Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.3 Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden. Muster (Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.2 Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung

Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt [1], § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend. Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich Angelegenhe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

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Elterliche Sorge / 5.4 Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wirksam abgegeben h...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Hinweis Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, wenn sie eine Form der Vermögensverwaltung wählen, die auch ein wi...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.2 Homologe und heterologe Insemination

Als Insemination bezeichnet man die künstliche Samenübertragung. Bei homologer Insemination stammt der Spendersamen vom Partner. Zum Teil wird dabei unterschieden zwischen Eheleuten und Lebenspartnern. Bei Letzteren wird die Samenspende auch als "quasi homologe Insemination" bezeichnet. Die Unterscheidung macht wenig Sinn, handelt es sich doch um den gleichen Vorgang mit dem e...mehr

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Fallstricke beim Tod des Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH

Zusammenfassung Auch wenn der Erbe eines Gesellschafters mit dem Erbfall vollumfänglich in dessen Rechtsposition eintritt, kann er aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG bis zu seiner Eintragung in die beim Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse fassen. Dies kann im Todesfall eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers z...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachleistungen bestehen. In diesen Fällen muss die Satzung entsprechend...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 6. Musterformulierung

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. I. Es sind die Tatsachen für festgestellt zu erachten (§ 352e Abs. 1 S. 1 FamFG), die erforderlich sind, der Beteiligten zu 1 den von ihr mit notarieller Urkunde vom 8.6.2021 beantragten Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist. Der Erblasser ist nicht im Wege gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau, der Beteiligten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mitteilungspflichten nach § 54 Abs 1–3 EStDV

Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 54 Abs 1 EStDV sind die Notare verpflichtet, dem nach § 20 AO zuständigen FA über die Gründung, Kapitalerhöhung oder Herabsetzung, Umwandlung oder Auflösung von KapGes oder die Verfügung über Anteile an KapGes betreffende Urkunden in beglaubigter Abschrift zu übersenden. Die Abschrift ist binnen zwei Wochen nach Beurkundung oder Begla...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbvertrag

Rz. 8 Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Anders als ein Testament, das nur der Erblasser allein (Einzeltestament) oder Eheleute gemeinsam (Ehegattentestament) abfassen können, hat ein Erbvertrag vertragliche Qualitäten und kann zwischen beliebigen Personen abgeschlossen werden. Er ist auch die Möglichkeit für nichteheliche Lebenspartne...mehr

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ZErb 09/2023, Anwaltformulare Stiftungsrecht

Plottek/Weiten 2022 204 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-130-8 Mit dem Werk "Anwaltsformulare Stiftungsrecht" erweitert der zerb verlag seine erfolgreiche Formularbuchreihe um einen in der Praxis immer wichtiger werdenden Themenkomplex. Die beiden seit vielen Jahren im Stiftungsrecht tätigen Autoren Plottek und Weiten geben einen umfassenden und praxisgerechten Überb...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Testamentserrichtung

Rz. 3 Muster 7.2: Testamentserrichtung Muster 7.2: Testamentserrichtung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wollen ein Testament errichten, die wesentlichen Inhalte haben wir schon einmal miteinander besprochen. Nunmehr möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Erstellung eines Testaments an die Hand geben. Formfragen: Sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anzeigepflicht nach § 54 Abs 4 EStDV

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG wurde die Vorschrift des § 54 Abs 4 EStDV neu eingeführt. Danach besteht eine zusätzliche Anzeigepflicht an das Wohnsitz-FA gemäß § 19 AO, das vor Beendigung der unbeschränkten StPfl für den Anteilseigner zuständig war. Mit der erweiterten Anzeigepflicht soll die Anwendung des § 6 AStG im Fall des Wegzugs des StPfl (Aufhebun...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 19 EStG werden die Einnahmen aus einem Dienstverhältnis erfasst. Anders als bei den Einkünften aus KapVerm, § 20 Abs 3 EStG, und aus VuV, § 21 Abs 3 EStG, enthält die Vorschrift keine Subsidiaritätsklausel. Das schließt andererseits nicht aus, dass Anhangstätigkeiten nach der Haupttätigkeit beurteilt werden. Dementsprechend können einze...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbschein

Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geworden. Zum Nachweis der...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 3. Umstände außerhalb der Testamentsurkunde

Der Richter darf sich bei der Auslegung des Testaments grundsätzlich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränken, sondern hat alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde zu berücksichtigen und auszuwerten, die zur Ermittlung des Erblasserwillens dienlich sein können.[46] Liegen mehrere Testamente vor, so muss bei der Auslegung die Gesamtheit der Testam...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Adoption

Rz. 6 Muster 7.3: Adoption Muster 7.3: Adoption _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie leben mit Ihrem/r Partner/in seit vielen Jahren zusammen, Ihr/das Kind Ihres Partners ist im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen. Im Rahmen unserer erbrechtlichen Überlegungen zur Erstellung eines Testaments kam der Gedanke einer Adoption auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entstrickungstatbestände nach Einführung des SEStEG

Rn. 36 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Wegzugsbesteuerung wurde in § 6 AStG idF des SEStEG neu geregelt. Nach § 6 AStG kommt es auch ohne Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG, insbesondere in folgenden Fällen: die Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland durch eine natürliche Person, die mindestens zehn Jahre unbeschränkt stpfl...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 An der Vorlagepflicht eines Erbscheins gegenüber Banken hat sich leider auch durch die Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12, praktisch nicht wirklich etwas geändert. Für Erbfälle, die sich allein im deutschen Inland abspielen, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) da...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anderkonten

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Anderkonten dürfen nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden. Hierzu zählen RA, Notare, WP, StB und Steuerbevollmächtigte sowie WPG und Steuerberatungsgesellschaften. Diese Berufsgruppen wurden noch um Patentanwälte (vgl. Schebesta, BI 1979, Heft 2, S. 32ff.) und um Rechtsbeistände (vgl. Schebesta, BI 1984, Heft 5, S. 54f.)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr