Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / IV. Betreuungsgeld und Familiendiskurs

Allerdings scheint es insgesamt in den reichen Ländern und nicht nur in Deutschland[60] suboptimal zu laufen: Mehr Kindergeld und Krippenplätze führen in den westlichen Industriestaaten nur zu unwesentlich höheren Geburtenraten.[61] Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt sich allein abgestellt auf ökonomische Anforderungen nicht lösen, solange junge Paare ...mehr

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zerb 9/2016, Auskunfts- und... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Auskunft und Herausgabe von Schriftstücken in Anspruch. Die Beklagten betreiben ein Büro für Erbenermittlung und Bearbeitung in- und ausländischer Nachlässe. Mit Schreiben vom 24.10.2012 teilten sie dem Kläger mit, dass dieser als Miterbe des verstorbenen Horst M. G. – (im Folgenden: Erblasser) in Betracht komme, und baten ihn um Unterzeichn...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Anmerkung

1. Pflichtteilsansprüche erweisen sich in der Praxis immer wieder als ein erheblicher Störfaktor für die Nachfolgeplanung. Der naheliegenden Möglichkeit, den Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten auszuhöhlen, hat bereits der BGB-Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben (§ 2325 BGB). Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers mindern den Nachlass grundsätz...mehr

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FF 9/2016, Wie viel Eltern braucht ein Kind?

Forum Abstammungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 17.6.2016 in Berlin Das komplexe Thema der Herkunft – vor dem Hintergrund der Reproduktionsmedizin, Samen- und Eizellspende und Leihmutterschaft – wurde mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen diskutiert. Der Reformbedarf nicht nur des Abstammungsrechts wegen des Auseinanderfallens von biologischer, soziale...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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Löschung einer in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste

Zusammenfassung Für die Löschung einer in den Registerordner des Handelsregisters aufgenommenen Gesellschafterliste existiert keine Rechtsgrundlage; insbesondere ist § 395 FamFG weder direkt noch analog anwendbar. Hintergrund Ein Gesellschafter war mit ca. 60% an einer GmbH beteiligt. In einer Gesellschafterversammlung der GmbH wurde ein Aufsichtsrat errichtet, der kurz darauf...mehr

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ZAP 8/2016, Grundstückskaufvertrag: Amtshaftung eines Notars

(BGH, Urt. v. 21.1.2016 – III ZR 160/15) • Es kann einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß darstellen, wenn ein Notar eine Annahmeerklärung der Verkäufer beurkundete, ohne den Anbietenden zuvor oder wenigstens bei Übersendung der Erklärung über die Zweifel zu belehren, die im Hinblick auf die Wirksamkeit einer in dem Kaufangebot enthaltenen unbefristeten Fortgeltungsklausel b...mehr

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ZAP 8/2017, Grundstücksgeschäfte: Beurkundungsmonopol der Notare

(EuGH, Urt. v. 9.3.2017 – C-342/15) • Es widerspricht nicht dem EU-Recht, wenn Mitgliedstaaten den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Dieses Erfordernis trägt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktion...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 3. Wirksamkeit einer Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments in der Schweiz

Das gemeinschaftliche Testament kann aus deutscher Sicht – neben notarieller Form auch – handschriftlich errichtet werden, indem einer der Ehegatten das Testament handschriftlich nach § 2247 BGB errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig nach § 2267 BGB mitunterzeichnet. Das gemeinschaftliche Testament steht im Gegensatz zu einem Erbvertrag...mehr

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ZAP 2/2016, Notarielles Nachlassverzeichnis: Anforderungen

(OLG Bamberg, Beschl. v. 16.6.2016 – 4 W 42/16) • Ein durch einen Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis liegt nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und in den das Bestandsverzeichnis konstituierenden Feststellungen bzw. in den diese Feststellungen erläuternden Angaben des Notars oder in den von ihm aufgenommenen Erklärungen der Erbenseite zu...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 6. Registrierung beim Zentralen Testamentsregister

Mit dem Gesetz vom 22.12.2010[27] wurde das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Amtsgerichte und Notare sollen dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister elektronisch übermitteln, dass ein Testament oder ein Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung genommen wird. Tritt ein Sterbefall ein, benachrichtigt das Standesamt des Sterbeortes da...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / c) Unterlassene Einsicht ins Grundbuch

Werden im Rahmen eines Prozessvergleichs Erklärungen abgegeben, die sich auf Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, ist es sehr gefährlich, einen Vergleich zu protokollieren, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt. Da kann die Bezeichnung des Grundstücks mehrdeutig sein, weil Flurnummer und Grundbuchstelle unbekannt sind; es können Belastungen ...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 5. Hinterlegung des im Ausland beurkundeten Testaments in Deutschland

Errichtete Testamente sollten in jedem Fall in die besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, dass sie vor Verlust und Unterdrückung durch Dritte geschützt sind. Zum anderen wird ein in der besonderen amtlichen Verwahrung befindliches Testament im Todesfall automatisch an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Seit der Ände...mehr

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ZAP 13/2016, Drei-Zeugen-Testament: Voraussetzung „nahe Todesgefahr“

(OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2016 – 5 W 25/15) • Ein wirksames Drei-Zeugen-Testament hat gem. § 2250 Abs. 2 BGB zur Voraussetzung, dass der Testierende sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister nach § 2249 BGB möglich ist. Die derart nahe Gefahr des Todes muss dabei entweder o...mehr

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ZAP 11/2017, Nottestament: Wirksamkeitsvoraussetzungen

(OLG Hamm, Beschl. v. 10.2.2017 – 15 W 587/15) • Für die Feststellung einer nahen Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Erblasser zur Errichtung eines Testaments entschließt. Unschädlich ist, dass ihm bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentsrichtung hinzuziehe...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 10

Auf einen Blick Wie die vorstehenden Ausführungen gezeigt haben, sind ein in der Schweiz beurkundetes Einzeltestament und ein in der Schweiz beurkundeter Erbvertrag wirksam und können in den typischen Situationen im Rechtsverkehr erfolgreich eine inländische, notarielle letztwillige Verfügung substituieren. Von der Beurkundung von gemeinschaftlichen Testamenten in der Schwei...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Wachter (Hrsg.), Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 3. Aufl. 2015, 3.858 S., ZAP Verlag, 218 EUR

Das von dem Münchener Notar Dr. Thomas Wachter herausgegebene und von 44 weiteren Autoren betreute Buch enthält eine praxisorientierte Darstellung des Handelsrechts (ca. 480 Seiten) und vor allem des gesamten Gesellschaftsrechts (rund 3.250 Seiten). Es handelt sich nicht um eine Kommentierung der handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, sondern um auf di...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / bb) Notarielle Urkunde

Ähnlich kontrovers gesehen wird der Fall, dass sich der Schuldner in einer notariellen Urkunde verpflichtet hat, bestimmte (wettbewerbswidrige) Handlungen zu unterlassen. Einerseits wird gesagt, dass für einen Antrag auf Androhung eines Ordnungsgelds gem. § 890 Abs. 2 ZPO das Prozessgericht zuständig sei, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz habe, und zwar, wegen § 13 UWG,...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 18. Einbeziehung eines weiteren Streitgegenstands (Mehrvergleich)

Ein Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB besteht lediglich insoweit, als die Prozessparteien den Streitgegenstand des Verfahrens teilweise oder abschließend regeln. Wenn die Parteien die Protokollierung eines Vergleichs wünschen, der inhaltlich über die Regelung des Streitgegenstands hinausgeht, steht die Entscheidung über die Protokoll...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Sachverhalt

Die am 17.12.2004 verstorbene Erblasserin wurde unter anderem von den Parteien des Rechtsstreits beerbt. Zum Nachlass gehört der hälftige Miteigentumsanteil an einem mit einem Dreifamilienhaus bebauten Grundstück in D. Weitere Miteigentümer waren die Schwester des Klägers zu 1/4, der Kläger zu 1/8 sowie eine aus beiden bestehende Erbengemeinschaft nach Ulrich M. zu 1/8. Der K...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 4. Anerkennung im grundbuchrechtlichen Verfahren

Gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO genügt es im grundbuchrechtlichen Verfahren für den Nachweis der Erbfolge, die auf einer Verfügung von Todes wegen, welche in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, beruht, wenn anstelle eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses die Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / II. Prinzip "Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag"

Mit dem Tarifeinheitsgesetz und den sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen sich insbesondere solche Betriebe beschäftigen, in denen Tarifpluralität herrscht bzw. herrschen kann und die Gefahr von Tarifkollisionsstreitigkeiten besteht. Die zentrale Regelung des Tarifeinheitsgesetzes ist der neue § 4a TVG. Er lautet: Zitat § 4a Tarifkollision (1) Zur Sicherung der Schutzfunk...mehr

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ZAP 8/2017, Beamtenrecht: Verfassungsmäßigkeit der Notariatsreform in Baden-Württemberg

(BVerfG, Beschl. v. 24.2.2017 – 2 BvR 2524/16) • Auch bei einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG verbleibt grds. ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, um die Beamtengesetzgebung den Erfordernissen des freiheitlichen demokratischen Staates sowie seiner fortschreitenden Entwicklung anpassen zu können. Die Ausübung von Beurkundungstäti...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / V. Vorsorge durch den Erblasser

Die wenigsten Menschen lassen sich bei der alltäglichen, kleinteiligen, laufend veränderten Nutzung von Angeboten der digitalen Welt von dem Gedanken an mögliche Probleme der Nachlassermittlung und Nachlassabwicklung nach ihrem Tod leiten. Das Interesse potentieller Erben an Übersichtlichkeit und Transparenz wird zu Lebzeiten des Erblassers kaum gewürdigt. Für den Erben ist ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 21. Eignung eines nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs

Zweifelhaft ist, ob der Vergleich in der Sonderform des § 278 Abs. 6 ZPO dem § 127a BGB in allen Fällen genügt; denn es fehlt die Beratung etc. durch den Notar bzw. den Richter, die Gleichwertigkeit ist daher umstritten (vgl. Deckenbrock/Dötsch MDR 2006, 1325; Bergschneider FamRZ 2013, 260; Zimmer NJW 2013, 3280). Das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2006, 1609) meinte, aufgrund einer...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 23. Erbfolgerelevante Erklärungen

Erbfolgerelevante Urkunden sind alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge. Sie bedürfen i.d.R. notarieller Beurkundung und sind vom Notar an die Bundesnotarkammer mitzuteilen (§ 78b BNotO). Wird z.B. ein Erbvertrag im Rahmen eines Prozessvergleichs geschlossen (§ 127a BGB; BGH NJW 1980, 2307) tri...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 1. Wirksamkeit einer Beurkundung eines Einzeltestaments in der Schweiz

Die Formgültigkeit von Verfügungen von Todes wegen richtet sich in Deutschland im Verhältnis zur Schweiz nach den Regelungen des Haager Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (nachfolgend "Abkommen"). Dieses Abkommen ist im Verhältnis zur Schweiz seit 17.10.1971 in Kraft.[4] Das Abkommen geht den kollisionsrechtlichen ...mehr

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ZAP 2/2016, Beitrag zu eige... / II. Sachverhalt

Die Klägerin, seinerzeit eine GbR mit einem Notar, mehreren Rechtsanwälten und einem Steuerberater als Gesellschafter und seit Januar 2012 als Partnerschaft verfasst, hatte in den Streitjahren 2008 bis 2011 Prämien für eine im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft vereinbarten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme i.H.v. 1 Mio. Euro pro Scha...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins wurde Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg aus Berlin gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der nach sechsjähriger Amtszeit sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Schellenberg ist seit 1999 Mitglied des Vorstands des DAV, seit 2013 ist er auch Schatzmeister des Vereins. Seine anwaltliche Tätigkeit liegt im Ber...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Juristen kritisieren Entwicklung in der Türkei

Das Vorgehen der türkischen Staatsführung mit der Entlassung und teilweisen Verhaftung von mehreren Tausend Richtern und Staatsanwälten ist beim Deutschen Richterbund (DRB) und beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf scharfe Kritik gestoßen. Beide Verbände forderten die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, sich nachdrücklich für die Unabhängigkeit der Justiz und...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Mehr Anwälte als Verfassungsrichter gefordert

Mit einer Änderung des BVerfGG wollen Deutscher Anwaltverein (DAV) und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erreichen, dass künftig mehr Rechtsanwälte auf der Richterbank des BVerfG sitzen. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sie sich am 1. November für eine Gesetzesänderung aus, um zu erreichen, dass künftig sowohl im Ersten als auch im Zweiten Senat obligatorisch jeweils e...mehr

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ZAP 11/2015, Rechtsschutzbedürfnis: Klageerhebung zur Vermeidung nachteiliger Kostenentscheidung

(OLG Köln, Urt. v. 10.4.2015 – 6 U 149/14) • Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei objektiv sinnlosen Klagen, insb. dann, wenn über den Anspruch bereits ein durchsetzbarer Vollstreckungstitel vorliegt oder ein solcher auf einfacherem Wege zu erlangen ist. Hat der Schuldner sich hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung unt...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Weitere Formalien

Die Vollmacht sollte mit "Vorsorgevollmacht" oder "General- und Vorsorgevollmacht" überschrieben sein. Zwar ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt für den Umfang und die Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht entscheidend (OLG Frankfurt ZEV 2014, 313). Um aber deutlich zu machen, dass die Vollmacht umfassend ist und nicht erst bei einer Betreuungsbedürftigkeit des Vollmac...mehr

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ZAP 12/2016, Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch bei abträglicher Äußerung eines Rechtsanwalts

(BGH, Urt. v. 31.3.2016 – I ZR 160/14) • Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können. Der ...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 5 Unterstützung für türkische Exil-Juristen

Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei, das die Machtfülle des türkischen Präsidenten gegenüber den anderen Verfassungsorganen noch weiter gestärkt hat, haben der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Internetplattform für Exil-Juristen aus der Türkei gestartet. Die türkischsprachige Internetseite bietet Richtern, Staatsanwälten und Anwält...mehr

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Sachverhalt

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage gegen die Beklagten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sowie in letzter Stufe Ansprüche aus § 2329 BGB geltend. Die Parteien sind die drei leiblichen Kinder und gesetzlichen Erben des am [...] 2007 in [...] verstorbenen [...] (im Folgenden: Erblasser). Den Parteien war die Abstammung des Klägers bis zu deren gerichtlicher Festste...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Referendariat künftig in Teilzeit möglich

Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen – Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar – setzt die Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglement...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 19. Steuern, Gebühren

Das Gericht übernimmt keine steuerliche Beratung. Dem Anwalt wird später vom Mandanten manchmal vorgeworfen, er hätte auf Steuern hinweisen müssen, dann wäre kein Vergleich oder ein Vergleich mit anderem Inhalt geschlossen worden. In kritischen Fällen sollte der Anwalt (wie der Notar) im Protokoll festhalten lassen, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt; ggf. sollte d...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Bezeichnung der Partei] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.", § 725 ZPO. Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar befindet...mehr

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ZAP 6/2016, Verwahrung: Belehrung des Erblassers

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2015 – I-3 Wx 285/14) • Die nach § 2256 Abs. 1 S. 2 BGB gesetzlich vorgesehene, für jemanden, der in Rechtsfragen bewandert ist, schwerlich misszuverstehende, Belehrung des Erblassers dahin, dass das vor einem Notar errichtete Testament mit seiner Rückgabe als widerrufen gilt, schließt damit aber nicht per se und ohne näherer Prüfung das Vor...mehr

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ZAP 8/2015, Grundbuch: Eintragungsbekanntmachung an Nacherben

(OLG Hamm, Beschl. v. 16.1.2015 – 15 W 302/14) • Grundsätzlich soll jede Grundbucheintragung dem den Antrag einreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekanntgemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers a...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Die unerklärliche Leichtigkeit des Ablehnens von Terminsverlegungsanträgen

Frei nach Milan Kundera "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" darf abschließend vielleicht noch über die skurrile Behandlung von Terminsverlegungsanträgen von Anwälten berichtet werden. So gibt es im OLG-Bezirk Düsseldorf ein Gericht, bei dem es üblich ist, von Verteidigern zur Glaubhaftmachung von Terminsverlegungsanträgen die Vorlage von – wenn auch anonymisierten – La...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / a) Texte

"Wer schreibt, der bleibt" – verpflichtet seinen textlichen Inhalt den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Soweit Tatsachen behauptet werden, müssen diese richtig und überprüfbar sein (Grundsatz der Rechtswidrigkeit der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, BGHZ 45, 296). Aber selbst dann, wenn sie wahr sind, dürfen sie ausnahmsweise auch dann nicht verbreitet werde...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 4. Post- oder transmortale Vollmacht

Die Erteilung von post- und transmortalen Vollmachten an den bzw. die künftigen Erben erleichtert die Nachlassabwicklung im Bankenverkehr. Zu unterscheiden ist nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Vollmachten zwischen der transmortalen Vollmacht, die bereits mit der Erteilung durch den Vollmachtgeber wirksam wird und über dessen Tod hinaus wirksam bleibt, und der postmortal...mehr