Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Sachverhalt

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage gegen die Beklagten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sowie in letzter Stufe Ansprüche aus § 2329 BGB geltend. Die Parteien sind die drei leiblichen Kinder und gesetzlichen Erben des am [...] 2007 in [...] verstorbenen [...] (im Folgenden: Erblasser). Den Parteien war die Abstammung des Klägers bis zu deren gerichtlicher Festste...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Bezeichnung der Partei] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.", § 725 ZPO. Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar befindet...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 6/2016, Verwahrung: Belehrung des Erblassers

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2015 – I-3 Wx 285/14) • Die nach § 2256 Abs. 1 S. 2 BGB gesetzlich vorgesehene, für jemanden, der in Rechtsfragen bewandert ist, schwerlich misszuverstehende, Belehrung des Erblassers dahin, dass das vor einem Notar errichtete Testament mit seiner Rückgabe als widerrufen gilt, schließt damit aber nicht per se und ohne näherer Prüfung das Vor...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Referendariat künftig in Teilzeit möglich

Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen – Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar – setzt die Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglement...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 19. Steuern, Gebühren

Das Gericht übernimmt keine steuerliche Beratung. Dem Anwalt wird später vom Mandanten manchmal vorgeworfen, er hätte auf Steuern hinweisen müssen, dann wäre kein Vergleich oder ein Vergleich mit anderem Inhalt geschlossen worden. In kritischen Fällen sollte der Anwalt (wie der Notar) im Protokoll festhalten lassen, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt; ggf. sollte d...mehr

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ZAP 8/2015, Grundbuch: Eintragungsbekanntmachung an Nacherben

(OLG Hamm, Beschl. v. 16.1.2015 – 15 W 302/14) • Grundsätzlich soll jede Grundbucheintragung dem den Antrag einreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekanntgemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers a...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 23. Erbfolgerelevante Erklärungen

Erbfolgerelevante Urkunden sind alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge. Sie bedürfen i.d.R. notarieller Beurkundung und sind vom Notar an die Bundesnotarkammer mitzuteilen (§ 78b BNotO). Wird z.B. ein Erbvertrag im Rahmen eines Prozessvergleichs geschlossen (§ 127a BGB; BGH NJW 1980, 2307) tri...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Die unerklärliche Leichtigkeit des Ablehnens von Terminsverlegungsanträgen

Frei nach Milan Kundera "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" darf abschließend vielleicht noch über die skurrile Behandlung von Terminsverlegungsanträgen von Anwälten berichtet werden. So gibt es im OLG-Bezirk Düsseldorf ein Gericht, bei dem es üblich ist, von Verteidigern zur Glaubhaftmachung von Terminsverlegungsanträgen die Vorlage von – wenn auch anonymisierten – La...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Weitere Formalien

Die Vollmacht sollte mit "Vorsorgevollmacht" oder "General- und Vorsorgevollmacht" überschrieben sein. Zwar ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt für den Umfang und die Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht entscheidend (OLG Frankfurt ZEV 2014, 313). Um aber deutlich zu machen, dass die Vollmacht umfassend ist und nicht erst bei einer Betreuungsbedürftigkeit des Vollmac...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 4. Post- oder transmortale Vollmacht

Die Erteilung von post- und transmortalen Vollmachten an den bzw. die künftigen Erben erleichtert die Nachlassabwicklung im Bankenverkehr. Zu unterscheiden ist nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Vollmachten zwischen der transmortalen Vollmacht, die bereits mit der Erteilung durch den Vollmachtgeber wirksam wird und über dessen Tod hinaus wirksam bleibt, und der postmortal...mehr

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ZAP 17/2016, Nachweis der Erbfolge gegenüber der Bank: Eröffnetes eigenhändiges Testament

(BGH, Urt. v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15) • Außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Sonderregelungen von § 35 Abs. 1 GBO, § 41 Abs. 1 S. 1 Schifffahrtsregisterordnung oder § 86 des Gesetzes über die Rechte an Luftfahrzeugen ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann den Nachweis auch in anderer Form erbringen, wozu ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / a) Texte

"Wer schreibt, der bleibt" – verpflichtet seinen textlichen Inhalt den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Soweit Tatsachen behauptet werden, müssen diese richtig und überprüfbar sein (Grundsatz der Rechtswidrigkeit der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, BGHZ 45, 296). Aber selbst dann, wenn sie wahr sind, dürfen sie ausnahmsweise auch dann nicht verbreitet werde...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

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Anwaltsmagazin / DAV sieht verpasste Chance bei der Reform der Tötungsdelikte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich hinter die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gestellt, die Strafvorschriften im Bereich der Tötungsdelikte zu reformieren. Um gerechtere Urteile zu finden, müsse es auch Alternativen zur lebenslangen Freiheitsstrafe beim Mord geben. Nach Ansicht des DAV wird aber die Chance auf eine grundlegende ...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Ausbildungszahlen in Anwaltskanzleien rückläufig

Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen haben die Rechtsanwaltskammern in diesem Jahr einen Rückgang um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr 2015 verzeichnet. Mit Blick auf den Stand vom 30. September gab es im laufenden Jahr demzufolge bislang 4.866 neue Auszubildende, im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt noch 5.079. Auch in den Jahren 2013 und 2014 lag die Z...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / aa) Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle

Das Gesetz enthält keine Aufzählung der zur Ausstellung der verlangten Bescheinigung geeignet erscheinenden Personen oder Stellen. Alle Bundesländer haben aufgrund der Ermächtigung in § 305 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz InsO Ausführungsgesetze erlassen, auf deren Grundlage entweder eine automatische Anerkennung bestimmter Berufsangehöriger oder ein behördliches Anerkennungsv...mehr

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ZAP 8/2017, Ein-Personen-GmbH: Beurkundung für Satzungsänderung

(OLG Celle, Beschl. v. 13.2.2017 – 9 W 13/17) • Dem Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung wird auch bei der Ein-Personen-GmbH durch Einhaltung der Formvorschriften der §§ 36 ff. BeurkG genügt. Hinweis: Anders als bei der Gründung der GmbH, wo stets die §§ 6 ff. BeurkG Anwendung finden, kann die gebotene notarielle Beurkundung bei einer Satzungsänderung, die gem. §...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Volksentscheid gegen Gerichtsschließungen gescheitert

Der Volksentscheid gegen die geplante Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 12/2015, S. 633) ist gescheitert. Zwar wurde eine hohe Mehrheit von den Reformgegnern erreicht, das für einen Erfolg nötige Quorum jedoch verfehlt. Ein Drittel der Wahlberechtigten hätten an der Abstimmung teilnehmen müssen, am Ende waren es nur 23,7 %...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Bilanz nach zwei Jahren des neuen Kostenrechts

Der Deutsche Anwaltverein hat daran erinnert, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) am 1. August zwei Jahre alt geworden ist. Was die Reform, die auch die RVG-Gebühren erhöht hat, der Anwaltschaft gebracht hat, soll in der September-Ausgabe des Anwaltsblatts bilanziert werden. Schon jetzt lasse sich sagen, dass viele profitiert hätten, manche Auswirkung...mehr

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ZAP 9/2016, Geschäftsanschrift: c/o-Zusatz bei Anschrift einer GmbH

(OLG Hamm, Beschl. v. 13.1.2016 – 27 W 2/16) • Die Verwendung eines c/o-Zusatzes in der nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, § 31 HGB anzugebenden Geschäftsanschrift der GmbH ist jedenfalls solange zulässig, wie davon ausgegangen werden kann, dass dieser der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten oder dem V...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Umfrage zu Erfahrungen mit dem FamFG

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will im Zeitraum von Oktober bis November dieses Jahres bundesweit Kolleginnen und Kollegen zu ihren Erfahrungen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) befragen. Diese Befragung ist Teil des Forschungsvorhabens "Evaluierung der FGG-Reform", das im Auftrag des Bun...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 6. Sonderform: Unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht

Für die Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer existieren inzwischen einige Überlegungen (z.B. Jocher notar 2014, 3; Reymann ZEV 2005, 457), aber noch recht wenig praktische Erfahrung. Sicher ist, dass es keine Standardlösung gibt. Es ist zum einen die persönliche Situation zu betrachten: Stehen taugliche Bevollmächtigte bereit? Sind Teilhaber an dem Unternehmen vorha...mehr

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zerb 8/2016, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens

Ansgar Beckervordersandfort (Hrsg.) zerb verlag 1. Auflage 2016, 326 Seiten, broschiert, 49 EUR ISBN 978-3-95661-037-0 Das Vorwort macht es deutlich: Dieses Buch wendet sich sowohl an die beratenden Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Vermögensverwalter als auch an die unmittelbar Betroffenen. Vor diesem Hintergrund macht das zwölfköpfige Autorenteam den sehr erfolgreichen...mehr

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ZAP 14/2015, Reform der ZPO?

Der 66. Deutsche Anwaltstag (11. bis 13.6.2015 in Hamburg) hat sich auch mit dem Reformbedarf im Zivilprozess befasst. In Anwesenheit von Bettina Limperg, Präsidentin des BGH, wurden in drei Referaten und einer anschließenden Diskussion das Thema durchaus kontrovers behandelt. Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk behandelte die Beschlüsse des 70. DJT 2014 zum Zivil...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 3 Beratungshinweise

Um eine Erfassung der genannten Fälle des Beteiligungsübergangs vornehmen zu können, sieht § 54 Abs. 4 EStDV für Notare eine besondere Meldepflicht vor. Sie haben Verfügungen über Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch nicht nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. bei dem FA anzuzeigen, das nach § 19 AO vor der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht für die Besteuerun...mehr

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zerb 7/2016, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Christof Münch (Hrsg.) C.H.BECK, 2. Auflage 2016, Buch LXIX, 1.420 Seiten, in Leinen, 199 EUR ISBN 978-3-406-67944-5 Drei Jahre nach Erscheinen der 1. Auflage kam das von Münch herausgegebene Werk in aktualisierter 2. Auflage wieder auf den Markt. Zahlreiche Gesetzesänderungen und umfangreich ergangene Rechtsprechung haben eine Neuauflage erforderlich gemacht. Das Kostenrecht m...mehr

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zfs 7/2016, Haftung eines R... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen die beklagte Anwaltssozietät unter anderem wegen unnütz aufgewandter Prozesskosten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar in Anspruch. Diese Ansprüche beruhen darauf, dass dem Notar bei der vertraglichen Gestaltung der Übertragung von insgesamt elf Grundstücken Fehler unterlaufen sind, die zum doppelten Anfall der Grunderwerbsteuer b...mehr

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zerb 7/2016, Ansprüche des ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers ist teilweise begründet. 1. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung von restlichen EUR 1.839.681,60 aus einem Untervermächtnis gegen die Beklagte zu 2. als Vorausvermächtnisnehmerin gemäß § 2174 BGB iVm mit § 4 Ziffer 2 des notariellen Testaments des Erblassers R. K. B. vom 11.3.2009 zu. Der Beklagten zu 2. sind vom Erblasser Vermögensgegen...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / 4

Auf einen Blick Die Gestaltungsempfehlung für das Fallbeispiel lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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zerb 7/2016, Nachweis des E... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Den Klägern stehe gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins in Höhe von 1.770 EUR zu. Die Beklagte habe gegen die ihr aus den Kontoverträgen obliegende Leistungstreuepflicht verst...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / 3.3.3.2 b)

Stimmrechte Sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften bestehen nach ganz herrschender Auffassung grundsätzlich keine Bedenken gegen eine disquotale Ausgestaltung der Stimmrechte.[40] Die disquotale Ausgestaltung der Stimmrechte ermöglicht es, die Vermögenssubstanz zur Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge auf die nächste Generation zu übertragen, ohne dass ...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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zfs 7/2016, Haftung eines R... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Das BG hat zu Unrecht angenommen, dass bereits das in der Haftpflichtversicherung grds. geltende Trennungsprinzip einem Erfolg der Klagen gegen den VR von vornherein entgegengestanden habe." [14] a) Dieses Trennungsprinzip besagt, dass grds. im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, ob und in welcher Höhe der VN dem Dritten gegenüber haftet, und im Deckungsprozess ...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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zerb 7/2016, Nießbrauchsver... / Aus den Gründen

II. (...) III. (...) 2. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Nießbrauchsbestellung zu. Gemäß § 2174 BGB wird durch das Vermächtnis für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Damit wird zunächst deutlich, dass der Nießbrauch nicht etwa – wie der Beklagte zu meinen scheint – automatisch beim Ver...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / b) Regelung der Auszahlungsmodalitäten

Der Gesellschaftsvertrag kann auch hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten Regelungen treffen. Üblich ist insoweit eine zeitliche Streckung, etwa Auszahlung in mehreren gleichen Jahres- oder Halbjahresraten bei marktüblicher Verzinsung. Jedoch darf auch diesbezüglich nicht grob unbillig von der gesetzlichen Regelung des § 271 BGB abgewichen und ein übermäßig langer Auszahlun...mehr

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zerb 7/2016, Nachweis einer... / Aus den Gründen

Die eingelegte Beschwerde ist zulässig. In der Sache ist sie überwiegend unbegründet. Sie führt lediglich zur Ergänzung der Zwischenverfügung, mit der der Beteiligten ein weiteres Mittel zur Behebung des Eintragungshindernisses aufgezeigt wird. Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung vom 24.3.2015 zutreffend darauf hingewiesen, dass der von der Beteiligten beantragten Beri...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Zwangsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Gläubigerin: Umschreibung entbehrlich Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG durch das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 95 ZVG statthaft. Entgegen der Ansicht des LG bedarf es keiner Umschreibung des Titels gegen die W GmbH auf die B GbR. Es liegt kein die einstweilige Einstellung des...mehr

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Kosten für Eintragung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Ist die "negative Komponente" eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem Pkw-Stellplatz) schon in der Gemeinschaftsordnung begründet worden, so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentumsrecht nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumsrechte. Die Festgebühr nach Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG fällt deshalb n...mehr