Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 5 Hinweis

Der BGH entschied im Jahr 2012, wenn in einer Gemeinschaftsordnung bestimmt sei, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften nicht nur getrennt zu ermitteln und abzurechnen seien, sondern für jede Untergemeinschaft – soweit rechtlich zulässig – selbstständig zu verwalten seien, habe der Verwalter "hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen u...mehr

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GmbH-Gründung künftig von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es ab dem 01.08.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss hierfür persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenzen in...mehr

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Keine Löschung von Gesellschafterlisten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Gesellschafterliste einer GmbH kann nicht nachträglich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit ihr versehentlich vertrauliche Unterlagen (z.B. ein Erbschein) eingereicht werden. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom OLG Brandenburg entschiedenen Falls war ein Gesellschafterwechsel bei einer GmbH. Nach dem Versterben eines Gesel...mehr

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Handelsregisteranmeldung nur bei Nachweis vorab erfolgter Einlageleistung

Zusammenfassung Die wirksame Erbringung einer Bareinlage setzt eine objektiv erkennbare Überführung des Geldes in das Sondervermögen der GmbH voraus. Es reicht nicht aus, wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter Bargeld in der Hand hält. Hintergrund Die Eintragung einer GmbH oder UG in das Handelsregister setzt voraus, dass die Gesellschafter ihre Einlagen auf das Stamm...mehr

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Brexit: Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited in das Handelsregister

Zusammenfassung Ob und unter welchen Voraussetzungen eine britische Limited in Deutschland eine Niederlassung im Handelsregister eintragen lassen kann, ist nach dem Brexit derzeit jedenfalls dann ungeklärt, wenn sie faktisch von Deutschland aus geführt wird und damit ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat. Hintergrund: Ablehnung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 5. Besonderheiten des notariellen Nachlassverzeichnisses

Für den Inhalt und Umfang von notariellen Nachlassverzeichnissen gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB trägt der beauftragte Notar die Verantwortung.[72] Das BVerfG hat insofern zutreffen im Jahr 2016 die besonderen Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis zusammengefasst aufgezeigt: Zitat "Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB soll eine...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / I. Relevante Normen

Nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat ein Erbe einem Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe (geworden) ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Ein Pflichtteilsberechtigter kann gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 die Aufnahme des Verzeichnisses u.a. durch einen Notar verlangen. In § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB wird von dem nach § 260 BGB vorzulegenden Verzeichnis g...mehr

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AGS 08/2021, MüKo BGB - Internationales Privatrecht II, internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Band 13

8. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck. LVI, 2899 S., 324,00 EUR Mittlerweile sind grenzüberschreitende Sachverhalte aus dem Arbeitsalltag eines Juristen nicht mehr wegzudenken. Die Einbettung des deutschen Zivilrechts in den europäischen Rechtsraum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Notar oder Erbrechtler, der einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln muss, ist auf gute Kenntnisse...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Darstellung des Nachlasses

Das heißt, dass in einem Nachlassverzeichnis jedes geerbte Recht und das dazugehörige Rechtsobjekt des realen und – bei entsprechendem Verlangen – fiktiven Nachlasses sowie alle geerbten Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt[27] des Erblassers einzeln mitzuteilen sind.[28] Dies erfordert eine übersichtliche und zusammenhängende Struktur der Auskunft.[29] Durchgesetzt hat sich...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Erfüllungsvoraussetzung

Die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs gem. § 260 Abs. 1 BGB ist laut BGH nicht gegeben, wenn sie nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist.[105] Dies bestimmt sich nach den gegebenen objektiven Umständen und unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung.[106] Irrelevant ist hingegen, ob der Gläubiger die erteilte Auskunft für nicht ernst gemeint, u...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1

Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass Nachlassverzeichnisse i.S.d. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB schlampige Sammelsurien von lückenhaften und wahllosen Informationen über den Nachlass sind.[2] Derartige Nachlassverzeichnisse sind weder zur Übersichtserlangung über den Nachlass noch zur Wertermittlung des Nachlasses und folglich auch nicht zur Bezifferung des Pflichtteils...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am … 5.2013 verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war zu diesem Zeitpunkt als Kommanditist mit einem Anteil von 1 % an einer KG beteiligt. Außerdem war er im gleichen Umfang an der Komplementär-GmbH beteiligt, die an der KG nicht vermögensmäßig beteiligt war. Alleinerbe is...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / II. Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers

1. Gesetzliche Grundlagen Nach Auffassung des OLG Bremen finden auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers die Regelungen der § 277 FamFG, § 1835 BGB entsprechende Anwendung (so auch OLG Köln Rpfleger 2018, 328; OLG Düsseldorf Rpfleger 2015, 705). Nach dem somit entsprechend anwendbaren § 1835 Abs. 1 BGB kann der Verfahrenspfleger für di...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / II. Verbrauchsstiftungen

Stiftungen werden in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, so bestimmt es jedenfalls § 80 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. Tatsächlich gibt es aber in der Praxis auch das Bedürfnis für die Errichtung zeitlich begrenzter Stiftungen. Der Gesetzgeber der 2002 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform hatte in seiner damaligen Gesetzesbegründung klargestellt, dass auch Stiftungen denkba...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.2.1 Anlagevermögen

Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 HGB auch alle Aufwände, die neben dem Anschaffungspreis für das Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand anfallen sowie Nebenkosten des Erwerbs und der Verbringung ins Unternehmen (Anschaffungsnebenkosten). Aufwendungen für die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand fallen insbesondere im Anlagevermögen an. Sie sind i...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Kosten Notar und Rechtsanwalt

Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert der Zweigniederlassung zugrunde zu legen. Die Anzahl der Gebühren bei Notar und Rechtsanwalt entspricht der der Ersteintragung.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 175 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIX. Pflichten des Notars

Rz. 43 Das Formerfordernis des § 311b Abs. 1 BGB, das den Beurkundungszwang für Grundstücksübertragungen und Belastungen begründet, hat den Zweck, die Parteien der Geschäfte vor übereilten Verpflichtungen zu schützen, den Beweis der getroffenen Vereinbarungen zu sichern und die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes zu gewährleisten. Gleichzeitig soll eine sachgerechte Beratung der...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XVIII. Hinweise/Belehrungen des Notars (zu § 22 des Mustervertrags)

Rz. 40 Für den Notar gilt einerseits die spezielle Belehrungspflicht des § 17 BeurkG, andererseits die vom BGH entwickelte und auf § 14 BNotO gestützte erweiterte Betreuungspflicht. Deshalb reicht der hier vorgeschlagene Katalog in § 22 des Entwurfs nicht aus, wenn bei der Beurkundung besondere Gefahren der Vertragsdurchführung erkennbar sind oder nahe liegen. Dann obliegt d...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Das amtliche Nachlassverzeichnis

Rz. 197 Das amtliche bzw. notarielle Nachlassverzeichnis ist eine Beurkundungshandlung, wofür also der Notar zuständig ist (§ 20 Abs. 1 BNotO). Es reicht nicht aus, wenn der Erbe ein privatschriftlich erstelltes Nachlassverzeichnis mit einer notariell beglaubigten Unterschrift versieht.[112] Nach § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BeurkG hat der Notar das von ihm aufzunehmende Vermögensv...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _____ einen Vertrag über die Erstellung, Lieferung, Installation und Pflege eines Co...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Belehrung und Betreuung der Parteien

Rz. 45 Im Rahmen der Beurkundung und ggf. im Rahmen eines Vorgespräches hat der Notar die Parteien über die Bedeutung und den Inhalt der einzelnen vertraglichen Klauseln und die damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären und zu belehren. Eine Ausnahme hiervon stellt lediglich die Belehrung über steuerliche Konsequenzen der zu beurkundenden Vereinba...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 51 Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _____ in _____ Vor mir [Notar] erschien(en) _____ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschienene von Person bekannt.] –...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / b) Verbraucherschutz

Rz. 10 Wichtig ist überdies § 17 Abs. 2a BeurkG, nach dem der Notar darauf hinwirken soll, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen. Gem. § 17 Abs. 2a Nr. 2 Hs. 2 BeurkG soll dieser Übereilungsschutz im Regelfall dadurch gewährleistet werden, dass der Notar dem Käufer den beabsichtigten Text des ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 44 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Verzichtserklärung der Gesellschafter auf Erstellung eines Verschmelzungsberichts, auf Verschmelzungsprüfung und auf Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts

Rz. 17 Muster 43.4: Verzichtserklärung der Gesellschafter auf Erstellung eines Verschmelzungsberichts, auf Verschmelzungsprüfung und auf Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts Muster 43.4: Verzichtserklärung der Gesellschafter auf Erstellung eines Verschmelzungsberichts, auf Verschmelzungsprüfung und auf Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts UR-Nr. _____/__...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Wahl des sicheren Weges

Rz. 44 Der Notar ist verpflichtet zu ermitteln, was genau die Parteien zu vereinbaren wünschen. Bei der Gestaltung der von ihm zu beurkundenden Verträge hat er den für beide Parteien sichersten Weg zur Erreichung des vertraglichen Zieles zu wählen. Die Unwirksamkeit eines notariell beurkundeten Vertrages beruht nahezu ausnahmslos auf einer Amtspflichtverletzung des Notars. D...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____, HRB _____ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft

Rz. 15 Muster 43.3: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft Muster 43.3: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Gesellschafte...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erscheint heute: Kaufmann _____, geb. am _____, wohnhaft _____, – Erschienener – Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars durch seinen gültigen und mit Lichtbild versehenen Person...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern

Rz. 96 Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern UR. Nr. _____ Heute, den _____, erschienen vor mir, _____, Notar/in mit dem Amtssitz in _____, Herr/Frau1 _____ 2, Herr/Frau1 _____ 2.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Rz. 203 Muster 17.28: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Muster 17.28: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen: 1. Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _____, geb. am 27.7.1956 – Erschienener zu 1 – 2. Frau Marie Trakel, Steuerberaterin, wohnhaft in _____, geb. 29.7.1963 – Er...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Genehmigtes Kapital

Rz. 277 Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt –. Der Erschienene erklärte, nicht für sich selbst, sondern als alleinvertretungsb...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 132 Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Der Vollmachtgeber _____ bestellt zu seinem Bevollmächtigten: _____. ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster 17.1: Gründungsprotokoll Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien: Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft Gerichtsstraße 15, 60000 Frankfurt am Main, geb. am 27.7.1956 – dem Notar von Person...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln

Rz. 275 Muster 17.35: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln Muster 17.35: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Verpfändung eines Geschäftsanteils

Rz. 202 Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Verhandelt am _____ zu _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen dem Notar von Person jeweils bekannt....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung

Rz. 225 Vgl. Muster zur Euro-Umstellung bis zur 8. Aufl. (8. Aufl. Muster 15.32 ff., Rn 209 ff.). Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Verhandelt zu Bonn am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in Bonn erschien Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _____, geb. am 27.7.1956 – dem...mehr