall: Erhält jemand den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil, weil ein zuvor von ihm erklärter Erbverzicht i...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / A. Wahl des sichersten Weges – Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 1 Die Rechtsprechung bejaht u.U. auch Schadensersatzansprüche Dritter – etwaiger Erben – aus Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages. Nach den später entwickelten Grundsätzen des BGH (vgl. nachfolgend Rdn 2)[1] wäre eine Klage auf Feststellung der Anwaltshaftung u.U. auch schon zu Lebzeiten des Erblassers zulässig. Erhält ein Rechtsanwalt den Auftrag, ein von seinem Man...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / VII. Formulierungsbeispiel

Rz. 31 Sachverhalt als Ausgangspunkt:[46] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem gem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 2 Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwiegenheitspflicht eines Notars hinsichtlich des eröffneten Inhalts der letztwilligen Verfügung

Leitsatz 1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbes...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand:

1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21.8.2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter Ehe zu ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / Leitsatz

1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss v...mehr

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AGS 11/2020, Geschäftswert ... / 1 Sachverhalt

Auf entsprechenden Antrag der Beteiligten zu 2) nahm der beteiligte Notar das Nachlassverzeichnis ihrer verstorbenen Mutter auf. Darin wurden Aktiva von insgesamt 21.974,64 EUR und Passiva von insgesamt 902.431,36 EUR aufgeführt, der fiktive Nachlass wurde mit insgesamt 578.248,52 EUR ermittelt. Für seine Tätigkeit stellte der Notar der Beteiligten zu 2) insgesamt 3.180,51 EU...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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AGS 11/2020, Geschäftswert ... / 2 Aus den Gründen

II. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 127 GNotKG, das der beteiligte Notar auf Anweisung des Landgerichtspräsidenten nach § 130 Abs. 2 S. 1 GNotKG beantragt hat. Die zur Überprüfung gestellte Kostenberechnung entspricht den gesetzlichen Formerfordernissen des § 19 GNotKG und kann damit tauglicher Gegenstand eines Kostenprüfungsverfahrens nach § 127 GNotKG sein. Gegenst...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / II. Die praktische Bedeutung der Frage

Das Grundbuchamt und das OLG Köln haben nach dem Gesagten stillschweigend für sich in Anspruch genommen, die Form des Stiftungsgeschäfts prüfen zu dürfen. Das überrascht, da sich die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts nach § 20 GBO bestimmt; nach dieser Vorschrift aber kann lediglich die Vorlage der Auflassungsurkunde verlangt werden,[6] was in Rechtsprechung und Lehre unum...mehr

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ZErb 11/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, Handbuch, 7. Auflage 2020, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73281-2, 129 EUR. Bereits in 7. Auflage liegt der Klassiker soll Testa...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 5

Auf einen Blick Die Frage, ob das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der notariellen Beurkundung bedarf, wenn sich der Stifter zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet, ist nach wie vor sehr umstritten. Materiell-rechtlich sprechen entgegen dem OLG Köln die besseren Argumente dafür, mit dem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers die Schriftform des § 81 ...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / I. Ausgangspunkt

Häufig verpflichtet sich der Stifter bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden, ein Grundstück in das Vermögen der Stiftung zu übertragen. Nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf ein solches Stiftungsgeschäft der schriftlichen Form (§ 126 BGB). Dennoch verlangt ein Teil der Literatur die notarielle Beurkundung nach §§ 311b Abs. 1 S. 1, 128 BGB.[2] Das OLG Kö...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Die Teilung der Versorgungsanwartschaften eines Landesbeamten erfolgt nach § 16 VersAusglG über die gesetzliche Rentenversicherung. In den Fällen, in denen der andere Ehegatte ebenfalls landesrechtliche Beamtenanrechte oder aber Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat stellt sich immer wieder die Frage einer Verrechnungsvereinbarung. Diese hat der BGH gr...mehr

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ZErb 11/2020, Errichtung ei... / 1 Gründe:

I. Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat. Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15.10.2015 verstorbenen Erblassers H … F … O … T … . In einem Erbvertrag vom 8.2.1982 mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Rege...mehr

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FoVo 11/2020, Die Namensänderung als Vollstreckungshindernis

Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Mit der Geburt erhält man ihn von den Eltern und kann ihn dann eigentlich nicht mehr loswerden. Also doch eigentlich kein Problem der Vollstreckung! Einmal tituliert ist der Schuldner – oder auch der Gläubiger – stets zu identifizieren. Leider stellt sich die Wirklichkeit anders dar. Es kann in unterschiedlichen Konstellationen zu Änd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 2 Gründe:

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Die vom Nachlassgericht in dem angegriffenen Beschluss angenommene Erbfolge ist eingetreten. 1. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. D...mehr

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Rumänien / b) Einvernehmliche Scheidung vor dem Notar

Rz. 61 Die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar ist im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Voraussetzung bestimmt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder sogar adoptiert wurden. Eine Ausnahme von dieser Grundregel bildet die Scheidung einer Familie mit Minderjährigen v...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag wurde in den Vorauflagen von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Ernst Johansson  () verfasst. Für die aktuelle Auflage hat Dr. Ansgar Firsching den Beitrag überarbeitet und angepasst.

A. Das schwedische internationale Eherecht I. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Das schwedische internationale Privatrecht bezüglich des Eherechts ist im Gesetz 1904:26 über gewisse internationale Rechtsverhältnisse betreffend Ehe und Vormundschaft (IÄL), ferner für Ehen der Staatsangehörigen der Staaten des Nordischen Rates in der Verordnung 1931:429 über gewisse internationale Rechtsve...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr

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Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

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Frankreich / a) Einvernehmliche außergerichtliche Scheidung

Rz. 152 Die einvernehmliche außergerichtliche Scheidung ist geregelt in Art. 229–1 bis 229–4 CC und ergänzend in Art. 1144–1 bis 1148–2 CPC. Dabei müssen nach Art. 229–1 Abs. 1 CC beide Ehegatten anwaltlich vertreten und sich über das Scheitern der Ehe und die Scheidungsfolgen umfassend einig sein. Erforderlich ist die Errichtung einer privatschriftlichen Scheidungsvereinbar...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Partnerschaftsvertrag (Contratto di convivenza)

Rz. 270 Die Partner können gemäß Art. 1 Abs. 50 des Gesetzes Nr. 76/2016 ihre vermögensrechtlichen Beziehungen mit einem Partnerschaftsvertrag (contratto di convivenza) regeln. Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist von einem Notar oder Rechtsanwalt, die die Vereinbarkeit mit dem ordre public und zwingenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen haben, zu beglaubigen (Art. 1 ...mehr

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Slowenien / I. Scheidungsgründe

Rz. 45 Eine Ehe kann aufgrund Unzumutbarkeit der Ehe [59] (Art. 98) oder einer Vereinbarung der Ehegatten gerichtlich geschieden werden. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe basiert auf einem Antrag eines Ehegatten. Hingegen sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung (Art. 96 Abs. 1):mehr

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Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 50 In Art. 1441 ZGB, welcher im Jahr 2017 grundlegend novelliert worden ist, wird die einverständliche Scheidung geregelt.[88] Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Folgendes zu unterstreichen:mehr

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Frankreich / IV. Auflösung

Rz. 255 Die Partnerschaft wird nach Art. 515–7 Abs. 1 CC automatisch durch Heirat oder Tod eines Partners beendet. Ein weiterer Beendigungsgrund ist nach Art. 515–7 Abs. 3 und 4 CC die Auflösung durch einvernehmliche Erklärung gegenüber dem Standesbeamten oder dem Notar, vor dem die Partnerschaft geschlossen wurde. Jeder Partner kann den PACS nach Art. 515–7 Abs. 5 CC auch d...mehr

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Spanien / 1. Grundlagen

Rz. 18 Die Eheschließung in ziviler Form kann allgemein vor einem (Friedens-)Richter, einem Bürgermeister sowie seit 30.6.2017 auch vor einem Justizsekretär oder Notar erfolgen (Art. 49 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 CC). Im Einzelnen ist zunächst der mit der Führung des Standesregisters betraute Friedensrichter sowie der Bürgermeister der Gemeinde, in der die ...mehr

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Ungarn / 2. Internationale Zuständigkeit

Rz. 193 Ungarische Gerichte sind gem. § 103 IPRG für die Verfahren betreffend Bestehen, Gültigkeit oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für Verfahren betreffend die Rechte und Pflichten aus einer solchen Beziehung international zuständig, wenn die Beziehung in Ungarn begründet wurde oder wenn zumindest einer der eingetragenen Lebenspartner ungarischer...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Belgien / 2. Abstammung durch Anerkennung

Rz. 179 Sofern die Mutterschaft nicht von Rechts wegen durch die Eintragung des Mutternamens in der Geburtsurkunde feststeht, kann die Mutter das Kind durch einseitige Erklärung in einer öffentlichen Urkunde vor einem Standesbeamten oder einem Notar unter der Voraussetzung anerkennen, dass durch diese Anerkennung kein absolutes Ehehindernis zwischen dem Vater und der Mutter ...mehr

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Rumänien / 3. Dauer und Kosten der Verfahren

Rz. 79 Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird, in der Regel abhängig vom Scheidungsgrund, eine unterschiedliche Dauer haben, wobei die gerichtlichen Scheidungsverfahren für Verschulden mit Abstand die längste Dauer aufweisen – gegenwärtig im Schnitt ca. vier bis sechs Monate. Das Verfahren beim Notar oder Standesamt dauert hingegen nur etwas länger als einen Monat. Rz. 80...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis

Rz. 44 Vorbedingung für diese Scheidungsart ist, dass die Eheleute eine Urkunde aufsetzen lassen von einem Notar oder Rechtsanwalt bezüglich der Teilung ihres Vermögens und ihre jeweiligen Rechte diesbezüglich regeln. Bei Immobiliarvermögen muss die Urkunde zwingend von einem Notar aufgesetzt werden. Wenn kein auf die Ehegatten aufzuteilendes Vermögen besteht, geben die Ehel...mehr

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Russland / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 33 Gesetzliche Vorschriften über den Abschluss von Eheverträgen enthalten die Art. 40–44 FGB. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen vor oder nach der Eheschließung können nur vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten untereinander sein (Art. 40 FGB). Eheverträge werden mit der Registrierung der Eheschließung wirksam (Art. 41 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Sie bedürfen de...mehr

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Rumänien / 3. Auflösung der gesetzlichen Gütergemeinschaft

Rz. 34 Die Gütergemeinschaft kann bei ihrer Beendigung durch gerichtliche Entscheidung oder in einem Verfahren vor einem Notar aufgelöst werden. Wird die Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, erfolgt die Auflösung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben des verstorbenen Ehegatten. Die Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten werden in diesem ...mehr

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Frankreich / aa) Form und Publizität des Ehevertrages

Rz. 88 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 CC muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss hierzu jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde vorliegen.[57] Rz. 89 Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 CC über die Parteien und das Datum des Ver...mehr

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Belgien / 1. Vermögensteilung

Rz. 142 Die Auflösung des ehelichen Güterstandes wird Dritten gegenüber erst mit der Eintragung des Scheidungsurteils in die DPSU und zwischen Ehepartnern rückwirkend ab dem Datum des ersten Scheidungsantrags wirksam.[181] Auf Antrag einer Partei kann das Gericht jedoch nach Billigkeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände entscheiden, dass einzelne Vermögenswerte und/oder Sch...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vereinbarungen bezüglich der Kinder

Rz. 89 Auch eine Vereinbarung über die Höhe des Kindesunterhalts ist möglich. Diese kann entweder vor dem Vormundschaftsorgan oder vor einem Notar abgeschlossen werden. In beiden Fällen stellt die Vereinbarung eine vollstreckbare Urkunde dar (Art. 238). Auch Vereinbarungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht sind möglich. Diese werden vom Gericht jedoch nur genehm...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Zeitpunkt und Form

Rz. 81 Der Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Heirat geschlossen werden. Vor der Reform von 2018 durften Eheverträge erst nach zwei Jahren Bestand abgeändert werden, diese gesetzlich vorgegebene Frist wurde jedoch gestrichen. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung und erfordert das persönliche Erscheinen der Eheleute vor einem Notar und deren ausdrücklic...mehr