Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Durch den Erblasser

Rz. 61 Im Regelfall wird die Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser selbst vorgenommen werden. Dabei ist es möglich, dass der Erblasser bereits eine ganz bestimmte Person konkret auswählt; er hat jedoch auch die Möglichkeit, die Person des Testamentsvollstreckers eher abstrakt zu bestimmen, z.B. in der Weise, dass er ein in einem bestimmten Zeitpunkt amti...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XVIII. Anzeige des Erwerbs und Steuererklärung

Rz. 536 Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällt (wie es sich aus der Natur der Sache ergibt) nicht in regelmäßig wiederkehrenden Abständen sondern nur punktuell an. Demzufolge sind auch keine jährlichen Steuererklärungen abzugeben und die Finanzverwaltung kann in der Regel nur aufgrund entsprechender Informationen (Anzeigen) von den steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Vorgä...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / III. Güterrechtliche Verhältnisse

Rz. 3 Da das gesetzliche Ehegattenerbrecht wesentlich vom bestehenden Güterstand beeinflusst wird (§§ 1931, 1371 BGB), sind güterrechtliche Vorfragen bei einem verheirateten oder verwitweten Erblasser unbedingt zu klären. Da der Zugewinnausgleich gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerfrei ist, hängt davon auch die Beurteilung erbschaftsteuerlicher Fragen ab. Ferner entschei...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 217 Den Erbverzicht gibt es nicht, ihm steht das Verbot des Erbvertrags in Art. 1130 c.c. entgegen. Durch die Erbrechtsreform 2006 neu eingeführt wurde die Möglichkeit, bereits unter Lebenden auf die Erhebung der Herabsetzungsklage gegen die in die Pflichtteilsquote des verzichtenden Angehörigen eingreifenden Verfügungen des Erblassers zu verzichten, Art. 929 c.c. Die fo...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Testamentsregister

Rz. 207 Alle von französischen Notaren beurkundeten Testamente sind beim Zentralen Testamentsregister in Aix en Provence zu hinterlegen. Eine Möglichkeit zur Hinterlegung ergibt sich auch für im Ausland beurkundete Testamente oder holograph errichtete Testamente. Frankreich ist dem Basler Übereinkommen über die Registrierung von Testamenten beigetreten (siehe hierzu oben Rdn...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / IX. Rechtswahl

Rz. 12a Die Europäische Erbrechtsverordnung erlaubt nunmehr dem künftigen Erblasser in bestimmten Fällen eine Rechtswahl zu treffen nach Art. 22 EuErbVO. Unter einer Rechtswahl versteht man die Wahl einer bestimmten Sachrechtsordnung, also die Rechtsordnung, die eine bestimmte erbrechtliche gesetzliche Regelung enthält. Eine Person kann also für die Rechtsnachfolge von Todes...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 51 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begriff der Geschäftsfähigkeit im BGB nicht ausdrücklich definiert. Auch wenn sich dieses Kapitel mit dem Thema Testierfähigkeit beschäftigt, so ist die Geschäftsfähigkeit nicht ganz auszuklammern. Zum einen sind die Kriterien im Rahmen der Begutachtung deckungsgleich, zum anderen muss im Rahmen der Schließung eines E...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Materielle Wirksamkeit von Testamenten

Rz. 75 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags, also materielle Gültigkeit eines Testaments wird aus Gründen des Vertrauensschutzes wie schon in Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. auch in Art. 24 Abs. 1 EuErbVO nicht dem – zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht sicher feststellbaren – Erbstatut unterstellt, ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Vereinbarung der Gütergemeinschaft mit Anwachsungsklausel

Rz. 223 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der alle während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden (Art. 1401 c.c.). Dabei können die Ehegatten die Gütergemeinschaft durch notariellen Ehevertrag mit einer clause d’attribution versehen. Diese hat gemäß Art. 1520 ff. c.c. zur Folge, d...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / a) Einseitig durch notariellen Widerruf

Rz. 9 Bei einem gemeinschaftlichen Testament tritt die Bindungswirkung bezüglich der wechselbezüglichen Verfügungen erst mit dem Tod des Erstversterbenden ein. Vor dem Tod ist jeder Ehegatte berechtigt, durch einseitigen notariellen Widerruf, der dem anderen Ehegatten zugehen muss, das Testament und somit seine Beschränkung der Testierfreiheit aufzuheben (vergleiche §§ 2271 ...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 1. Zu meldende Urkunden

Rz. 53 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78d Abs. 3 BNotO.[68] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente mel...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 51 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[73] Rz. 52 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen speziel...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Testamentsregister

Rz. 284 Von der Österreichischen Notarkammer wird das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) geführt.[151] Registriert werden alle bei österreichischen Notaren, Bezirksgerichten und Rechtsanwälten verwahrten Testamente.[152] Im Ausland errichtete Testamente werden registriert, wenn diese bei einer österreichischen Verwahrstelle (z.B. einem österreichischen Notari...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich wird der Anwalt mit den Problemen der Auslegung von letztwilligen Verfügungen erst nach Eintritt des Erbfalls konfrontiert, z.B. im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder einer Erbenfeststellungsklage. Die Auslegungsregeln sind aber gleichermaßen auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen von Bedeutung. Ohne Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Grundsätzlich kann jeder natürlichen oder juristischen Person das Amt des Testamentsvollstreckers übertragen werden. Für die grundsätzliche persönliche Eignung einer natürlichen Person ist (rein juristisch betrachtet) lediglich erforderlich, dass sie zumindest zum Zeitpunkt des Erbfalls, volljährig ist (§ 2201 BGB). Soll eine juristische Person als Testamentsvollstrec...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 2. Meldepflichtige Personen und Behörden (Melder)

Rz. 55 Für alle erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet sind, ist der beurkundende Notar meldepflichtig, § 34a BeurkG, dies gilt auch für solche notariell beurkundeten Verfügungen von Todes wegen, die in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben werden. Die verwahrende Stelle meldet solche Urkunden – im Gegensatz zu dem bis 31.12.2011 gelte...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / b) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 13 Sind sich die Ehegatten einig und wollen sie in Zukunft einzeln testieren, dann können sie auch in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament die Ehegattenverfügung beseitigen (§§ 2253, 2254 BGB).[27] Vorsicht ist hier aber bei der Frage geboten, ob es reicht, wenn die Ehegatten ihr gemeinschaftliches Testament zerreißen, § 2255 BGB.[28] Auch wenn dies gemäß § 2255 B...mehr

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§ 20 Das Testament geschied... / Literaturtipps

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / E. Feststellungen zur Person des Erblassers

Rz. 41 Die Person des Erblassers ist in der Urkunde so genau zu bezeichnen, dass Zweifel und Verwechslungen über die Identität ausgeschlossen sind, § 10 Abs. 1 BeurkG. Ergänzt wird § 10 BeurkG durch § 26 DONot. Nach dieser Vorschrift ist die Identitätsfeststellung mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. Der BGH verlangt in diesem Punkt sogar "äußerste Sorgfalt".[56] Damit dürft...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 10. Auskunftspflichten

Rz. 208 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen wechselseitig verpflichtet, an der Aufnahme eines Verzeichnisses de...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’Richter-Handbuch, 3. Auflage 2012 Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fac...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / Literaturtipps

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / XI. Rechtswirkungen nicht ordnungsgemäßer Belehrung

Rz. 14 Die Verletzung der Prüfungs- und Belehrungspflicht aus § 17 BeurkG kann eine Amtshaftung des Notars gemäß § 19 BNotO nach sich ziehen. Die in § 19 Abs. 1 BNotO angesprochene Amtspflichtverletzung bezieht sich insbesondere auf die in §§ 17 ff. BeurkG geregelten besonderen Pflichten bei der Beurkundung von Willenserklärungen. Der Kreis der durch die Amtspflichten des No...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Testamentsregister

Rz. 270 Niederländische Notare müssen die Errichtung oder Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen dem Zentralen Testamentsregister[145] in Den Haag anzeigen. Die Niederlande haben das Basler Europäische Abkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972 ratifiziert. Das Zentrale Testamentsregister nimmt auch Meldungen von au...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / XI. Erbvertragsaufhebung eines zweiseitigen Erbvertrages durch Testament nach Ausschlagung

Rz. 73 Muster 24.12: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Muster 24.12: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: In der Urkunde des Notars _...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / 2. Nach Eintritt des ersten Todesfalls

Rz. 15 Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erlischt das Recht zum Widerruf (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB) und es tritt für wechselbezügliche Verfügungen grundsätzlich eine Bindungswirkung ein. Ab diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte nicht mehr das Recht bzw. die Möglichkeit, durch einseitige Verfügung die Wechselbezüglichkeit zu beseitigen. Der überlebende Ehegatt...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Eltern geistig oder körperlich behinderter Kinder geraten oftmals in einen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite möchten sie, dass ihr behindertes Kind auch nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist. Auf der anderen Seite ist es für sie nur schwer hinnehmbar, dass ihr hinterlassenes Vermögen für die gesetzlichen Leistungen vollständig verbraucht wird, ohne dass das...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / II. Unterschrift

Rz. 8 Durch das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift der testamentarischen Verfügung soll die Identifizierung des Erblassers sichergestellt werden. Hierdurch soll auch klargestellt werden, dass es sich nicht ausschließlich um einen unverbindlichen Entwurf handelt und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Kosten in ein Pflegeheim an der kroatischen Adria verbracht ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Registrierung in einem ausländischen Testamentsregister

Rz. 71 In einer zunehmenden Anzahl von europäischen Staaten werden zentrale Testamentsregister eingerichtet. Für einige Staaten[36] ergibt sich die Verpflichtung dazu aus dem Baseler Europäischen Übereinkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972.[37] Inhalt des Registers ist regelmäßig nicht der Inhalt des Testaments, sonde...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Rückverweisung durch das ausländische Aufenthaltsrecht

Rz. 50 Gem. Art. 34 Abs. 1 EuErbVO ist nach Verweisungen auf das ausländische Aufenthaltsrecht des Erblassers auch das ausländische Kollisionsrecht anzuwenden (Kollisionsnormverweisung bzw. IPR-Verweisung). War also z.B. der Erblasser US-amerikanischer Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Kalifornien, so verweisArt. 21 EuErbVO auf das US-amerikanische Auf...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 7 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / IV. Erfüllung des Vermächtnisses durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 26 Zur Sicherstellung der Vermächtniserfüllung kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker (§ 2223 BGB) bestimmen mit der Aufgabe, nach dem Erbfall den Vermächtnisgegenstand zu übertragen. Er kann aber auch den Vermächtnisnehmer selbst zu seinem Testamentsvollstrecker ernennen mit der alleinigen Befugnis, sich nach dem Erbfall das Vermächtnis zu erfüllen,[30] wobei k...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Die "Möhring’sche Tabelle"

Rz. 105 Auf aktuellerem Stand ist die von Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer entwickelte, modifizierte Möhring’sche Tabelle.[89] Sie orientiert sich am jeweiligen Aktivwert des Nachlasses. Die Tabelle ist degressiv gestaltet, so dass dem Testamentsvollstrecker bei der Verwaltung von Kleinnachlässen bis zu 7,5 % des Aktivwertes als Vergütung zustehen, bei Großnachlässen aber ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht

Rz. 21 Ergibt sich aufgrund der Belegenheit von Vermögen oder eines Wohnsitzes bzw. Aufenthalts im Ausland (hierbei muss es sich nicht unbedingt um den alleinigen Wohnsitz bzw. Aufenthalt handeln) die Möglichkeit, dass die ausländischen Gerichte oder Behörden für die Entscheidung über die Erbfolge zuständig sein werden, wäre der deutsche Erblasser unvollständig beraten, wenn...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Internationales Testament nach dem Washingtoner Abkommen

Rz. 69 Auf internationaler Ebene hat man zur Beseitigung dieser Probleme durch das Washingtoner Übereinkommen über ein einheitliches Recht der Form eines internationalen Testaments vom 16.5.1972[34] eine einheitliche Testamentsform geschaffen. Dabei wird ein schriftlich errichtetes, vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen unterschriebenes Testament durch eine hierzu von de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / d) Widerruf von Testamenten

Rz. 208 Gem. Art. 1035 c.c. kann ein Testament durch späteres Testament und durch eine notariell beurkundete Erklärung in Gegenwart eines zweiten Notars oder zweier Zeugen ausdrücklich widerrufen werden. Gem. Art. 1036 c.c. ist auch in der Errichtung eines dem Früheren widersprechenden neuen Testaments ein Widerruf zu sehen.mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / Literaturtipps

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 11. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 27 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Rz. 86 Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in aller Regel standesrechtlich unproblematisch und zählt auch zum typischen Berufsbild der angesprochenen Personen.[68] Auch bei ihnen ist wie bei den Rechtsanwälten und Notaren die Übernahme der Vollhaftung im Rahmen der Fortführung eines einzelkaufmännis...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / X. Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 71 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Gemäß § 10 Abs. 4 LPartG können auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten und einen Erbvertrag durch gemeinschaftliches Testament aufheben. Rz. 72 M...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / e) Testamentsregister

Rz. 362 Beim spanischen Justizministerium ist ein zentrales Testamentsregister eingerichtet worden.[194] Dort können auch von deutschen Notaren beurkundete Verfügungen von Todes wegen von deutschen Staatsangehörigen mit Vermögen in Spanien oder von spanischen Staatsangehörigen eingetragen werden.[195] Dazu ist eine beglaubigte Übersetzung des Testaments ins Spanische anzufer...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 19 Das Ehegattentestament / Literaturtipps

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